Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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spezielle Anforderungen an Berichtsformen und -<br />
inhalte von den Leitungskräften noch nicht im<br />
erforderlichen Umfang an die Stabsstelle Controlling<br />
herangetragen worden. Auch bereits verfügbare<br />
Standardberichte wurden kaum für Führungs- und<br />
Steuerungsaufgaben genutzt. Im Übrigen hatte sich<br />
die Mehrzahl der Abteilungsleiter noch nicht in<br />
größerem Umfang an Schulungen beteiligt.<br />
4.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof misst der Einführung von<br />
Controllinginstrumenten und einer Kosten- und Leistungsrechnung<br />
beim Amt eine große Bedeutung bei.<br />
Es handelt sich um ein anspruchsvolles und zentrales<br />
Pilotprojekt mit Referenzcharakter für die gesamte<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof unterstützt<br />
die ehrgeizigen Ziele <strong>des</strong> Controllingverfahrens<br />
und verkennt auch nicht, dass in erheblichem Umfang<br />
Pionierleistungen erbracht werden, die andere<br />
Behörden der Bun<strong>des</strong>verwaltung später nutzen<br />
können. Insgesamt sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof den<br />
methodischen und konzeptionellen Ansatz <strong>des</strong> Amtes<br />
für den Einsatz von Controllinginstrumenten als<br />
zweckmäßig für eine künftig stärker ergebnisorientierte<br />
Steuerung und Führung an.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat zum Projektstand<br />
festgestellt, dass wesentliche Teile der geplanten<br />
Ziele und fachlichen Anforderungen noch nicht<br />
umgesetzt wurden. Es ist notwendig, das<br />
Controllingprojekt weiterzuentwickeln, die<br />
Akzeptanz zu verbessern und den Wirkbetrieb<br />
schrittweise den erforderlichen Zielsetzungen<br />
anzunähern. Hierzu hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof dem<br />
Amt folgende Hinweise gegeben:<br />
Der gegenwärtige Projektstand sollte im Rahmen<br />
einer Fortschrittskontrolle kritisch erfasst und in eine<br />
konkrete Projektplanung (Aufgaben-, Zeit- und<br />
Kostenplan) mit Prioritätensetzung für die noch<br />
offenen Bausteine und Ziele umgesetzt werden.<br />
Deren Realisierung sollte von der Leitungsebene<br />
gefördert und überwacht werden.<br />
Die Projektarbeit sollte durch den Einsatz angemessener<br />
Projektmanagementinstrumente gestärkt und die<br />
Leitungsebene über Projektfortschritt und Zielerreichung<br />
regelmäßig unterrichtet werden. Bei maßgeblichen<br />
Abweichungen von der ursprünglichen Projektplanung<br />
ist die Leitungsebene in den Entscheidungsprozess<br />
einzubeziehen.<br />
Die Führungsebenen sollten das Projekt aktiv<br />
fördern. Hierfür ist es notwendig, dass sie ihren<br />
Informationsbedarf für ein geeignetes Berichtswesen<br />
festlegen und dieses zur Grundlage ihrer<br />
Entscheidungen machen.<br />
Die Unterstützung der Haushaltsplanung, -<br />
ausführung und -überwachung sollte durch<br />
Verbindung <strong>des</strong> Controllingverfahrens mit dem<br />
bestehenden Haushaltsverfahren weiter<br />
vorangebracht werden, um dem Ziel einer<br />
Umstellung auf eine outputorientierte Kostenplanung<br />
näher zu kommen.<br />
Das Amt sollte die Kostenarten- und Kostenträgerrechnung,<br />
die interne Leistungsverrechnung<br />
sowie die vorgelagerten Bereiche Personalkostenermittlung,<br />
Logistik und Anlagenbuchhaltung weiterentwickeln<br />
und dabei die Anregungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aus dem Prüfungsverfahren<br />
mit aufgreifen.<br />
4.4<br />
Das Amt hat gegen die Ausführungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
keine grundsätzlichen Bedenken<br />
erhoben. Hinsichtlich der eingeschränkten Akzeptanz<br />
und der noch nicht ausreichenden Unterstützung <strong>des</strong><br />
