Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahre 1998<br />
gegenüber dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Mehrkosten<br />
mit rd. 9,6 Mio. DM. Es betonte in diesem<br />
Zusammenhang nochmals, dass die Finanzierung von<br />
begonnenen Baumaßnahmen sichergestellt werden<br />
müsse, um das grundsätzliche Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />
und die Planungssicherheit komplexer Bauprogramme<br />
gewährleisten zu können.<br />
9.3<br />
9.3.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist der Auffassung, dass die<br />
Bauzeitverlängerung unwirtschaftlich ist, weil durch die<br />
Verschiebung von Bauausgaben in Höhe von<br />
20 Mio. DM Mehrkosten in Höhe von rd. 9 Mio. DM<br />
entstanden sind. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />
dargelegt, dass diese Mehrkosten bei einer von<br />
vornherein länger geplanten Bauzeit im Wesentlichen<br />
nicht entstanden wären, sondern Folge <strong>des</strong><br />
finanzierungsbedingten nachträglichen Eingriffs in den<br />
terminlich und vertraglich festgelegten Bauablauf sind.<br />
9.3.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darauf hingewiesen,<br />
dass die planmäßige Finanzierung von begonnenen<br />
Baumaßnahmen sichergestellt werden muss. Er verkennt<br />
dabei nicht die Notwendigkeit von<br />
Einsparungen zur Konsolidierung <strong>des</strong> Gesamthaushaltes.<br />
Er hat aber einen finanzierungsbedingten<br />
Eingriff in eine laufende Maßnahme - insbesondere,<br />
wenn dieser so kurzfristig wie im vorliegenden Fall<br />
erfolgt - als nicht hinnehmbar bezeichnet, weil damit<br />
erhebliche Störungen und wirtschaftliche Nachteile<br />
verbunden sind und demgegenüber die durch<br />
zeitliche Streckung von Ausgaben erzielte<br />
Einsparung keinen angemessenen Vorteil bietet. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auch darauf hingewiesen,<br />
dass bei Erkennbarwerden derartiger Nachteile Alternativen<br />
im Bun<strong>des</strong>haushalt geprüft werden müssen.<br />
9.4<br />
9.4.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dargelegt, dass es<br />
angesichts der Vielzahl und Schwierigkeit der bei der<br />
Stiftung in Vorbereitung bzw. Durchführung<br />
befindlichen Baumaßnahmen immer Abweichungen<br />
von der ursprünglichen Planung geben könne.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat ferner auf Maßnahmen zur<br />
verbesserten Abwicklung <strong>des</strong> Bauprogramms hingewiesen.<br />
Der Stiftungsrat habe im Dezember 1997 einen<br />
Grundsatzbeschluss gefasst, mit dem Verfahrensfragen<br />
zur Umsetzung <strong>des</strong> Bauprogramms geklärt und<br />
präzisiert worden seien. Für die Zukunft sei danach zu<br />
erwarten, dass Prioritäten zur Durchführung der<br />
Baumaßnahmen unter Berücksichtigung baufachlicher<br />
und finanzieller Gesichtspunkte festgelegt werden<br />
können.<br />
9.4.2<br />
Zudem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium auf haushaltsmäßige<br />
Rahmenbedingungen und auf das Bestehen finanzpolitischer<br />
Zwänge hingewiesen. Es hat dargelegt, dass es im<br />
vorliegenden Fall keine Einsparalternativen gegeben<br />
habe, um eine Absenkung <strong>des</strong> Bauhaushaltes der<br />
Stiftung abzuwenden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dabei<br />
haushaltsrechtliche Gründe (keine Deckungsfähigkeit)<br />
sowie anderweitige dringliche Maßnahmen innerhalb<br />
<strong>des</strong> Kulturplafonds angeführt.<br />
9.4.3<br />
Der Beauftragte hat bei einer gemeinsamen Erörterung<br />
<strong>des</strong> Bemerkungsentwurfs mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen, dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen sowie der Stiftung angeregt,<br />
eine verlässliche Finanzierung durch Selbstbewirtschaftungsmittel<br />
oder eine hochrangige Etatisierung<br />
von Verpflichtungsermächtigungen sicherzustellen. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat diesen Vorschlag<br />
nicht mitgetragen und auf die Notwendigkeit finanzpolitischer<br />
