ZGD_105_Sonderausgabe.pdf - BZÖG eV

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15.01.2013 Aufrufe

10 1960 - 1970 vielfältiger sozialmedizinischer Aufgaben verlangt besonders vorgebildete und qualifizierte Ärzte. So gesehen spricht der fehlende Zug zum öffentlichen Gesundheitsdienst durchaus für die Qualität unseres jungen Nachwuchses. Wer sich trotz wirtschaftlicher Lage und krisenhafter Situation für den zahnärztlichen Gesundheitsdienst berufen fühlt, der wird wohl auch eine Einbuße der wirtschaftlichen Möglichkeiten in Kauf nehmen, aber doch nur eine Einbuße gewissen Grades. Versuchen wir abschließend noch die Frage zu beantworten, welche Entwicklungsebenen sich in der Zukunft bieten. Nichts ist so schwer wie eine Prognose, und doch will ich versuchen aus langjähriger Erfahrung heraus, gestützt auf das Wissen um viele Bemühungen auf Landes- und Bundesebene, ein möglichst klares und eindeutiges Zukunftsbild zu entwerfen. Für den einen mag es grau in grau, dem anderen düster und schwarz erscheinen, „Vogel-Strauß-Politik“ hilft uns hier jedoch nicht weiter. „Gesundheitspflege ist Ländersache“, diesen Satz haben wir in den zurückliegenden Jahren bis zum Überdruss zur Kenntnis nehmen müssen. Und doch richtet sich die Gesundheitspflege der Länder nach den politischen Richtlinien des Bundes. Nachfolgend sollen einige Vorstellungen, Ansichten und Forderungen der Parteien und sozialpolitischen Verbände zitiert werden. SPD: Vorbeugende Gesundheitspflege und die Frühdiagnose von Krankheiten sind durch gezielte Vorsorgeuntersuchungen intensiv weiterzuentwickeln, Schutz und Festigung der Gesundheit müssen gleichwertig neben der Krankenbehandlung stehen. FDP: Der Leistungskatalog für Vorsorge und Rehabilitation ist zu erweitern. CDU/CSU: Die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen und der Ausbau der Gesundheitsvorsorge, insbesondere gegen Krebs- und Kreislauferkrankungen, sind unerlässlich. DGB: Regelmäßige ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sollen als Pflichtleistung der GKV eingeführt werden, die Kosten hat der Bund zu übernehmen. Mit Sicherheit wird eine immer stärkere Verlagerung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes eintreten. Es gibt genügend Stimmen, die ZAHNÄRZTLICHER GESUNDHEITSDIENST Z|05 aufgrund des Altenkegels und fehlenden Nachwuchses nicht ganz zu Unrecht sagen, dass der zahnärztliche Gesundheitsdienst und darüber hinaus das „Gesundheitsamt“1980 nur noch zwei Funktionen haben wird: die gesundheitliche Volksaufklärung und die statistische Erfassung der Erforschung von Krankheitszusammenhängen. Das jedoch kann die Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes kaum befriedigen. Allein an der Nachwuchsfrage darf und wird der zahnärztliche Gesundheitsdienst in seiner heutigen Form in 10 Jahren nicht untergehen. Trotz gegenteiliger Äußerungen interessierter Kreise, die immer wieder feststellen dass die Gesundheit des Einzelnen und die Volksgesundheit als Ganzes unser höchstes Gut ist, dürfen wir gleichzeitig nicht an der Tatsache vorbeisehen, dass im Widerstreit mit anderen Gütern des Lebens, wenn es gilt Opfer für die Gesundheit zu bringen, diese zurückstehen muss und leider allzu stiefmütterlich behandelt wird. Auch die Erhaltung qualifizierten Nachwuchses