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GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - EquityStory AG

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Corporate Governance Bericht<br />

Corporate Governance Bericht BERICHTE<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS <strong>AG</strong> berichten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate<br />

Governance Kodexes jährlich über die Corporate Governance bei der ESTAVIS <strong>AG</strong>.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS <strong>AG</strong> identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen<br />

Corporate Governance Kodexes, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige<br />

Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu<br />

fördern.<br />

Corporate Governance bei der ESTAVIS <strong>AG</strong> soll das Vertrauen von Anlegern, Geschäftspartnern,<br />

Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens<br />

stärken.<br />

Entsprechenserklärung 20<strong>12</strong><br />

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich<br />

eine Erklärung abzugeben, inwiefern den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex” entsprochen wurde und wird. Die nachfolgende<br />

Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 15. Mai 20<strong>12</strong>, die am 15. Juni 20<strong>12</strong><br />

im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Wortlaut der Erklärung ist auf<br />

der Webseite der Gesellschaft www.estavis.de veröffentlicht.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS <strong>AG</strong> erklären:<br />

„Die ESTAVIS <strong>AG</strong> hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im September <strong>2011</strong><br />

den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils aktuellen<br />

Fassung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und beabsichtigt, den Kodexempfehlungen<br />

auch im kommenden Geschäftsjahr mit folgenden Ausnahmen zu entsprechen:<br />

Kodex Ziffer 2.3.1 und 2.3.3 (Briefwahl)<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt derzeit nicht, vor und in der Hauptversammlung zusätzlich<br />

zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter eine Briefwahl<br />

durchzuführen, zumal die nach § 118 Abs. 2 AktG dafür erforderliche satzungsmäßige Grundlage<br />

nicht vorliegt. Die Einführung der Briefwahl neben der bereits möglichen mittelbaren<br />

Mitwirkung an den Abstimmungen der Hauptversammlung in Form einer Stimmrechtsvertretung<br />

durch von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter führt nach Ansicht der<br />

Gesellschaft nur zu zusätzlichem Aufwand für die Hauptversammlung, ohne wesentliche Vorteile<br />

für die Willensbildung der Aktionäre zu bieten. Auch in der letzten Hauptversammlung<br />

wurde dies nicht angeboten.<br />

Kodex Ziffer 3.8 (D&O-Versicherung)<br />

Die als Gruppenvertrag abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

derzeitig keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass ein<br />

solcher Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder nicht erforderlich ist, um diese zur ordnungsgemäßen<br />

Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe anzuhalten.<br />

Kodex Ziffer 4.2.1 (Zusammensetzung des Vorstands)<br />

Der Vorstand der ESTAVIS <strong>AG</strong> besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, hat jedoch gegenwärtig<br />

keinen Vorsitzenden oder Sprecher, da dies aufgrund der Struktur der Aufgabenverteilung im<br />

Vorstand als nicht sinnvoll angesehen wird.<br />

Geschäftsbericht <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> · ESTAVIS <strong>AG</strong><br />

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