Amts- und Mitteilungsblatt - Eschau
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<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
für den Markt <strong>Eschau</strong><br />
Öffnungszeiten der Marktverwaltung:<br />
Montag, Mittwoch, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Internet:<br />
www.eschau.de<br />
e-mail: Sprechst<strong>und</strong>en des 1. Bürgermeisters: nach Vereinbarung!<br />
rathaus@eschau.de Telefon-Nr.: 09374 / 9735-0 Telefax-Nr. 09374 / 9735-122<br />
Nr. 03 04.02.2009 Jahrgang 2009<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Dorferneuerung in <strong>Eschau</strong> <strong>und</strong> Sommerau<br />
unterstützt vom<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Unterfranken)<br />
Die Teilnehmer des Seminars<br />
„Dorferneuerung“ mit 1. Bürgermeister<br />
Michael Günther, 2. Bürgermeister<br />
Joachim Pfeifer, Otto Kister<br />
(ALE Unterfranken), Manfred Stadler<br />
(ALE Unterfranken), Hubert Rebhan<br />
(ALE Mittelfranken), Margrit Schulz<br />
(Kreisbaumeisterin Landkreis Miltenberg<br />
) sowie den Städteplanern<br />
Christine Konrad <strong>und</strong> Thomas Wirth.<br />
Der Startschuss für die Zukunft von <strong>Eschau</strong> <strong>und</strong> Sommerau ist gefallen - 20 engagierte<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger besuchten am 16. <strong>und</strong> 17.01.2009 die Schule der Dorf- <strong>und</strong><br />
Flurentwicklung in Klosterlangheim bei Lichtenfels.<br />
1
Ziel des Seminars war, die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zur Mitarbeit beim Projekt“ „Dorferneuerung“<br />
zu bewegen <strong>und</strong> ihnen das Rüstzeug für die Auseinandersetzung mit Vergangenheit,<br />
Gegenwart <strong>und</strong> Zukunft unseres Dorfes zu vermitteln.<br />
Wir dürfen alle interessierten Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zur Bürgerversammlung am<br />
Donnerstag, dem 05. März 2009 um 19.00 Uhr in die Elsavahalle <strong>Eschau</strong> einladen. In<br />
der Bürgerversammlung werden wir über die Ergebnisse des Seminars informieren; weiterhin<br />
möchten wir alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern einladen, sich aktiv am Projekt „Dorferneuerung“<br />
zu beteiligen <strong>und</strong> an den Chancen <strong>und</strong> Entwicklungsmöglichkeiten unserer<br />
Heimatgemeinde mitzuarbeiten.<br />
Ihr<br />
Michael Günther<br />
1. Bürgermeister<br />
Stellenausschreibung<br />
Der Markt <strong>Eschau</strong> stellt zum nächst möglichen Termin eine/n teilzeitbeschäftigte/n<br />
Angestellte/n im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses auf<br />
400-€-Basis ein.<br />
Die Stelle ist (vorläufig) bis zum 31.12.2009 befristet; ggf. besteht anschließend die Möglichkeit<br />
einer dauerhaften Anstellung mit Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen<br />
Arbeitszeit auf bis zu maximal der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit<br />
(momentan 19,5 Std./Woche). Die Stelle wird nach der Entgeltgruppe 3 der Entgelttabelle<br />
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt; im übrigen werden alle im<br />
öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen gewährt.<br />
Ihre Aufgaben<br />
Führung des gemeindlichen Veranstaltungskalenders, Organisation der Märkte <strong>und</strong> gemeindlichen<br />
Veranstaltungen, Verwaltung der gemeindlichen Hallen <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />
Tourismus <strong>und</strong> Fremdenverkehr, Kinder, Jugend <strong>und</strong> Senioren, Archiv <strong>und</strong> Registratur.<br />
Ihr Anforderungsprofil<br />
- ausgeprägte Teamfähigkeit<br />
- fre<strong>und</strong>liches <strong>und</strong> bürgerorientiertes Auftreten, Flexibilität<br />
