15.01.2013 Aufrufe

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

47.1.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planungen in der<br />

Haushaltsunterlage-Bau- als teilweise unwirtschaftlich<br />

beanstandet und kostengünstigere Lösungen<br />

vorgeschlagen. Er hat z. B. unnötig repräsentative und<br />

überzogen bemessene Dachverglasungen über<br />

Lagerflächen und Fluren bemängelt, die von den<br />

umliegenden Straßen aus nicht sichtbar gewesen wären.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Dachverglasungen<br />

teilweise umgeplant und dadurch Einsparungen in Höhe<br />

von rd. 1,1 Mio. DM erzielt. Zum weiteren hat der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof einen nicht erforderlichen<br />

aufwendigen Feuchtigkeitsschutz für die Fassade<br />

beanstandet und vorgeschlagen, darauf zu verzichten.<br />

Entgegen der anfänglichen Ablehnung durch das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium werden nunmehr durch Realisierung<br />

dieses Vorschlags einmalige Kosten in Höhe von<br />

rd. 0,4 Mio. DM und Folgekosten in Höhe von rd.<br />

2,8 Mio. DM im Zeitraum von zehn Jahren vermieden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat ebenso den Verzicht überflüssiger<br />

Glasfasertapeten empfohlen, wodurch Kosten<br />

in Höhe von rd. 0,9 Mio. DM entfallen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die durch Umplanungen in<br />

den genannten Bereichen erzielten Einsparungen bei<br />

den Investitionen mit insgesamt 3,8 Mio. DM beziffert.<br />

47.1.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat ferner im Juli 1998 erstmals<br />

auf überhöhte Kostenansätze in der von freiberuflich<br />

Tätigen erstellten und vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

genehmigten Haushaltsunterlage-Bauhingewiesen<br />

und <strong>des</strong>halb eine Reduzierung der<br />

genehmigten Gesamtbaukosten angeregt. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hat im September 1998 derartige<br />

Reduzierungsmöglichkeiten bestritten. Die Auffassung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes wurde jedoch<br />

durch Ausschreibungsergebnisse bestätigt. So waren<br />

u. a. für die Rohbauarbeiten Kosten in Höhe von fast<br />

27 Mio. DM geplant, tatsächlich werden nun weniger<br />

als die Hälfte der Mittel benötigt (rd. 13 Mio. DM).<br />

Im Ausbaugewerk Tischlerarbeiten waren für Fenster<br />

ursprünglich Ausgaben in Höhe von rd. 4,3 Mio. DM<br />

geplant, der inzwischen erteilte Auftrag hat jedoch<br />

nur ein Volumen in Höhe von rd. 2,2 Mio. DM. Hier<br />

beträgt die Ausgabenreduzierung rd. 48 v. H. vom<br />

veranschlagten Wert.<br />

Anfang Dezember 1998 griff das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

auf und reduzierte die genehmigten<br />

Ausgaben für Baumaßnahmen von rd. 174 auf rd.<br />

137 Mio. DM. Daraufhin bestritt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

das Recht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />

Finanzen, die genehmigten Kosten nachträglich<br />

einseitig zu senken. Ende Dezember 1998 erklärte<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium jedoch, dass für die<br />

Gesamtbaumaßnahme nur noch Ausgaben in Höhe<br />

von rd. 160 Mio. DM erforderlich seien. Mitte Januar<br />

1999 korrigierte sich das Bun<strong>des</strong>ministerium erneut,<br />

nunmehr seien nur noch Ausgaben in Höhe von rd.<br />

150 Mio. DM notwendig. Es begründete die<br />

reduzierten Gesamtbaukosten mit unerwartet<br />

günstigen Ergebnissen bei Ausschreibungen im<br />

Rohbaubereich, hingegen seien beim künftigen<br />

Innenausbau - zu dem auch die mit nur der Hälfte der<br />

geplanten Kosten vergebenen vorgenannten<br />

Tischlerarbeiten gehören - eher Erhöhungen gegenüber<br />

den Kostenansätzen in der Haushaltsunterlage-<br />

Bau- zu erwarten.<br />

Anfang Februar 1999 teilte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium mit, dass wegen der durchgängig<br />

festgestellten erheblichen Abweichungen<br />

zwischen den Kostenansätzen und den Ausschreibungsergebnissen<br />

nur noch Gesamtkosten in Höhe<br />

von rd. 123 Mio. DM zu erwarten sind. Dazu vertrat<br />

der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Auffassung, dass diese<br />

