Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Transparenz und Sicherheit von Planungs- und Kostenvorgaben<br />
zunehmend an Bedeutung.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium gab der Bauverwaltung bislang<br />
nicht vor, ob und wie die Dokumentation im<br />
Einzelfall zu nutzen sei. Es setzte auch die Pflicht<br />
zum Bericht über die Daten abgerechneter ziviler<br />
Bun<strong>des</strong>bauten nicht durch. Die Erfassung der Daten<br />
weist erhebliche Lücken auf. Bei mehr als 80 v. H.<br />
der erfassten Maßnahmen sind nur Daten aus der<br />
Planungsphase dokumentiert, die nicht den<br />
tatsächlichen Bestands- und Abrechnungsdaten<br />
entsprechen. Sehr oft wurde die Dokumentation<br />
insgesamt versäumt, z. B. für die Baumaßnahmen der<br />
obersten Bun<strong>des</strong>behörden und die Mehrzahl der<br />
Auslandsbaumaßnahmen.<br />
Die Länder halten gemeinsam für ihre Baumaßnahmen<br />
- wie auch der Bund für seine Baumaßnahmen - eine<br />
Datensammlung vor, die mit einer der Dokumentation<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entsprechenden Datenbanktechnik<br />
ausgestattet ist. Die dafür federführende Zentralstelle<br />
für Bedarfsbemessung und Wirtschaftliches Bauen <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Baden-Württemberg (Zentralstelle) bietet<br />
zusätzlich ein Auswertungsprogramm für die<br />
überschlägige Ermittlung von Gesamtbaukosten und<br />
Flächenverhältniszahlen an. Ferner bietet sie ein<br />
Verfahren an, das bereits vor Beginn der baufachlichen<br />
Planung eine differenzierte Kostenermittlung auf der<br />
Grundlage der Raumanforderungen ermöglicht.<br />
Auch die Lan<strong>des</strong>baumaßnahmen sind nicht<br />
vollständig dokumentiert. Jedoch waren für rd.<br />
84 v. H. der mehr als 3 700 erfassten Objekte der<br />
Länder Daten aus der Bauabrechnung hinterlegt.<br />
Einige Länder nahmen aus der Dokumentation der<br />
Zentralstelle abgeleitete Orientierungswerte in ihre<br />
Regelwerke auf. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Verteidigung begann, für seine Baumaßnahmen mit<br />
der Zentralstelle zusammenzuarbeiten und führte<br />
diese Nutzung der Dokumentation für seinen Bereich<br />
verbindlich ein.<br />
Die Privatwirtschaft verwendet ebenfalls entsprechende<br />
Datensammlungen für die Ermittlung von<br />
Gesamtbaukosten sowie die Vorgabe von<br />
wirtschaftlichen Richtwerten für die Planung und die<br />
Kostenbegrenzung.<br />
Bun<strong>des</strong>amt und Zentralstelle halten erhebliche Rationalisierungen<br />
für erzielbar, wenn die Datenbanken<br />
zusammengeführt und die Daten zentral erfasst<br />
würden. Durch die entstehende größere Datenmenge<br />
erhöhte sich zudem die Aussagekraft der<br />
Dokumentation. Die Zentralstelle bot dem Bund ihre<br />
Zusammenarbeit an. Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist auf<br />
dieses Angebot bisher nicht eingegangen.<br />
46.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Auffassung<br />
vertreten, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium seine mit der<br />
Dokumentation angestrebten Ziele nach mehr als 20<br />
Jahren weder mit dem notwendigen Nachdruck<br />
verfolgt noch zufrieden stellend erreicht hat. Den<br />
Nutzen der verfügbaren Dokumentation hält er für<br />
zweifelhaft.<br />
Da das Bun<strong>des</strong>ministerium bisher nicht durchsetzte,<br />
dass die Daten abgerechneter Bauvorhaben zur<br />
Verfügung stehen, hat der Planer mit dieser<br />
Dokumentation nur eine unzureichende Vergleichsmöglichkeit.<br />
Die Praxis der Privatwirtschaft und der Länder zeigen<br />
nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hinreichend,<br />
dass Abrechnungsdaten erfolgreich gesammelt<br />
und ausgewertet sowie daraus konkrete Vorgaben<br />
entwickelt werden können. Die Tatsache, dass ein<br />
anderes Ressort, das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung,<br />
für seinen Bereich mit der Zentralstelle zusammenarbeitet,<br />
hat den Bun<strong>des</strong>rechnungshof zusätzlich<br />
bestätigt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, auf das Angebot<br />
der Länder zur Zentralisierung der Dokumentation<br />
unter der Federführung der Zentralstelle einzugehen<br />
und die Datenbanken <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />
zusammenzuführen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte<br />
dadurch erzielbare Rationalisierungseffekte unterstützen<br />
und sich aktiv an der Weiterentwicklung<br />
bestehender sowie zusätzlicher Dokumentations- und<br />
Auswertungsverfahren beteiligen. Der größere Datenbestand<br />
wäre für alle Beteiligten nutzbringend. Die<br />
ursprünglichen Ziele der Dokumentation, die Unterstützung<br />
eines wirtschaftlichen Planens und einer<br />
verlässlicheren Kosteneinschätzung, sollten auf diese<br />
Weise weiter verfolgt werden.<br />
46.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich bisher nicht zur<br />
Zentralisierung der Dokumentation unter<br />
Federführung der Zentralstelle entschließen können,<br />
weil die künftigen Strukturen und Aufgaben der<br />
Bun<strong>des</strong>bauverwaltung, die letztlich in eine<br />
„Bauherrenverwaltung“ übergehen soll, noch<br />
ungeklärt seien. Nach einer entsprechenden<br />
Strukturänderung in der Bauverwaltung könnten die<br />
Aufgaben der Dokumentation sowie die Vorgaben für<br />
Planung und Kosten freiberuflich Tätigen übertragen<br />
werden.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums sei es nicht<br />
