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Fleischrinder - Rinderzucht Mecklenburg Vorpommern

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� Allgemeine Auktionsbedingungen<br />

der RBB Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH (RBB GmbH)<br />

(Auszug)<br />

1. Allgemeines<br />

Für Auktionen der RBB GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Auktionsbedingungen. Die<br />

Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner, unabhängig<br />

davon, ob ihre Geltung bei jedem einzelnen Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wird.<br />

Diese Auktionsbedingungen fi nden nur im Verkehr zwischen Unternehmern Anwendung.<br />

Die Geschäftsbedingungen der RBB GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder<br />

ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,<br />

es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.<br />

Sämtliche Parteivereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Nebenabreden und<br />

nachträgliche Vertragsänderungen.<br />

2. Rechtsverhältnis<br />

Die RBB GmbH versteigert als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung ihres Auftraggebers<br />

(Kommittent).<br />

Im Eigentum der RBB GmbH stehende Tiere sind im Auktionskatalog gesondert aufgeführt.<br />

3. Ablauf der Auktionen<br />

3.1. Die Reihenfolge des Verkaufs wird von der Auktionsleitung festgelegt. Die RBB GmbH ist<br />

berechtigt, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,<br />

außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Die RBB GmbH behält sich vor, eventuell<br />

festgestellte Mängel an den Tieren und Änderungen im Auktionskatalog vor dem Ausbieten bekannt zu<br />

geben.<br />

3.2. Der Kommittent oder dessen Beauftragte dürfen auf eigene Tiere nicht bieten oder bieten lassen.<br />

3.3. Das Mindestübergebot beträgt:<br />

- bis 1.000,00 € = 50,00 €<br />

- über 1.000,00 € =100,00 €.<br />

Der Kaufpreis ist unverzüglich an der Versteigerungskasse zu zahlen. Der vom Käufer zu zahlende<br />

Rechnungsbetrag setzt sich aus dem Zuschlagspreis und der Kommissionsgebühr zusammen.<br />

Die Kommissionsgebühr beträgt für:<br />

Färsen 5,0 %<br />

des Zuschlagspreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass<br />

ihm gegen Bezahlung ein Abtriebsschein ausgehändigt wird.<br />

3.4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben<br />

wird. Die RBB GmbH kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund<br />

vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres<br />

Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Die RBB GmbH kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und das<br />

Tier erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies<br />

vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziff. 4<br />

VerstVO). Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet die RBB GmbH dem<br />

Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Der Zuschlag verpfl ichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an<br />

dem versteigerten Tier auf den Käufer über. Der Käufer hat dem Auktionspersonal unverzüglich nach<br />

Zuschlag Name und Anschrift zu nennen.<br />

3.5. Der Käufer hat die gekauften Tiere unverzüglich nach Auktionsende abzutransportieren. Bei<br />

späterem Abtransport stehen die Tiere auf Gefahr des Käufers in der Auktionshalle. Bei Abtransport ist<br />

vom Käufer ein gültiger Abtriebsschein vorzulegen.<br />

3.6. Alle Besucher der Auktion haben den Anweisungen des Auktionspersonals Folge zu leisten.<br />

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