und Schaffung eines attraktiven Berufsstandes kostet Opfer, soll die Volksgesundheit nicht darunter leiden. Trotz optimistischer Prognosen: „Durch Karies-Prophylaxe gesündere Gebisse statt mehr Zahnärzte“, können die Überalterung der Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst und das fehlende Interesse an diesem Beruf nicht wettgemacht werden. In einigen Bundesländern scheiden bis 1980 75% der heutigen Jugendzahnärzte aus. Trotz Bildung neuer Berufsgruppen, wie zahnmedizinische Assistentinnen oder zahnärztlich geschulte Fürsorgerinnen, bleibt die Beurteilung des Zahn-, Mund- und Kiefer-Bereichs eine echte ärztliche Aufgabe und wird dem bestehenden Mangel nicht abhelfen können. Trotz Entlastung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst durch Ausbildung von Gesundheitsaufsehern, Gesundheitspflegerinnen und sozialmedizinischen Assistentinnen werden die Hauptaufgaben im zahnärztlichen Dienst nur von Zahnärzten wahrgenommen werden können. Trotz eifrigen Bemühens mancher Zahnärztekammern, die Jugendbetreuung mehr und mehr durch die freie Praxis sicherstellen zu wollen (Bayern), sind bisher systematische, umfassende Maßnahmen immer wieder gescheitert. Sie müssen scheitern, solange ein wirtschaftlicher Anreiz nicht Ersatz sein kann für den Ausfall in eigener Praxis. Trotz intensivierter kariesprophylaktischer Maßnahmen mit Fluoriden in Kindergärten und Schulen ist auch hier der in der Überwachung und Verantwortung stehende Zahnarzt unentbehrlich – wenn alle vorbeugenden Bemühungen nicht verantwortungsloses Experimentieren mit der Zahngesundheit unserer Jugend sein sollen. All diese neuen Hilfsberufe erschöpfen sich nach dem Entwurf einer Berufsordnung in 1. Patientenaufklärung, 2. Assistenz bei der Behandlungstätigkeit, 3. Verwaltung und Praxisorganisation. Es handelt sich also „expressis verbis“ um „Hilfskräfte“, die den Zahnarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst höchstenfalls „entlasten“, nicht aber „ersetzen“ können. Die Zukunft hat jedoch neben vielen negativen auch einige positive Aspekte: 1. Als gangbare Lösung wäre eine mehrjährige „Verpflichtung auf Zeit“ des neu niedergelassenen Zahnarztes ins Auge zu fassen, vergleichbar einer Pflicht-Assistenten-Zeit. Organisation und Verantwortung bleiben in der Hand eines geschulten Zahnarztes im öffentlichen Gesundheitsdienst. Hier bietet sich der freien Praxis eine echte Gelegenheit, unter Beweis zu stellen, dass es ihr mit der Früherfassung und -behandlung der jugendlichen Patienten ernst ist. Ich sehe darin weniger eine soziale Maßnahme, die den Arzt der freien Praxis mit dem Glorienschein der christlichen Nächstenliebe umgibt, als vielmehr nach § 5 der Kammerverordnung eine gesetzliche Verpflichtung. 2. Gesundheitserziehung in Familie, Schule und Gemeinde dürfen nicht unterschätzt oder gar vergessen werden: Dabei wird man besonders im Interesse begrifflicher Klarheit zu unterscheiden haben zwischen „Schulgesundheitspflege“ und der eigentlichen schulischen „Gesundheitserziehung“. Die Schulgemeinschaftspflege schafft durch ärztliche Betreuung der Schuljugend und durch hygienisch einwandfreie Gestaltung aller äußeren Schulverhältnisse die Voraussetzungen, auf denen dann die Gesundheitserziehung im eigentlichen Sinne weiter aufbauen kann.

