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Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume sowie Kündigung, Ausgabepreis <strong>de</strong>r<br />

Schuldverschreibungen, Zinssatz, Stückelung und Anpassung <strong>de</strong>s Bezugspreises<br />

und Begründung einer Wandlungspflicht festzusetzen.<br />

i) Aufhebung <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009<br />

Die in <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tages-<br />

ordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />

schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne<br />

Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss wird aufgehoben.<br />

Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />

gung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und<br />

Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.<br />

V. m § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7<br />

a) Einleitung<br />

Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre <strong>de</strong>r Gesellschaft unter Tagesord-<br />

nungspunkt 7 um die Ermächtigung zur Begebung von Wan<strong>de</strong>lschuldverschrei-<br />

bungen und Optionsschuldverschreibungen sowie von Genussrechten mit o<strong>de</strong>r<br />

ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht. Diese Finanzierungsinstrumente können<br />

jeweils mit Umtauschrechten o<strong>de</strong>r Bezugsrechten auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

versehen wer<strong>de</strong>n. Den Inhabern dieser Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte wird da-<br />

durch die Möglichkeit eröffnet, Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben, in<strong>de</strong>m sie ih-<br />

re bereits an die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwan<strong>de</strong>ln<br />

(Umtauschrecht) o<strong>de</strong>r eine zusätzliche Einzahlung in das Eigenkapital <strong>de</strong>r Ge-<br />

sellschaft leisten (Bezugsrecht). Die Gesellschaft kann bei einer Emission auch<br />

beschließen, dass die begebenen Schuldverschreibungen und Genussrechte<br />

später auf Verlangen <strong>de</strong>r Gesellschaft in Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu tauschen<br />

sind (Wandlungspflicht). Lieferung <strong>de</strong>r Aktien bei Ausübung <strong>de</strong>r Umtausch- und<br />

Bezugsrechte beziehungsweise Erfüllung <strong>de</strong>r Wandlungspflicht ist möglich aus<br />

bedingtem Kapital, genehmigtem Kapital o<strong>de</strong>r eigenen Aktien. Auch ein Ba-<br />

rausgleich wäre möglich.<br />

Die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 7 soll in erster Linie dazu dienen, die<br />

Kapitalausstattung <strong>de</strong>r Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu kön-<br />

nen.

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