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Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume sowie Kündigung, Ausgabepreis <strong>de</strong>r<br />
Schuldverschreibungen, Zinssatz, Stückelung und Anpassung <strong>de</strong>s Bezugspreises<br />
und Begründung einer Wandlungspflicht festzusetzen.<br />
i) Aufhebung <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009<br />
Die in <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tages-<br />
ordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />
schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne<br />
Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss wird aufgehoben.<br />
Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />
gung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und<br />
Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.<br />
V. m § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7<br />
a) Einleitung<br />
Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre <strong>de</strong>r Gesellschaft unter Tagesord-<br />
nungspunkt 7 um die Ermächtigung zur Begebung von Wan<strong>de</strong>lschuldverschrei-<br />
bungen und Optionsschuldverschreibungen sowie von Genussrechten mit o<strong>de</strong>r<br />
ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht. Diese Finanzierungsinstrumente können<br />
jeweils mit Umtauschrechten o<strong>de</strong>r Bezugsrechten auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
versehen wer<strong>de</strong>n. Den Inhabern dieser Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte wird da-<br />
durch die Möglichkeit eröffnet, Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben, in<strong>de</strong>m sie ih-<br />
re bereits an die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwan<strong>de</strong>ln<br />
(Umtauschrecht) o<strong>de</strong>r eine zusätzliche Einzahlung in das Eigenkapital <strong>de</strong>r Ge-<br />
sellschaft leisten (Bezugsrecht). Die Gesellschaft kann bei einer Emission auch<br />
beschließen, dass die begebenen Schuldverschreibungen und Genussrechte<br />
später auf Verlangen <strong>de</strong>r Gesellschaft in Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu tauschen<br />
sind (Wandlungspflicht). Lieferung <strong>de</strong>r Aktien bei Ausübung <strong>de</strong>r Umtausch- und<br />
Bezugsrechte beziehungsweise Erfüllung <strong>de</strong>r Wandlungspflicht ist möglich aus<br />
bedingtem Kapital, genehmigtem Kapital o<strong>de</strong>r eigenen Aktien. Auch ein Ba-<br />
rausgleich wäre möglich.<br />
Die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 7 soll in erster Linie dazu dienen, die<br />
Kapitalausstattung <strong>de</strong>r Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu kön-<br />
nen.