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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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einen Bezug zum Hauptauftrag und <strong>des</strong>sen<br />

Preiskalkulation hatten.<br />

Bis kurz vor Fertigstellung der Arbeiten berichtete<br />

der auch mit der Kostenkontrolle beauftragte<br />

Generalplaner, dass sich die Baumaßnahme im<br />

geplanten Kostenrahmen bewege. Eine Woche vor<br />

Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> wurden Mehrkosten von rd.<br />

8 Mio. DM bekannt, aus Sicht <strong>des</strong> Generalplaners<br />

durch „überraschende Nachtragsforderungen“. Der<br />

Generalplaner räumte ein, dass ihm die<br />

Kostenkontrolle „aus dem Ruder gelaufen“ sei.<br />

Am 19. August 1994 wurde dem Nutzer der Umbau<br />

nach 36 Monaten Planungs- und Bauzeit übergeben.<br />

Die Gesamtkosten betrugen rd. 150 Mio. DM.<br />

45.2<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat versäumt, das für große<br />

Umbaumaßnahmen nach den Richtlinien für die<br />

Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> vorgegebene<br />

Verfahren anzuwenden und rechtzeitig einzuleiten.<br />

Es hat den Zeitbedarf, das unter Denkmalschutz<br />

stehende Gebäude innerhalb von 15 Monaten umzubauen,<br />

unrealistisch kurz angegeben. Bei der Vorbereitung<br />

und Durchführung der Maßnahme sind mit<br />

Wissen und Unterstützung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

zahlreiche Regelungen und Rechtsvorschriften sowie<br />

ein Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses <strong>des</strong> Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tages nicht beachtet worden:<br />

– eine ausreichende Bestandsaufnahme der Bausubstanz<br />

vor der Planung wurde nicht durchgeführt,<br />

– der Generalplaner erhielt zusätzlich den Auftrag,<br />

die Kosten- und Terminkontrolle vorzunehmen,<br />

– durch die baubegleitende Planung kam es zur<br />

Aufhebung der Trennung von Planung und<br />

Durchführung der Baumaßnahme (Verstoß<br />

gegen den Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages in der 40. Sitzung<br />

der 12. Wahlperiode am 21. Mai 1992),<br />

– öffentliche Ausschreibungen unterblieben, obwohl<br />

sie geboten waren,<br />

– das bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren<br />

wurde erst nach Baubeginn eingeleitet,<br />

– nicht erforderliche Arbeiten wurden ausgeführt<br />

und<br />

– trotz Sperre entsprechender Mittel wurden mehrere<br />

Millionen DM für terminsichernde Maßnahmen<br />

ausgegeben.<br />

Diese Regelverstöße und mangelhafte Leistungen <strong>des</strong><br />

Generalplaners haben nach den Feststellungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu vermeidbaren Mehrkosten<br />

in zweistelliger Millionenhöhe geführt. Davon entfallen<br />

allein rd. 8 Mio. DM auf überhöhte Nachtragspreise<br />

<strong>des</strong> Auftragnehmers für Abbrucharbeiten, die<br />

der Generalplaner unbeanstandet ließ.<br />

Das ursprüngliche Ziel einer Herrichtung in 15<br />

Monaten ist zudem nicht annähernd erreicht worden.<br />

In der tatsächlich benötigten Planungs- und Bauzeit<br />

von 36 Monaten hätte die Baumaßnahme auch<br />

regelgerecht, wie die derzeitigen Herrichtungen der<br />

anderen Ressort-Liegenschaften belegen, durchgeführt<br />

werden können.<br />

45.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, dass die Maßnahme<br />

aus politischen Gründen zunächst unter ganz<br />

erheblichem Zeitdruck gestanden habe. Unter den<br />

maßgebenden Umständen seien die tatsächlichen<br />

Planungs- und Bauzeiträume von insgesamt 36<br />

Monaten ebenso wie die Gesamtkosten in Höhe von rd.<br />

150 Mio. DM angemessen und vertretbar. Im Übrigen<br />

seien die veranschlagten Gesamtkosten unterschritten<br />

worden.<br />

Zunächst hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium das Vorgehen<br />

