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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Kostensteigerungen zur Folge. Dies gilt vor allem für<br />

die USA, weil dort wegen <strong>des</strong> Fehlens<br />

mittelständischer Bauunternehmer der Generalunternehmereinsatz<br />

üblich ist und <strong>des</strong>halb zur<br />

Kostensicherheit eine Baumaßnahme erst dann ausgeschrieben<br />

wird, wenn die Planung im Detail<br />

ausgereift und vollständig ist.<br />

Die ehemalige Vorprüfungsstelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

hatte die vermeidbaren Mehrkosten im Jahre 1997<br />

auf mehr als 2 Mio. US-Dollar beziffert und das<br />

Bun<strong>des</strong>amt für Bauwesen und Raumordnung<br />

(Bun<strong>des</strong>amt) aufgefordert, Ansprüche gegenüber dem<br />

Generalunternehmer und dem Architekten geltend zu<br />

machen. Bisher forderte das Bun<strong>des</strong>amt rd. 150<br />

200 US-Dollar zurück.<br />

44.2<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt hat die nachträglichen Baukostensteigerungen<br />

nicht wirksam begrenzt und zugelassen,<br />

dass die Ausschreibung auf unvollständigen<br />

Planungen beruht. Es hat damit bewusst in Kauf<br />

genommen, dass die Planungen erst während der<br />

Bauausführung erheblich nachgebessert werden<br />

mussten und dem Architekten nachträgliche<br />

Detailplanungen überlassen waren. Für das<br />

Bun<strong>des</strong>amt war absehbar, dass nachträgliche<br />

Änderungen zu überhöhten Baukosten führen. Es<br />

hätte auf einer vollständigen Planung vor Ausschreibung<br />

bestehen und die Leistungen <strong>des</strong> Architekten<br />

besonders sorgfältig überwachen müssen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist der Auffassung, dass die<br />

Höhe <strong>des</strong> zurückgeforderten Betrags angesichts der auf<br />

mehr als 2 Mio. US-Dollar bezifferten, vermeidbaren<br />

Mehrkosten selbst bei einer Würdigung der vom Bun<strong>des</strong>amt<br />

unzureichend ausgeübten Kontrolle zu niedrig<br />

ist. Der Architekt, <strong>des</strong>sen Honorar auch wegen der<br />

überhöhten Nachträge gestiegen ist, hätte zumin<strong>des</strong>t<br />

nicht für alle Leistungen voll honoriert werden dürfen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hätte in der Wahrnehmung<br />

seiner Fachaufsicht über das nachgeordnete Bun<strong>des</strong>amt<br />

nicht zulassen dürfen, dass die Baumaßnahmen<br />

vor Abschluss der Planung ausgeschrieben wurden.<br />

44.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, dass bewusst nicht<br />

alle Bauleistungen mit dem Hauptauftrag an den Generalunternehmer<br />

vergeben worden seien, weil die<br />

Ausführungsplanung wegen <strong>des</strong> Zeitdrucks durch den<br />

vom Auswärtigen Amt gewünschten<br />

Fertigstellungstermin damals noch nicht abgeschlossen<br />

war. Restplanungen hätten während der Bauzeit<br />

erfolgen müssen. Durch die nachträglichen Planungen<br />

sei dem Bund aber kein Schaden entstanden, weil<br />

zusätzliche Bauleistungen in Höhe von rd. 5,5 Mio. US-<br />

Dollar gesondert ausgeschrieben und an den jeweils<br />

preisgünstigsten Bieter vergeben worden seien.<br />

Lediglich 19 v. H. der Bauleistungen seien als<br />

Nachträge an den Generalunternehmer direkt vergeben<br />

worden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingeräumt, dass<br />

mit Nachtragsvergaben immer die Gefahr von<br />

Mehrkosten bestehe, weil die Preise nicht im Wettbewerb<br />

zu Stande kommen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eine nähere Prüfung der<br />

Mehrkosten für die Bauleistungen und Honorare angekündigt.<br />

Eine vertragsrechtliche Prüfung solle zudem<br />

klären, welche Forderungen gegenüber dem<br />

Architekten geltend gemacht werden können.<br />

Außerdem wolle es prüfen, ob sich angesichts der in<br />

den USA üblichen Praxis, erst nach abgeschlossener<br />

Planung auszuschreiben, Nachteile ergeben hätten.<br />

44.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Begründung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums für die Ausschreibung unvollständiger<br />