- Eigeninitiative sowie engagierte <strong>und</strong> verantwortungsbewusste Arbeitsweise<br />
- Erfahrung <strong>und</strong> Kenntnisse mit moderner Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnik<br />
(Microsoft-Office-Programme: Word, Excel <strong>und</strong> Power Point)<br />
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild sowie Zeugnissen <strong>und</strong> Nachweisen über die<br />
bisherige/n berufliche/n Tätigkeit/en bitten wir bis spätestens zum 20.02.2009 schriftlich<br />
an den Markt <strong>Eschau</strong>, 1. Bürgermeister Michael Günther, Rathausstr. 13, 63863 <strong>Eschau</strong><br />
zu richten. Telefonische Auskünfte erteilen 1. Bürgermeister Michael Günther (Telefon.<br />
09374 / 9735-111) <strong>und</strong> Herr Walter Wölfelschneider (Telefon. 09374 / 9735-121).<br />
G ü n t h e r<br />
1. Bürgermeister<br />
2
K I N D E R N O T I N S E L<br />
SICHERE ZUFLUCHTSORTE FÜR KINDER<br />
jetzt auch im Markt <strong>Eschau</strong><br />
Was ist die NOTINSEL? - Sie ist ein Netzwerk von Geschäften <strong>und</strong><br />
Läden, in denen Kinder bei Gefahr sofort Zuflucht finden. In der Initiative Notinsel haben<br />
sich Menschen zusammengeschlossen, denen Kinder am Herzen liegen. Alle Läden <strong>und</strong><br />
Geschäfte, die das Notinsel-Zeichen an der Eingangstüre tragen, signalisieren: Bei<br />
Gefahr oder in Not können Kinder hier hineinflüchten. Hier sind Kinder sicher.<br />
Der Markt <strong>Eschau</strong> <strong>und</strong> der Ökumenische Helferkreis „KONTAKTE“ lädt deshalb zu einem<br />
Info-Abend am Dienstag, den 03. Februar um 19.30 Uhr im Kana-Haus <strong>Eschau</strong> recht<br />
herzlich ein. Diesen Info-Abend wird die Projektleiterin vom Landratsamt Miltenberg, Frau<br />
Claudia Joos (Fachkraft für Familienangelegenheiten im Landratsamt) gestalten.<br />
Die Marktkasse informiert<br />
In den nächsten Tagen werden die Realsteuern (Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B, Gewerbesteuer)<br />
sowie alle übrigen Abgaben für das 1. Quartal 2009 abgebucht. Alle Zahlungspflichtigen,<br />
die dem Markt <strong>Eschau</strong> bislang keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden<br />
hiermit gebeten, die fälligen Beträge fristgerecht zu überweisen oder bar bei der Marktkasse<br />
einzuzahlen.<br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des <strong>Amts</strong>blatts:<br />
Mittwoch, 11.02.2009 (12.00 Uhr)<br />
Erscheinungstermin: Mittwoch, 18.02.2009<br />
Anzeigen <strong>und</strong> Nachrichten für das <strong>Amts</strong>blatt können per e-mail (Adresse:<br />
amtsblatt@eschau.de) als Worddokument (Schriftart: Arial 9) übersandt werden !<br />
Anzeigen <strong>und</strong> Nachrichten, die (ohne vorherige Information der Marktverwaltung)<br />
direkt an die Druckerei übersandt werden, können nicht veröffentlicht werden.<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Bodenrichtwerte für Gr<strong>und</strong>stückspreise im Markt <strong>Eschau</strong><br />
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Miltenberg hat mit<br />
Schreiben vom 17.12.2008 die endgültigen <strong>und</strong> zur Veröffentlichung bestimmten Bodenrichtwerte<br />
für Gr<strong>und</strong>stückspreise im Markt <strong>Eschau</strong> zum Ende des Jahres 2008 mitgeteilt.<br />
Die (als Anlage abgedruckte) Übersicht der Bodenrichtwerte für Gr<strong>und</strong>stückspreise liegt<br />
gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 GutachterausschussV in der Zeit vom 05.<br />
März 2009 bis einschließlich 04. April 2009 im Rathaus <strong>Eschau</strong>, Rathausstr. 13, 63863<br />
