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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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spezielle Anforderungen an Berichtsformen und -<br />

inhalte von den Leitungskräften noch nicht im<br />

erforderlichen Umfang an die Stabsstelle Controlling<br />

herangetragen worden. Auch bereits verfügbare<br />

Standardberichte wurden kaum für Führungs- und<br />

Steuerungsaufgaben genutzt. Im Übrigen hatte sich<br />

die Mehrzahl der Abteilungsleiter noch nicht in<br />

größerem Umfang an Schulungen beteiligt.<br />

4.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof misst der Einführung von<br />

Controllinginstrumenten und einer Kosten- und Leistungsrechnung<br />

beim Amt eine große Bedeutung bei.<br />

Es handelt sich um ein anspruchsvolles und zentrales<br />

Pilotprojekt mit Referenzcharakter für die gesamte<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof unterstützt<br />

die ehrgeizigen Ziele <strong>des</strong> Controllingverfahrens<br />

und verkennt auch nicht, dass in erheblichem Umfang<br />

Pionierleistungen erbracht werden, die andere<br />

Behörden der Bun<strong>des</strong>verwaltung später nutzen<br />

können. Insgesamt sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof den<br />

methodischen und konzeptionellen Ansatz <strong>des</strong> Amtes<br />

für den Einsatz von Controllinginstrumenten als<br />

zweckmäßig für eine künftig stärker ergebnisorientierte<br />

Steuerung und Führung an.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat zum Projektstand<br />

festgestellt, dass wesentliche Teile der geplanten<br />

Ziele und fachlichen Anforderungen noch nicht<br />

umgesetzt wurden. Es ist notwendig, das<br />

Controllingprojekt weiterzuentwickeln, die<br />

Akzeptanz zu verbessern und den Wirkbetrieb<br />

schrittweise den erforderlichen Zielsetzungen<br />

anzunähern. Hierzu hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof dem<br />

Amt folgende Hinweise gegeben:<br />

Der gegenwärtige Projektstand sollte im Rahmen<br />

einer Fortschrittskontrolle kritisch erfasst und in eine<br />

konkrete Projektplanung (Aufgaben-, Zeit- und<br />

Kostenplan) mit Prioritätensetzung für die noch<br />

offenen Bausteine und Ziele umgesetzt werden.<br />

Deren Realisierung sollte von der Leitungsebene<br />

gefördert und überwacht werden.<br />

Die Projektarbeit sollte durch den Einsatz angemessener<br />

Projektmanagementinstrumente gestärkt und die<br />

Leitungsebene über Projektfortschritt und Zielerreichung<br />

regelmäßig unterrichtet werden. Bei maßgeblichen<br />

Abweichungen von der ursprünglichen Projektplanung<br />

ist die Leitungsebene in den Entscheidungsprozess<br />

einzubeziehen.<br />

Die Führungsebenen sollten das Projekt aktiv<br />

fördern. Hierfür ist es notwendig, dass sie ihren<br />

Informationsbedarf für ein geeignetes Berichtswesen<br />

festlegen und dieses zur Grundlage ihrer<br />

Entscheidungen machen.<br />

Die Unterstützung der Haushaltsplanung, -<br />

ausführung und -überwachung sollte durch<br />

Verbindung <strong>des</strong> Controllingverfahrens mit dem<br />

bestehenden Haushaltsverfahren weiter<br />

vorangebracht werden, um dem Ziel einer<br />

Umstellung auf eine outputorientierte Kostenplanung<br />

näher zu kommen.<br />

Das Amt sollte die Kostenarten- und Kostenträgerrechnung,<br />

die interne Leistungsverrechnung<br />

sowie die vorgelagerten Bereiche Personalkostenermittlung,<br />

Logistik und Anlagenbuchhaltung weiterentwickeln<br />

und dabei die Anregungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aus dem Prüfungsverfahren<br />

mit aufgreifen.<br />

4.4<br />

Das Amt hat gegen die Ausführungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