der Bauverwaltung als „pragmatisch unter Nutzung<br />

eines weiten Ermessensspielraums“ eingeschätzt.<br />

Nun hat es eingeräumt, dass die Bestandsaufnahmen<br />

von vornherein ungenau und lückenhaft gewesen<br />

seien. Auch träfen die Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

über Wettbewerbs- und Kostenfolgen<br />

öffentlicher Ausschreibungen uneingeschränkt zu;<br />

der häufige Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen<br />

werde als Mangel anerkannt. Den Feststellungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu Mehrkosten wegen der<br />

Terminsicherung stimme es insgesamt, denen zu<br />

überteuerten Nachtragsleistungen stimme es zum Teil<br />

zu. Den Bedenken <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gegenüber dem verspäteten bauaufsichtlichen<br />

Verfahren werde ebenso wenig widersprochen wie<br />

den Mängeln bei der Erarbeitung und Genehmigung<br />

der Haushaltsunterlage-Bau-. Hinsichtlich der<br />

Kostenkontrolle hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

erhebliche Leistungsdefizite seitens <strong>des</strong> Generalplaners<br />

eingeräumt; künftig seien die Leistungen der<br />

Kostenkontrolle von den Planungsleistungen<br />

grundsätzlich zu trennen.<br />

Weitere vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof genannte Mehrkosten<br />

wegen der Ausführung nicht erforderlicher<br />

Arbeiten könne es jedoch nicht erkennen.<br />

Inzwischen hätten Preisverhandlungen mit dem<br />

Generalplaner und dem Auftragnehmer für die<br />

Abbrucharbeiten zu Rückerstattungen von insgesamt<br />

rd. 1 Mio. DM geführt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium sei sich der bei Planung,<br />

Vergabe und Durchführung aufgetretenen Schwachpunkte<br />

und Mängel bewusst und sehe die<br />

Prüfergebnisse als Hilfe für den zweiten Bauabschnitt<br />

an. Ferner hätten die Erfahrungen mit dieser<br />

Baumaßnahme und die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

Ansätze für eine verbesserte<br />

Bauvorbereitung und -durchführung bei den weiteren<br />

Maßnahmen für die Unterbringung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

in Berlin aufgezeigt.<br />

45.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass die Bun<strong>des</strong>-<br />

179<br />

bauverwaltung auch bei hohem Zeitdruck die<br />

gesetzlichen Grundlagen und die Richtlinien für die<br />

Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie<br />

Beschlüsse <strong>des</strong> Parlaments einhält und umsetzt. Der<br />

Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums auf die<br />

Unterschreitung der veranschlagten Kosten erscheint<br />

wenig überzeugend, da das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen selbst die überarbeitete Haushaltsunterlage-<br />

Bau- nicht anerkannt und das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

zugleich auch Mehrkosten eingeräumt hat.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium sollte die gesamten Minderleistungen<br />

<strong>des</strong> Generalplaners genau erfassen und die<br />

weitere Honorierung für den zweiten Bauabschnitt<br />

ggf. mindern. Darüber hinaus sollte die Bauverwaltung<br />

mit dem Auftragnehmer für die<br />

Abbrucharbeiten Verhandlungen über weitere<br />

Preisreduzierungen bei den Nachtragsleistungen<br />

führen, da der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die bisherige<br />