Spielräume hingewiesen.<br />
9.5<br />
9.5.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in den angekündigten<br />
Maßnahmen zur künftig besseren Abstimmung von<br />
Finanzierung und Bauprogramm einen richtigen Schritt.<br />
Ob mit diesen Maßnahmen Finanzierungsengpässe bei<br />
laufenden Baumaßnahmen künftig völlig verhindert<br />
werden können, bleibt abzuwarten.<br />
Die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums auf die Komplexität<br />
<strong>des</strong> Bauprogramms und damit verbundene unvermeidbare<br />
Änderungen kann der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
sachlich nachvollziehen. Nach seiner Auffassung ist<br />
aber daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass bei<br />
komplexen Bauprogrammen der Finanzierungsrahmen<br />
besonders verlässlich sein muss. Nicht nur bei einem<br />
anspruchsvollen Einzelbauvorhaben, sondern mehr<br />
noch bei einem Bauprogramm dürfen damit verbundene<br />
Unwägbarkeiten und Erschwernisse nicht durch eine<br />
kurzfristige Absenkung <strong>des</strong> Finanzrahmens noch<br />
zusätzlich vergrößert werden.<br />
9.5.2<br />
Die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums auf fehlende<br />
Einsparalternativen lassen beim Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
Zweifel offen, ob eine Absenkung <strong>des</strong> Bauhaushaltes<br />
der Stiftung und somit der Schaden durch den Eingriff<br />
in den Bauablauf der Gemäldegalerie unabwendbar<br />
waren. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält insbesondere bei<br />
begonnenen Baumaßnahmen ein derartiges<br />
Missverhältnis zwischen haushaltsbedingter „Einsparung“<br />
und daraus resultierenden Mehrkosten wie im<br />
vorliegenden Fall für nicht hinnehmbar. Er ist der<br />
Auffassung, dass für die störungsfreie und<br />
wirtschaftliche Durchführung von Baumaßnahmen im<br />
Bun<strong>des</strong>haushalt grundsätzlich genügend Spielräume<br />
bestehen. Ggf. wäre ein Verzicht auf eine Absenkung<br />
<strong>des</strong> Mittelansatzes mit der Folge einer entsprechend<br />
höheren Neuverschuldung zu prüfen, wenn andernfalls<br />
eine unwirtschaftliche Durchführung der Maßnahme<br />
und eine damit verbundene Mehrbelastung<br />
nachfolgender Haushaltsjahre drohen, die die aktuelle<br />
„Mitteleinsparung“ überkompensieren. Bei einem<br />
169<br />
bereits mit der Mittelabsenkung in Kraft getretenen<br />
Haushalt wäre zu prüfen, ob die haushaltsrechtlichen<br />
Möglichkeiten im Haushaltsvollzug - wie z. B. ein im<br />
Folgejahr auszugleichender Vorgriff gemäß § 37 Abs. 6<br />
BHO - genutzt werden können, um kostensteigernde<br />
Verzögerungen zu vermeiden.<br />
Bei der Haushaltsplanung sollten künftig die verzögerungsfreie,<br />
wirtschaftliche Abwicklung begonnener<br />
Maßnahmen sowie die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen<br />
sichergestellt werden und Vorrang haben<br />
gegenüber Maßnahmen, die ohne die oben genannten<br />
wirtschaftlichen Nachteile verschoben werden können.<br />
Dies auch für Baumaßnahmen der Stiftung sicherzustellen,<br />
wird - im Zusammenwirken mit dem<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen - eine wichtige<br />
Aufgabe <strong>des</strong> Beauftragten sein.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 9:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass der Beauftragte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
für Angelegenheiten der Kultur und der<br />
Medien im Zusammenwirken mit dem<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen künftig<br />
eine ausreichende und verlässliche Finanzierung<br />
von Baumaßnahmen sicherstellt,<br />
damit unwirtschaftliche Eingriffe in begonnene<br />
Baumaßnahmen vermieden werden.<br />
170<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 13f]<br />
Nr. 20<br />
20.0<br />
Durchführen von<br />
Baumaßnahmen durch die<br />
Zoll- und<br />
Verbrauchsteuerabteilung<br />
einer Oberfinanzdirektion<br />
(Kapitel 08 04 Titel 712 01)<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium ließ <strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />
mit Gesamtkosten in Höhe von rd.<br />
23 Mio. DM abweichend von den<br />
Vorschriften nicht durch eine Bauverwaltung<br />
durchführen, sondern durch die<br />
bauunerfahrene Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung<br />
einer Oberfinanzdirektion.<br />
Diese verstieß gegen Haushalts- und<br />
Vergabevorschriften, indem sie ohne Vorliegen<br />
der Voraussetzungen die Bauaufträge<br />
freihändig ohne Ausschreibung vergab.<br />
Durch unwirtschaftliches Handeln<br />
verursachte sie einen Schaden in<br />
Millionenhöhe. Obwohl das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
von einer mangelnden Sach- und<br />
Fachkenntnis der von ihm Beauftragten<br />
ausgehen musste, überwachte es deren<br />
Tätigkeit nur unzureichend und wirkte an<br />
fehlerhaften Entscheidungen sogar selbst mit.<br />
20.1<br />
Nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der<br />
Finanzbauverwaltungen sind <strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />
für die Zollverwaltung von den regional zuständigen<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen durchzuführen. Weil das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium im Jahre 1994 die<br />
Leistungsfähigkeit der Lan<strong>des</strong>bauverwaltung eines<br />
neuen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> für unzureichend hielt und<br />
meinte, Baumaßnahmen ohne die Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />
schneller und preiswerter durchführen zu<br />
können, beauftragte es die bauunerfahrene Zoll- und<br />
Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion<br />
dieses Lan<strong>des</strong> (Zollabteilung), <strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />
durchzuführen. Dazu sollte die Zollabteilung auch die<br />
Bauaufträge zur Errichtung schlüsselfertiger Gebäude<br />
in Systembauweise an Generalunternehmer vergeben.<br />
An diesen Entscheidungen beteiligte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium nicht das ehemalige Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Raumordnung, Bauwesen und<br />
Städtebau, obwohl diesem die Gesamtverantwortung<br />
für das Bun<strong>des</strong>bauwesen u. a. auch gegenüber den in<br />
Organleihe für den Bund tätigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen<br />
obliegt und das <strong>des</strong>halb auch für<br />
Fragen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung<br />
durch diese Bauverwaltungen zuständig ist.<br />
Die Zollabteilung wusste weder über das<br />
Vergaberecht hinreichend Bescheid, noch kannte sie<br />
den potenziellen Anbieterkreis für Systembauten. Sie<br />
ermittelte mit Hilfe der „Gelben Seiten“ <strong>des</strong><br />
Telefonbuches und einer Beratungsstelle <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
drei Unternehmen.<br />
Diesen übergab sie für die Errichtung von fünf<br />
Gebäuden - darunter das Grenzzollamt<br />
Seifhennersdorf und die Raumschießanlage Löbau -<br />
Raumbedarfs- und Lagepläne sowie funktional<br />
erläuternde zollspezifische Hinweise, anhand derer<br />
die Unternehmen Detailplanungen als Generalunternehmer<br />
erarbeiten und für je<strong>des</strong> Gebäude einen<br />
Pauschalpreis nennen sollten. Da die Zollabteilung<br />
unsicher war, ob die Unternehmen zollspezifische<br />
Bauten überhaupt errichten können, verzichtete sie<br />
auf förmliche Angebotsaufforderungen und erbat<br />
lediglich unverbindliche Angebote.<br />
Die drei Unternehmen reichten daraufhin Angebote<br />
ein. Ein Angebot, das für eines der Gebäude den<br />
niedrigsten Pauschalpreis enthielt, wurde von der<br />
Zollabteilung nicht weiter beachtet, weil es als Fax<br />
und <strong>des</strong>halb ohne verbindliche Unterschrift<br />
eingegangen war. In den beiden restlichen Angeboten<br />
waren die Pauschalpreise für die Gebäude entweder<br />
nicht oder nur so grob aufgegliedert, dass die<br />
Vergleichbarkeit der Angebote erheblich eingeschränkt<br />
war.<br />
Dennoch fragte die Zollabteilung bei den beiden ver-