GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - EquityStory AG
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Anhang KONZERN-ABSCHLUSS<br />
Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die<br />
Klassifizierung zu jedem Stichtag. In der Berichtsperiode und der Vergleichsperiode hatte der<br />
Konzern nur finanzielle Vermögenswerte der Kategorien Darlehen und Forderungen sowie zur<br />
Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.<br />
a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte<br />
Diese Kategorie hat zwei Unterkategorien: Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken<br />
gehalten einzustufen sind, und solche, die im Zugangszeitpunkt in Ausübung eines<br />
Designationswahlrechts als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet” klassifiziert<br />
wurden. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als zu Handelszwecken gehalten, wenn er<br />
hauptsächlich mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde, Teil eines eindeutig identifizierbaren<br />
Portfolios gemanagter Finanzinstrumente ist, für das sich kurzfristige Gewinnmitnahmen<br />
in der Vergangenheit nachweisen lassen, oder wenn es sich um ein nicht in eine<br />
Sicherungsbeziehung eingebundenes Derivat handelt. Andere finanzielle Vermögenswerte<br />
können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom Management als „erfolgswirksam<br />
zum beizulegenden Zeitwert bewertet” designiert werden. Vermögenswerte dieser Kategorie<br />
werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken<br />
gehalten oder voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag<br />
realisiert werden.<br />
b) Darlehen und Forderungen<br />
Darlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen beziehungsweise<br />
bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie<br />
entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt,<br />
ohne die Absicht, diese Forderungen zu handeln. Sie zählen zu den kurzfristigen<br />
Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt.<br />
Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Darlehen und<br />
Forderungen sind in der Bilanz in den übrigen Finanzanlagen und den Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen und sonstigen Forderungen enthalten.<br />
c) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle<br />
Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zugeordnet wurden oder keiner der anderen<br />
Kategorien zugeordnet werden können. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet,<br />
sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach<br />
dem Bilanzstichtag zu veräußern.<br />
2.10 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Die erstmalige Bewertung der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte erfolgt<br />
zum Zeitwert zuzüglich angefallener Transaktionskosten. Zu den nachfolgenden Stichtagen<br />
werden sie mit dem Zeitwert bewertet, der dem Börsenkurs entspricht. Die Differenz<br />
zum Zugangswert wird erfolgsneutral direkt in einer Rücklage im Eigenkapital erfasst. Bei<br />
Verkauf oder Wertminderung ist ein zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital berücksichtigter<br />
unrealisierter Erfolg aus der Zeitwertbewertung erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
zu übernehmen.<br />
Die ESTAVIS <strong>AG</strong> prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung<br />
vorliegen. Wenn ein derartiger Hinweis existiert, wird ein gegebenenfalls bisher<br />
direkt im Eigenkapital berücksichtigter kumulierter Verlust aus dem Eigenkapital ausgebucht<br />
und in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand berücksichtigt.<br />
Geschäftsbericht <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> · ESTAVIS <strong>AG</strong><br />
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