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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 34<br />

Die derzeitigen freien Sichtbeziehungen in der Feldflur werden zukünftig<br />

durch Gebäude verdeckt. Das südlich vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet<br />

stellt eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Durch die Erweiterung<br />

nach Norden in Richtung der freien Landschaft wird sich das Landschaftsbild<br />

zusätzlich verändern.<br />

Durch die Neuanlage der beschriebenen Gehölzstreifen und der am nördlichen<br />

Rand festgesetzten Waldfläche sowie der Begrenzung der zulässigen<br />

Gebäudehöhen auf maximal 18 m kann die zusätzliche Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes ausgeglichen werden und es wird eine landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung dieses Planbereiches erreicht. Durch die einfassenden Anpflanzungen<br />

wird eine in die Umgebung ausstrahlende negative Wirkung für<br />

das Landschaftsbild verhindert.<br />

Insgesamt verbleiben unter Berücksichtigung der v.g. Maßnahmen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />

4.3.2.2 Boden / Wasser<br />

Ein Eingriff in den Boden- und Grundwasserhaushalt wird in erster Linie durch<br />

die künftige Versiegelung hervorgerufen. Mit der Versiegelung gehen bestehende<br />

Bodenfunktionen verloren, wie z.B. Filter- und Produktionsfunktionen.<br />

Mit der überwiegenden Inanspruchnahme intensiv ackerbaulich genutzter Flächen,<br />

die durch mögliche Stoffeinträge, Bodenverdichtung und Erosion bereits<br />

erheblich überformt sind, wird die Überplanung eines anthropogen noch nicht<br />

veränderten Bodens vermieden. Die Überplanung der Waldfläche im westlichen<br />

Teil des Plangebietes, die durch den rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> festgesetzt wurde, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der beiden<br />

Schutzgüter dar. Diese Beeinträchtigungen werden durch die Anlage einer<br />

neuen Waldfläche am nordwestlichen Rand des Plangebietes sowie der Anlage<br />

von 10 m – 20 m breiten Gehölzstreifen nordöstlich, östlich, westlich und<br />

abschnittsweise südwestlich z.T. innerhalb des Plangebietes ausgeglichen<br />

bzw. kompensiert. Aufgrund der Größe der versiegelbaren Fläche und der<br />

Überplanung einer Waldfläche verbleiben jedoch erhebliche Beeinträchtigungen.<br />

Zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen sind externe Kompensationsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

Mit der zukünftig möglichen Bebauung geht darüber hinaus auch Versickerungsfläche<br />

verloren. Die Verringerung der Versickerungsfläche aufgrund der<br />

Versiegelung wirkt sich negativ auf die Grundwasserneubildungsrate aus.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser wird im Bereich der festgesetzten öffentlichen<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Regenrückhalteanlage“ zurückgehalten<br />

bzw. z.T. versickert und dem natürlichen Abfluss entsprechend der<br />

nächsten Vorflut zugeleitet. Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes<br />

werden damit weitestgehend vermieden.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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