Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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47.1.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planungen in der<br />
Haushaltsunterlage-Bau- als teilweise unwirtschaftlich<br />
beanstandet und kostengünstigere Lösungen<br />
vorgeschlagen. Er hat z. B. unnötig repräsentative und<br />
überzogen bemessene Dachverglasungen über<br />
Lagerflächen und Fluren bemängelt, die von den<br />
umliegenden Straßen aus nicht sichtbar gewesen wären.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Dachverglasungen<br />
teilweise umgeplant und dadurch Einsparungen in Höhe<br />
von rd. 1,1 Mio. DM erzielt. Zum weiteren hat der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof einen nicht erforderlichen<br />
aufwendigen Feuchtigkeitsschutz für die Fassade<br />
beanstandet und vorgeschlagen, darauf zu verzichten.<br />
Entgegen der anfänglichen Ablehnung durch das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium werden nunmehr durch Realisierung<br />
dieses Vorschlags einmalige Kosten in Höhe von<br />
rd. 0,4 Mio. DM und Folgekosten in Höhe von rd.<br />
2,8 Mio. DM im Zeitraum von zehn Jahren vermieden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat ebenso den Verzicht überflüssiger<br />
Glasfasertapeten empfohlen, wodurch Kosten<br />
in Höhe von rd. 0,9 Mio. DM entfallen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die durch Umplanungen in<br />
den genannten Bereichen erzielten Einsparungen bei<br />
den Investitionen mit insgesamt 3,8 Mio. DM beziffert.<br />
47.1.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat ferner im Juli 1998 erstmals<br />
auf überhöhte Kostenansätze in der von freiberuflich<br />
Tätigen erstellten und vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
genehmigten Haushaltsunterlage-Bauhingewiesen<br />
und <strong>des</strong>halb eine Reduzierung der<br />
genehmigten Gesamtbaukosten angeregt. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hat im September 1998 derartige<br />
Reduzierungsmöglichkeiten bestritten. Die Auffassung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes wurde jedoch<br />
durch Ausschreibungsergebnisse bestätigt. So waren<br />
u. a. für die Rohbauarbeiten Kosten in Höhe von fast<br />
27 Mio. DM geplant, tatsächlich werden nun weniger<br />
als die Hälfte der Mittel benötigt (rd. 13 Mio. DM).<br />
Im Ausbaugewerk Tischlerarbeiten waren für Fenster<br />
ursprünglich Ausgaben in Höhe von rd. 4,3 Mio. DM<br />
geplant, der inzwischen erteilte Auftrag hat jedoch<br />
nur ein Volumen in Höhe von rd. 2,2 Mio. DM. Hier<br />
beträgt die Ausgabenreduzierung rd. 48 v. H. vom<br />
veranschlagten Wert.<br />
Anfang Dezember 1998 griff das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
auf und reduzierte die genehmigten<br />
Ausgaben für Baumaßnahmen von rd. 174 auf rd.<br />
137 Mio. DM. Daraufhin bestritt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
das Recht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />
Finanzen, die genehmigten Kosten nachträglich<br />
einseitig zu senken. Ende Dezember 1998 erklärte<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium jedoch, dass für die<br />
Gesamtbaumaßnahme nur noch Ausgaben in Höhe<br />
von rd. 160 Mio. DM erforderlich seien. Mitte Januar<br />
1999 korrigierte sich das Bun<strong>des</strong>ministerium erneut,<br />
nunmehr seien nur noch Ausgaben in Höhe von rd.<br />
150 Mio. DM notwendig. Es begründete die<br />
reduzierten Gesamtbaukosten mit unerwartet<br />
günstigen Ergebnissen bei Ausschreibungen im<br />
Rohbaubereich, hingegen seien beim künftigen<br />
Innenausbau - zu dem auch die mit nur der Hälfte der<br />
geplanten Kosten vergebenen vorgenannten<br />
Tischlerarbeiten gehören - eher Erhöhungen gegenüber<br />
den Kostenansätzen in der Haushaltsunterlage-<br />
Bau- zu erwarten.<br />
Anfang Februar 1999 teilte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium mit, dass wegen der durchgängig<br />
festgestellten erheblichen Abweichungen<br />
zwischen den Kostenansätzen und den Ausschreibungsergebnissen<br />
nur noch Gesamtkosten in Höhe<br />
von rd. 123 Mio. DM zu erwarten sind. Dazu vertrat<br />
der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Auffassung, dass diese<br />
erheblichen Abweichungen nur zum geringen Teil<br />
auf günstigen Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen<br />
beruhen. Vielmehr liegt die Ursache<br />
