GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - EquityStory AG
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Anhang KONZERN-ABSCHLUSS<br />
gestellten Betrages erwartet (beispielsweise aufgrund einer Versicherung), berücksichtigt sie<br />
den Erstattungsanspruch als separaten Vermögenswert, sofern die Erstattung für den Fall der<br />
Inanspruchnahme aus der Verpflichtung so gut wie sicher ist.<br />
Die Gesellschaft setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an, wenn der erwartete<br />
Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung<br />
der vertraglichen Verpflichtung ist.<br />
Die Rückstellungen werden mit dem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss bewertet. Bei der<br />
Bewertung langfristiger Rückstellungen wird eine Abzinsung mit dem risikoadäquaten Zins<br />
berücksichtigt.<br />
2.15 Finanzverbindlichkeiten<br />
Finanzverbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivaten) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz<br />
zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden<br />
werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen<br />
dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag<br />
wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-<br />
und Verlustrechnung erfasst.<br />
Derivate werden bei Zugang und nachfolgend mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die<br />
Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.<br />
Finanzverbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Konzern nicht das unbedingte<br />
Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf<br />
Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.<br />
2.16 Latente Ertragsteuern<br />
Latente Ertragsteuern werden nach der Verbindlichkeitsmethode für temporäre Unterschiede<br />
zwischen dem Steuerwert und dem IFRS-Bilanzwert von Vermögenswerten und Schulden und<br />
für ungenutzte steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Zur Bestimmung der latenten<br />
Ertragsteuern wird grundsätzlich der am Bilanzstichtag für den jeweiligen Zeitpunkt der Umkehrung<br />
gesetzlich geltende Steuersatz herangezogen.<br />
Latente Steueransprüche werden in dem Maße angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass ein<br />
künftig zu versteuerndes Ergebnis erzielt wird, gegen das temporäre Unterschiede oder ein<br />
Verlustvortrag verwendet werden können.<br />
Die Veränderungen latenter Steuerposten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Ausnahmen<br />
hiervon sind der erfolgsneutrale Zugang latenter Steuerposten im Rahmen der Kaufpreisallokation<br />
bei Unternehmenserwerben und latente Steuerposten im Zusammenhang mit<br />
direkt gegen Rücklagen zu erfassenden Wertänderungen, die ebenfalls direkt gegen Rücklagen<br />
erfasst werden.<br />
2.17 Ertragsrealisation<br />
Umsatzerlöse umfassen den für den Verkauf von Immobilien in Rechnung gestellten Betrag.<br />
Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien werden erfasst, wenn die maßgeblichen mit dem<br />
Eigentum daran verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Dies<br />
Geschäftsbericht <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> · ESTAVIS <strong>AG</strong><br />
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