Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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einen Bezug zum Hauptauftrag und <strong>des</strong>sen<br />
Preiskalkulation hatten.<br />
Bis kurz vor Fertigstellung der Arbeiten berichtete<br />
der auch mit der Kostenkontrolle beauftragte<br />
Generalplaner, dass sich die Baumaßnahme im<br />
geplanten Kostenrahmen bewege. Eine Woche vor<br />
Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> wurden Mehrkosten von rd.<br />
8 Mio. DM bekannt, aus Sicht <strong>des</strong> Generalplaners<br />
durch „überraschende Nachtragsforderungen“. Der<br />
Generalplaner räumte ein, dass ihm die<br />
Kostenkontrolle „aus dem Ruder gelaufen“ sei.<br />
Am 19. August 1994 wurde dem Nutzer der Umbau<br />
nach 36 Monaten Planungs- und Bauzeit übergeben.<br />
Die Gesamtkosten betrugen rd. 150 Mio. DM.<br />
45.2<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat versäumt, das für große<br />
Umbaumaßnahmen nach den Richtlinien für die<br />
Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> vorgegebene<br />
Verfahren anzuwenden und rechtzeitig einzuleiten.<br />
Es hat den Zeitbedarf, das unter Denkmalschutz<br />
stehende Gebäude innerhalb von 15 Monaten umzubauen,<br />
unrealistisch kurz angegeben. Bei der Vorbereitung<br />
und Durchführung der Maßnahme sind mit<br />
Wissen und Unterstützung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
zahlreiche Regelungen und Rechtsvorschriften sowie<br />
ein Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses <strong>des</strong> Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>tages nicht beachtet worden:<br />
– eine ausreichende Bestandsaufnahme der Bausubstanz<br />
vor der Planung wurde nicht durchgeführt,<br />
– der Generalplaner erhielt zusätzlich den Auftrag,<br />
die Kosten- und Terminkontrolle vorzunehmen,<br />
– durch die baubegleitende Planung kam es zur<br />
Aufhebung der Trennung von Planung und<br />
Durchführung der Baumaßnahme (Verstoß<br />
gegen den Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages in der 40. Sitzung<br />
der 12. Wahlperiode am 21. Mai 1992),<br />
– öffentliche Ausschreibungen unterblieben, obwohl<br />
sie geboten waren,<br />
– das bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren<br />
wurde erst nach Baubeginn eingeleitet,<br />
– nicht erforderliche Arbeiten wurden ausgeführt<br />
und<br />
– trotz Sperre entsprechender Mittel wurden mehrere<br />
Millionen DM für terminsichernde Maßnahmen<br />
ausgegeben.<br />
Diese Regelverstöße und mangelhafte Leistungen <strong>des</strong><br />
Generalplaners haben nach den Feststellungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu vermeidbaren Mehrkosten<br />
in zweistelliger Millionenhöhe geführt. Davon entfallen<br />
allein rd. 8 Mio. DM auf überhöhte Nachtragspreise<br />
<strong>des</strong> Auftragnehmers für Abbrucharbeiten, die<br />
der Generalplaner unbeanstandet ließ.<br />
Das ursprüngliche Ziel einer Herrichtung in 15<br />
Monaten ist zudem nicht annähernd erreicht worden.<br />
In der tatsächlich benötigten Planungs- und Bauzeit<br />
von 36 Monaten hätte die Baumaßnahme auch<br />
regelgerecht, wie die derzeitigen Herrichtungen der<br />
anderen Ressort-Liegenschaften belegen, durchgeführt<br />
werden können.<br />
45.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, dass die Maßnahme<br />
aus politischen Gründen zunächst unter ganz<br />
erheblichem Zeitdruck gestanden habe. Unter den<br />
maßgebenden Umständen seien die tatsächlichen<br />
Planungs- und Bauzeiträume von insgesamt 36<br />
Monaten ebenso wie die Gesamtkosten in Höhe von rd.<br />
150 Mio. DM angemessen und vertretbar. Im Übrigen<br />
seien die veranschlagten Gesamtkosten unterschritten<br />
worden.<br />
