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resse <strong>de</strong>r Aktionäre wird weiter dadurch Rechnung getragen, dass die Gesell-<br />

schaft bei <strong>de</strong>m Erwerb von Sachleistungen gegen die Begebung einer Schuld-<br />

verschreibung und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten und/o<strong>de</strong>r die Ausgabe neuer Aktien<br />

verpflichtet ist, sich an Marktpreisen zu orientieren.<br />

8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals<br />

Parallel zu <strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />

unter <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Tagesordnungspunkt 7 soll auch das bestehen<strong>de</strong> Bedingte Kapi-<br />

tal 2009 aufgehoben und an die neugefasste Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldver-<br />

schreibungen angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:<br />

a) Das in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tagesord-<br />

nungspunkt 8 geschaffene Bedingte Kapital 2009 wird aufgehoben. Des Weite-<br />

ren wird § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung aufgehoben.<br />

b) Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />

3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />

gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />

Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />

(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />

und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />

von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />

aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />

ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />

wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />

die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />

diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />

(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />

schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />

<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />

Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />

16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />

15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-

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