GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - EquityStory AG
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Corporate Governance Bericht<br />
Corporate Governance Bericht BERICHTE<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS <strong>AG</strong> berichten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate<br />
Governance Kodexes jährlich über die Corporate Governance bei der ESTAVIS <strong>AG</strong>.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS <strong>AG</strong> identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen<br />
Corporate Governance Kodexes, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige<br />
Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu<br />
fördern.<br />
Corporate Governance bei der ESTAVIS <strong>AG</strong> soll das Vertrauen von Anlegern, Geschäftspartnern,<br />
Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens<br />
stärken.<br />
Entsprechenserklärung 20<strong>12</strong><br />
Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich<br />
eine Erklärung abzugeben, inwiefern den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex” entsprochen wurde und wird. Die nachfolgende<br />
Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 15. Mai 20<strong>12</strong>, die am 15. Juni 20<strong>12</strong><br />
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Wortlaut der Erklärung ist auf<br />
der Webseite der Gesellschaft www.estavis.de veröffentlicht.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS <strong>AG</strong> erklären:<br />
„Die ESTAVIS <strong>AG</strong> hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im September <strong>2011</strong><br />
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils aktuellen<br />
Fassung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und beabsichtigt, den Kodexempfehlungen<br />
auch im kommenden Geschäftsjahr mit folgenden Ausnahmen zu entsprechen:<br />
Kodex Ziffer 2.3.1 und 2.3.3 (Briefwahl)<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt derzeit nicht, vor und in der Hauptversammlung zusätzlich<br />
zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter eine Briefwahl<br />
durchzuführen, zumal die nach § 118 Abs. 2 AktG dafür erforderliche satzungsmäßige Grundlage<br />
nicht vorliegt. Die Einführung der Briefwahl neben der bereits möglichen mittelbaren<br />
Mitwirkung an den Abstimmungen der Hauptversammlung in Form einer Stimmrechtsvertretung<br />
durch von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter führt nach Ansicht der<br />
Gesellschaft nur zu zusätzlichem Aufwand für die Hauptversammlung, ohne wesentliche Vorteile<br />
für die Willensbildung der Aktionäre zu bieten. Auch in der letzten Hauptversammlung<br />
wurde dies nicht angeboten.<br />
Kodex Ziffer 3.8 (D&O-Versicherung)<br />
Die als Gruppenvertrag abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
derzeitig keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass ein<br />
solcher Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder nicht erforderlich ist, um diese zur ordnungsgemäßen<br />
Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe anzuhalten.<br />
Kodex Ziffer 4.2.1 (Zusammensetzung des Vorstands)<br />
Der Vorstand der ESTAVIS <strong>AG</strong> besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, hat jedoch gegenwärtig<br />
keinen Vorsitzenden oder Sprecher, da dies aufgrund der Struktur der Aufgabenverteilung im<br />
Vorstand als nicht sinnvoll angesehen wird.<br />
Geschäftsbericht <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> · ESTAVIS <strong>AG</strong><br />
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