GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - EquityStory AG
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Liegt kein aktiver Markt für einen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert<br />
vor, insbesondere bei Beteiligungen an Objektgesellschaften, erfolgt die Bewertung zu<br />
Anschaffungskosten und im Falle einer Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden<br />
Zeitwert. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Werterholungen werden nicht<br />
erfasst.<br />
2.11 Vorräte<br />
Die Vorräte des ESTAVIS-Konzerns bestehen aus den zum Verkauf erworbenen Immobilien.<br />
Sie sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert<br />
angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis der Immobilien<br />
zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten, wie Maklerkosten, Grunderwerbsteuer, Notarkosten<br />
und Kosten der Grundbucheintragungen. Herstellungskosten entstehen, wenn und<br />
soweit an den Immobilien vor Abgang noch Sanierungen vorgenommen werden. Die Herstellungskosten<br />
umfassen die direkt zurechenbaren Materialkosten und Löhne sowie die Kosten<br />
der zurechenbaren Fremdleistungen. Des Weiteren werden Gemeinkosten des Baubereichs<br />
in die Herstellungskosten einbezogen. Für Bauvorhaben mit Projektbeginn nach dem 30. Juni<br />
2009 werden Fremdkapitalzinsen, die durch auflaufende Herstellungskosten verursacht sind,<br />
als Herstellungskosten aktiviert. Für Bauvorhaben mit einem Projektbeginn vor dem 1. Juli<br />
2009 werden die Fremdkapitalzinsen weiterhin nicht in die Herstellungskosten einbezogen.<br />
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös<br />
abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der noch anfallenden<br />
Vertriebskosten.<br />
2.<strong>12</strong> Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Forderungen aus Lieferung und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert<br />
angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode<br />
sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist dann zu erfassen, wenn objektive Anzeichen<br />
dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die<br />
Höhe der Wertminderung ermittelt sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung<br />
und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert<br />
mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Bei vollständigem<br />
oder teilweisem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung werden die Forderungen bis<br />
höchstens auf die fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben.<br />
2.13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind in der Bilanz mit ihren Anschaffungskosten<br />
angesetzt. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Barmittel, Sichteinlagen bei Banken und sonstige kurzfristige, äußerst<br />
liquide Finanzinvestitionen mit einer ursprünglichen Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten.<br />
2.14 Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden angesetzt, wenn der Gesellschaft aus Ereignissen der Vergangenheit<br />
eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, es wahrscheinlich<br />
ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung einen Abfluss von Ressourcen erfordert und eine verlässliche<br />
Schätzung der Höhe möglich ist. Wenn die Gesellschaft die Erstattung eines zurück-<br />
66 Geschäftsbericht <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> · ESTAVIS <strong>AG</strong>