1960 - 1970 Um Gesundheitserziehung im eigentlichen Sinne handelt es sich erst da, wo die jungen Menschen zu „einsichtiger, selbstverantworteter gesunder Lebensführung in Gesinnung und Tat“ angeleitet werden. Für diese erzieherische Aufgabe stehen der Schulpädagogik zwei sich ergänzende Möglichkeiten des praktischen Vorgehens zur Verfügung: a) einmal der indirekte Weg über die beispielhafte Gestaltung der äußeren Schulwelt und die Ordnung des Schullebens; b) zum anderen der direkte Weg über den Unterricht. Der Unterricht ist Mittelpunkt des Schullebens. Hier hat der ärztliche Schulgesundheitsdienst einen wichtigen Beitrag zu leisten, und zwar sowohl als Teil des Schullebens als auch im Rahmen des Gesundheitsunterrichtes. 3. Es kommt daher entscheidend darauf an, alle für das kommunale Leben verantwortlichen Kräfte in den Gemeinden für die Arbeit der Gesundheitserziehung zu mobilisieren und zusammenzufassen. Hier bedarf es wieder des ständigen Gesprächs, um die Aufgaben abzuklären und zu koordinieren und gesundheitserzieherischeBestrebungen sinnvoll und kräftesparend miteinander abzustimmen. Ein im August 1959 einberufener Sachverständigenausschuss, der die Gesundheitserziehung in der Lehrerbildung diskutieren sollte, ist ohne das erwartete Echo geblieben. Abschließend darf hierzu vermerkt werden, dass ein Versuch, das Schulkind allein durch die Vermittlung schulischen Wissens zur Gesundheit zu erziehen, psychologisch falsch wäre. Algebra kann man unter der Anleitung eines einzigen Lehrers erlernen, gesunde Lebensweise beim Kind zu erzielen, bedarf es des vereinigten Bemühens aller Lehrer, seiner Eltern, der Ärzte und der Fürsorgerinnen. Die Gesundheitserziehung der Schulkinder ist also eine wirkliche „Gemeinschaftsarbeit“. Wer zur Selbstverantwortung frühzeitig erzogen ist, wird auch dann noch regelmäßig und rechtzeitig den Weg zur Vorsorgeuntersuchung finden, wenn er der Jugendzahnpflege entwachsen ist. Schließlich sei noch die 1969 in Münster gefasste Resolution des Bundesverbandes der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. zitiert: „Alle bisherigen Bestrebungen, den öffentlichen Gesundheitsdienst den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft und den Möglichkeiten der modernen Medizin anzupassen, sind fehlgeschlagen. Arbeitsmethoden und Arbeitsmöglichkeiten sind großenteils nicht mehr zeitgemäß. Jetzt und für die nähere Zukunft ist aufgrund der Abgrenzung der Kompetenz von Bund und Ländern und der daraus sich ergebenden unterschiedlichen Auffassungen keine Konzeption für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Sicht. Diese Entwicklung führt zwangsläufig zu einem Absinken seines Ansehens. Die Tätigkeit in dieser Sparte der Medizin wird deshalb immer unbefriedigender und immer weniger attraktiv. Darüber hinaus sind die Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes gegenüber vielen anderen akademisch ausgebildeten Beamten und gegenüber anderen Ärztegruppen zunehmend sozial und finanziell erheblich benachteiligt. Im Gegensatz dazu erlangen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes aber in einem Sozial- und Rechtsstaat immer größere Bedeutung. Es wird darum dem Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fast unmöglich, geeigneten Nachwuchs zu gewinnen, zumal guten Gewissens eine Empfehlung zum Eintritt in diese Laufbahn nur gegeben werden kann, wenn sie umgehend den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft entsprechend gestaltet wird.“ Zusammenfassung Der öffentliche Gesundheitsdienst der BRD befindet sich in einer krisenhaften Gesamtsituation. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sieht sich nach eigenen Worten nicht in der Lage, den ÖGD in die Zuständigkeit des Bundes zu übernehmen. Eine Sonderstellung nimmt der zahnärztliche Gesundheitsdienst in der BRD deshalb ein, weil in naher Zukunft der qualitative und quantitative Nachwuchs in Ländern und Gemeinden fehlen wird. Ausgehend von der historischen Entwicklung des zahnärztlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland über einen Zeitraum von rund 70 Jahren, nach Darlegung der Aufgaben und gesetzlichen Bestimmungen, wird dargelegt, wie die wenigen Fortschritte der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhun- derts auf dem Gebiet des Gesundheitswesens weitgehend verlorengegangen sind. Die wirtschaftliche Sicherstellung des Zahnarztes im ÖGD steht in keinem Verhältnis zu den vielfältigen Aufgaben, die an ihn gestellt werden. Aus dem „Hilfsarzt“ des Vereinheitlichungsgesetzes ist ein vollbeschäftigter „Fürsorgearzt“ geworden, der stellungsmäßig dem stellvertretenden Amtsarzt gleichzusetzen ist. Die künftige Notlage im ZGD macht es erforderlich, dass die Berufslaufbahn attraktiver gestaltet wird. Dazu ist ein Berufsbild notwendig, das der Gesamtsituation gerecht wird. Zahnärztliches Hilfspersonal muss herangebildet werden, das Tätigkeiten untergeordneter Bedeutung übernimmt und den Zahnarzt für hoheitsrechtliche Aufgaben freiwerden lässt. Die Prophylaxe verdient unser ganz besonderes Augenmerk. Das Ansehen des zahnärztlichen Gesundheitsdienstes kann nur gewahrt werden, wenn Gesundheitserziehung eine „Gemeinschaftsarbeit“ wird mit Eltern und Lehrerschaft. Die Laufbahnordnung muss daher den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft entsprechend gestaltet werden. Quelle: „Das öffentliche Gesundheitswesen“, Sonderdruck, Februar 1971 Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlages (redaktionell gekürzt) ZAHNÄRZTLICHER GESUNDHEITSDIENST Z|05 11

