Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
20.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
das Scheitern <strong>des</strong> Modellvorhabens<br />
erkannt hat, und dass es künftig wieder den<br />
Vorschriften entsprechend bauen will. Die<br />
Auffassung, es habe sich um keine grundlegende<br />
Änderung der Aufgabenverteilung gehandelt und<br />
<strong>des</strong>halb sei das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau nicht zu beteiligen<br />
gewesen, kann der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nicht teilen.<br />
Die Errichtung eines Gebäu<strong>des</strong> durch einen Generalunternehmer<br />
nach den Wünschen <strong>des</strong> Bauherrn ist<br />
eindeutig eine Baumaßnahme und keine<br />
Beschaffungsmaßnahme. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
widerspricht sich, indem es die Bauvorhaben einerseits<br />
zwar als Beschaffungsmaßnahmen bezeichnet,<br />
andererseits aber gleichzeitig darlegt, dass es die<br />
Leistungen künftig wieder durch eine Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />
ausschreiben lassen will. Darüber<br />
hinaus hätte die Zollabteilung entgegen der Auffassung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums bei einer sorgfältigen Planung<br />
alle unter Nr. 20.1 genannten Nachtragsleistungen von<br />
vornherein berücksichtigen können, weil dann z. B. die<br />
tatsächliche Stärke der Asphaltdecke erkannt worden<br />
wäre.<br />
Es ist zwar anzuerkennen, dass durch die mangelhaften<br />
Zustände an der Grenze (lange Wartezeiten, schlechte<br />
Unterbringung) eine zügige Lösung der Probleme durch<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium geboten war. Doch hätte ein<br />
fachkompetentes Bauamt - z. B. aus den alten Bun<strong>des</strong>ländern<br />
- die Baumaßnahmen in vergleichbarer Zeit<br />
realisiert, wenn es unter denselben Erleichterungen tätig<br />
geworden wäre (lediglich funktionale Beschreibung der<br />
Leistung, Vergabe an Generalunternehmer), und hätte<br />
dabei die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof aufgezeigten wirtschaftlichen<br />
Vorteile erzielt. Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
behaupteten geringen Herstellungskosten<br />
vermag der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nicht zu erkennen.<br />
Hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung verweist der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof auch auf die Aussage <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums, dass in den Jahren bis 1994<br />
bereits wertvolle Zeit durch langwierige Planungen<br />
verstrichen sei, so dass insgesamt von einer raschen<br />
Realisierung nicht die Rede sein kann.<br />
An der Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums fällt<br />
auf, dass es die im Bereich der Zollabteilung aufgetretenen<br />
Mängel zwar anerkennt, eine eigene Verantwortung<br />
hierfür aber nicht einräumt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hält jedoch aus den geschilderten Gründen<br />
an der Mitverantwortung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
fest.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium möge künftig neue Verfahrensweisen<br />
für die Errichtung oder den Erwerb von<br />
Gebäuden mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau abstimmen und die<br />
Durchführung der Maßnahmen den fachkundigen<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen übertragen.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 20:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
seine Zusage einhält, weitere Baumaßnahmen<br />
dieser Art in jedem Fall durch<br />
eine baukundige Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />
entsprechend der Vergabeordnung ausführen<br />
zu lassen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 19]<br />
Nr. 21 Verwaltungskostenerstattung<br />
an Länder<br />
(Kapitel 08 02 Titel 632 11)<br />
21.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium verausgabte zu Lasten<br />
<strong>des</strong> Titels „Verwaltungskostenerstattung<br />
