Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Kostensteigerungen zur Folge. Dies gilt vor allem für<br />
die USA, weil dort wegen <strong>des</strong> Fehlens<br />
mittelständischer Bauunternehmer der Generalunternehmereinsatz<br />
üblich ist und <strong>des</strong>halb zur<br />
Kostensicherheit eine Baumaßnahme erst dann ausgeschrieben<br />
wird, wenn die Planung im Detail<br />
ausgereift und vollständig ist.<br />
Die ehemalige Vorprüfungsstelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
hatte die vermeidbaren Mehrkosten im Jahre 1997<br />
auf mehr als 2 Mio. US-Dollar beziffert und das<br />
Bun<strong>des</strong>amt für Bauwesen und Raumordnung<br />
(Bun<strong>des</strong>amt) aufgefordert, Ansprüche gegenüber dem<br />
Generalunternehmer und dem Architekten geltend zu<br />
machen. Bisher forderte das Bun<strong>des</strong>amt rd. 150<br />
200 US-Dollar zurück.<br />
44.2<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt hat die nachträglichen Baukostensteigerungen<br />
nicht wirksam begrenzt und zugelassen,<br />
dass die Ausschreibung auf unvollständigen<br />
Planungen beruht. Es hat damit bewusst in Kauf<br />
genommen, dass die Planungen erst während der<br />
Bauausführung erheblich nachgebessert werden<br />
mussten und dem Architekten nachträgliche<br />
Detailplanungen überlassen waren. Für das<br />
Bun<strong>des</strong>amt war absehbar, dass nachträgliche<br />
Änderungen zu überhöhten Baukosten führen. Es<br />
hätte auf einer vollständigen Planung vor Ausschreibung<br />
bestehen und die Leistungen <strong>des</strong> Architekten<br />
besonders sorgfältig überwachen müssen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist der Auffassung, dass die<br />
Höhe <strong>des</strong> zurückgeforderten Betrags angesichts der auf<br />
mehr als 2 Mio. US-Dollar bezifferten, vermeidbaren<br />
Mehrkosten selbst bei einer Würdigung der vom Bun<strong>des</strong>amt<br />
unzureichend ausgeübten Kontrolle zu niedrig<br />
ist. Der Architekt, <strong>des</strong>sen Honorar auch wegen der<br />
überhöhten Nachträge gestiegen ist, hätte zumin<strong>des</strong>t<br />
nicht für alle Leistungen voll honoriert werden dürfen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hätte in der Wahrnehmung<br />
seiner Fachaufsicht über das nachgeordnete Bun<strong>des</strong>amt<br />
nicht zulassen dürfen, dass die Baumaßnahmen<br />
vor Abschluss der Planung ausgeschrieben wurden.<br />
44.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, dass bewusst nicht<br />
alle Bauleistungen mit dem Hauptauftrag an den Generalunternehmer<br />
vergeben worden seien, weil die<br />
Ausführungsplanung wegen <strong>des</strong> Zeitdrucks durch den<br />
vom Auswärtigen Amt gewünschten<br />
Fertigstellungstermin damals noch nicht abgeschlossen<br />
war. Restplanungen hätten während der Bauzeit<br />
erfolgen müssen. Durch die nachträglichen Planungen<br />
sei dem Bund aber kein Schaden entstanden, weil<br />
zusätzliche Bauleistungen in Höhe von rd. 5,5 Mio. US-<br />
Dollar gesondert ausgeschrieben und an den jeweils<br />
preisgünstigsten Bieter vergeben worden seien.<br />
Lediglich 19 v. H. der Bauleistungen seien als<br />
Nachträge an den Generalunternehmer direkt vergeben<br />
worden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingeräumt, dass<br />
mit Nachtragsvergaben immer die Gefahr von<br />
Mehrkosten bestehe, weil die Preise nicht im Wettbewerb<br />
zu Stande kommen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eine nähere Prüfung der<br />
Mehrkosten für die Bauleistungen und Honorare angekündigt.<br />
Eine vertragsrechtliche Prüfung solle zudem<br />
klären, welche Forderungen gegenüber dem<br />
Architekten geltend gemacht werden können.<br />
Außerdem wolle es prüfen, ob sich angesichts der in<br />
den USA üblichen Praxis, erst nach abgeschlossener<br />
Planung auszuschreiben, Nachteile ergeben hätten.<br />