1960 - 1970<br />

Um Gesundheitserziehung im eigentlichen<br />

Sinne handelt es sich erst da,<br />

wo die jungen Menschen zu „einsichtiger,<br />

selbstverantworteter gesunder<br />

Lebensführung in Gesinnung<br />

und Tat“ angeleitet werden. Für<br />

diese erzieherische Aufgabe stehen<br />

der Schulpädagogik zwei sich ergänzende<br />

Möglichkeiten des praktischen<br />

Vorgehens zur Verfügung:<br />

a) einmal der indirekte Weg über<br />

die beispielhafte Gestaltung der<br />

äußeren Schulwelt und die Ordnung<br />

des Schullebens; b) zum anderen<br />

der direkte Weg über den Unterricht.<br />

Der Unterricht ist Mittelpunkt des<br />

Schullebens. Hier hat der ärztliche<br />

Schulgesundheitsdienst einen wichtigen<br />

Beitrag zu leisten, und zwar<br />

sowohl als Teil des Schullebens als<br />

auch im Rahmen des Gesundheitsunterrichtes.<br />

3. Es kommt daher entscheidend darauf<br />

an, alle für das kommunale<br />

Leben verantwortlichen Kräfte in<br />

den Gemeinden für die Arbeit der<br />

Gesundheitserziehung zu mobilisieren<br />

und zusammenzufassen. Hier<br />

bedarf es wieder des ständigen<br />

Gesprächs, um die Aufgaben abzuklären<br />

und zu koordinieren und gesundheitserzieherischeBestrebungen<br />

sinnvoll und kräftesparend miteinander<br />

abzustimmen. Ein im<br />

August 1959 einberufener Sachverständigenausschuss,<br />

der die Gesundheitserziehung<br />

in der Lehrerbildung<br />

diskutieren sollte, ist ohne das erwartete<br />

Echo geblieben.<br />

Abschließend darf hierzu vermerkt<br />

werden, dass ein Versuch, das Schulkind<br />

allein durch die Vermittlung<br />

schulischen Wissens zur Gesundheit<br />

zu erziehen, psychologisch falsch<br />

wäre. Algebra kann man unter der<br />

Anleitung eines einzigen Lehrers<br />

erlernen, gesunde Lebensweise beim<br />

Kind zu erzielen, bedarf es des vereinigten<br />

Bemühens aller Lehrer,<br />

seiner Eltern, der Ärzte und der Fürsorgerinnen.<br />

Die Gesundheitserziehung<br />

der Schulkinder ist also eine<br />

wirkliche „Gemeinschaftsarbeit“.<br />

Wer zur Selbstverantwortung frühzeitig<br />

erzogen ist, wird auch dann<br />

noch regelmäßig und rechtzeitig<br />

den Weg zur Vorsorgeuntersuchung<br />

finden, wenn er der Jugendzahnpflege<br />

entwachsen ist.<br />

Schließlich sei noch die 1969 in<br />

Münster gefasste Resolution des<br />

Bundesverbandes der Ärzte des<br />

Öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

e.V. zitiert:<br />

„Alle bisherigen Bestrebungen, den<br />

öffentlichen Gesundheitsdienst den Erfordernissen<br />

der heutigen Gesellschaft<br />

und den Möglichkeiten der modernen<br />

Medizin anzupassen, sind fehlgeschlagen.<br />

Arbeitsmethoden und Arbeitsmöglichkeiten<br />

sind großenteils nicht mehr<br />

zeitgemäß. Jetzt und für die nähere Zukunft<br />

ist aufgrund der Abgrenzung der<br />

Kompetenz von Bund und Ländern und<br />

der daraus sich ergebenden unterschiedlichen<br />

Auffassungen keine Konzeption<br />

für den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

in Sicht. Diese Entwicklung<br />

führt zwangsläufig zu einem Absinken<br />

seines Ansehens. Die Tätigkeit in dieser<br />

Sparte der Medizin wird deshalb<br />

immer unbefriedigender und immer<br />

