Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 34<br />
Die derzeitigen freien Sichtbeziehungen in der Feldflur werden zukünftig<br />
durch Gebäude verdeckt. Das südlich vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet<br />
stellt eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Durch die Erweiterung<br />
nach Norden in Richtung der freien Landschaft wird sich das Landschaftsbild<br />
zusätzlich verändern.<br />
Durch die Neuanlage der beschriebenen Gehölzstreifen und der am nördlichen<br />
Rand festgesetzten Waldfläche sowie der Begrenzung der zulässigen<br />
Gebäudehöhen auf maximal 18 m kann die zusätzliche Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes ausgeglichen werden und es wird eine landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung dieses Planbereiches erreicht. Durch die einfassenden Anpflanzungen<br />
wird eine in die Umgebung ausstrahlende negative Wirkung für<br />
das Landschaftsbild verhindert.<br />
Insgesamt verbleiben unter Berücksichtigung der v.g. Maßnahmen keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />
4.3.2.2 Boden / Wasser<br />
Ein Eingriff in den Boden- und Grundwasserhaushalt wird in erster Linie durch<br />
die künftige Versiegelung hervorgerufen. Mit der Versiegelung gehen bestehende<br />
Bodenfunktionen verloren, wie z.B. Filter- und Produktionsfunktionen.<br />
Mit der überwiegenden Inanspruchnahme intensiv ackerbaulich genutzter Flächen,<br />
die durch mögliche Stoffeinträge, Bodenverdichtung und Erosion bereits<br />
erheblich überformt sind, wird die Überplanung eines anthropogen noch nicht<br />
veränderten Bodens vermieden. Die Überplanung der Waldfläche im westlichen<br />
Teil des Plangebietes, die durch den rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> festgesetzt wurde, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der beiden<br />
Schutzgüter dar. Diese Beeinträchtigungen werden durch die Anlage einer<br />
neuen Waldfläche am nordwestlichen Rand des Plangebietes sowie der Anlage<br />
von 10 m – 20 m breiten Gehölzstreifen nordöstlich, östlich, westlich und<br />
abschnittsweise südwestlich z.T. innerhalb des Plangebietes ausgeglichen<br />
bzw. kompensiert. Aufgrund der Größe der versiegelbaren Fläche und der<br />
Überplanung einer Waldfläche verbleiben jedoch erhebliche Beeinträchtigungen.<br />
Zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen sind externe Kompensationsmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
Mit der zukünftig möglichen Bebauung geht darüber hinaus auch Versickerungsfläche<br />
verloren. Die Verringerung der Versickerungsfläche aufgrund der<br />
Versiegelung wirkt sich negativ auf die Grundwasserneubildungsrate aus.<br />
Das anfallende Oberflächenwasser wird im Bereich der festgesetzten öffentlichen<br />
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Regenrückhalteanlage“ zurückgehalten<br />
bzw. z.T. versickert und dem natürlichen Abfluss entsprechend der<br />
nächsten Vorflut zugeleitet. Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes<br />
werden damit weitestgehend vermieden.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012