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August - Karl-Häupl-Institut - Zahnärztekammer Nordrhein

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0. JUN<br />

Prof. Dr.<br />

Peter Pfeiffer<br />

Lößweg 1<br />

50933 Köln<br />

Dr. Ernst-Heinrich<br />

Helfgen<br />

Von-Loe-Straße 31<br />

53840 Troisdorf<br />

Sa., 20. Juni 2009,<br />

09.00 bis 17.00 Uhr<br />

Hörsaal<br />

Kurs-Nr.: 09998<br />

Teilnehmergebühr:<br />

€ 5,00<br />

Besonderer Strahlenschutzkurs zum<br />

Neu-Erwerb/zur Wiedererlangung<br />

der Kenntnisse im Strahlenschutz<br />

Besondere Hinweise<br />

Das Referat für die Helferinnenfortbildung informiert<br />

– Wichtige Mitteilung für alle ZFA<br />

– „Besonderer Strahlenschutzkurs“<br />

– zum Neuerwerb/zur Wiedererlangung der Kenntnisse im<br />

Strahlenschutz<br />

Zahnmedizinische Fachangestellte, die es verabsäumt haben,<br />

ihre Kenntnisse im Strahlenschutz bis zum 30.6.2007 zu<br />

aktualisieren (dieser Stichtag galt für diejenigen, die ihre<br />

Abschlussprüfung – einschließlich des Röntgenscheins – bis<br />

zum 30.6.2002 bestanden haben), müssen die Kenntnisse<br />

nunmehr in einem „Besonderen Strahlenschutzkurs“ von<br />

(mindestens) acht Stunden Dauer neu erwerben/wiedererwerben.<br />

Zur Vermeidung besonderer Härten hat das zuständige<br />

Ministerium des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen die so genannte<br />

„Härtefallregelung“ letztmalig bis zum 30.6.2009 verlängert.<br />

Dies bedeutet, dass die Betroffenen – wenn sie sich<br />

verbindlich für einen „Besonderen 8-stündigen Strahlenschutzkurs“<br />

anmelden und dies nachweisen können<br />

– ihre Tätigkeit ohne neue Kenntnisbescheinigung noch bis<br />

zur Absolvierung des „Besonderen Strahlenschutzkurses“<br />

ausüben dürfen.<br />

Die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong> bietet nebenstehenden<br />

achtstündigen „Besonderen Strahlenschutzkurs“ zum Neuerwerb/zur<br />

Wiedererlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz<br />

für Zahnmedizinische Fachangestellte an. Die betroffenen<br />

zahnmedizinischen Fachangestellten werden dringend<br />

gebeten, sich umgehend verbindlich schriftlich anzumelden.<br />

Nach erfolgreicher Absolvierung des „Besonderen Strahlenschutzkurses“<br />

wird Ihnen vom <strong>Karl</strong>-<strong>Häupl</strong>-<strong>Institut</strong> ein Zertifikat<br />

ausgestellt. Sobald Ihnen die Kenntnisse durch die<br />

Kammer bescheinigt wurden, wird die 5-Jahres-Frist für die<br />

nächste Aktualisierung ab dem Datum dieser Bestätigung<br />

gerechnet.<br />

Bei allgemeinen Fragen zu dieser Härtefallregelung werden<br />

Ihnen Frau Herzog (Tel. 02 11/5 26 05-37) und Frau Pisasale<br />

(Tel. 02 11/5 26 05-41) gerne behilflich sein.<br />

Verantwortlich für Planung und Ablauf<br />

Dr. Johannes Szafraniak<br />

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