keine grundsätzlichen Bedenken<br />

erhoben. Hinsichtlich der eingeschränkten Akzeptanz<br />

und der noch nicht ausreichenden Unterstützung <strong>des</strong><br />

Controllingsystems hat es darauf hingewiesen, dass<br />

es im Jahre 1998 drei verschiedene Amtschefs<br />

gegeben habe. Der derzeitige Amtschef wolle den<br />

Ausbau <strong>des</strong> Controllingsystems weiter voranbringen.<br />

Dabei seien die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

zur Fortführung der Projektarbeit von Bedeutung.<br />

4.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof misst der Einführung<br />

geeigneter betriebswirtschaftlicher Instrumente in der<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung große Bedeutung zu. Er verfolgt<br />

den Aufbau solcher Verfahren und berät die<br />

Verwaltung auf diesem Gebiet. In den Bemerkungen<br />

1997 (Drucksache 13/8550 Nr. 63) hat der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof querschnittlich über die<br />

„Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen<br />

in der Bun<strong>des</strong>verwaltung“ berichtet.<br />

Mit dem Aufbau seines Controllingsystems nimmt<br />

das Amt eine Vorreiterrolle in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

ein. Deshalb wird der Bun<strong>des</strong>rechnungshof das Amt<br />

weiter beim Ausbau <strong>des</strong> Systems beraten.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 4:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet eine Darstellung <strong>des</strong> Presseund<br />

Informationsamtes der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

bis zum 30. April 2000, die Auskunft<br />

darüber gibt, wie es auf die Einlassungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu reagieren<br />

gedenkt.<br />

c) Er fordert das Presse- und Informationsamt<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung auf, das Controllingprojekt<br />

zügig weiterzuentwickeln, die Akzeptanz<br />

zu verbessern und den Betrieb<br />

schrittweise den erforderlichen Zielsetzungen<br />

anzunähern. Ein Bericht darüber ist<br />

ebenfalls bis zum 30. April 2000 vorzulegen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 11]<br />

167<br />

Nr. 9 Auswirkungen von<br />

Mittelkürzungen auf ein<br />

Bauvorhaben der Stiftung<br />

Preußischer Kulturbesitz<br />

(Kapitel 04 05, früher Einzelplan 06<br />

Kapitel 06 03 Titel 893 31)<br />

9.0<br />

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt<br />

ein umfangreiches Bauprogramm in Berlin<br />

durch.<br />

Auf Grund von kurzfristigen Kürzungsvorgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Jahre 1994 wurden die<br />

Baumittel der Stiftung für das Jahr 1995 um<br />

20 Mio. auf 100 Mio. DM abgesenkt. In der<br />

Folge musste die laufende Baumaßnahme der<br />

Gemäldegalerie um mehr als ein Jahr verlängert<br />

werden. Dies führte zu Mehrkosten in<br />

Höhe von rd. 9 Mio. DM.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht eine verlässliche<br />

Finanzierung als notwendig an, um eine<br />

verzögerungsfreie und wirtschaftliche Abwicklung<br />

einer begonnenen Baumaßnahme zu<br />

gewährleisten. Bei kurzfristiger Vorgabe von<br />

Einsparungen sollten laufende Baumaßnahmen,<br />

wenn unwirtschaftliche Mehrausgaben<br />

zu befürchten sind, von Kürzungen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

9.1<br />

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Stiftung)<br />

betreibt und errichtet zur Bewahrung, Pflege und<br />

Ergänzung <strong>des</strong> aus preußischen Sammlungen<br />

stammenden Kulturguts Museen und Bibliotheken.<br />

Schwerpunkte <strong>des</strong> umfangreichen Bauprogramms der<br />

Stiftung in Berlin sind die Neubauten im Bereich<br />

Tiergarten (u. a. die Gemäldegalerie) sowie die<br />

Instandsetzung und Ergänzung bestehender<br />

Museumsgebäude auf der so genannten<br />

Museumsinsel. Der Bund und das Land Berlin<br />

finanzieren die Bauausgaben der Stiftung zu jeweils<br />

gleichen Teilen. Die Finanzierungsbeiträge <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> waren bis zum Haushaltsjahr 1998 im<br />

Einzelplan 06 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) veranschlagt. Mit dem<br />

Organisationserlass <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzlers vom 27.<br />