erheblichen Abweichungen nur zum geringen Teil<br />

auf günstigen Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen<br />

beruhen. Vielmehr liegt die Ursache<br />

seiner Auffassung nach in einer zu hohen Kostenberechnung<br />

der freiberuflich Tätigen, deren Honorar<br />

- gemessen an Gesamtkosten in Höhe von<br />

123 Mio. DM - um über 1 Mio. DM zu hoch<br />

berechnet und ausgezahlt worden ist. Dieser<br />

Auffassung schloss sich die Oberfinanzdirektion dem<br />

Grunde nach an und forderte das Bauamt auf, eine<br />

angemessene Kürzung <strong>des</strong> Honorars der freiberuflich<br />

Tätigen zu veranlassen, wenn erhebliche<br />

Abweichungen zwischen den Kostenansätzen und<br />

den Ergebnissen von Ausschreibungen vorliegen.<br />

Auch das Bun<strong>des</strong>ministerium erklärte, eine mögliche<br />

Haftung der freiberuflich Tätigen prüfen zu wollen.<br />

Von März bis Mai 1999 verglich der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

weiter die aktuellen Ausschreibungsergebnisse<br />

mit den Kostenberechnungen und stellte fest,<br />

dass auch im Bereich <strong>des</strong> Innenausbaus erneut<br />

Ergebnisse erzielt wurden, die seine Auffassung zu<br />

einer möglichen Absenkung der genehmigten<br />

Gesamtkosten auf rd. 123 Mio. DM bestätigten. Zum<br />

Beispiel waren für Dämmarbeiten an technischen<br />

Anlagen Kosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. DM<br />

veranschlagt, diese Ausbauleistungen sollen jedoch<br />

für rd. 0,7 Mio. DM vergeben werden. Für<br />

Estricharbeiten im Gebäude waren ursprünglich<br />

Kosten in Höhe von rd. 2,4 Mio. DM geplant.<br />

Nunmehr haben mehrere Bieter diese Ausbauleistungen<br />

mit jeweils rd. 1,1 Mio. DM angeboten;<br />

die Auftragssumme wird die veranschlagten Kosten<br />

demnach um rd. 54 v. H. unterschreiten.<br />

Anfang März 1999 befürwortete der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

im Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tages den vermittelnden Vorschlag, die<br />

Gesamtbaukosten auf 135 Mio. DM zu begrenzen.<br />

Dabei verwies das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz<br />

darauf, das Bun<strong>des</strong>ministerium habe ihm mitgeteilt,<br />

dass ein Ansatz von 150 Mio. DM gerade noch<br />

ausreichend sein könnte.<br />

In der Bereinigungssitzung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

im April 1999 bestand das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf,<br />

183<br />

dass die Gesamtbaukosten nicht unter 150 Mio. DM<br />

abgesenkt werden. Ansonsten müsse es die Planung<br />

anhalten und könne keine weiteren Ausschreibungen<br />

freigeben. Gleichwohl kürzte der Haushaltsausschuss<br />

den Ansatz für die Gesamtbaukosten auf 135 Mio. DM.<br />

Unter Berufung auf den Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

ordnete das Bun<strong>des</strong>ministerium nunmehr<br />

einen mehrwöchigen Ausschreibungs- und Vergabestop<br />

mit der Begründung an, die Gesamtfinanzierung der<br />

Baumaßnahmen sei derzeit nicht gesichert. Aber schon<br />

Ende Mai 1999 legte das Bun<strong>des</strong>ministerium dem<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof und dem Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen ein Konzept zur Senkung <strong>des</strong> Gesamtbudgets<br />

von rd. 150 auf rd. 135 Mio. DM vor.<br />

Die ursprünglichen Kostenansätze und die unwirtschaftlichen<br />

Planungen waren im Einverständnis mit<br />

der zuständigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltung erarbeitet worden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hatte die ihm vorgelegte<br />

Haushaltsunterlage-Bau- geprüft und mit den überhöhten<br />

Kostenansätzen und den unwirtschaftlichen<br />

Planungen genehmigt.<br />

47.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat begrüßt, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium seinen Einsparungsvorschlägen<br />

in Höhe von rd. 3,8 Mio. DM gefolgt ist.<br />

Die Einsparungen hätten jedoch bereits bei der<br />

Genehmigung der Haushaltsunterlage-Bau- durch das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium vorgenommen werden müssen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat <strong>des</strong>halb das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

aufgefordert, künftig Haushaltsunterlagen<br />

-Bau- sorgfältiger auf Einsparungsmöglichkeiten<br />

zu prüfen.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes war die<br />

Kostenberechnung in der Haushaltsunterlage -Bauvon<br />

Anfang an so fehlerhaft, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium dies hätte bemerken und die<br />