Bauleistungen bei einer Generalunternehmervergabe<br />

für nicht ausreichend. Die<br />

erheblichen Baukostensteigerungen bei der<br />

Errichtung eines Dienstwohngebäu<strong>des</strong> sind allein mit<br />

dem Hinweis auf den vorgegebenen Fertigstellungstermin<br />

nicht zu rechtfertigen. Vielmehr ist<br />

gesetzlich vorgegeben, dass eine solche große<br />

Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn<br />

ausführliche Entwurfszeichnungen vorliegen (§ 54<br />

Abs. 1 Satz 1 BHO).<br />

Die Darlegung, dass die Preise der nachträglich<br />

beauftragten Bauleistungen zum Teil dem<br />

Wettbewerb unterstellt gewesen seien, ist nicht<br />

verständlich, da der Generalunternehmer in der Regel<br />

die Angebote für weiter zu vergebende Gewerke<br />

selbst einholte und er alle 185 Nachtragsaufträge<br />

erhielt.<br />

Da das Bun<strong>des</strong>ministerium zum heutigen Zeitpunkt<br />

noch weiteren Prüfungsbedarf sieht, legt dies aus Sicht<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes die Annahme nahe, dass<br />

bislang die wirtschaftlichen Interessen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht<br />

ausreichend verfolgt worden sind. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium wird seine Prüfungen rasch<br />

durchzuführen und darauf hinzuwirken haben, dass der<br />

Schaden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durch Rückerstattungen weiter<br />

verringert wird.<br />

Künftig wird es dafür zu sorgen haben, dass Bauleistungen<br />

für Generalunternehmer nur dann<br />

ausgeschrieben werden, wenn zuvor die Planungen<br />

eindeutig, vollständig und abgeschlossen sind. Nur<br />

unter diesen Voraussetzungen kann ein Angebot<br />

zutreffend beurteilt und das Kostenrisiko für<br />

Bauaufträge begrenzt werden. Dies gilt im<br />

besonderen Maße für Bauverträge in den USA. Im<br />

Übrigen sollte das Bun<strong>des</strong>amt die vertragsgemäße<br />

Erfüllung der Leistungen der freiberuflich Tätigen<br />

besser überwachen.<br />

177<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 44:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium im<br />

Rahmen seiner Fachaufsicht stärker darauf<br />

einwirkt, dass Bauleistungen an<br />

Generalunternehmer nur ausgeschrieben werden,<br />

wenn zuvor die Planungen eindeutig, vollständig<br />

und abgeschlossen sind.<br />

c) Der Ausschuss erwartet weiterhin, dass die Bauverwaltung<br />

bei künftigen Baumaßnahmen<br />

realistische Fertigstellungstermine anstrebt und<br />

die mit Mehrkosten verbundenen nachträglichen<br />

Planänderungen möglichst vermeidet.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 30]<br />

Nr. 45 Umbaumaßnahmen für die<br />

Außenstelle Berlin <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Wirtschaft<br />

(Kapitel 12 27 - früher Kapitel 25 05 -<br />

und Kapitel 09 01)<br />

45.0<br />

Bei dem Umbau <strong>des</strong> ehemaligen Regierungskrankenhauses<br />

der DDR zur Außenstelle<br />

Berlin <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Wirtschaft hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aus<br />

Termindruck zahlreiche Regelungen und<br />

Rechtsvorschriften nicht eingehalten sowie<br />

die Bauleistungen überwiegend freihändig<br />

vergeben. Nach Einschätzung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat dies - in<br />

Verbindung mit Minderleistungen <strong>des</strong><br />

Generalplaners - bei Gesamtkosten in Höhe<br />

von rd. 150 Mio. DM zu vermeidbaren Mehrkosten<br />

in zweistelliger Millionenhöhe geführt.<br />

Zudem verlängerte sich die ursprünglich mit<br />

15 Monaten angesetzte Planungs- und Bauzeit<br />

auf 36 Monate.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat inzwischen Rückzahlungen<br />

in Höhe von rd. 1 Mio. DM erreicht.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält weitere<br />

