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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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20.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

das Scheitern <strong>des</strong> Modellvorhabens<br />

erkannt hat, und dass es künftig wieder den<br />

Vorschriften entsprechend bauen will. Die<br />

Auffassung, es habe sich um keine grundlegende<br />

Änderung der Aufgabenverteilung gehandelt und<br />

<strong>des</strong>halb sei das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau nicht zu beteiligen<br />

gewesen, kann der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nicht teilen.<br />

Die Errichtung eines Gebäu<strong>des</strong> durch einen Generalunternehmer<br />

nach den Wünschen <strong>des</strong> Bauherrn ist<br />

eindeutig eine Baumaßnahme und keine<br />

Beschaffungsmaßnahme. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

widerspricht sich, indem es die Bauvorhaben einerseits<br />

zwar als Beschaffungsmaßnahmen bezeichnet,<br />

andererseits aber gleichzeitig darlegt, dass es die<br />

Leistungen künftig wieder durch eine Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />

ausschreiben lassen will. Darüber<br />

hinaus hätte die Zollabteilung entgegen der Auffassung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums bei einer sorgfältigen Planung<br />

alle unter Nr. 20.1 genannten Nachtragsleistungen von<br />

vornherein berücksichtigen können, weil dann z. B. die<br />

tatsächliche Stärke der Asphaltdecke erkannt worden<br />

wäre.<br />

Es ist zwar anzuerkennen, dass durch die mangelhaften<br />

Zustände an der Grenze (lange Wartezeiten, schlechte<br />

Unterbringung) eine zügige Lösung der Probleme durch<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium geboten war. Doch hätte ein<br />

fachkompetentes Bauamt - z. B. aus den alten Bun<strong>des</strong>ländern<br />

- die Baumaßnahmen in vergleichbarer Zeit<br />

realisiert, wenn es unter denselben Erleichterungen tätig<br />

geworden wäre (lediglich funktionale Beschreibung der<br />

Leistung, Vergabe an Generalunternehmer), und hätte<br />

dabei die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof aufgezeigten wirtschaftlichen<br />

Vorteile erzielt. Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

behaupteten geringen Herstellungskosten<br />

vermag der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nicht zu erkennen.<br />

Hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung verweist der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof auch auf die Aussage <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums, dass in den Jahren bis 1994<br />

bereits wertvolle Zeit durch langwierige Planungen<br />

verstrichen sei, so dass insgesamt von einer raschen<br />

Realisierung nicht die Rede sein kann.<br />

An der Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums fällt<br />

auf, dass es die im Bereich der Zollabteilung aufgetretenen<br />

Mängel zwar anerkennt, eine eigene Verantwortung<br />

hierfür aber nicht einräumt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hält jedoch aus den geschilderten Gründen<br />

an der Mitverantwortung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

fest.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium möge künftig neue Verfahrensweisen<br />

für die Errichtung oder den Erwerb von<br />

Gebäuden mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau abstimmen und die<br />

Durchführung der Maßnahmen den fachkundigen<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen übertragen.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 20:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

seine Zusage einhält, weitere Baumaßnahmen<br />

dieser Art in jedem Fall durch<br />

eine baukundige Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />

entsprechend der Vergabeordnung ausführen<br />

zu lassen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 19]<br />

Nr. 21 Verwaltungskostenerstattung<br />

an Länder<br />

(Kapitel 08 02 Titel 632 11)<br />

21.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium verausgabte zu Lasten<br />

<strong>des</strong> Titels „Verwaltungskostenerstattung<br />

an Länder“ nicht vereinbarungsgemäß<br />

begründete und nicht ordnungsgemäß<br />

abgerechnete Mittel in Höhe von zusammen<br />

rd. 14,8 Mio. DM, von denen zumin<strong>des</strong>t rd.<br />

4,3 Mio. DM durch Verrechnung rückforderbar<br />

sind.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die mangelhafte<br />

Prüfung der Verwaltungskostenabrechnung<br />

durch die Oberfinanzdirektionen (Bund) und<br />

nicht ausreichend wirkungsvolle Fachaufsicht<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums beanstandet.<br />