Preisminderung für unzureichend hält. Sofern keine<br />

angemessene Einigung mit dem Auftragnehmer<br />

erzielt werden kann, sollte die Bauverwaltung<br />

versuchen, den verbleibenden Schaden vom<br />

Generalplaner ersetzt zu bekommen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

zudem auf, sicherzustellen, dass bei künftigen<br />

Baumaßnahmen die Regeln eingehalten und realistische<br />

Termine vorgegeben werden. Sofern Bedarfsträger<br />

unangemessen kurze Fertigstellungszeiten<br />

wünschen, sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium sich<br />

dagegen aussprechen oder zumin<strong>des</strong>t deutlich auf die<br />

zu erwartenden nachteiligen Folgen hinweisen.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 45:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass die Bauverwaltung Verhandlungen<br />

mit dem Ziel weiterer Preisreduzierungen<br />

und Honorarkürzungen führt<br />

und das Bun<strong>des</strong>ministerium darüber berichtet.<br />

c) Er erwartet weiterhin, dass die Bauverwaltung<br />

bei allen Baumaßnahmen künftig<br />

die entsprechenden Regeln beachtet und<br />

realistische Termine vorgibt.<br />

180<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 30]<br />

Nr. 46 Nutzung von<br />

Dokumentationsdaten für<br />

Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

(Kapitel 12 27)<br />

46.0<br />

Vor 20 Jahren hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

erstmals der Bauverwaltung eine Dokumentation<br />

über Planungs- und Kostendaten geplanter<br />

und abgerechneter Bauobjekte <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> zur Verfügung gestellt. Mit dieser<br />

Baudokumentation sollten Planungshilfen<br />

angeboten und die Beurteilung von<br />

Baukosten verbessert werden. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich nicht mit dem<br />

notwendigen Nachdruck für den Ausbau<br />

dieser Sammlung und deren Nutzung<br />

eingesetzt. Die Dokumentation und deren<br />

Nutzung bleiben weit hinter dem<br />

angestrebten Ziel zurück.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, die<br />

Bereitschaft der Länder zu nutzen, eine zentrale<br />

Dokumentation gemeinsam vorzuhalten<br />

und weiterzuentwickeln. Sobald ausreichen<strong>des</strong>,<br />

verlässliches Datenmaterial vorliegt,<br />

sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium daraus Orientierungswerte<br />

für wirtschaftliche Planungen<br />

seiner Baumaßnahmen erarbeiten und vorgeben.<br />

46.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium ließ erstmals im Jahre 1979<br />

der Bun<strong>des</strong>bauverwaltung und den Finanzbauverwaltungen<br />

der Länder, so weit sie im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

tätig werden, Listen über Planungs- und Kostendaten<br />

von Bauobjekten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zur Verfügung stellen;<br />

das für diese Dokumentation zuständige Bun<strong>des</strong>amt<br />

für Raumordnung und Bauwesen (Bun<strong>des</strong>amt)<br />

ergänzt und verteilt seitdem halbjährlich diese Listen.<br />

Mit der Dokumentation sollten Erfahrungs- und Orientierungswerte<br />

angeboten werden, die die Planung<br />

der Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> erleichtern und<br />

verbessern. Insbesondere sollten die Baukosten mit<br />

größerer Genauigkeit abzuschätzen sein.<br />

Die Dokumentationsdaten ermöglichen Planern und<br />

Bauherren den Vergleich von Kosten sowohl je<br />

Quadratmeter der Flächenarten (Hauptnutzfläche,<br />

Nebennutzfläche oder Verkehrsfläche) als auch je<br />

Kubikmeter umbauten Raums. Aus dem Anteil der<br />

Verkehrsflächen zu den Nutzflächen sowie aus dem<br />

Rauminhalt eines Gebäu<strong>des</strong> lassen sich<br />

wirtschaftliche Planungslösungen ableiten. Dazu ist<br />

die Auswertung vergleichbarer Daten und<br />

Informationen aus einer Vielzahl dokumentierter,<br />

abgeschlossener Baumaßnahmen notwendig.<br />

Für die Entscheidung über die Form der Bedarfsdeckung<br />

(Eigenbau mit Selbst- oder Fremdplanung,<br />

Miete, Leasing, Investorbau) gewinnt die frühzeitige

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