Verhandlungen über Rückzahlungen wegen<br />

Minderleistungen <strong>des</strong> Generalplaners sowie<br />

überteuerter Bauleistungen für notwendig.<br />

45.1<br />

Der Umbau <strong>des</strong> unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen<br />

Regierungskrankenhauses der DDR zur Außenstelle<br />

Berlin <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Wirtschaft in<br />

den Jahren 1991 bis 1994 war die erste größere Baumaßnahme<br />

für die Unterbringung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

in Berlin und stand unter einem hohen, politisch<br />

begründeten Termindruck. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Bauwesen, Raumordnung und Städtebau (heute: das<br />

178<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium) erteilte am 13. August 1991 der<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion (heute: das Bun<strong>des</strong>amt für<br />

Raumordnung und Bauwesen) den Planungsauftrag für<br />

diesen ersten Bauabschnitt. In sechs Wochen waren<br />

gleichzeitig der Bauantrag und die Haushaltsunterlage<br />

nach § 24 BHO (Haushaltsunterlage –Bau–)<br />

aufzustellen. Nach Vorlage der Nutzerforderungen<br />

stellte das Bun<strong>des</strong>ministerium in einer gemeinsamen<br />

Besprechung mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Wirtschaft im Oktober 1991 fest, dass für den Umbau<br />

<strong>des</strong> Krankenhauses zu einem funktionsfähigen<br />

Verwaltungsgebäude nur 14 bis 15 Monate zur Verfügung<br />

stünden. Die wenige Tage später aufgestellte<br />

Haushaltsunterlage-Bau- enthielt eine Bauzeit von 18<br />

Monaten.<br />

Die Bun<strong>des</strong>baudirektion beauftragte einen<br />

Generalplaner, dem sie auch die Leistungen der<br />

Projektsteuerung (Kosten- und Terminplanung)<br />

übertrug.<br />

Die Bun<strong>des</strong>baudirektion legte dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

Ende Oktober 1991 die Haushaltsunterlage-Bau-<br />

zur Genehmigung vor; dieses<br />

rechnete zusätzlich so genannte „Kosten für<br />

terminsichernde Maßnahmen“ ein und genehmigte<br />

die Baumaßnahme.<br />

Da das Bun<strong>des</strong>ministerium und das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen die Nutzerforderungen für<br />

überzogen hielten und die Haushaltsunterlage-Bauals<br />

unvollständig bezeichneten, musste die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion mehr als ein halbes Jahr nach<br />

Baubeginn eine überarbeitete Fassung der<br />

Haushaltsunterlage vorlegen. Im Mai 1993<br />

genehmigte das Bun<strong>des</strong>ministerium diese unter<br />

Wegfall der „Kosten für terminsichernde Maßnahmen“,<br />

die das Parlament zwischenzeitlich gesperrt<br />

hatte, mit Baukosten in Höhe von 124,5 Mio. DM.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen erkannte auch<br />

die überarbeitete Haushaltsunterlage-Bau- nicht an,<br />

da eine qualifizierte Prüfung nicht möglich sei; eine<br />

solche werde jedoch wegen der außerordentlich<br />

hohen Kostenansätze für erforderlich gehalten.<br />

Mehr als vier Monate nach Baubeginn stellte die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion im Juli 1992 bei der<br />

Senatsverwaltung Berlin den Antrag für das<br />

bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren. Dem Antrag<br />

wurde im Januar 1994 mit erheblichen<br />

Einschränkungen, z. B. nicht erteilten Befreiungen im<br />

Bereich <strong>des</strong> Brandschutzes, entsprochen. Zu diesem<br />

Zeitpunkt war die Baumaßnahme zu rd. 70 v. H.<br />

fertig gestellt. Die geänderten Vorgaben verursachten<br />

umfangreiche Planungsänderungen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>baudirektion verzichtete bei rd. 90 v. H.<br />

der Bauleistungen auf eine öffentliche Ausschreibung.<br />

Sie beauftragte beispielsweise den<br />

Auftragnehmer für die Abbrucharbeiten nachträglich<br />

mit weiteren Bauleistungen in Höhe von insgesamt<br />

rd. 34 Mio. DM, ohne dass diese Nachtragsleistungen

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