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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Transparenz und Sicherheit von Planungs- und Kostenvorgaben<br />

zunehmend an Bedeutung.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium gab der Bauverwaltung bislang<br />

nicht vor, ob und wie die Dokumentation im<br />

Einzelfall zu nutzen sei. Es setzte auch die Pflicht<br />

zum Bericht über die Daten abgerechneter ziviler<br />

Bun<strong>des</strong>bauten nicht durch. Die Erfassung der Daten<br />

weist erhebliche Lücken auf. Bei mehr als 80 v. H.<br />

der erfassten Maßnahmen sind nur Daten aus der<br />

Planungsphase dokumentiert, die nicht den<br />

tatsächlichen Bestands- und Abrechnungsdaten<br />

entsprechen. Sehr oft wurde die Dokumentation<br />

insgesamt versäumt, z. B. für die Baumaßnahmen der<br />

obersten Bun<strong>des</strong>behörden und die Mehrzahl der<br />

Auslandsbaumaßnahmen.<br />

Die Länder halten gemeinsam für ihre Baumaßnahmen<br />

- wie auch der Bund für seine Baumaßnahmen - eine<br />

Datensammlung vor, die mit einer der Dokumentation<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entsprechenden Datenbanktechnik<br />

ausgestattet ist. Die dafür federführende Zentralstelle<br />

für Bedarfsbemessung und Wirtschaftliches Bauen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Baden-Württemberg (Zentralstelle) bietet<br />

zusätzlich ein Auswertungsprogramm für die<br />

überschlägige Ermittlung von Gesamtbaukosten und<br />

Flächenverhältniszahlen an. Ferner bietet sie ein<br />

Verfahren an, das bereits vor Beginn der baufachlichen<br />

Planung eine differenzierte Kostenermittlung auf der<br />

Grundlage der Raumanforderungen ermöglicht.<br />

Auch die Lan<strong>des</strong>baumaßnahmen sind nicht<br />

vollständig dokumentiert. Jedoch waren für rd.<br />

84 v. H. der mehr als 3 700 erfassten Objekte der<br />

Länder Daten aus der Bauabrechnung hinterlegt.<br />

Einige Länder nahmen aus der Dokumentation der<br />

Zentralstelle abgeleitete Orientierungswerte in ihre<br />

Regelwerke auf. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Verteidigung begann, für seine Baumaßnahmen mit<br />

der Zentralstelle zusammenzuarbeiten und führte<br />

diese Nutzung der Dokumentation für seinen Bereich<br />

verbindlich ein.<br />

Die Privatwirtschaft verwendet ebenfalls entsprechende<br />

Datensammlungen für die Ermittlung von<br />

Gesamtbaukosten sowie die Vorgabe von<br />

wirtschaftlichen Richtwerten für die Planung und die<br />

Kostenbegrenzung.<br />

Bun<strong>des</strong>amt und Zentralstelle halten erhebliche Rationalisierungen<br />

für erzielbar, wenn die Datenbanken<br />

zusammengeführt und die Daten zentral erfasst<br />

würden. Durch die entstehende größere Datenmenge<br />

erhöhte sich zudem die Aussagekraft der<br />

Dokumentation. Die Zentralstelle bot dem Bund ihre<br />

Zusammenarbeit an. Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist auf<br />

dieses Angebot bisher nicht eingegangen.<br />

46.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium seine mit der<br />

Dokumentation angestrebten Ziele nach mehr als 20<br />

Jahren weder mit dem notwendigen Nachdruck<br />

verfolgt noch zufrieden stellend erreicht hat. Den<br />

Nutzen der verfügbaren Dokumentation hält er für<br />

zweifelhaft.<br />

Da das Bun<strong>des</strong>ministerium bisher nicht durchsetzte,<br />

dass die Daten abgerechneter Bauvorhaben zur<br />

Verfügung stehen, hat der Planer mit dieser<br />

Dokumentation nur eine unzureichende Vergleichsmöglichkeit.<br />

Die Praxis der Privatwirtschaft und der Länder zeigen<br />

nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hinreichend,<br />

dass Abrechnungsdaten erfolgreich gesammelt<br />

und ausgewertet sowie daraus konkrete Vorgaben<br />

entwickelt werden können. Die Tatsache, dass ein<br />

anderes Ressort, das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung,<br />

für seinen Bereich mit der Zentralstelle zusammenarbeitet,<br />

hat den Bun<strong>des</strong>rechnungshof zusätzlich<br />

bestätigt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, auf das Angebot<br />

der Länder zur Zentralisierung der Dokumentation<br />

unter der Federführung der Zentralstelle einzugehen<br />

und die Datenbanken <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />

zusammenzuführen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte<br />

dadurch erzielbare Rationalisierungseffekte unterstützen<br />

und sich aktiv an der Weiterentwicklung<br />

bestehender sowie zusätzlicher Dokumentations- und<br />

Auswertungsverfahren beteiligen. Der größere Datenbestand<br />

wäre für alle Beteiligten nutzbringend. Die<br />

ursprünglichen Ziele der Dokumentation, die Unterstützung<br />

eines wirtschaftlichen Planens und einer<br />

verlässlicheren Kosteneinschätzung, sollten auf diese<br />

Weise weiter verfolgt werden.<br />

46.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich bisher nicht zur<br />