seiner Auffassung nach in einer zu hohen Kostenberechnung<br />
der freiberuflich Tätigen, deren Honorar<br />
- gemessen an Gesamtkosten in Höhe von<br />
123 Mio. DM - um über 1 Mio. DM zu hoch<br />
berechnet und ausgezahlt worden ist. Dieser<br />
Auffassung schloss sich die Oberfinanzdirektion dem<br />
Grunde nach an und forderte das Bauamt auf, eine<br />
angemessene Kürzung <strong>des</strong> Honorars der freiberuflich<br />
Tätigen zu veranlassen, wenn erhebliche<br />
Abweichungen zwischen den Kostenansätzen und<br />
den Ergebnissen von Ausschreibungen vorliegen.<br />
Auch das Bun<strong>des</strong>ministerium erklärte, eine mögliche<br />
Haftung der freiberuflich Tätigen prüfen zu wollen.<br />
Von März bis Mai 1999 verglich der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
weiter die aktuellen Ausschreibungsergebnisse<br />
mit den Kostenberechnungen und stellte fest,<br />
dass auch im Bereich <strong>des</strong> Innenausbaus erneut<br />
Ergebnisse erzielt wurden, die seine Auffassung zu<br />
einer möglichen Absenkung der genehmigten<br />
Gesamtkosten auf rd. 123 Mio. DM bestätigten. Zum<br />
Beispiel waren für Dämmarbeiten an technischen<br />
Anlagen Kosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. DM<br />
veranschlagt, diese Ausbauleistungen sollen jedoch<br />
für rd. 0,7 Mio. DM vergeben werden. Für<br />
Estricharbeiten im Gebäude waren ursprünglich<br />
Kosten in Höhe von rd. 2,4 Mio. DM geplant.<br />
Nunmehr haben mehrere Bieter diese Ausbauleistungen<br />
mit jeweils rd. 1,1 Mio. DM angeboten;<br />
die Auftragssumme wird die veranschlagten Kosten<br />
demnach um rd. 54 v. H. unterschreiten.<br />
Anfang März 1999 befürwortete der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
im Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>tages den vermittelnden Vorschlag, die<br />
Gesamtbaukosten auf 135 Mio. DM zu begrenzen.<br />
Dabei verwies das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz<br />
darauf, das Bun<strong>des</strong>ministerium habe ihm mitgeteilt,<br />
dass ein Ansatz von 150 Mio. DM gerade noch<br />
ausreichend sein könnte.<br />
In der Bereinigungssitzung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
im April 1999 bestand das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf,<br />
183<br />
dass die Gesamtbaukosten nicht unter 150 Mio. DM<br />
abgesenkt werden. Ansonsten müsse es die Planung<br />
anhalten und könne keine weiteren Ausschreibungen<br />
freigeben. Gleichwohl kürzte der Haushaltsausschuss<br />
den Ansatz für die Gesamtbaukosten auf 135 Mio. DM.<br />
Unter Berufung auf den Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
ordnete das Bun<strong>des</strong>ministerium nunmehr<br />
einen mehrwöchigen Ausschreibungs- und Vergabestop<br />
mit der Begründung an, die Gesamtfinanzierung der<br />
Baumaßnahmen sei derzeit nicht gesichert. Aber schon<br />
Ende Mai 1999 legte das Bun<strong>des</strong>ministerium dem<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof und dem Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen ein Konzept zur Senkung <strong>des</strong> Gesamtbudgets<br />
von rd. 150 auf rd. 135 Mio. DM vor.<br />
Die ursprünglichen Kostenansätze und die unwirtschaftlichen<br />
Planungen waren im Einverständnis mit<br />
der zuständigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltung erarbeitet worden.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hatte die ihm vorgelegte<br />
Haushaltsunterlage-Bau- geprüft und mit den überhöhten<br />
Kostenansätzen und den unwirtschaftlichen<br />
Planungen genehmigt.<br />
47.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat begrüßt, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium seinen Einsparungsvorschlägen<br />
in Höhe von rd. 3,8 Mio. DM gefolgt ist.<br />
Die Einsparungen hätten jedoch bereits bei der<br />
Genehmigung der Haushaltsunterlage-Bau- durch das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium vorgenommen werden müssen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat <strong>des</strong>halb das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
aufgefordert, künftig Haushaltsunterlagen<br />
-Bau- sorgfältiger auf Einsparungsmöglichkeiten<br />
zu prüfen.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes war die<br />
Kostenberechnung in der Haushaltsunterlage -Bauvon<br />
Anfang an so fehlerhaft, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium dies hätte bemerken und die<br />