an Länder“ nicht vereinbarungsgemäß<br />
begründete und nicht ordnungsgemäß<br />
abgerechnete Mittel in Höhe von zusammen<br />
rd. 14,8 Mio. DM, von denen zumin<strong>des</strong>t rd.<br />
4,3 Mio. DM durch Verrechnung rückforderbar<br />
sind.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die mangelhafte<br />
Prüfung der Verwaltungskostenabrechnung<br />
durch die Oberfinanzdirektionen (Bund) und<br />
nicht ausreichend wirkungsvolle Fachaufsicht<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums beanstandet.<br />
21.1<br />
Der Bund zahlt für die Erledigung seiner<br />
Bauaufgaben (<strong>Hochbau</strong>) den Ländern so genannte<br />
Entschädigungen, die im Bun<strong>des</strong>haushaltsplan beim<br />
Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums als<br />
Ausgaben für die Verwaltungskostenerstattung<br />
veranschlagt sind. Dazu gehören auch Ausgaben für<br />
Entwicklungen von DV-Verfahren, die das<br />
Zusammenwirken von Bund und Ländern im<br />
Baubereich vereinheitlichen und erleichtern sollen. In<br />
diesem Zusammenhang stellte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
auch Mittel bereit für das Projekt<br />
„Integriertes System der Datenverarbeitung für die<br />
Bauverwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder“<br />
(ISYBAU), für das dem Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (vormals<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />
Städtebau) die fachliche Kompetenz und inhaltliche<br />
Beurteilung oblag.<br />
Nachdem diese beiden Bun<strong>des</strong>ministerien gemeinsam<br />
mit dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof im Jahre 1994 erkannten,<br />
dass das mit ISYBAU angestrebte Ziel nicht<br />
erreichbar war, wurden die Ziel-, Zeit- und<br />
Kostenvorgaben überarbeitet und die Aktivitäten auf<br />
die von den Bauverwaltungen dringend benötigten<br />
173<br />
Programme konzentriert (Bemerkungen 1995,<br />
Drucksache 13/2600 Nr. 32). Um diese<br />
Konzentration sicherzustellen und über das Nötigste<br />
hinausgehende Ausgaben zu vermeiden, wies das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium seine Oberfinanzdirektionen<br />
(Bund) seit dem Jahre 1994 wiederholt an - u. a. auch<br />
durch Weitergabe von Verfügungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
-, DV-Ausgaben im Baubereich nur noch<br />
in einvernehmlicher Abstimmung und mit<br />
qualifizierter Begründung zu erstatten. In einer<br />
diesbezüglichen Weisung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
aus den Jahren 1996 und 1997 heißt es: „Die<br />
Oberfinanzdirektionen (Bund) sind angewiesen, ohne<br />
Vorlage der entsprechenden schriftlichen Maßnahmenzustimmung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durch die auf<br />
Lan<strong>des</strong>seite zuständige Stelle keine Kostenerstattung<br />
für das ehemalige Projekt ISYBAU zu leisten“.<br />
21.2<br />
Das Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart hat im Auftrag<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in fünf Ländern (Hessen,<br />
Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und<br />
Sachsen) die Verwaltungskostenabrechnungen hinsichtlich<br />
der DV-Ausgaben im Baubereich geprüft.<br />
Es hat festgestellt, dass in vier Ländern die zuständigen<br />
Oberfinanzdirektionen für DV-Beschaffungen<br />
Mittel in Höhe von insgesamt rd. 10,5 Mio. DM aus<br />
dem Einzelplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums verausgabten,<br />
obwohl entgegen der Weisung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums keine einvernehmlichen Abstimmungen<br />
und qualifizierten Begründungen vorlagen.<br />
Darüber hinaus hat das Prüfungsamt in zwei Ländern<br />
Doppelvergütungen und in zwei Ländern unzutreffende<br />
Kostenverteilung festgestellt. Diese Abrechnungsfehler<br />
führten zu nicht gerechtfertigten<br />
Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Höhe von rd. 4,3 Mio. DM.<br />
21.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die<br />
Oberfinanzdirektionen die Weisungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