<strong>Eschau</strong> (Zimmer-Nr. 05) zur öffentlichen Einsichtnahme aus; im übrigen erteilt die Geschäftsstelle<br />
des Gutachterausschusses beim Landratsamt Miltenberg (Telefon-Nr.<br />
09371 / 501-173) auch außerhalb dieser öffentlichen Auslegungsfrist Auskunft über die<br />
Bodenrichtwerte für Gr<strong>und</strong>stückspreise.<br />
Anlage 1<br />
3
SATZUNG<br />
über Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatz<br />
für Einsätze <strong>und</strong> andere Leistungen<br />
gemeindlicher Feuerwehren<br />
Der Markt <strong>Eschau</strong> erlässt aufgr<strong>und</strong> des Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende<br />
S A T Z U N G<br />
§ 1<br />
Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatz<br />
(1) Der Markt <strong>Eschau</strong> erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BayFwG Aufwendungsersatz<br />
für folgende Pflichtleistungen seiner Feuerwehren:<br />
1. Einsätze,<br />
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),<br />
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.<br />
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet.<br />
(2) Der Markt <strong>Eschau</strong> erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren<br />
zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):<br />
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr<br />
gehören,<br />
2. Überlassung von Gerät <strong>und</strong> Material zum Gebrauch oder Verbrauch,<br />
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.<br />
(3) Die Höhe des Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen,<br />
gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen<br />
, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung<br />
an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für<br />
Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.<br />
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art.<br />
15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.<br />
(5) Der Markt <strong>Eschau</strong> erhebt keinen Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatz für den Einsatz<br />
der Freiwilligen Feuerwehren bei öffentlichen, kirchlichen oder Vereinsveranstaltungen,<br />
es sei denn, der Einsatz wurde durch sicherheitsrechtlichen Bescheid<br />
nach dem Landesstraf- <strong>und</strong> Verordnungsgesetz (LStVG) angeordnet.<br />
§ 2<br />
Schuldner<br />
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes<br />
nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.<br />
5
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch<br />
nimmt.<br />
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Fälligkeit<br />
Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />
E s c h a u , den 15.12.2008<br />
G ü n t h e r<br />
1. Bürgermeister<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
6
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatz für Einsätze <strong>und</strong> andere Leistungen<br />
gemeindlicher Feuerwehren<br />
Verzeichnis der Pauschalsätze<br />
Aufwendungs- <strong>und</strong> Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1<br />
<strong>und</strong> 2) <strong>und</strong> den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.<br />
1. Streckenkosten<br />
Die Streckenkosten betragen für jeden<br />
angefangnen Kilometer Wegstrecke für<br />
bei einer<br />
Nutzungsdauer<br />
von<br />
bei einer durchschnittlichen jährt. Fahrleistung<br />
von 1.000 km <strong>und</strong> einer Eigenbeteiligung<br />
der Gemeinde von 10 %<br />
ein Mehrzweckfahrzeug MZF 15 Jahren 2,95 Euro<br />
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS<br />
PFPN 10-1000 oder vgl. Modell)<br />
20 Jahren 3,45 Euro<br />
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 25 Jahren 5,71 Euro<br />