Ansätze deutlich reduzieren müssen. Derart überhöht<br />
genehmigte Kosten führen dazu, dass ungerechtfertigt<br />
hohe Honorare - hier um rd. 1 Mio. DM zu hoch - an<br />
freiberuflich Tätige gezahlt werden. Ferner können<br />
bei Ausschreibungen überhöhte Angebote nicht oder<br />
nur schwer erkannt werden. Darüber hinaus zeigen<br />
bisherige Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes,<br />
dass die durch zu hoch genehmigte Kosten<br />
entstandenen finanziellen Reserven häufig für<br />
nachträgliche Forderungen oder Ausführungsverbesserungen<br />
verwendet und nicht eingespart<br />
werden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat außerdem beanstandet,<br />
dass das Bun<strong>des</strong>ministerium seine Hinweise zur<br />
Kostenentwicklung mehr als nur zögerlich behandelte<br />
und letztlich erst unter dem Druck <strong>des</strong> Beschlusses<br />
<strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu einer annähernd<br />
realistischen Reduzierung der genehmigten Kosten<br />
bereit war, die auch dem Grundsatz von<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung trug.<br />
Selbst in der Bereinigungssitzung <strong>des</strong> Haushalts-<br />
184<br />
ausschusses war das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht über<br />
die tatsächliche Kostenentwicklung im Bilde und<br />
ordnete zudem einen überflüssigen Vergabestop an.<br />
Letzteres wird durch die Tatsache bestätigt, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium nur wenige Wochen später ein<br />
Konzept zur Einhaltung der rd. 135 Mio. DM-Grenze<br />
vorlegen konnte, ohne dass es seit der Bereinigungssitzung<br />
wegen <strong>des</strong> Vergabestops neue Erkenntnisse<br />
zur Kostensituation gegeben hatte.<br />
Die Aussage eines Vertreters <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
im Haushaltsausschuss, bei einer<br />
Kostenfestsetzung von 135 Mio. DM müsse die<br />
Planung angehalten werden, traf nicht zu.<br />
47.3<br />
Zu den aufwendig geplanten Dachverglasungen hat<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium eingeräumt, dass diese<br />
unwirtschaftliche Lösung bereits bis zur<br />
Ausführungsplanung gediehen war und erst in diesem<br />
weit fortgeschrittenen Stadium - nach Beanstandung<br />
durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof - geändert wurde. Es<br />
hält die Höhe der dadurch erzielbaren Einsparung<br />
allerdings für niedriger als der Bun<strong>des</strong>rechnungshof.<br />
Der Feuchtigkeitsschutz für die Fassade habe<br />
hinsichtlich seines Umfangs unter dem Vorbehalt<br />
weiter gehender Untersuchungen und Abstimmungen<br />
gestanden; die unnötige Glasfasertapete sei nur in<br />
ausgewählten Bereichen vorgesehen gewesen.<br />
Zu den überhöhten Kostenansätzen hat das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium entgegnet, ihm seien zum<br />
Zeitpunkt der Genehmigung der Haushaltsunterlagen-<br />
Bau- die darin enthaltenen Kostenansätze angemessen<br />
erschienen, zumal das Gebäude<br />
denkmalgeschützt sei und eine stark geschädigte<br />
Bausubstanz aufgewiesen habe. Auch sei seinerzeit<br />
der gravierende Preisverfall in der Baubranche nicht<br />
absehbar gewesen. Die Prüfung, ob die freiberuflich<br />
Tätigen schuldhaft eine zu hohe Kostenberechnung<br />
vorgelegt haben, sei noch nicht abgeschlossen. Die<br />
Kostenkontrolle für die Baumaßnahme sei mit dem<br />
Ziel verbessert worden, Kostenveränderungen<br />
nachvollziehbarer herausarbeiten zu können.<br />
Auf den Vorhalt, seit Juli 1998 die - wie sich<br />
nunmehr zeigt berechtigte - Kritik <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes an den überhöhten Kostenansätzen<br />
bestritten zu haben, ist das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
ebenso wenig eingegangen, wie auf die<br />
Kritik an seinem Verhalten in der Bereinigungssitzung<br />
<strong>des</strong> Haushaltsausschusses. Es hat lediglich<br />
erklärt, der nach der Bereinigungssitzung <strong>des</strong><br />
Haushaltsausschusses von ihm ausgesprochene<br />
Vergabestop sei notwendig gewesen, um die<br />
erforderliche Planungssicherheit nach Reduzierung<br />
der Gesamtbaukosten auf 135 Mio. DM wieder<br />
herzustellen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, sich zu bemühen,<br />
die Kostengrenze von 135 Mio. DM einzuhalten<br />
und nach Möglichkeit zu unterschreiten.