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GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - EquityStory AG

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Kodex Ziffer 4.2.3 (Vergütung)<br />

Die Gesamtvergütung des Vorstands umfasst derzeit fixe und variable Bestandteile, jedoch<br />

keine Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Darüber<br />

hinaus wurde und wird der Empfehlung nicht entsprochen, bei den variablen Bestandteilen<br />

der Gesamtvergütung eine negative Entwicklung der Gesellschaft zu berücksichtigen. Nach<br />

Auffassung des Aufsichtsrats ist beides nicht erforderlich, um die Loyalität des Vorstands und<br />

seinen Einsatz für die Gesellschaft sicherzustellen. Ein Abfindungs-Cap für ausscheidende<br />

Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht vereinbart, da dies der Aufsichtsrat nicht für erforderlich<br />

hält.<br />

Kodex Ziffer 5.1.2 (Zusammensetzung des Vorstands, Altersgrenze und Nachfolgeplanung)<br />

Auf die Festlegung einer Altersgrenze und eine langfristige Nachfolgeplanung wird aufgrund<br />

der Altersstruktur des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.<br />

Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen<br />

wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt<br />

(Diversity) angemessen fördern. Bei der Besetzung des Vorstands legt der Aufsichtsrat ausschließlich<br />

Wert auf die Kompetenz, Qualifikation und Erfahrung der in Frage kommenden<br />

Personen, weitere Eigenschaften wie das Geschlecht oder nationale Zugehörigkeit waren und<br />

sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung.<br />

Kodex Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 (Ausschüsse)<br />

Der Aufsichtsrat hat bislang auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet, insbesondere<br />

auch auf die Einrichtung eines Prüfungs- und eines Nominierungsausschusses und wird dies<br />

auch zukünftig tun, weil der Aufsichtsrat angesichts der Anzahl von drei Mitgliedern eine effiziente<br />

Arbeit auch in Gesamtvertretung für möglich hält und die Bildung von Ausschüssen,<br />

die mindestens zwei, bei Beschlussfähigkeit mindestens drei Personen umfassen müssen, bei<br />

einem Aufsichtsrat dieser Größenordnung nicht angebracht erscheint.<br />

Kodex Ziffer 5.4.1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)<br />

Der Empfehlung des Kodex zur Formulierung von konkreten Zielen zur Zusammensetzung des<br />

Aufsichtsrats und deren Veröffentlichung im Corporate Governance Bericht, die insbesondere<br />

auch eine angemessene Beteiligung von Frauen beinhaltet, wird derzeit nicht entsprochen, da<br />

nach Ansicht des Aufsichtsrats eine solche Zielaufstellung für die effektive und erfolgreiche<br />

Arbeit des Aufsichtsrats nicht erforderlich ist. Der Aufsichtsrat wird prüfen, inwieweit diesen<br />

Empfehlungen zukünftig entsprochen werden kann.<br />

Kodex Ziffer 5.4.2. (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)<br />

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Elgeti ist Vorstand der T<strong>AG</strong> Immobilien <strong>AG</strong>. Seit Mitte 20<strong>12</strong><br />

sollen dem Aufsichtsrat keine Mitglieder angehören, die Organfunktion bei wesentlichen<br />

Wettbewerbern angehören. Dies könnte bei Herrn Elgeti der Fall sein. Wesentliche Interessenkonflikte<br />

sind bei Herrn Elgeti bislang nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat wird dies weiterhin<br />

überwachen. Bei künftigen Wahlvorschlägen von Aufsichtsratsmitgliedern wird der Aufsichtsrat<br />

diese neue Empfehlung des Kodex berücksichtigen.<br />

Kodex Ziffer 5.4.6 (Aufsichtsratsvergütung)<br />

Die ESTAVIS <strong>AG</strong> zahlt an die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich keine Vergütungen für<br />

von diesen erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen gegenüber der Gesellschaft.<br />

Soweit für die Beratungsleistungen eines Aufsichtsratsmitglieds Vergütungen an eine Rechtsanwaltskanzlei<br />

gezahlt werden oder für andere Anwälte derselben Rechtsanwaltskanzlei Ver-<br />

<strong>12</strong> Geschäftsbericht <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> · ESTAVIS <strong>AG</strong>

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