44.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Begründung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums für die Ausschreibung unvollständiger<br />
Bauleistungen bei einer Generalunternehmervergabe<br />
für nicht ausreichend. Die<br />
erheblichen Baukostensteigerungen bei der<br />
Errichtung eines Dienstwohngebäu<strong>des</strong> sind allein mit<br />
dem Hinweis auf den vorgegebenen Fertigstellungstermin<br />
nicht zu rechtfertigen. Vielmehr ist<br />
gesetzlich vorgegeben, dass eine solche große<br />
Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn<br />
ausführliche Entwurfszeichnungen vorliegen (§ 54<br />
Abs. 1 Satz 1 BHO).<br />
Die Darlegung, dass die Preise der nachträglich<br />
beauftragten Bauleistungen zum Teil dem<br />
Wettbewerb unterstellt gewesen seien, ist nicht<br />
verständlich, da der Generalunternehmer in der Regel<br />
die Angebote für weiter zu vergebende Gewerke<br />
selbst einholte und er alle 185 Nachtragsaufträge<br />
erhielt.<br />
Da das Bun<strong>des</strong>ministerium zum heutigen Zeitpunkt<br />
noch weiteren Prüfungsbedarf sieht, legt dies aus Sicht<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes die Annahme nahe, dass<br />
bislang die wirtschaftlichen Interessen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht<br />
ausreichend verfolgt worden sind. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium wird seine Prüfungen rasch<br />
durchzuführen und darauf hinzuwirken haben, dass der<br />
Schaden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durch Rückerstattungen weiter<br />
verringert wird.<br />
Künftig wird es dafür zu sorgen haben, dass Bauleistungen<br />
für Generalunternehmer nur dann<br />
ausgeschrieben werden, wenn zuvor die Planungen<br />
eindeutig, vollständig und abgeschlossen sind. Nur<br />
unter diesen Voraussetzungen kann ein Angebot<br />
zutreffend beurteilt und das Kostenrisiko für<br />
Bauaufträge begrenzt werden. Dies gilt im<br />
besonderen Maße für Bauverträge in den USA. Im<br />
Übrigen sollte das Bun<strong>des</strong>amt die vertragsgemäße<br />
Erfüllung der Leistungen der freiberuflich Tätigen<br />
besser überwachen.<br />
177<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />
Nummer 44:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung zustimmend<br />
Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium im<br />
Rahmen seiner Fachaufsicht stärker darauf<br />
einwirkt, dass Bauleistungen an<br />
Generalunternehmer nur ausgeschrieben werden,<br />
wenn zuvor die Planungen eindeutig, vollständig<br />
und abgeschlossen sind.<br />
c) Der Ausschuss erwartet weiterhin, dass die Bauverwaltung<br />
bei künftigen Baumaßnahmen<br />
realistische Fertigstellungstermine anstrebt und<br />
die mit Mehrkosten verbundenen nachträglichen<br />
Planänderungen möglichst vermeidet.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 30]<br />
Nr. 45 Umbaumaßnahmen für die<br />
Außenstelle Berlin <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Wirtschaft<br />
(Kapitel 12 27 - früher Kapitel 25 05 -<br />
und Kapitel 09 01)<br />
45.0<br />
Bei dem Umbau <strong>des</strong> ehemaligen Regierungskrankenhauses<br />
der DDR zur Außenstelle<br />
Berlin <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Wirtschaft hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aus<br />
Termindruck zahlreiche Regelungen und<br />
Rechtsvorschriften nicht eingehalten sowie<br />
die Bauleistungen überwiegend freihändig<br />
vergeben. Nach Einschätzung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat dies - in<br />
Verbindung mit Minderleistungen <strong>des</strong><br />
Generalplaners - bei Gesamtkosten in Höhe<br />
von rd. 150 Mio. DM zu vermeidbaren Mehrkosten<br />
in zweistelliger Millionenhöhe geführt.<br />
Zudem verlängerte sich die ursprünglich mit<br />
15 Monaten angesetzte Planungs- und Bauzeit<br />
auf 36 Monate.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat inzwischen Rückzahlungen<br />
in Höhe von rd. 1 Mio. DM erreicht.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält weitere<br />