ein Löschgruppenfahrzeug LF 16 25 Jahren 6,87 Euro<br />
einen Anhänger 15 Jahren 0,74 Euro<br />
2. Ausrückest<strong>und</strong>enkosten<br />
Mit den Ausrückest<strong>und</strong>enkosten ist der Einsatz von Geräten <strong>und</strong> Ausrüstung abzugelten,<br />
die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte<br />
Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene St<strong>und</strong>en werden bis zu 30 Minuten die<br />
halben, im Übrigen die ganzen Ausrückest<strong>und</strong>enkosten erhoben.<br />
Die Ausrückest<strong>und</strong>enkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt<br />
des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis<br />
zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine St<strong>und</strong>e für<br />
bei jährlich 80 Ausrückest<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> einer Eigenbeteiligung der<br />
Gemeinde von 10 %<br />
ein Mehrzweckfahrzeug MZF 026,20 Euro<br />
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000<br />
oder vgl. Modell)<br />
066,86 Euro<br />
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 095,44 Euro<br />
ein Löschgruppenfahrzeug LF 16 110,09 Euro<br />
einen Anhänger 006,55 Euro<br />
7
3. Personalkosten<br />
Personalkosten werden nach Ausrückest<strong>und</strong>en berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom<br />
Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für<br />
angefangene St<strong>und</strong>en werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen<br />
St<strong>und</strong>enkosten erhoben.<br />
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender<br />
wird folgender St<strong>und</strong>ensatz berechnet: 20,00 Euro<br />
Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird<br />
verlangt, weil dem Markt <strong>Eschau</strong> auch dadurch Kosten entstehen, z.B. durch Erstattung<br />
des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes<br />
(Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen (Art. 11 BayFwG). Aufgr<strong>und</strong> Art. 28<br />
Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben<br />
nicht der gesamte Personalaufwand anzusetzen.<br />
3.2 Sicherheitswachen<br />
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG<br />
werden erhoben je St<strong>und</strong>e Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden<br />
(siehe § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 11,40 Euro<br />
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt <strong>und</strong> die Rückfahrt insgesamt eine<br />
weitere St<strong>und</strong>e berechnet.<br />
8
Problemmüllsammlung am Dienstag, 10.02.2009<br />
Wildensee 09.15 Uhr – 09.45 Uhr Glascontainerstandplatz<br />
Hobbach 10.15 Uhr – 11.15 Uhr Zufahrt Feuerwehrgerätehaus<br />
Sommerau 11.45 Uhr – 12.45 Uhr Parkplatz Friedhof<br />
Grüngutannahme<br />
Jeden Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr kann Grüngut im Bauhof <strong>Eschau</strong> abgegeben<br />
werden. Nächste Termine: Samstag: 07.02.2009 <strong>und</strong> 21.02.2009, jeweils von<br />
14.00 bis 16.00 Uhr.<br />
Reisepässe <strong>und</strong> Personalausweise<br />
Alle bis zum 15.01.2009 beantragten Personalausweise <strong>und</strong> alle bis zum 09.01.2009<br />
beantragten Reisepässe liegen in der Marktverwaltung, Zimmer-Nr. 1, zur Abholung<br />
bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abholung, soweit noch nicht erfolgt, die<br />
alten Ausweispapiere zurückzugeben sind.<br />
Notarsprechtag<br />
Der nächste Notarsprechtag des Notariats Klingenberg a. Main findet am Donnerstag,<br />
den 05.03.2009, von 15.00 – 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr im Besprechungszimmer des<br />