21.1<br />

Der Bund zahlt für die Erledigung seiner<br />

Bauaufgaben (<strong>Hochbau</strong>) den Ländern so genannte<br />

Entschädigungen, die im Bun<strong>des</strong>haushaltsplan beim<br />

Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums als<br />

Ausgaben für die Verwaltungskostenerstattung<br />

veranschlagt sind. Dazu gehören auch Ausgaben für<br />

Entwicklungen von DV-Verfahren, die das<br />

Zusammenwirken von Bund und Ländern im<br />

Baubereich vereinheitlichen und erleichtern sollen. In<br />

diesem Zusammenhang stellte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

auch Mittel bereit für das Projekt<br />

„Integriertes System der Datenverarbeitung für die<br />

Bauverwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder“<br />

(ISYBAU), für das dem Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (vormals<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />

Städtebau) die fachliche Kompetenz und inhaltliche<br />

Beurteilung oblag.<br />

Nachdem diese beiden Bun<strong>des</strong>ministerien gemeinsam<br />

mit dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof im Jahre 1994 erkannten,<br />

dass das mit ISYBAU angestrebte Ziel nicht<br />

erreichbar war, wurden die Ziel-, Zeit- und<br />

Kostenvorgaben überarbeitet und die Aktivitäten auf<br />

die von den Bauverwaltungen dringend benötigten<br />

173<br />

Programme konzentriert (Bemerkungen 1995,<br />

Drucksache 13/2600 Nr. 32). Um diese<br />

Konzentration sicherzustellen und über das Nötigste<br />

hinausgehende Ausgaben zu vermeiden, wies das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium seine Oberfinanzdirektionen<br />

(Bund) seit dem Jahre 1994 wiederholt an - u. a. auch<br />

durch Weitergabe von Verfügungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

-, DV-Ausgaben im Baubereich nur noch<br />

in einvernehmlicher Abstimmung und mit<br />

qualifizierter Begründung zu erstatten. In einer<br />

diesbezüglichen Weisung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

aus den Jahren 1996 und 1997 heißt es: „Die<br />

Oberfinanzdirektionen (Bund) sind angewiesen, ohne<br />

Vorlage der entsprechenden schriftlichen Maßnahmenzustimmung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durch die auf<br />

Lan<strong>des</strong>seite zuständige Stelle keine Kostenerstattung<br />

für das ehemalige Projekt ISYBAU zu leisten“.<br />

21.2<br />

Das Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart hat im Auftrag<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in fünf Ländern (Hessen,<br />

Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und<br />

Sachsen) die Verwaltungskostenabrechnungen hinsichtlich<br />

der DV-Ausgaben im Baubereich geprüft.<br />

Es hat festgestellt, dass in vier Ländern die zuständigen<br />

Oberfinanzdirektionen für DV-Beschaffungen<br />

Mittel in Höhe von insgesamt rd. 10,5 Mio. DM aus<br />

dem Einzelplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums verausgabten,<br />

obwohl entgegen der Weisung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums keine einvernehmlichen Abstimmungen<br />

und qualifizierten Begründungen vorlagen.<br />

Darüber hinaus hat das Prüfungsamt in zwei Ländern<br />

Doppelvergütungen und in zwei Ländern unzutreffende<br />

Kostenverteilung festgestellt. Diese Abrechnungsfehler<br />

führten zu nicht gerechtfertigten<br />

Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Höhe von rd. 4,3 Mio. DM.<br />

21.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die<br />

Oberfinanzdirektionen die Weisungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

nicht beachteten und bei der Prüfung der<br />

Verwaltungskostenabrechnungen der Länder die<br />

notwendige Sorgfalt vermissen ließen. Er hat das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert, zumin<strong>des</strong>t<br />