Zunächst hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium das Vorgehen<br />
der Bauverwaltung als „pragmatisch unter Nutzung<br />
eines weiten Ermessensspielraums“ eingeschätzt.<br />
Nun hat es eingeräumt, dass die Bestandsaufnahmen<br />
von vornherein ungenau und lückenhaft gewesen<br />
seien. Auch träfen die Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
über Wettbewerbs- und Kostenfolgen<br />
öffentlicher Ausschreibungen uneingeschränkt zu;<br />
der häufige Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen<br />
werde als Mangel anerkannt. Den Feststellungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu Mehrkosten wegen der<br />
Terminsicherung stimme es insgesamt, denen zu<br />
überteuerten Nachtragsleistungen stimme es zum Teil<br />
zu. Den Bedenken <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gegenüber dem verspäteten bauaufsichtlichen<br />
Verfahren werde ebenso wenig widersprochen wie<br />
den Mängeln bei der Erarbeitung und Genehmigung<br />
der Haushaltsunterlage-Bau-. Hinsichtlich der<br />
Kostenkontrolle hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
erhebliche Leistungsdefizite seitens <strong>des</strong> Generalplaners<br />
eingeräumt; künftig seien die Leistungen der<br />
Kostenkontrolle von den Planungsleistungen<br />
grundsätzlich zu trennen.<br />
Weitere vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof genannte Mehrkosten<br />
wegen der Ausführung nicht erforderlicher<br />
Arbeiten könne es jedoch nicht erkennen.<br />
Inzwischen hätten Preisverhandlungen mit dem<br />
Generalplaner und dem Auftragnehmer für die<br />
Abbrucharbeiten zu Rückerstattungen von insgesamt<br />
rd. 1 Mio. DM geführt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium sei sich der bei Planung,<br />
Vergabe und Durchführung aufgetretenen Schwachpunkte<br />
und Mängel bewusst und sehe die<br />
Prüfergebnisse als Hilfe für den zweiten Bauabschnitt<br />
an. Ferner hätten die Erfahrungen mit dieser<br />
Baumaßnahme und die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
Ansätze für eine verbesserte<br />
Bauvorbereitung und -durchführung bei den weiteren<br />
Maßnahmen für die Unterbringung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
in Berlin aufgezeigt.<br />
45.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass die Bun<strong>des</strong>-<br />
179<br />
bauverwaltung auch bei hohem Zeitdruck die<br />
gesetzlichen Grundlagen und die Richtlinien für die<br />
Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie<br />
Beschlüsse <strong>des</strong> Parlaments einhält und umsetzt. Der<br />
Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums auf die<br />
Unterschreitung der veranschlagten Kosten erscheint<br />
wenig überzeugend, da das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen selbst die überarbeitete Haushaltsunterlage-<br />
Bau- nicht anerkannt und das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
zugleich auch Mehrkosten eingeräumt hat.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte die gesamten Minderleistungen<br />
<strong>des</strong> Generalplaners genau erfassen und die<br />
weitere Honorierung für den zweiten Bauabschnitt<br />
ggf. mindern. Darüber hinaus sollte die Bauverwaltung<br />
mit dem Auftragnehmer für die<br />
Abbrucharbeiten Verhandlungen über weitere<br />
Preisreduzierungen bei den Nachtragsleistungen<br />
führen, da der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die bisherige<br />
Preisminderung für unzureichend hält. Sofern keine<br />
angemessene Einigung mit dem Auftragnehmer<br />
erzielt werden kann, sollte die Bauverwaltung<br />
versuchen, den verbleibenden Schaden vom<br />
Generalplaner ersetzt zu bekommen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
zudem auf, sicherzustellen, dass bei künftigen<br />
