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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahre 1998<br />

gegenüber dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Mehrkosten<br />

mit rd. 9,6 Mio. DM. Es betonte in diesem<br />

Zusammenhang nochmals, dass die Finanzierung von<br />

begonnenen Baumaßnahmen sichergestellt werden<br />

müsse, um das grundsätzliche Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />

und die Planungssicherheit komplexer Bauprogramme<br />

gewährleisten zu können.<br />

9.3<br />

9.3.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist der Auffassung, dass die<br />

Bauzeitverlängerung unwirtschaftlich ist, weil durch die<br />

Verschiebung von Bauausgaben in Höhe von<br />

20 Mio. DM Mehrkosten in Höhe von rd. 9 Mio. DM<br />

entstanden sind. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />

dargelegt, dass diese Mehrkosten bei einer von<br />

vornherein länger geplanten Bauzeit im Wesentlichen<br />

nicht entstanden wären, sondern Folge <strong>des</strong><br />

finanzierungsbedingten nachträglichen Eingriffs in den<br />

terminlich und vertraglich festgelegten Bauablauf sind.<br />

9.3.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darauf hingewiesen,<br />

dass die planmäßige Finanzierung von begonnenen<br />

Baumaßnahmen sichergestellt werden muss. Er verkennt<br />

dabei nicht die Notwendigkeit von<br />

Einsparungen zur Konsolidierung <strong>des</strong> Gesamthaushaltes.<br />

Er hat aber einen finanzierungsbedingten<br />

Eingriff in eine laufende Maßnahme - insbesondere,<br />

wenn dieser so kurzfristig wie im vorliegenden Fall<br />

erfolgt - als nicht hinnehmbar bezeichnet, weil damit<br />

erhebliche Störungen und wirtschaftliche Nachteile<br />

verbunden sind und demgegenüber die durch<br />

zeitliche Streckung von Ausgaben erzielte<br />

Einsparung keinen angemessenen Vorteil bietet. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auch darauf hingewiesen,<br />

dass bei Erkennbarwerden derartiger Nachteile Alternativen<br />

im Bun<strong>des</strong>haushalt geprüft werden müssen.<br />

9.4<br />

9.4.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dargelegt, dass es<br />

angesichts der Vielzahl und Schwierigkeit der bei der<br />

Stiftung in Vorbereitung bzw. Durchführung<br />

befindlichen Baumaßnahmen immer Abweichungen<br />

von der ursprünglichen Planung geben könne.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat ferner auf Maßnahmen zur<br />

verbesserten Abwicklung <strong>des</strong> Bauprogramms hingewiesen.<br />

Der Stiftungsrat habe im Dezember 1997 einen<br />

Grundsatzbeschluss gefasst, mit dem Verfahrensfragen<br />

zur Umsetzung <strong>des</strong> Bauprogramms geklärt und<br />

präzisiert worden seien. Für die Zukunft sei danach zu<br />

erwarten, dass Prioritäten zur Durchführung der<br />

Baumaßnahmen unter Berücksichtigung baufachlicher<br />

und finanzieller Gesichtspunkte festgelegt werden<br />

können.<br />

9.4.2<br />

Zudem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium auf haushaltsmäßige<br />

Rahmenbedingungen und auf das Bestehen finanzpolitischer<br />

Zwänge hingewiesen. Es hat dargelegt, dass es im<br />

vorliegenden Fall keine Einsparalternativen gegeben<br />

habe, um eine Absenkung <strong>des</strong> Bauhaushaltes der<br />

Stiftung abzuwenden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dabei<br />

haushaltsrechtliche Gründe (keine Deckungsfähigkeit)<br />

sowie anderweitige dringliche Maßnahmen innerhalb<br />

<strong>des</strong> Kulturplafonds angeführt.<br />

9.4.3<br />

Der Beauftragte hat bei einer gemeinsamen Erörterung<br />

<strong>des</strong> Bemerkungsentwurfs mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen, dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen sowie der Stiftung angeregt,<br />

eine verlässliche Finanzierung durch Selbstbewirtschaftungsmittel<br />

oder eine hochrangige Etatisierung<br />

von Verpflichtungsermächtigungen sicherzustellen. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat diesen Vorschlag<br />

nicht mitgetragen und auf die Notwendigkeit finanzpolitischer<br />

Spielräume hingewiesen.<br />

9.5<br />

9.5.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in den angekündigten<br />