Zentralisierung der Dokumentation unter<br />

Federführung der Zentralstelle entschließen können,<br />

weil die künftigen Strukturen und Aufgaben der<br />

Bun<strong>des</strong>bauverwaltung, die letztlich in eine<br />

„Bauherrenverwaltung“ übergehen soll, noch<br />

ungeklärt seien. Nach einer entsprechenden<br />

Strukturänderung in der Bauverwaltung könnten die<br />

Aufgaben der Dokumentation sowie die Vorgaben für<br />

Planung und Kosten freiberuflich Tätigen übertragen<br />

werden.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums sei es nicht<br />

sinnvoll vorzuschreiben, mit welchem Verfahren die<br />

Bauverwaltung Planungsdaten und Qualitätsanforderungen<br />

ermittelt. Es hat in diesem Zusammenhang<br />

auch auf unterschiedliche Produkte der freien<br />

Wirtschaft verwiesen, die sich methodisch und<br />

qualitativ erheblich unterschieden. Die Auswahl <strong>des</strong><br />

angemessenen Arbeitsmittels müsse je nach zu lösender<br />

Aufgabe von der Baudienststelle bzw. einem<br />

beauftragten Dritten eigenverantwortlich getroffen<br />

werden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat im Übrigen erkennen lassen,<br />

dass es sich nach Abschluss der Organisationsänderungen<br />

eine Prüfung der zentralen Zusammen-<br />

181<br />

führung aller Dokumentationen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />

Länder noch vorbehalte.<br />

46.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />

vor weiteren Schritten erst die Reform<br />

der Bauverwaltung abzuwarten, für nicht sachgerecht;<br />

denn unabhängig von Organisationsänderungen wird<br />

die Bauverwaltung stets die Gesamtverantwortung für<br />

die wirtschaftliche Planung und die Baukosten tragen<br />

müssen. Deshalb muss die Bauverwaltung in die Lage<br />

versetzt werden, für ihre Baumaßnahmen wirtschaftliche<br />

Planungs- und Kostendaten sowie die vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium in seiner Stellungnahme angeführten<br />

Qualitätsanforderungen benennen zu können.<br />

Dazu ist die Auswertung der Daten für die eigenen<br />

Baumaßnahmen eine wesentliche Voraussetzung.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium verhält sich widersprüchlich,<br />

wenn es einerseits den Sinn der Auswertung eigener<br />

Daten in Zweifel zieht, andererseits für die vorhandene<br />

Dokumentation trotz ihrer geringen Aussagekraft<br />

weiterhin Aufwand betreibt. Die notwendigen, bislang<br />

aber ausgebliebenen Konsequenzen sind von der<br />

künftigen Organisationsstruktur der Bauverwaltung<br />

unabhängig.<br />

Im Übrigen soll der Planer nicht in der Auswahl seiner<br />

Arbeitsmittel eingeengt werden; sein Planungsergebnis<br />

sollte sich jedoch an konkreten Vorgaben sowie aus bisherigen<br />

Baumaßnahmen ableitbaren Erfahrungswerten<br />

messen lassen. Die damit verbundenen Einsparungsmöglichkeiten<br />

sprechen gegen einen weiteren Aufschub.<br />

46.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt dem Bun<strong>des</strong>ministerium,<br />

unabhängig von der künftigen Organisationsstruktur<br />

der Bauverwaltung<br />

- auf das Angebot der Zentralstelle einzugehen, eine<br />

gemeinsame Erfassung und Dokumentation von<br />

Bun<strong>des</strong>- und Länderdaten bei der Zentralstelle einzurichten,<br />

- die Weiterentwicklung der Dokumentation zu<br />

unterstützen und<br />

- ihre Nutzung sowie die Berichterstattung für alle<br />

Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchzusetzen.<br />

Sobald ausreichen<strong>des</strong>, verlässliches Datenmaterial<br />

vorliegt, sollte auch das Bun<strong>des</strong>ministerium daraus<br />

Orientierungswerte für wirtschaftliche Planungen seiner<br />

Baumaßnahmen erarbeiten und vorgeben.<br />

182<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 46:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />

Bereitschaft der Länder zur gemeinsamen,<br />

zentralen Gestaltung, Auswertung und<br />

Weiterentwicklung der Dokumentation<br />

nutzt und entsprechend den Anregungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes Regelungen und<br />

Vorgaben für seine Baumaßnahmen einführt.<br />

c) Er bittet das Bun<strong>des</strong>ministerium, über die<br />

veranlassten Maßnahmen nach Abstimmung<br />

mit dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof bis<br />

zum 31. März 2001 zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 31]<br />

Nr. 47 Planung der Baumaßnahmen<br />

für das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht<br />

in Leipzig<br />

(Kapitel 07 05)<br />

47.0<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Baumaßnahmen<br />

für die Unterbringung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts<br />

im Gebäude <strong>des</strong> ehemaligen<br />

Reichsgerichts in Leipzig im Planungsstadium<br />

geprüft. Er konnte so frühzeitig auf<br />

mögliche Kostenminderungen durch Verzicht<br />

auf unnötig aufwendige bauliche Lösungen<br />

und auf erheblich überhöhte Kostenansätze<br />

hinweisen. Nach langem Widerstand ist das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium den Vorschlägen mit<br />

Kostenminderungen in Höhe von rd.<br />

40 Mio. DM gefolgt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hält weitere Kostenminderungen in Höhe von<br />

mehreren Millionen DM für möglich.<br />

47.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht soll im Gebäude <strong>des</strong><br />

ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig untergebracht<br />

werden. Hierfür wird das historische Gebäude saniert,<br />

zusätzlich sind vier neue Dachbauten auf dem<br />

Gebäude sowie eine Tiefgarage geplant. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium genehmigte dafür Ausgaben in<br />

Höhe von rd. 174 Mio. DM.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Anfang <strong>des</strong> Jahres 1998<br />

mit der Prüfung der Planung der Baumaßnahmen für<br />

das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht begonnen und noch<br />

vor Baubeginn die betroffenen Stellen über seine<br />

Prüfungsergebnisse und Einsparungsvorschläge<br />

unterrichtet.

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