weniger attraktiv. Darüber hinaus sind<br />

die Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes gegenüber<br />

vielen anderen akademisch ausgebildeten<br />

Beamten und gegenüber anderen<br />

Ärztegruppen zunehmend sozial<br />

und finanziell erheblich benachteiligt.<br />

Im Gegensatz dazu erlangen die Aufgaben<br />

des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

aber in einem Sozial- und<br />

Rechtsstaat immer größere Bedeutung.<br />

Es wird darum dem Bundesverband<br />

der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

fast unmöglich, geeigneten<br />

Nachwuchs zu gewinnen, zumal<br />

guten Gewissens eine Empfehlung zum<br />

Eintritt in diese Laufbahn nur gegeben<br />

werden kann, wenn sie umgehend den<br />

Erfordernissen der Gegenwart und<br />

Zukunft entsprechend gestaltet wird.“<br />

Zusammenfassung<br />

Der öffentliche Gesundheitsdienst<br />

der BRD befindet sich in einer krisenhaften<br />

Gesamtsituation. Der Bundesminister<br />

für Jugend, Familie und Gesundheit<br />

sieht sich nach eigenen Worten<br />

nicht in der Lage, den ÖGD in die<br />

Zuständigkeit des Bundes zu übernehmen.<br />

Eine Sonderstellung nimmt der<br />

zahnärztliche Gesundheitsdienst in der<br />

BRD deshalb ein, weil in naher Zukunft<br />

der qualitative und quantitative Nachwuchs<br />

in Ländern und Gemeinden fehlen<br />

wird. Ausgehend von der historischen<br />

Entwicklung des zahnärztlichen<br />

Gesundheitsdienstes in Deutschland<br />

über einen Zeitraum von rund 70 Jahren,<br />

nach Darlegung der Aufgaben und<br />

gesetzlichen Bestimmungen, wird dargelegt,<br />

wie die wenigen Fortschritte<br />

der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhun-<br />

derts auf dem Gebiet des Gesundheitswesens<br />

weitgehend verlorengegangen<br />

sind. Die wirtschaftliche Sicherstellung<br />

des Zahnarztes im ÖGD steht in keinem<br />

Verhältnis zu den vielfältigen Aufgaben,<br />

die an ihn gestellt werden. Aus dem<br />

„Hilfsarzt“ des Vereinheitlichungsgesetzes<br />

ist ein vollbeschäftigter „Fürsorgearzt“<br />

geworden, der stellungsmäßig<br />

dem stellvertretenden Amtsarzt gleichzusetzen<br />

ist. Die künftige Notlage im<br />

<strong>ZGD</strong> macht es erforderlich, dass die<br />

Berufslaufbahn attraktiver gestaltet<br />

wird. Dazu ist ein Berufsbild notwendig,<br />

das der Gesamtsituation gerecht<br />

wird. Zahnärztliches Hilfspersonal muss<br />

herangebildet werden, das Tätigkeiten<br />

untergeordneter Bedeutung übernimmt<br />

und den Zahnarzt für hoheitsrechtliche<br />

Aufgaben freiwerden lässt. Die Prophylaxe<br />

verdient unser ganz besonderes<br />

Augenmerk. Das Ansehen des zahnärztlichen<br />

Gesundheitsdienstes kann<br />

nur gewahrt werden, wenn Gesundheitserziehung<br />

eine „Gemeinschaftsarbeit“<br />

wird mit Eltern und Lehrerschaft. Die<br />

Laufbahnordnung muss daher den Erfordernissen<br />

der Gegenwart und Zukunft<br />

entsprechend gestaltet werden.<br />

Quelle: „Das öffentliche Gesundheitswesen“,<br />

Sonderdruck,<br />

Februar 1971<br />

Nachdruck mit freundlicher<br />

Genehmigung des Verlages<br />

(redaktionell gekürzt)<br />

ZAHNÄRZTLICHER GESUNDHEITSDIENST Z|05<br />

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