Rathauses <strong>Eschau</strong> statt. Zur Koordination <strong>und</strong> um Wartezeiten zu vermeiden, wird um<br />
eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 09372 / 13990 gebeten.<br />
Sprechtag der Forstdienststelle Altenbuch<br />
jeweils donnerstags, von 16.00 – 18.00 Uhr, im Rathaus <strong>Eschau</strong>.<br />
Sprechtag der AOK<br />
Der nächste Sprechtag der AOK findet am 10.02.2009, von 15.00 - 16.00 Uhr im<br />
Rathaus <strong>Eschau</strong> (Besprechungsraum) statt.<br />
Probebetrieb der Feuersirenen<br />
Der nächste Probealarm der Feuersirenen im Markt <strong>Eschau</strong> findet am Samstag, dem<br />
07.02.2009 in der Zeit von 11.00 – 11.30 Uhr statt.<br />
PERSONENSTANDSMELDUNGEN<br />
Eheschließungen:<br />
von Edlinger, Dorothée <strong>und</strong> Christof geb. Bohlender, <strong>Eschau</strong> OT Hobbach<br />
Geburten:<br />
Franceschinel, Nina; Eltern: Franceschinel Rudolf <strong>und</strong> Ioana, <strong>Eschau</strong> OT Hobbach<br />
Brock, Leon; Eltern: Brock Mirko <strong>und</strong> Gerlach Tanja, <strong>Eschau</strong> OT Hobbach<br />
Sterbefälle:<br />
Roth, Zita, <strong>Eschau</strong> OT Sommerau<br />
Ueberschaer, Frieda, <strong>Eschau</strong><br />
9
Notruf<br />
Polizei: 110 - Feuerwehr: 112<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
NOTFALLDIENSTE<br />
Neue Rufnummer: 01805 – 19 12 12<br />
Ein Service der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Dienstzeiten: von Freitag<br />
18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, an Feiertagen von 18.00 Uhr am Vorabend bis 8.00 Uhr<br />
des folgenden Werktages, am Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr). Sofern<br />
Ihr Hausarzt/behandelnder Arzt nicht erreichbar ist, vermittelt Ihnen in dringenden Behandlungsfällen<br />
die Vermittlungs- <strong>und</strong> Beratungszentrale KVB, Tel.: 01805 – 19 12 12<br />
(0,12 €/Min.), einen diensthabenden Arzt des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie<br />
ggf. auch einen diensthabenden Facharzt. In dringenden Fällen, bzw. lebensbedrohlicher<br />
Erkrankung kann nach wie vor die Rettungsleitstelle (Telefon 19222) angerufen werden!<br />
Ärzte<br />
Fr., 30.01.2009, 17.00 Uhr – So., 01.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Dr. Heider, Elsenfeld, Tel. 06022/8510<br />
Mi., 04.02.2009, 12.00 Uhr – Do., 05.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Herr Partholl, Mömlingen, Tel. 06022/3337<br />
Fr., 06.02.2009, 17.00 Uhr – So., 08.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Herr Partholl, Mömlingen, Tel. 06022/3337<br />
So., 08.02.2009, 08.00 Uhr – Mo., 09.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Herr Katte, <strong>Eschau</strong>, Tel. 09374/1232<br />
Mi., 11.02.2009, 12.00 Uhr – Do., 12.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Dr. Wissel, Großwallstadt, Tel. 06022/<br />
Fr. 13.02.2009, 17.00 Uhr – So., 15.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Dr. Wissel, Großwallstadt, Tel. 06022/22555<br />
So., 15.02.2009, 08.00 Uhr – Mo., 16.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Herr Winter, Großwallstadt, Tel. 06022/22555<br />
Mi., 18.02.2009, 12.00 Uhr – Do., 19.02.2009, 08.00 Uhr<br />
Dr. Bambeck, Elsenfeld, Tel. 06022/1360<br />
Für diese Angaben wird keine Gewähr übernommen!<br />
Zahnärzte<br />
Die Termine des zahnärztlichen Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse<br />
oder unter www.kzvb.de <strong>und</strong> www.zbv-uvr.de.<br />
Kreuzb<strong>und</strong> e.V. Selbsthilfe <strong>und</strong> Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />
<strong>und</strong> deren Angehörige – Gruppe Elsenfeld<br />
Gruppengespräch für Alkohol- <strong>und</strong> Medikamentenabhängige, -gefährdete sowie deren<br />