Baumaßnahmen die Regeln eingehalten und realistische<br />
Termine vorgegeben werden. Sofern Bedarfsträger<br />
unangemessen kurze Fertigstellungszeiten<br />
wünschen, sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium sich<br />
dagegen aussprechen oder zumin<strong>des</strong>t deutlich auf die<br />
zu erwartenden nachteiligen Folgen hinweisen.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />
Nummer 45:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass die Bauverwaltung Verhandlungen<br />
mit dem Ziel weiterer Preisreduzierungen<br />
und Honorarkürzungen führt<br />
und das Bun<strong>des</strong>ministerium darüber berichtet.<br />
c) Er erwartet weiterhin, dass die Bauverwaltung<br />
bei allen Baumaßnahmen künftig<br />
die entsprechenden Regeln beachtet und<br />
realistische Termine vorgibt.<br />
180<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 30]<br />
Nr. 46 Nutzung von<br />
Dokumentationsdaten für<br />
Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
(Kapitel 12 27)<br />
46.0<br />
Vor 20 Jahren hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
erstmals der Bauverwaltung eine Dokumentation<br />
über Planungs- und Kostendaten geplanter<br />
und abgerechneter Bauobjekte <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> zur Verfügung gestellt. Mit dieser<br />
Baudokumentation sollten Planungshilfen<br />
angeboten und die Beurteilung von<br />
Baukosten verbessert werden. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich nicht mit dem<br />
notwendigen Nachdruck für den Ausbau<br />
dieser Sammlung und deren Nutzung<br />
eingesetzt. Die Dokumentation und deren<br />
Nutzung bleiben weit hinter dem<br />
angestrebten Ziel zurück.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, die<br />
Bereitschaft der Länder zu nutzen, eine zentrale<br />
Dokumentation gemeinsam vorzuhalten<br />
und weiterzuentwickeln. Sobald ausreichen<strong>des</strong>,<br />
verlässliches Datenmaterial vorliegt,<br />
sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium daraus Orientierungswerte<br />
für wirtschaftliche Planungen<br />
seiner Baumaßnahmen erarbeiten und vorgeben.<br />
46.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium ließ erstmals im Jahre 1979<br />
der Bun<strong>des</strong>bauverwaltung und den Finanzbauverwaltungen<br />
der Länder, so weit sie im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
tätig werden, Listen über Planungs- und Kostendaten<br />
von Bauobjekten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zur Verfügung stellen;<br />
das für diese Dokumentation zuständige Bun<strong>des</strong>amt<br />
für Raumordnung und Bauwesen (Bun<strong>des</strong>amt)<br />
ergänzt und verteilt seitdem halbjährlich diese Listen.<br />
Mit der Dokumentation sollten Erfahrungs- und Orientierungswerte<br />
angeboten werden, die die Planung<br />
der Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> erleichtern und<br />
verbessern. Insbesondere sollten die Baukosten mit<br />
größerer Genauigkeit abzuschätzen sein.<br />
Die Dokumentationsdaten ermöglichen Planern und<br />
Bauherren den Vergleich von Kosten sowohl je<br />
Quadratmeter der Flächenarten (Hauptnutzfläche,<br />
Nebennutzfläche oder Verkehrsfläche) als auch je<br />
Kubikmeter umbauten Raums. Aus dem Anteil der<br />
Verkehrsflächen zu den Nutzflächen sowie aus dem<br />
Rauminhalt eines Gebäu<strong>des</strong> lassen sich<br />
wirtschaftliche Planungslösungen ableiten. Dazu ist<br />
die Auswertung vergleichbarer Daten und<br />
Informationen aus einer Vielzahl dokumentierter,<br />
abgeschlossener Baumaßnahmen notwendig.<br />
Für die Entscheidung über die Form der Bedarfsdeckung<br />
(Eigenbau mit Selbst- oder Fremdplanung,<br />
Miete, Leasing, Investorbau) gewinnt die frühzeitige