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) Gegenleistung<br />

- 10 -<br />

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistungen und auch gegen Sachleis-<br />

tungen begeben wer<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Sachleistung <strong>de</strong>n Ausgabepreis er-<br />

reicht. Bei einer Bedienung von Bezugs- o<strong>de</strong>r Wandlungsrechten aus bedingtem<br />

Kapital ist bei Sachleistungen bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung über das betreffen<strong>de</strong> kon-<br />

krete bedingte Kapital § 194 AktG zu beachten, an<strong>de</strong>renfalls darf die Einbringung<br />

von Sachleistungen auf Schuldverschreibungen mit Bezugs- o<strong>de</strong>r Wandlungsrech-<br />

ten und Bedienung aus <strong>de</strong>m konkreten bedingten Kapital nicht vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Schuldverschreibungen können ferner unter Beachtung <strong>de</strong>s zulässigen maxi-<br />

malen Gesamtnennbetrages außer in Euro auch in <strong>de</strong>r gesetzlichen Währung eines<br />

OECD-Lan<strong>de</strong>s begeben wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Laufzeit<br />

Die Laufzeit <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeitraum bis zur ersten Kündi-<br />

gungsmöglichkeit für die Gesellschaft darf längstens 20 Jahre betragen.<br />

d) Ausgabe durch Konzerngesellschaft<br />

Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft <strong>de</strong>r Esta-<br />

vis AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wer<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>r die Estavis AG unmit-<br />

telbar o<strong>de</strong>r mittelbar mit min<strong>de</strong>stens 75 % beteiligt ist; für diesen Fall wird <strong>de</strong>r Vor-<br />

stand ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garan-<br />

tie für die jeweiligen Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r die<br />

Genussrechte zu übernehmen und <strong>de</strong>n Inhabern von Options- und/o<strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>l-<br />

schuldverschreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechten Options- bzw. Wandlungsrechte auf<br />

Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu gewähren.<br />

e) Bezugsrecht<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausgabe <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen steht <strong>de</strong>n Aktionären ein gesetzliches<br />

Bezugsrecht zu, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelun-<br />

gen ausgeschlossen wird. Wer<strong>de</strong>n die Schuldverschreibungen von einer Konzern-<br />

gesellschaft ausgegeben wie vorstehend unter d) beschrieben, so ist die Gesell-<br />

schaft verpflichtet, die Gewährung <strong>de</strong>s gesetzlichen Bezugsrechts an die Aktionäre

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