Angehörige, jeweils Donnerstag von 19.30 Uhr – 21.00 Uhr im Caritas Centrum, Hofstetter<br />
Str. 3, in Elsenfeld. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Nähere Auskünfte<br />
unter Tel.-Nr. 09374/314481 oder 09372/929122.<br />
10
Veranstaltungskalender<br />
VEREINSNACHRICHTEN<br />
07.02.2009 VVE <strong>Eschau</strong> e.V. - Elferratsitzung<br />
13.02.2009 Schützenverein <strong>Eschau</strong> e.V. – Generalversammlung<br />
14.02.2009 TSV <strong>Eschau</strong> e.V. – Aprés Ski Party<br />
15.02.2009 Wanderverein Sommerau e.V. <strong>und</strong> Seniorenkreis Sommerau<br />
Seniorenfasching<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong><br />
Zu unserer diesjährigen Generalversammlung am Samstag, 07.03.2009, um 20.00 Uhr<br />
im Gasthaus „Zum Löwen“, laden wir alle Mitglieder <strong>und</strong> Gönner der Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>Eschau</strong> recht herzlich ein.<br />
Tagesordnung: Begrüßung <strong>und</strong> Totengedenken durch den 1. Kommandanten, Jahresberichte<br />
(Kommandant, Schriftführer, Kassier, Jugendwart, Gruppenführer), Grußworte,<br />
Ehrungen für 25-jähriges Dienstjubiläum, Aufnahme in den aktiven Dienst, Neuwahlen<br />
der Vorstandschaft, Satzungsänderung, Termine 2009, Verschiedenes: Wünsche, Anträge.<br />
gez. W. Adami (1. Kommandant)<br />
Schützenverein Elsava 1908 e.V. <strong>Eschau</strong><br />
Der Schützenverein Elsava 1908 e.V. <strong>Eschau</strong> lädt hiermit alle Mitglieder zu Generalversammlung<br />
am 13.02.2009 um 20 Uhr im Schützenhaus ein.<br />
Tagesordnungspunkte: Begrüßung, Todengedenken, Bericht des 1.Schützenmeisters,<br />
Kassenbericht <strong>und</strong> Entlastung der Vorstandschaft, Bericht der Abteilungsleiter (-in), Wahlen,<br />
Wünsche <strong>und</strong> Anträge. Anträge sind bitte schriftlich bis zum 06.02.2009 dem Schützenmeister<br />
mit zuteilen. gez. Udo Wehren, 1. Schützenmeister<br />
Seniorenkreis Sommerau – Wanderverein Sommerau<br />
Der Seniorenkreis <strong>und</strong> der Wanderverein Sommerau veranstalten im Gemeinschaftshaus<br />
einen lustigen Faschingnachmittag für Jung <strong>und</strong> Alt am 15.02.2009. Es ergeht herzliche<br />
Einladung an die Großgemeinde.<br />
Singgemeinschaft Hobbach<br />
Wir von der Singgemeinschaft wollen den Festgottesdienst zum Jubiläum zur 250 Jahrfeier<br />
der Kirche St. Johannes der Täufer in Hobbach am 21. Juni 2009 mit der Messe von<br />
Charles Gounod mitgestalten. Für eine angemessene <strong>und</strong> eindrucksvolle Darbietung<br />
suchen wir noch Sängerinnen <strong>und</strong> Sänger. Seien es ehemals Aktive oder Musikliebende<br />
die noch nicht wissen wie schön sie singen können. Traut euch <strong>und</strong> kommt zu uns.<br />
Wir proben jeden Mittwoch um 20 Uhr im Gemeinschaftshaus in Hobbach.Am 11. <strong>und</strong> 12.<br />
Juli 2009 feiern wir unser 60jähriges Jubiläumsfest. Auch dazu laden unsere beiden Chöre<br />
ein. Info bei Michael Monjau 1. Vorstand Tel. 09374/2392 <strong>und</strong> Burkhard Spatz 2. Vorstand<br />
Tel. 09374/1462.<br />
HKH – Heimatkreis Hobbach<br />
11
Wir suchen Bilder vom „ehemaligen Dillhof“ bei Unteraulenbach (abgebaut ca 1920) zur<br />
Ausgestaltung der Informationstafeln für den neu entstehenden Kulturwanderweg Hobbach.<br />
Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial wird wieder zurückgegeben.<br />
Bitte melden Sie sich bei 1. Bürgermeister Michael Günther (Tel. 97350), Herrn Pfarrer<br />
Otto Halk (Tel. 1265) oder Frau Gertraud Rein (Tel. 2408).<br />
Dieses mal wird bestimmt das Sandmännchen<br />
in „Partystimmung“ sein....<br />
nächster Termin für den Discobus:<br />