nicht beachteten und bei der Prüfung der<br />
Verwaltungskostenabrechnungen der Länder die<br />
notwendige Sorgfalt vermissen ließen. Er hat das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert, zumin<strong>des</strong>t<br />
4,3 Mio. DM von den betroffenen Ländern zurückzufordern<br />
und zu prüfen, ob die nicht<br />
weisungsgerecht geleisteten Zahlungen in Höhe von<br />
rd. 10,5 Mio. DM im Nachhinein stichhaltig<br />
begründbar oder ggf. weitere Rückforderungen<br />
einzuleiten sind.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat aber insbesondere beanstandet,<br />
dass das Bun<strong>des</strong>ministerium seine Fachaufsicht<br />
gegenüber seinen Oberfinanzdirektionen<br />
nicht wirkungsvoll wahrgenommen hat.<br />
21.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Mängel bei der<br />
174<br />
Abrechnung der Verwaltungskosten im Wesentlichen<br />
anerkannt. Es hat zugesagt, die aus dem Einzelplan<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums geleisteten Überzahlungen<br />
in Höhe von rd. 4,3 Mio. DM „mit den baufachlichen<br />
vierteljährlichen Abschlagszahlungen <strong>des</strong> auf den<br />
Abrechnungszeitraum folgenden Haushaltsjahres so<br />
zu verrechnen, dass der Bund vollen finanziellen<br />
Ausgleich erlangt“.<br />
Außerdem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium alle<br />
Oberfinanzdirektionen beauftragt, die Abrechnungen<br />
der Länder für den Zeitraum 1994 bis 1997<br />
eingehend zu prüfen, ob dem Bund Kosten für das<br />
ehemalige Projekt ISYBAU berechnet wurden, die er<br />
nicht zu tragen hat.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat aber die Feststellung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, es habe seine Fachaufsicht<br />
nicht ausreichend wahrgenommen, als unzutreffend<br />
zurückgewiesen. Sie stehe im Widerspruch zu den<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium zur Verfügung stehenden<br />
Ressourcen, dem geleisteten hohen Arbeitsaufwand<br />
und werde dem weit über die normale tägliche<br />
Arbeitszeit hinausgehenden Engagement nicht<br />
gerecht.<br />
Im Übrigen seien die Abrechnungen im Prüfungszeitraum<br />
nicht nur seitens der Oberfinanzdirektionen,<br />
sondern auch durch die damals noch bestehenden<br />
Vorprüfungsstellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> geprüft worden. Die<br />
Prüfungen seien durch eindeutige, präzise und<br />
lückenlose Erlasse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums begleitet<br />
und überwacht worden. Der nachgeordnete<br />
Geschäftsbereich habe diese Erlasse sodann eigenverantwortlich<br />
umzusetzen. Nach allgemeinem<br />
Verständnis bedeutete die Aufsicht in der<br />
öffentlichen Verwaltung nicht eine umfassende,<br />
selbstständiges Handeln dauernd und gänzlich<br />
ausschließende Alleingestaltung durch die<br />
Aufsichtsbehörde. Nur so sei die Fachaufsicht<br />
sinnvoll und - angesichts der Forderungen nach<br />
Verschlankung der Verwaltung einerseits und der<br />
Tatsache, dass die ursprünglich für die Innenrevision<br />
vorgesehenen Stellen aus dem Bereich der früheren<br />
Vorprüfung vom Parlament nicht dauerhaft bewilligt<br />
wurden - auch durchführbar. Eine generelle Kontrolle<br />
könne nicht gefordert werden, während Kontrollen<br />
aus gegebenem Anlass durchgeführt worden seien.<br />
21.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof verkennt nicht die personell<br />
schwierige Situation und das hohe Engagement <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums sowie die Erlasslage und den<br />
Verantwortungsbereich der Oberfinanzdirektionen<br />
(Bund). Auch wollte er keine so genannte generelle<br />
Kontrolle anregen. Er fordert aber vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
im Rahmen seiner Fachaufsicht, künftig wirkungsvoller<br />
als bisher für ordnungsgemäße und sachgerechte<br />
Prüfung der Verwaltungskostenabrechnung<br />
zu sorgen, und zwar unabhängig von der - auf Stichproben<br />
beschränkten - externen Finanzkontrolle. Insbesondere<br />
wird es sicherzustellen haben, dass nicht