August - Karl-Häupl-Institut - Zahnärztekammer Nordrhein
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OBF „Offene Baustein-Fortbildung“ (OBF) zur fortgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) und Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) Die „Offene Baustein-Fortbildung“ mit dem Ziel ZMF bzw. ZMP erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Wahl zwischen dem Besuch einzelner Bausteine bzw. der Absolvierung des gesamten Kursprogramms bietet individuelle Fortbildungsmöglichkeiten, die es jeder Zahnmedizinischen Fachangestellten ermöglichen, den damit verbundenen zeitlichen Aufwand selbst zu bestimmen sowie ihren Neigungen entsprechend Qualifikationen zu erhalten. Damit sind Sie in der Lage, viele vom Zahnarzt delegierbare Leistungen auf Anweisung und unter Aufsicht durchzuführen. Auszug aus dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde § Abs. 5 „Approbierte Zahnärzte können insbesondere folgende Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie Zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnmedizinische Fachangestellte, Prophylaxe-Helferin oder Dental-Hygienikerin delegieren: Herstellung von Röntgenaufnahmen, Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen, Füllungspolituren, Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse, Herstellung provisorischer Kronen und Brücken, Herstellung von Situationsabdrücken, Trockenlegung des Arbeitsfeldes relativ und absolut, Erklärung der Ursache von Karies und Parodontopathien, Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene, Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene, Remotivation, Einfärben der Zähne, Erstellen von Plaque-Indizes, Erstellung von Blutungs-Indizes, Kariesrisikobestimmung, lokale Fluoridierung z. B. mit Lack oder Gel, Versiegelung und kariesfreien Fissuren.“ Die verschiedenen Bausteine der OBF sind auf der nächsten Seite aufgelistet. Schriftliche Interessensbekundungen bzw. Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bausteinkurse der OBF der Zahnärztekammer Nordrhein Baustein Zahnmedizinisches Basiswissen und Chirurgie Unterricht im KHI: 28 Std. Kursgebühr: € 180,00 Prüfung Prüfgebühr: € 150,00 Baustein Mitarbeit bei Not- und Zwischenfällen in der Zahnarztpraxis Unterricht mit Demonstrationen und Übungen im KHI: 8 Std. Kursgebühr: € 100,00 Zertifikat Baustein Arbeitssicherheit und Praxishygiene, Arbeitssystematik Unterricht mit Demonstrationen und Übungen im KHI: 16 Std. Kursgebühr: € 150,00 Prüfung Prüfgebühr: € 150,00 Baustein Mitarbeit bei der Mundhygiene und Prophylaxe (Voraussetzung: bestandene Aufnahmeprüfung) Unterricht mit Demonstrationen und Übungen im KHI: 50 Std. Praktikum in der ZA-Praxis: 2 Monate Kursgebühr: € 490,00 Prüfung Prüfgebühr: € 100,00 Baustein 5 Mitarbeit bei parodontalen Maßnahmen (Voraussetzung: 4. Baustein) Unterricht mit Demonstrationen und Übungen im KHI: 90 Std. Praktikum in der ZA-Praxis: 4 Monate Kursgebühr: € 580,00 Prüfung Prüfgebühr: € 100,00 OBF Aufnahmegebühr ZMF: € 50,00 Kursgebühr ZMF gesamt: € 00,00 (ohne KFO- Baustein) Prüfgebühr ZMF gesamt: € 750,00 (ohne KFO- Baustein) Aufnahmegebühr ZMP: € 50,00 Kursgebühr ZMP gesamt: € 0,00 (ohne KFO- Baustein) Prüfgebühr ZMP gesamt: € 500,00 (ohne KFO- Baustein)
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OBF<br />
„Offene Baustein-Fortbildung“<br />
(OBF) zur fortgebildeten<br />
Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />
bzw. Zahnmedizinischen Fachassistentin<br />
(ZMF) und Zahnmedizinischen<br />
Prophylaxeassistentin (ZMP)<br />
Die „Offene Baustein-Fortbildung“ mit dem Ziel ZMF bzw.<br />
ZMP erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Wahl<br />
zwischen dem Besuch einzelner Bausteine bzw. der Absolvierung<br />
des gesamten Kursprogramms bietet individuelle Fortbildungsmöglichkeiten,<br />
die es jeder Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />
ermöglichen, den damit verbundenen zeitlichen<br />
Aufwand selbst zu bestimmen sowie ihren Neigungen entsprechend<br />
Qualifikationen zu erhalten. Damit sind Sie in der<br />
Lage, viele vom Zahnarzt delegierbare Leistungen auf Anweisung<br />
und unter Aufsicht durchzuführen.<br />
Auszug aus dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde<br />
§ Abs. 5<br />
„Approbierte Zahnärzte können insbesondere folgende<br />
Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal<br />
mit abgeschlossener Ausbildung wie Zahnmedizinische<br />
Fachhelferin, weitergebildete Zahnmedizinische<br />
Fachangestellte, Prophylaxe-Helferin oder Dental-Hygienikerin<br />
delegieren: Herstellung von Röntgenaufnahmen,<br />
Entfernung von weichen und harten sowie klinisch<br />
erreichbaren subgingivalen Belägen, Füllungspolituren,<br />
Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse,<br />
Herstellung provisorischer Kronen und Brücken,<br />
Herstellung von Situationsabdrücken, Trockenlegung<br />
des Arbeitsfeldes relativ und absolut, Erklärung der<br />
Ursache von Karies und Parodontopathien, Motivation<br />
zu zweckmäßiger Mundhygiene, Demonstration und<br />
praktische Übungen zur Mundhygiene, Remotivation,<br />
Einfärben der Zähne, Erstellen von Plaque-Indizes,<br />
Erstellung von Blutungs-Indizes, Kariesrisikobestimmung,<br />
lokale Fluoridierung z. B. mit Lack oder Gel, Versiegelung<br />
und kariesfreien Fissuren.“<br />
Die verschiedenen Bausteine der OBF sind auf der nächsten<br />
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