07. Februar 2009 – Niedernberger „Schlofozuchball“ in der Hans-Hermann-Halle<br />
Fahrplan <strong>und</strong> die Abfahrtszeiten:<br />
<strong>Eschau</strong> (Kreisel) 20.20 Uhr<br />
Hobbach (RV- Bank) 20.30 Uhr<br />
Sommerau (alter Kindergarten) 20.35 Uhr<br />
Tip: Am besten gleich Karten unter www.schlofozuchball.de vorreservieren, dann klappt's<br />
auch mit dem Einlass.<br />
Die Rückfahrten sind um 24.00 Uhr <strong>und</strong> 01.30 Uhr vom Veranstaltungsort!<br />
Das Fahrtgeld beträgt 2 Euro je einzelner Fahrt ( Hin- oder Rückfahrt!)<br />
Die Discobusregeln:<br />
Fahrtgeld abgezählt bereit halten, die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes<br />
sind vor Fahrtbeginn von den Erziehungsberechtigten, in eurem Interesse, zu<br />
beachten, Bus sauber halten, bei Übelkeit nach vorne setzen, Tüte bereithalten, im Bus<br />
besteht Rauch- <strong>und</strong> Alkoholverbot, Betrunkene werden nicht befördert, den Anweisungen<br />
des/der Busfahrers/in <strong>und</strong> der Begleitperson/en ist nachzukommen.<br />
Viel Spaß - Eure Jugendvertreter<br />
Bücherei im KANA-Haus<br />
Öffnungszeiten der Bücherei: Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:00 - 18:00 Uhr, an<br />
Sonntagen mit Kindergottesdienst 10:00 - 10:30 Uhr, während den Ferien geschlossen.<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />
Gottesdienste<br />
08.02.2009 09:00 Uhr <strong>Eschau</strong><br />
10:30 Uhr Mönchberg - Gemeinderaum im Rathaus<br />
18:00 Uhr Heimbuchenthal – Gemeinderaum in der Schule<br />
11.02.2009 19:00 Uhr Hobbach – Ökum. Gottesdienst<br />
15.02.2009 09:00 Uhr <strong>Eschau</strong><br />
gleichzeitig Kindergottesdienst im Kana-Haus<br />
10:30 Uhr Wildensee<br />
12
17.02.2009 18:00 Uhr <strong>Eschau</strong> – Ökum. Abendgebet<br />
19.02.2009 18:30 Uhr Röllbach – Andacht – kath. Kirche Röllbach<br />
Veranstaltungen im Gemeindehaus Kana-Haus<br />
05.02.2009 09:30 – 11:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Abenteuerland <strong>Eschau</strong><br />
06.02.2009 15:30 – 17:00 Uhr Jugendgruppe - Jungen <strong>und</strong> Mädchen 6 - 9 Jahre<br />
17:00 – 18:30 Uhr Jugendgruppe - Jungen <strong>und</strong> Mädchen 10 -13 Jahre<br />
15:45 – 16:45 Uhr Konfirmandengruppe<br />
07.02.2009 08:00 – 17:00 Uhr Präparendengruppe –<br />
Fahrt nach Aschaffenburg ins Matthias-Claudius -Haus<br />
10.02.2009 15:00 Uhr Bibelst<strong>und</strong>e<br />
18:00 Uhr Jugendtreff<br />
19:30 Uhr Bibelgesprächsabend - Sakrament in Mönchberg<br />
11.02.2009 20:00 Uhr Meditatives Tanzen<br />
12.02.2009 09:30 – 11:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Abenteuerland <strong>Eschau</strong><br />
14:30 Uhr Seniorenkreis<br />
13.02.2009 09:30 – 11:00 Uhr Diakonieverein – Gespräch am Vormittag<br />
Thema: „Sterben im Krankenhaus“ Referentin: Sr. Anette Reichert <strong>und</strong> Sr. Ursula Scarciglia<br />
15:30 – 17:00 Uhr Jugendgruppe - Jungen <strong>und</strong> Mädchen 6 - 9 Jahre<br />
17:00 – 18:30 Uhr Jugendgruppe - Jungen <strong>und</strong> Mädchen 10 -13 Jahre<br />
15:45 – 16:45 Uhr Konfirmandengruppe<br />
17.02.2009 20:00 Uhr Offenes Singen<br />
18.02.2009 19:30 Uhr Kirchenvorstandssitzung<br />
19.02.2009 09:30 – 11:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Abenteuerland <strong>Eschau</strong><br />
20:00 Uhr Frauengesprächskreis<br />
Kindergottesdienst im St. Laurentius Sommerau<br />
Zu unserem nächsten Kindergottesdienst am 15. Februar 2009 möchten wir Euch recht<br />
herzlich einladen. Wir treffen uns um 10.15 Uhr im Gemeinschaftshaus Sommerau.<br />
Nach dem Kindergottesdienst gehen wir gemeinsam zum Segen in die Kirche.<br />
Auf Euer Kommen freut sich das KiGo-Team.<br />