Maßnahmen zur künftig besseren Abstimmung von<br />

Finanzierung und Bauprogramm einen richtigen Schritt.<br />

Ob mit diesen Maßnahmen Finanzierungsengpässe bei<br />

laufenden Baumaßnahmen künftig völlig verhindert<br />

werden können, bleibt abzuwarten.<br />

Die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums auf die Komplexität<br />

<strong>des</strong> Bauprogramms und damit verbundene unvermeidbare<br />

Änderungen kann der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

sachlich nachvollziehen. Nach seiner Auffassung ist<br />

aber daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass bei<br />

komplexen Bauprogrammen der Finanzierungsrahmen<br />

besonders verlässlich sein muss. Nicht nur bei einem<br />

anspruchsvollen Einzelbauvorhaben, sondern mehr<br />

noch bei einem Bauprogramm dürfen damit verbundene<br />

Unwägbarkeiten und Erschwernisse nicht durch eine<br />

kurzfristige Absenkung <strong>des</strong> Finanzrahmens noch<br />

zusätzlich vergrößert werden.<br />

9.5.2<br />

Die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums auf fehlende<br />

Einsparalternativen lassen beim Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

Zweifel offen, ob eine Absenkung <strong>des</strong> Bauhaushaltes<br />

der Stiftung und somit der Schaden durch den Eingriff<br />

in den Bauablauf der Gemäldegalerie unabwendbar<br />

waren. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält insbesondere bei<br />

begonnenen Baumaßnahmen ein derartiges<br />

Missverhältnis zwischen haushaltsbedingter „Einsparung“<br />

und daraus resultierenden Mehrkosten wie im<br />

vorliegenden Fall für nicht hinnehmbar. Er ist der<br />

Auffassung, dass für die störungsfreie und<br />

wirtschaftliche Durchführung von Baumaßnahmen im<br />

Bun<strong>des</strong>haushalt grundsätzlich genügend Spielräume<br />

bestehen. Ggf. wäre ein Verzicht auf eine Absenkung<br />

<strong>des</strong> Mittelansatzes mit der Folge einer entsprechend<br />

höheren Neuverschuldung zu prüfen, wenn andernfalls<br />

eine unwirtschaftliche Durchführung der Maßnahme<br />

und eine damit verbundene Mehrbelastung<br />

nachfolgender Haushaltsjahre drohen, die die aktuelle<br />

„Mitteleinsparung“ überkompensieren. Bei einem<br />

169<br />

bereits mit der Mittelabsenkung in Kraft getretenen<br />

Haushalt wäre zu prüfen, ob die haushaltsrechtlichen<br />

Möglichkeiten im Haushaltsvollzug - wie z. B. ein im<br />

Folgejahr auszugleichender Vorgriff gemäß § 37 Abs. 6<br />

BHO - genutzt werden können, um kostensteigernde<br />

Verzögerungen zu vermeiden.<br />

Bei der Haushaltsplanung sollten künftig die verzögerungsfreie,<br />

wirtschaftliche Abwicklung begonnener<br />

Maßnahmen sowie die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen<br />

sichergestellt werden und Vorrang haben<br />

gegenüber Maßnahmen, die ohne die oben genannten<br />

wirtschaftlichen Nachteile verschoben werden können.<br />

Dies auch für Baumaßnahmen der Stiftung sicherzustellen,<br />

wird - im Zusammenwirken mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen - eine wichtige<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Beauftragten sein.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 9:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass der Beauftragte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

für Angelegenheiten der Kultur und der<br />

Medien im Zusammenwirken mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen künftig<br />

eine ausreichende und verlässliche Finanzierung<br />

von Baumaßnahmen sicherstellt,<br />

damit unwirtschaftliche Eingriffe in begonnene<br />

Baumaßnahmen vermieden werden.<br />

170<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 13f]<br />

Nr. 20<br />

20.0<br />

Durchführen von<br />

Baumaßnahmen durch die<br />

Zoll- und<br />

Verbrauchsteuerabteilung<br />

einer Oberfinanzdirektion<br />

(Kapitel 08 04 Titel 712 01)<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium ließ <strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />

mit Gesamtkosten in Höhe von rd.<br />

23 Mio. DM abweichend von den<br />

Vorschriften nicht durch eine Bauverwaltung<br />

durchführen, sondern durch die<br />

bauunerfahrene Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung<br />

einer Oberfinanzdirektion.<br />

Diese verstieß gegen Haushalts- und<br />

Vergabevorschriften, indem sie ohne Vorliegen<br />

der Voraussetzungen die Bauaufträge<br />

freihändig ohne Ausschreibung vergab.<br />

Durch unwirtschaftliches Handeln<br />

verursachte sie einen Schaden in<br />

Millionenhöhe. Obwohl das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

von einer mangelnden Sach- und<br />

Fachkenntnis der von ihm Beauftragten<br />

ausgehen musste, überwachte es deren<br />

Tätigkeit nur unzureichend und wirkte an<br />

fehlerhaften Entscheidungen sogar selbst mit.<br />

20.1<br />

Nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der<br />

Finanzbauverwaltungen sind <strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />

für die Zollverwaltung von den regional zuständigen<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen durchzuführen. Weil das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium im Jahre 1994 die<br />

Leistungsfähigkeit der Lan<strong>des</strong>bauverwaltung eines<br />

neuen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> für unzureichend hielt und<br />

meinte, Baumaßnahmen ohne die Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />

schneller und preiswerter durchführen zu<br />

können, beauftragte es die bauunerfahrene Zoll- und<br />

Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion<br />

dieses Lan<strong>des</strong> (Zollabteilung), <strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />

durchzuführen. Dazu sollte die Zollabteilung auch die<br />

Bauaufträge zur Errichtung schlüsselfertiger Gebäude<br />

in Systembauweise an Generalunternehmer vergeben.<br />

An diesen Entscheidungen beteiligte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium nicht das ehemalige Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Raumordnung, Bauwesen und<br />

Städtebau, obwohl diesem die Gesamtverantwortung<br />

für das Bun<strong>des</strong>bauwesen u. a. auch gegenüber den in<br />

Organleihe für den Bund tätigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen<br />

obliegt und das <strong>des</strong>halb auch für<br />

Fragen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung<br />

durch diese Bauverwaltungen zuständig ist.<br />

Die Zollabteilung wusste weder über das<br />

Vergaberecht hinreichend Bescheid, noch kannte sie<br />

den potenziellen Anbieterkreis für Systembauten. Sie<br />

ermittelte mit Hilfe der „Gelben Seiten“ <strong>des</strong><br />

Telefonbuches und einer Beratungsstelle <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

drei Unternehmen.<br />

Diesen übergab sie für die Errichtung von fünf<br />

Gebäuden - darunter das Grenzzollamt<br />

Seifhennersdorf und die Raumschießanlage Löbau -<br />

Raumbedarfs- und Lagepläne sowie funktional<br />

erläuternde zollspezifische Hinweise, anhand derer<br />

die Unternehmen Detailplanungen als Generalunternehmer<br />

erarbeiten und für je<strong>des</strong> Gebäude einen<br />

Pauschalpreis nennen sollten. Da die Zollabteilung<br />

unsicher war, ob die Unternehmen zollspezifische<br />

Bauten überhaupt errichten können, verzichtete sie<br />

auf förmliche Angebotsaufforderungen und erbat<br />

lediglich unverbindliche Angebote.<br />

Die drei Unternehmen reichten daraufhin Angebote<br />

ein. Ein Angebot, das für eines der Gebäude den<br />

niedrigsten Pauschalpreis enthielt, wurde von der<br />

Zollabteilung nicht weiter beachtet, weil es als Fax<br />

und <strong>des</strong>halb ohne verbindliche Unterschrift<br />

eingegangen war. In den beiden restlichen Angeboten<br />

waren die Pauschalpreise für die Gebäude entweder<br />

nicht oder nur so grob aufgegliedert, dass die<br />

Vergleichbarkeit der Angebote erheblich eingeschränkt<br />

war.<br />

Dennoch fragte die Zollabteilung bei den beiden ver-

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