Controllingsystems hat es darauf hingewiesen, dass<br />
es im Jahre 1998 drei verschiedene Amtschefs<br />
gegeben habe. Der derzeitige Amtschef wolle den<br />
Ausbau <strong>des</strong> Controllingsystems weiter voranbringen.<br />
Dabei seien die Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
zur Fortführung der Projektarbeit von Bedeutung.<br />
4.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof misst der Einführung<br />
geeigneter betriebswirtschaftlicher Instrumente in der<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung große Bedeutung zu. Er verfolgt<br />
den Aufbau solcher Verfahren und berät die<br />
Verwaltung auf diesem Gebiet. In den Bemerkungen<br />
1997 (Drucksache 13/8550 Nr. 63) hat der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof querschnittlich über die<br />
„Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen<br />
in der Bun<strong>des</strong>verwaltung“ berichtet.<br />
Mit dem Aufbau seines Controllingsystems nimmt<br />
das Amt eine Vorreiterrolle in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
ein. Deshalb wird der Bun<strong>des</strong>rechnungshof das Amt<br />
weiter beim Ausbau <strong>des</strong> Systems beraten.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 4:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet eine Darstellung <strong>des</strong> Presseund<br />
Informationsamtes der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
bis zum 30. April 2000, die Auskunft<br />
darüber gibt, wie es auf die Einlassungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu reagieren<br />
gedenkt.<br />
c) Er fordert das Presse- und Informationsamt<br />
der Bun<strong>des</strong>regierung auf, das Controllingprojekt<br />
zügig weiterzuentwickeln, die Akzeptanz<br />
zu verbessern und den Betrieb<br />
schrittweise den erforderlichen Zielsetzungen<br />
anzunähern. Ein Bericht darüber ist<br />
ebenfalls bis zum 30. April 2000 vorzulegen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 11]<br />
167<br />
Nr. 9 Auswirkungen von<br />
Mittelkürzungen auf ein<br />
Bauvorhaben der Stiftung<br />
Preußischer Kulturbesitz<br />
(Kapitel 04 05, früher Einzelplan 06<br />
Kapitel 06 03 Titel 893 31)<br />
9.0<br />
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt<br />
ein umfangreiches Bauprogramm in Berlin<br />
durch.<br />
Auf Grund von kurzfristigen Kürzungsvorgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Jahre 1994 wurden die<br />
Baumittel der Stiftung für das Jahr 1995 um<br />
20 Mio. auf 100 Mio. DM abgesenkt. In der<br />
Folge musste die laufende Baumaßnahme der<br />
Gemäldegalerie um mehr als ein Jahr verlängert<br />
werden. Dies führte zu Mehrkosten in<br />
Höhe von rd. 9 Mio. DM.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht eine verlässliche<br />
Finanzierung als notwendig an, um eine<br />
verzögerungsfreie und wirtschaftliche Abwicklung<br />
einer begonnenen Baumaßnahme zu<br />
gewährleisten. Bei kurzfristiger Vorgabe von<br />
Einsparungen sollten laufende Baumaßnahmen,<br />
wenn unwirtschaftliche Mehrausgaben<br />
zu befürchten sind, von Kürzungen ausgeschlossen<br />
werden.<br />
9.1<br />
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Stiftung)<br />
betreibt und errichtet zur Bewahrung, Pflege und<br />
Ergänzung <strong>des</strong> aus preußischen Sammlungen<br />
stammenden Kulturguts Museen und Bibliotheken.<br />
Schwerpunkte <strong>des</strong> umfangreichen Bauprogramms der<br />
Stiftung in Berlin sind die Neubauten im Bereich<br />
Tiergarten (u. a. die Gemäldegalerie) sowie die<br />
Instandsetzung und Ergänzung bestehender<br />
Museumsgebäude auf der so genannten<br />
Museumsinsel. Der Bund und das Land Berlin<br />
finanzieren die Bauausgaben der Stiftung zu jeweils<br />
