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Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen unter Gewährung von Bezugs-<br />
rechten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewährung von sonstigen Bezugsrechten wird <strong>de</strong>r Wand-<br />
lungspreis um <strong>de</strong>n Bezugsrechtswert ermäßigt.<br />
Der "Bezugsrechtswert" entspricht dabei (i) <strong>de</strong>m durchschnittlichen Börsen-<br />
kurs <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Aktionären zustehen<strong>de</strong>n Bezugsrechts an <strong>de</strong>n letzten zehn Bör-<br />
senhan<strong>de</strong>lstagen <strong>de</strong>r Bezugsrechte (x) in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -<br />
Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) o<strong>de</strong>r, soweit die Bezugsrechte nicht im<br />
XETRA ® -Han<strong>de</strong>l son<strong>de</strong>rn im Parkett gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, (y) gemäß <strong>de</strong>m Eröff-<br />
nungskurs für das Bezugsrecht im Parketthan<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Frankfurter Wertpa-<br />
pierbörse o<strong>de</strong>r, soweit es bei<strong>de</strong> Kurse nicht gibt bzw. soweit ein Han<strong>de</strong>l mit<br />
Bezugsrechten nicht stattfin<strong>de</strong>t, (ii) <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Ausgabebedingungen<br />
festgesetzten Wandlungsstelle o<strong>de</strong>r Bezugsstelle nach finanzmathematischen<br />
Metho<strong>de</strong>n ermittelten Wert <strong>de</strong>s Bezugsrechts.<br />
(ii) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />
Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich das zur<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Wandlungsrechts bestehen<strong>de</strong> bedingte Kapital im gleichen<br />
Verhältnis wie das Grundkapital (§ 218 AktG). Den Anleihegläubigern wer<strong>de</strong>n<br />
bei Ausübung ihres Wandlungsrechts so viele zusätzliche Aktien zur Verfü-<br />
gung gestellt, als hätten sie ihr Wandlungsrecht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Kapitaler-<br />
höhung aus Gesellschaftsmitteln bereits ausgeübt. Bruchteile von Aktien, die<br />
in Folge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstehen, wer<strong>de</strong>n<br />
bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Wandlungsrechts nicht ausgeglichen.<br />
(iii) Aktiensplit<br />
Falls sich die Anzahl <strong>de</strong>r Aktien verän<strong>de</strong>rt, ohne dass sich das Grundkapital<br />
än<strong>de</strong>rt (Neueinteilung <strong>de</strong>s Grundkapitals), gilt die in vorstehend (ii) vorgese-<br />
hene Regelung sinngemäß.<br />
In je<strong>de</strong>m Fall darf <strong>de</strong>r anteilige Betrag am Grundkapital <strong>de</strong>r je Schuldver-<br />
schreibung zu beziehen<strong>de</strong>n Aktien <strong>de</strong>n Ausgabepreis <strong>de</strong>r Schuldverschrei-<br />
bung nicht übersteigen.<br />
h) Weitere Bedingungen <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats die weiteren Ein-<br />
zelheiten <strong>de</strong>r Ausgabe und Ausstattung <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen, insbeson<strong>de</strong>re