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August - Karl-Häupl-Institut - Zahnärztekammer Nordrhein

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Abrechnungsworkshop unter<br />

besonderer Berücksichtigung<br />

der Festzuschüsse<br />

Zur Person der Kursleiter<br />

Dr. Timmers, Jahrgang 1947, Studium in Marburg, Approbation<br />

(1973) und Promotion an der Philipps-Universität in Marburg.<br />

Von 1974 bis 1977 Assistent in freier Praxis in Herne;<br />

seit 1977 in eigener Praxis in Essen tätig. Seit 1993 Mitglied<br />

des Vorstandes der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong>.<br />

Zahnarzt Marquardt, Jahrgang 1954, Studium in Düsseldorf,<br />

Examen 1979, seit 1981 in Krefeld in einer Gemeinschaftspraxis<br />

niedergelassen, Berufsschullehrer in der ZFA-<br />

Ausbildung und Seminarleiter in der OBF (ZMF)- und ZMV-<br />

Fortbildung. Von 1993 bis 2004 Mitglied des Vorstandes der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung <strong>Nordrhein</strong> und Referent<br />

für Zulassungswesen und Zahntechnik.<br />

Programm<br />

Mit Inkrafttreten der befundorientierten Festzuschüsse zum<br />

1. 1. 2005 erhält jeder gesetzlich krankenversicherte Patient<br />

die Freiheit, seine Zahnersatzversorgung nach eigenen Wünschen<br />

zu wählen, ohne seinen Zuschuss durch die GKV zu<br />

verlieren. Dieser Zuschuss richtet sich nach dem Befund des<br />

Patienten und nicht mehr nach seinen individuellen Therapiekosten.<br />

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich nach der so<br />

genannten Regelversorgung, die üblicherweise bei einem<br />

bestimmten Befund vorgenommen wird und die in standardisierter<br />

Form als solche vom gemeinsamen Bundesausschuss<br />

festgelegt wurde. Zu den Kosten für diese Regelversorgung<br />

zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss.<br />

Entscheidet sich nun der Patient für eine über diese Regelversorgung<br />

hinausgehende Versorgung – hier wird noch<br />

unterschieden zwischen gleichartiger und andersartiger Versorgung<br />

– so bleibt ihm dennoch sein Festzuschuss erhalten.<br />

Dieser Festzuschuss wird also in jedem Fall gewährt, ganz<br />

gleich für welche Therapie sich der Patient mit seinem Zahnarzt<br />

entscheidet. Die zahnärztliche Therapie muss allerdings<br />

notwendig sein.<br />

In diesem Kurs werden die unterschiedlichen Versorgungsformen<br />

und die Festzuschusssystematik erläutert.<br />

Anhand vieler Beispiele werden die Festzuschüsse vorgestellt<br />

und ihre Abrechnung auf dem neuen Heil- und Kostenplan dargestellt.<br />

Verantwortlich für Planung und Ablauf<br />

Dr. Hans-Jürgen Weller<br />

5<br />

0. JUN<br />

Dr. Hans Werner<br />

Timmers<br />

Hinterm Rathaus 8<br />

45239 Essen<br />

Zahnarzt<br />

Lothar Marquardt<br />

Ostwall 97<br />

47798 Krefeld<br />

Mi., 10. Juni 2009,<br />

14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Vortragsraum<br />

Kurs-Nr.: 09 9<br />

Teilnehmergebühr:<br />

€ 90,00

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