Verhandlungen über Rückzahlungen wegen<br />
Minderleistungen <strong>des</strong> Generalplaners sowie<br />
überteuerter Bauleistungen für notwendig.<br />
45.1<br />
Der Umbau <strong>des</strong> unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen<br />
Regierungskrankenhauses der DDR zur Außenstelle<br />
Berlin <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Wirtschaft in<br />
den Jahren 1991 bis 1994 war die erste größere Baumaßnahme<br />
für die Unterbringung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
in Berlin und stand unter einem hohen, politisch<br />
begründeten Termindruck. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Bauwesen, Raumordnung und Städtebau (heute: das<br />
178<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium) erteilte am 13. August 1991 der<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion (heute: das Bun<strong>des</strong>amt für<br />
Raumordnung und Bauwesen) den Planungsauftrag für<br />
diesen ersten Bauabschnitt. In sechs Wochen waren<br />
gleichzeitig der Bauantrag und die Haushaltsunterlage<br />
nach § 24 BHO (Haushaltsunterlage –Bau–)<br />
aufzustellen. Nach Vorlage der Nutzerforderungen<br />
stellte das Bun<strong>des</strong>ministerium in einer gemeinsamen<br />
Besprechung mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Wirtschaft im Oktober 1991 fest, dass für den Umbau<br />
<strong>des</strong> Krankenhauses zu einem funktionsfähigen<br />
Verwaltungsgebäude nur 14 bis 15 Monate zur Verfügung<br />
stünden. Die wenige Tage später aufgestellte<br />
Haushaltsunterlage-Bau- enthielt eine Bauzeit von 18<br />
Monaten.<br />
Die Bun<strong>des</strong>baudirektion beauftragte einen<br />
Generalplaner, dem sie auch die Leistungen der<br />
Projektsteuerung (Kosten- und Terminplanung)<br />
übertrug.<br />
Die Bun<strong>des</strong>baudirektion legte dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
Ende Oktober 1991 die Haushaltsunterlage-Bau-<br />
zur Genehmigung vor; dieses<br />
rechnete zusätzlich so genannte „Kosten für<br />
terminsichernde Maßnahmen“ ein und genehmigte<br />
die Baumaßnahme.<br />
Da das Bun<strong>des</strong>ministerium und das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen die Nutzerforderungen für<br />
überzogen hielten und die Haushaltsunterlage-Bauals<br />
unvollständig bezeichneten, musste die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion mehr als ein halbes Jahr nach<br />
Baubeginn eine überarbeitete Fassung der<br />
Haushaltsunterlage vorlegen. Im Mai 1993<br />
genehmigte das Bun<strong>des</strong>ministerium diese unter<br />
Wegfall der „Kosten für terminsichernde Maßnahmen“,<br />
die das Parlament zwischenzeitlich gesperrt<br />
hatte, mit Baukosten in Höhe von 124,5 Mio. DM.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen erkannte auch<br />
die überarbeitete Haushaltsunterlage-Bau- nicht an,<br />
da eine qualifizierte Prüfung nicht möglich sei; eine<br />
solche werde jedoch wegen der außerordentlich<br />
hohen Kostenansätze für erforderlich gehalten.<br />
Mehr als vier Monate nach Baubeginn stellte die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion im Juli 1992 bei der<br />
Senatsverwaltung Berlin den Antrag für das<br />
bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren. Dem Antrag<br />
wurde im Januar 1994 mit erheblichen<br />
Einschränkungen, z. B. nicht erteilten Befreiungen im<br />
Bereich <strong>des</strong> Brandschutzes, entsprochen. Zu diesem<br />
Zeitpunkt war die Baumaßnahme zu rd. 70 v. H.<br />
fertig gestellt. Die geänderten Vorgaben verursachten<br />
umfangreiche Planungsänderungen.<br />
Die Bun<strong>des</strong>baudirektion verzichtete bei rd. 90 v. H.<br />
der Bauleistungen auf eine öffentliche Ausschreibung.<br />
Sie beauftragte beispielsweise den<br />
Auftragnehmer für die Abbrucharbeiten nachträglich<br />
mit weiteren Bauleistungen in Höhe von insgesamt<br />
rd. 34 Mio. DM, ohne dass diese Nachtragsleistungen