August - Karl-Häupl-Institut - Zahnärztekammer Nordrhein
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Abrechnungsworkshop unter<br />
besonderer Berücksichtigung<br />
der Festzuschüsse<br />
Zur Person der Kursleiter<br />
Dr. Timmers, Jahrgang 1947, Studium in Marburg, Approbation<br />
(1973) und Promotion an der Philipps-Universität in Marburg.<br />
Von 1974 bis 1977 Assistent in freier Praxis in Herne;<br />
seit 1977 in eigener Praxis in Essen tätig. Seit 1993 Mitglied<br />
des Vorstandes der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong>.<br />
Zahnarzt Marquardt, Jahrgang 1954, Studium in Düsseldorf,<br />
Examen 1979, seit 1981 in Krefeld in einer Gemeinschaftspraxis<br />
niedergelassen, Berufsschullehrer in der ZFA-<br />
Ausbildung und Seminarleiter in der OBF (ZMF)- und ZMV-<br />
Fortbildung. Von 1993 bis 2004 Mitglied des Vorstandes der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung <strong>Nordrhein</strong> und Referent<br />
für Zulassungswesen und Zahntechnik.<br />
Programm<br />
Mit Inkrafttreten der befundorientierten Festzuschüsse zum<br />
1. 1. 2005 erhält jeder gesetzlich krankenversicherte Patient<br />
die Freiheit, seine Zahnersatzversorgung nach eigenen Wünschen<br />
zu wählen, ohne seinen Zuschuss durch die GKV zu<br />
verlieren. Dieser Zuschuss richtet sich nach dem Befund des<br />
Patienten und nicht mehr nach seinen individuellen Therapiekosten.<br />
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich nach der so<br />
genannten Regelversorgung, die üblicherweise bei einem<br />
bestimmten Befund vorgenommen wird und die in standardisierter<br />
Form als solche vom gemeinsamen Bundesausschuss<br />
festgelegt wurde. Zu den Kosten für diese Regelversorgung<br />
zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss.<br />
Entscheidet sich nun der Patient für eine über diese Regelversorgung<br />
hinausgehende Versorgung – hier wird noch<br />
unterschieden zwischen gleichartiger und andersartiger Versorgung<br />
– so bleibt ihm dennoch sein Festzuschuss erhalten.<br />
Dieser Festzuschuss wird also in jedem Fall gewährt, ganz<br />
gleich für welche Therapie sich der Patient mit seinem Zahnarzt<br />
entscheidet. Die zahnärztliche Therapie muss allerdings<br />
notwendig sein.<br />
In diesem Kurs werden die unterschiedlichen Versorgungsformen<br />
und die Festzuschusssystematik erläutert.<br />
Anhand vieler Beispiele werden die Festzuschüsse vorgestellt<br />
und ihre Abrechnung auf dem neuen Heil- und Kostenplan dargestellt.<br />
Verantwortlich für Planung und Ablauf<br />
Dr. Hans-Jürgen Weller<br />
5<br />
0. JUN<br />
Dr. Hans Werner<br />
Timmers<br />
Hinterm Rathaus 8<br />
45239 Essen<br />
Zahnarzt<br />
Lothar Marquardt<br />
Ostwall 97<br />
47798 Krefeld<br />
Mi., 10. Juni 2009,<br />
14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Vortragsraum<br />
Kurs-Nr.: 09 9<br />
Teilnehmergebühr:<br />
€ 90,00