4,3 Mio. DM von den betroffenen Ländern zurückzufordern<br />

und zu prüfen, ob die nicht<br />

weisungsgerecht geleisteten Zahlungen in Höhe von<br />

rd. 10,5 Mio. DM im Nachhinein stichhaltig<br />

begründbar oder ggf. weitere Rückforderungen<br />

einzuleiten sind.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat aber insbesondere beanstandet,<br />

dass das Bun<strong>des</strong>ministerium seine Fachaufsicht<br />

gegenüber seinen Oberfinanzdirektionen<br />

nicht wirkungsvoll wahrgenommen hat.<br />

21.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Mängel bei der<br />

174<br />

Abrechnung der Verwaltungskosten im Wesentlichen<br />

anerkannt. Es hat zugesagt, die aus dem Einzelplan<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums geleisteten Überzahlungen<br />

in Höhe von rd. 4,3 Mio. DM „mit den baufachlichen<br />

vierteljährlichen Abschlagszahlungen <strong>des</strong> auf den<br />

Abrechnungszeitraum folgenden Haushaltsjahres so<br />

zu verrechnen, dass der Bund vollen finanziellen<br />

Ausgleich erlangt“.<br />

Außerdem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium alle<br />

Oberfinanzdirektionen beauftragt, die Abrechnungen<br />

der Länder für den Zeitraum 1994 bis 1997<br />

eingehend zu prüfen, ob dem Bund Kosten für das<br />

ehemalige Projekt ISYBAU berechnet wurden, die er<br />

nicht zu tragen hat.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat aber die Feststellung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, es habe seine Fachaufsicht<br />

nicht ausreichend wahrgenommen, als unzutreffend<br />

zurückgewiesen. Sie stehe im Widerspruch zu den<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium zur Verfügung stehenden<br />

Ressourcen, dem geleisteten hohen Arbeitsaufwand<br />

und werde dem weit über die normale tägliche<br />

Arbeitszeit hinausgehenden Engagement nicht<br />

gerecht.<br />

Im Übrigen seien die Abrechnungen im Prüfungszeitraum<br />

nicht nur seitens der Oberfinanzdirektionen,<br />

sondern auch durch die damals noch bestehenden<br />

Vorprüfungsstellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> geprüft worden. Die<br />

Prüfungen seien durch eindeutige, präzise und<br />

lückenlose Erlasse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums begleitet<br />

und überwacht worden. Der nachgeordnete<br />

Geschäftsbereich habe diese Erlasse sodann eigenverantwortlich<br />

umzusetzen. Nach allgemeinem<br />

Verständnis bedeutete die Aufsicht in der<br />

öffentlichen Verwaltung nicht eine umfassende,<br />

selbstständiges Handeln dauernd und gänzlich<br />

ausschließende Alleingestaltung durch die<br />

Aufsichtsbehörde. Nur so sei die Fachaufsicht<br />

sinnvoll und - angesichts der Forderungen nach<br />

Verschlankung der Verwaltung einerseits und der<br />

Tatsache, dass die ursprünglich für die Innenrevision<br />

vorgesehenen Stellen aus dem Bereich der früheren<br />

Vorprüfung vom Parlament nicht dauerhaft bewilligt<br />

wurden - auch durchführbar. Eine generelle Kontrolle<br />

könne nicht gefordert werden, während Kontrollen<br />

aus gegebenem Anlass durchgeführt worden seien.<br />

21.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof verkennt nicht die personell<br />

schwierige Situation und das hohe Engagement <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums sowie die Erlasslage und den<br />

Verantwortungsbereich der Oberfinanzdirektionen<br />

(Bund). Auch wollte er keine so genannte generelle<br />

Kontrolle anregen. Er fordert aber vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

im Rahmen seiner Fachaufsicht, künftig wirkungsvoller<br />

als bisher für ordnungsgemäße und sachgerechte<br />

Prüfung der Verwaltungskostenabrechnung<br />

zu sorgen, und zwar unabhängig von der - auf Stichproben<br />

beschränkten - externen Finanzkontrolle. Insbesondere<br />

wird es sicherzustellen haben, dass nicht

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