Oktober 1998 sind die Zuständigkeiten auf den<br />

Beauftragten der Bun<strong>des</strong>regierung für<br />

Angelegenheiten der Kultur und der Medien beim<br />

Bun<strong>des</strong>kanzler (Beauftragter) übergegangen und die<br />

Finanzierungsbeiträge in Kapitel 04 05, Titel 893 31<br />

ausgewiesen.<br />

Die wesentlichen Entscheidungen für die Angelegenheiten<br />

der Stiftung trifft der Stiftungsrat. In ihm sind<br />

die Finanzierungsträger vertreten.<br />

168<br />

9.2<br />

9.2.1<br />

Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung für die Bauausgaben<br />

der Stiftung waren Anfang <strong>des</strong> Jahres 1994<br />

für die Jahre 1995 bis 1997 Mittel in Höhe von<br />

jeweils 120 Mio. DM eingeplant. Im Frühjahr 1994<br />

senkte das Bun<strong>des</strong>ministerium im Einvernehmen mit<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen anlässlich der<br />

Haushaltsplanung den für das Jahr 1995<br />

vorgesehenen Finanzierungsbeitrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

Zusammen mit der anteiligen Senkung <strong>des</strong><br />

Finanzierungsbeitrags <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin verringerten<br />

sich die Baumittel der Stiftung für dieses Jahr<br />

insgesamt um 20 auf 100 Mio. DM.<br />

9.2.2<br />

Der Stiftungsrat beauftragte im Juni 1994 eine<br />

Arbeitsgruppe, das Gesamtkonzept aller Baumaßnahmen<br />

entsprechend dem vorgegebenen<br />

verringerten Finanzierungsrahmen zu überarbeiten.<br />

Die Arbeitsgruppe kam im Oktober 1994 u. a. zu dem<br />

Ergebnis, dass für die im Bau befindliche<br />

Gemäldegalerie wegen der Absenkung der<br />

Bauausgaben eine Bauzeitverlängerung um rund ein<br />

Jahr sowie kostensteigernde Eingriffe in die bereits<br />

abgeschlossenen Verträge notwendig würden. Nach<br />

Auffassung der Arbeitsgruppe gab es hierzu im<br />

Bauprogramm der Stiftung keine Alternative, da<br />

sonst eine nicht hinnehmbare Verzögerung anderer<br />

dringlicher Instandsetzungsmaßnahmen bei den<br />

Bauten auf der Museumsinsel eingetreten wäre.<br />

Vertreter der Stiftung und der Bauverwaltung forderten<br />

den Verzicht auf die Absenkung bzw. eine<br />

Erhöhung der Baumittel. Das fachaufsichtlich für die<br />

Baumaßnahme zuständige Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gab wiederholt zu<br />

bedenken, dass der Eingriff in den Bauablauf der<br />

Gemäldegalerie in hohem Maße unwirtschaftlich sei<br />

und im Widerspruch zu dem bis dahin auf Drängen der<br />

Stiftung beschleunigten Bauablauf stehe. Das im<br />

Stiftungsrat vertretene Bun<strong>des</strong>ministerium sowie das<br />

dort ebenfalls vertretene Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen sahen sich außer Stande, durch<br />

Umschichtungen im Haushalt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

die Mittel für einen planmäßigen und<br />

verzögerungsfreien Bauablauf der Gemäldegalerie<br />

bereitzustellen.<br />

Der Stiftungsrat beschloss im Dezember 1994 u. a., dass<br />

den weiteren Planungen bis auf weiteres das Konzept<br />

der Arbeitsgruppe - einschließlich der<br />

finanzierungsbedingten Verlängerung der Bauzeit der<br />

Gemäldegalerie - zu Grunde zu legen sei.<br />

Das mit der Baudurchführung der Gemäldegalerie<br />

beauftragte Bun<strong>des</strong>amt für Bauwesen und<br />

Raumordnung hatte zuvor die Mehrkosten für die<br />

finanzierungsbedingte Verlängerung der Bauzeit auf<br />

Grund einer groben Kostenschätzung mit insgesamt rd.<br />

5,9 Mio. DM angegeben. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bezifferte nach

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