Ansätze deutlich reduzieren müssen. Derart überhöht<br />

genehmigte Kosten führen dazu, dass ungerechtfertigt<br />

hohe Honorare - hier um rd. 1 Mio. DM zu hoch - an<br />

freiberuflich Tätige gezahlt werden. Ferner können<br />

bei Ausschreibungen überhöhte Angebote nicht oder<br />

nur schwer erkannt werden. Darüber hinaus zeigen<br />

bisherige Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes,<br />

dass die durch zu hoch genehmigte Kosten<br />

entstandenen finanziellen Reserven häufig für<br />

nachträgliche Forderungen oder Ausführungsverbesserungen<br />

verwendet und nicht eingespart<br />

werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat außerdem beanstandet,<br />

dass das Bun<strong>des</strong>ministerium seine Hinweise zur<br />

Kostenentwicklung mehr als nur zögerlich behandelte<br />

und letztlich erst unter dem Druck <strong>des</strong> Beschlusses<br />

<strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu einer annähernd<br />

realistischen Reduzierung der genehmigten Kosten<br />

bereit war, die auch dem Grundsatz von<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung trug.<br />

Selbst in der Bereinigungssitzung <strong>des</strong> Haushalts-<br />

184<br />

ausschusses war das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht über<br />

die tatsächliche Kostenentwicklung im Bilde und<br />

ordnete zudem einen überflüssigen Vergabestop an.<br />

Letzteres wird durch die Tatsache bestätigt, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium nur wenige Wochen später ein<br />

Konzept zur Einhaltung der rd. 135 Mio. DM-Grenze<br />

vorlegen konnte, ohne dass es seit der Bereinigungssitzung<br />

wegen <strong>des</strong> Vergabestops neue Erkenntnisse<br />

zur Kostensituation gegeben hatte.<br />

Die Aussage eines Vertreters <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

im Haushaltsausschuss, bei einer<br />

Kostenfestsetzung von 135 Mio. DM müsse die<br />

Planung angehalten werden, traf nicht zu.<br />

47.3<br />

Zu den aufwendig geplanten Dachverglasungen hat<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium eingeräumt, dass diese<br />

unwirtschaftliche Lösung bereits bis zur<br />

Ausführungsplanung gediehen war und erst in diesem<br />

weit fortgeschrittenen Stadium - nach Beanstandung<br />

durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof - geändert wurde. Es<br />

hält die Höhe der dadurch erzielbaren Einsparung<br />

allerdings für niedriger als der Bun<strong>des</strong>rechnungshof.<br />

Der Feuchtigkeitsschutz für die Fassade habe<br />

hinsichtlich seines Umfangs unter dem Vorbehalt<br />

weiter gehender Untersuchungen und Abstimmungen<br />

gestanden; die unnötige Glasfasertapete sei nur in<br />

ausgewählten Bereichen vorgesehen gewesen.<br />

Zu den überhöhten Kostenansätzen hat das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium entgegnet, ihm seien zum<br />

Zeitpunkt der Genehmigung der Haushaltsunterlagen-<br />

Bau- die darin enthaltenen Kostenansätze angemessen<br />

erschienen, zumal das Gebäude<br />

denkmalgeschützt sei und eine stark geschädigte<br />

Bausubstanz aufgewiesen habe. Auch sei seinerzeit<br />

der gravierende Preisverfall in der Baubranche nicht<br />

absehbar gewesen. Die Prüfung, ob die freiberuflich<br />

Tätigen schuldhaft eine zu hohe Kostenberechnung<br />

vorgelegt haben, sei noch nicht abgeschlossen. Die<br />

Kostenkontrolle für die Baumaßnahme sei mit dem<br />

Ziel verbessert worden, Kostenveränderungen<br />

nachvollziehbarer herausarbeiten zu können.<br />

Auf den Vorhalt, seit Juli 1998 die - wie sich<br />

nunmehr zeigt berechtigte - Kritik <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes an den überhöhten Kostenansätzen<br />

bestritten zu haben, ist das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

ebenso wenig eingegangen, wie auf die<br />

Kritik an seinem Verhalten in der Bereinigungssitzung<br />

<strong>des</strong> Haushaltsausschusses. Es hat lediglich<br />

erklärt, der nach der Bereinigungssitzung <strong>des</strong><br />

Haushaltsausschusses von ihm ausgesprochene<br />

Vergabestop sei notwendig gewesen, um die<br />

erforderliche Planungssicherheit nach Reduzierung<br />

der Gesamtbaukosten auf 135 Mio. DM wieder<br />

herzustellen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, sich zu bemühen,<br />

die Kostengrenze von 135 Mio. DM einzuhalten<br />

und nach Möglichkeit zu unterschreiten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!