sinnvoll vorzuschreiben, mit welchem Verfahren die<br />
Bauverwaltung Planungsdaten und Qualitätsanforderungen<br />
ermittelt. Es hat in diesem Zusammenhang<br />
auch auf unterschiedliche Produkte der freien<br />
Wirtschaft verwiesen, die sich methodisch und<br />
qualitativ erheblich unterschieden. Die Auswahl <strong>des</strong><br />
angemessenen Arbeitsmittels müsse je nach zu lösender<br />
Aufgabe von der Baudienststelle bzw. einem<br />
beauftragten Dritten eigenverantwortlich getroffen<br />
werden.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat im Übrigen erkennen lassen,<br />
dass es sich nach Abschluss der Organisationsänderungen<br />
eine Prüfung der zentralen Zusammen-<br />
181<br />
führung aller Dokumentationen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />
Länder noch vorbehalte.<br />
46.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />
vor weiteren Schritten erst die Reform<br />
der Bauverwaltung abzuwarten, für nicht sachgerecht;<br />
denn unabhängig von Organisationsänderungen wird<br />
die Bauverwaltung stets die Gesamtverantwortung für<br />
die wirtschaftliche Planung und die Baukosten tragen<br />
müssen. Deshalb muss die Bauverwaltung in die Lage<br />
versetzt werden, für ihre Baumaßnahmen wirtschaftliche<br />
Planungs- und Kostendaten sowie die vom<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium in seiner Stellungnahme angeführten<br />
Qualitätsanforderungen benennen zu können.<br />
Dazu ist die Auswertung der Daten für die eigenen<br />
Baumaßnahmen eine wesentliche Voraussetzung.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium verhält sich widersprüchlich,<br />
wenn es einerseits den Sinn der Auswertung eigener<br />
Daten in Zweifel zieht, andererseits für die vorhandene<br />
Dokumentation trotz ihrer geringen Aussagekraft<br />
weiterhin Aufwand betreibt. Die notwendigen, bislang<br />
aber ausgebliebenen Konsequenzen sind von der<br />
künftigen Organisationsstruktur der Bauverwaltung<br />
unabhängig.<br />
Im Übrigen soll der Planer nicht in der Auswahl seiner<br />
Arbeitsmittel eingeengt werden; sein Planungsergebnis<br />
sollte sich jedoch an konkreten Vorgaben sowie aus bisherigen<br />
Baumaßnahmen ableitbaren Erfahrungswerten<br />
messen lassen. Die damit verbundenen Einsparungsmöglichkeiten<br />
sprechen gegen einen weiteren Aufschub.<br />
46.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt dem Bun<strong>des</strong>ministerium,<br />
unabhängig von der künftigen Organisationsstruktur<br />
der Bauverwaltung<br />
- auf das Angebot der Zentralstelle einzugehen, eine<br />
gemeinsame Erfassung und Dokumentation von<br />
Bun<strong>des</strong>- und Länderdaten bei der Zentralstelle einzurichten,<br />
- die Weiterentwicklung der Dokumentation zu<br />
unterstützen und<br />
- ihre Nutzung sowie die Berichterstattung für alle<br />
Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchzusetzen.<br />
Sobald ausreichen<strong>des</strong>, verlässliches Datenmaterial<br />
vorliegt, sollte auch das Bun<strong>des</strong>ministerium daraus<br />
Orientierungswerte für wirtschaftliche Planungen seiner<br />
Baumaßnahmen erarbeiten und vorgeben.<br />
182<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 46:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />
Bereitschaft der Länder zur gemeinsamen,<br />
zentralen Gestaltung, Auswertung und<br />
Weiterentwicklung der Dokumentation<br />
nutzt und entsprechend den Anregungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes Regelungen und<br />
Vorgaben für seine Baumaßnahmen einführt.<br />
c) Er bittet das Bun<strong>des</strong>ministerium, über die<br />
veranlassten Maßnahmen nach Abstimmung<br />
mit dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof bis<br />
zum 31. März 2001 zu berichten.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 31]<br />
Nr. 47 Planung der Baumaßnahmen<br />
für das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht<br />
in Leipzig<br />
(Kapitel 07 05)<br />
47.0<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Baumaßnahmen<br />
für die Unterbringung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts<br />
im Gebäude <strong>des</strong> ehemaligen<br />
Reichsgerichts in Leipzig im Planungsstadium<br />
geprüft. Er konnte so frühzeitig auf<br />
mögliche Kostenminderungen durch Verzicht<br />
auf unnötig aufwendige bauliche Lösungen<br />
und auf erheblich überhöhte Kostenansätze<br />
hinweisen. Nach langem Widerstand ist das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium den Vorschlägen mit<br />
Kostenminderungen in Höhe von rd.<br />
40 Mio. DM gefolgt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hält weitere Kostenminderungen in Höhe von<br />
mehreren Millionen DM für möglich.<br />
47.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht soll im Gebäude <strong>des</strong><br />
ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig untergebracht<br />
werden. Hierfür wird das historische Gebäude saniert,<br />
zusätzlich sind vier neue Dachbauten auf dem<br />
Gebäude sowie eine Tiefgarage geplant. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium genehmigte dafür Ausgaben in<br />
Höhe von rd. 174 Mio. DM.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Anfang <strong>des</strong> Jahres 1998<br />
mit der Prüfung der Planung der Baumaßnahmen für<br />
das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht begonnen und noch<br />
vor Baubeginn die betroffenen Stellen über seine<br />
Prüfungsergebnisse und Einsparungsvorschläge<br />
unterrichtet.