Eisvogel-Vortrag im Schullandheim Hobbach<br />
Das Schullandheimwerk lädt alle Interessierten zu einem Vortrag am Freitag, 13. Februar<br />
19.30 Uhr, Pavillon Villa Elsava im Schullandheim Hobbach über den Vogel des<br />
Jahres 2009 ein. Kurt Karl vom Landesb<strong>und</strong> für Vogelschutz berichtet über Biologie,<br />
Lebensweise <strong>und</strong> Bedrohung des auch an der Elsava noch vorkommenden Eisvogels.<br />
Mikrozensus 2009 im Januar gestartet<br />
Interviewer bitten um Auskunft<br />
Auch im Jahr 2009 wird in Bayern wie im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet wieder der Mikrozensus,<br />
eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />
durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik <strong>und</strong> Datenverarbeitung<br />
werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60000 Haushalte in<br />
Bayern von besonders geschulten <strong>und</strong> zuverlässigen Interviewerinnen <strong>und</strong> Interviewern<br />
zu ihrer wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu<br />
ihrer Ges<strong>und</strong>heit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach<br />
dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />
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Im Jahr 2009 findet im Freistaat wie im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet wieder der Mikrozensus,<br />
eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />
statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche<br />
<strong>und</strong> soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte <strong>und</strong> Familien ermittelt.<br />
Der Mikrozensus 2009 enthält zudem noch Fragen zu Körpergröße <strong>und</strong> Gewicht<br />
sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen<br />
sind Gr<strong>und</strong>lage für zahlreiche gesetzliche <strong>und</strong> politische Entscheidungen <strong>und</strong> deshalb<br />
für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik <strong>und</strong> Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden<br />
die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind<br />
demnach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt<br />
für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu<br />
befragen.<br />
Das dem Mikrozensus zugr<strong>und</strong>e liegende Stichprobenverfahren ist aufgr<strong>und</strong> des geringen<br />
Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig <strong>und</strong> hält die Belastung der Bürger in<br />
Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung<br />
übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch<br />
tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> besteht für die meisten Fragen<br />
des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, <strong>und</strong> zwar für vier aufeinander<br />
folgende Jahre.<br />
Datenschutz <strong>und</strong> Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik,<br />
umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen <strong>und</strong> Interviewer, die ihre Besuche<br />
bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen <strong>und</strong> sich mit einem Ausweis des Landesamts<br />
legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung<br />
per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst<br />
auszufüllen <strong>und</strong> per Post an das Landesamt einzusenden.<br />
Das Bayerische Landesamt für Statistik <strong>und</strong> Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die<br />
im Laufe des Jahres 2009 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die<br />
Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.<br />
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