gleichen Teilen. Die Finanzierungsbeiträge <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> waren bis zum Haushaltsjahr 1998 im<br />
Einzelplan 06 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) veranschlagt. Mit dem<br />
Organisationserlass <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzlers vom 27.<br />
Oktober 1998 sind die Zuständigkeiten auf den<br />
Beauftragten der Bun<strong>des</strong>regierung für<br />
Angelegenheiten der Kultur und der Medien beim<br />
Bun<strong>des</strong>kanzler (Beauftragter) übergegangen und die<br />
Finanzierungsbeiträge in Kapitel 04 05, Titel 893 31<br />
ausgewiesen.<br />
Die wesentlichen Entscheidungen für die Angelegenheiten<br />
der Stiftung trifft der Stiftungsrat. In ihm sind<br />
die Finanzierungsträger vertreten.<br />
168<br />
9.2<br />
9.2.1<br />
Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung für die Bauausgaben<br />
der Stiftung waren Anfang <strong>des</strong> Jahres 1994<br />
für die Jahre 1995 bis 1997 Mittel in Höhe von<br />
jeweils 120 Mio. DM eingeplant. Im Frühjahr 1994<br />
senkte das Bun<strong>des</strong>ministerium im Einvernehmen mit<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen anlässlich der<br />
Haushaltsplanung den für das Jahr 1995<br />
vorgesehenen Finanzierungsbeitrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
Zusammen mit der anteiligen Senkung <strong>des</strong><br />
Finanzierungsbeitrags <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin verringerten<br />
sich die Baumittel der Stiftung für dieses Jahr<br />
insgesamt um 20 auf 100 Mio. DM.<br />
9.2.2<br />
Der Stiftungsrat beauftragte im Juni 1994 eine<br />
Arbeitsgruppe, das Gesamtkonzept aller Baumaßnahmen<br />
entsprechend dem vorgegebenen<br />
verringerten Finanzierungsrahmen zu überarbeiten.<br />
Die Arbeitsgruppe kam im Oktober 1994 u. a. zu dem<br />
Ergebnis, dass für die im Bau befindliche<br />
Gemäldegalerie wegen der Absenkung der<br />
Bauausgaben eine Bauzeitverlängerung um rund ein<br />
Jahr sowie kostensteigernde Eingriffe in die bereits<br />
abgeschlossenen Verträge notwendig würden. Nach<br />
Auffassung der Arbeitsgruppe gab es hierzu im<br />
Bauprogramm der Stiftung keine Alternative, da<br />
sonst eine nicht hinnehmbare Verzögerung anderer<br />
dringlicher Instandsetzungsmaßnahmen bei den<br />
Bauten auf der Museumsinsel eingetreten wäre.<br />
Vertreter der Stiftung und der Bauverwaltung forderten<br />
den Verzicht auf die Absenkung bzw. eine<br />
Erhöhung der Baumittel. Das fachaufsichtlich für die<br />
Baumaßnahme zuständige Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gab wiederholt zu<br />
bedenken, dass der Eingriff in den Bauablauf der<br />
Gemäldegalerie in hohem Maße unwirtschaftlich sei<br />
und im Widerspruch zu dem bis dahin auf Drängen der<br />
Stiftung beschleunigten Bauablauf stehe. Das im<br />
Stiftungsrat vertretene Bun<strong>des</strong>ministerium sowie das<br />
dort ebenfalls vertretene Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen sahen sich außer Stande, durch<br />
Umschichtungen im Haushalt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
die Mittel für einen planmäßigen und<br />
verzögerungsfreien Bauablauf der Gemäldegalerie<br />
bereitzustellen.<br />
Der Stiftungsrat beschloss im Dezember 1994 u. a., dass<br />
den weiteren Planungen bis auf weiteres das Konzept<br />
der Arbeitsgruppe - einschließlich der<br />
finanzierungsbedingten Verlängerung der Bauzeit der<br />
Gemäldegalerie - zu Grunde zu legen sei.<br />
Das mit der Baudurchführung der Gemäldegalerie<br />
beauftragte Bun<strong>des</strong>amt für Bauwesen und<br />
Raumordnung hatte zuvor die Mehrkosten für die<br />
finanzierungsbedingte Verlängerung der Bauzeit auf<br />
Grund einer groben Kostenschätzung mit insgesamt rd.<br />
5,9 Mio. DM angegeben. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bezifferte nach