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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Der Verstoß <strong>des</strong> Berufsförderungswerkes gegen die<br />

Zuwendungs- und Vergabevorschriften lässt sich<br />

nicht mit dem Hinweis auf „sparsame Mittelverwendung“<br />

rechtfertigen, weil der abgesenkte<br />

Angebotspreis rechtliche und wirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen <strong>des</strong> Wettbewerbs außer Kraft<br />

gesetzt hat. Dadurch wurde ein Bieter begünstigt.<br />

Nicht ordnungsgemäßes Vergabeverhalten öffentlicher<br />

Auftraggeber kann über den Einzelfall hinaus<br />

durch Wettbewerbsverzerrungen schwer wiegende<br />

wirtschaftliche Nachteile haben.<br />

23.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, es habe nunmehr<br />

den Verstoß gegen die Bewilligungsbedingungen<br />

gegenüber diesem Berufsförderungswerk<br />

gerügt und darüber hinaus alle Einrichtungen<br />

<strong>des</strong> Berufsförderungswerkes in den neuen<br />

Bun<strong>des</strong>ländern nochmals nachdrücklich auf die<br />

Einhaltung der Bewilligungsbedingungen der<br />

Zuwendungsgeber hingewiesen.<br />

23.4<br />

Bei der Vergabe öffentlicher Leistungen wird das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium rechtzeitig für die Einhaltung seiner<br />

Bewilligungsbedingungen zu sorgen haben, damit<br />

bei Verstößen die Möglichkeit einer wirksamen<br />

Nachsteuerung besteht.<br />

Bei Auftragsvergaben von Baumaßnahmen wird das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium gemeinsam mit der Bauverwaltung<br />

darauf zu achten haben, dass die<br />

wettbewerblichen Vergabevorschriften eingehalten<br />

werden.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 23:<br />

Der Ausschuss hat die Bemerkung<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />

vom 23. Juni 1999 - Seite 19]<br />

Nr. 30 Neubau <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes<br />

in Erfurt<br />

(Kapitel 11 05)<br />

30.0<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat den Neubau <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes in Erfurt bereits im<br />

Planungsstadium geprüft und konnte so frühzeitig<br />

auf mögliche Kosteneinsparungen hinweisen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium und das<br />

Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht sind den Einsparungsvorschlägen<br />

in Höhe von rd. 2,5 Mio. DM<br />

gefolgt. Die dabei erkennbar gewordenen<br />

baulichen Ansprüche der beteiligten Stellen<br />

sind überzogen.<br />

30.1<br />

Der Wettbewerbsentwurf (1. Preis) und die Planung<br />

für den Neubau <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes (Nutzer)<br />

in Erfurt sahen u. a. vor, nicht nur an allen vier<br />

Gebäudeaußenfassaden, sondern auch an allen acht<br />

Fassaden der beiden Innenhöfe - dort selbst in den<br />

unbesonnten Bereichen - eine aufwendige Sonnenschutzanlage<br />

anzubringen. Diese ist für die äußere<br />

Gestaltung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> prägend und war für die<br />

Wettbewerbsentscheidung mit ausschlaggebend.<br />

Hierfür sollten rd. 1 800 an ihrer Oberfläche<br />

angeätzte Glasscheiben (so genannte Glasschiebeschilde),<br />

die hinter Natursteinplatten<br />

„geparkt“ werden, im Bedarfsfall elektromotorisch<br />

vor die Fenster geschoben werden. Die Fassaden<br />

sollten zudem aus aufwendig herzustellenden,<br />

besonders filigranen Betonfertigteilen errichtet<br />

werden. Ferner sah die Planung fünf Aufzüge vor.<br />

30.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bauvorhaben<br />

bereits im Planungsstadium geprüft, um frühzeitig auf<br />

Möglichkeiten zur Kosteneinsparung hinweisen zu<br />

können. In einer frühen Planungsphase hatte er auf<br />

Grund bautechnischer Bedenken gegen die derart an<br />

noch keinem anderen Gebäude errichtete Sonnenschutzanlage<br />

empfohlen, statt der Wettbewerbsfassade<br />

gebräuchliche und der Bedeutung <strong>des</strong><br />

Gerichtes angemessene Mauerwerksfassaden mit<br />

Fenstern (Lochfassaden) mit konventionellem<br />

Sonnenschutz zu errichten. Nachdem mehrere<br />

Glasschiebeschilde auf einem Teststand geprüft<br />

wurden, hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof seine Bedenken<br />

zurückgestellt. Er hat jedoch gefordert, in jedem Fall<br />

in den Innenhöfen angesichts der hier fehlenden<br />

gestalterischen Außenwirkung auf den geplanten<br />

Einbau von 362 Glasschiebeschilden zu verzichten,<br />

weil ein derart aufwendiger und sowohl bei den<br />

Investitions- als auch den Folgekosten teurer Sonnenschutz<br />

in diesem Bereich selbst den für ein oberstes<br />

Bun<strong>des</strong>gericht angemessenen hohen gestalterischen<br />

Standard überschreitet. Soweit in den Innenhöfen<br />

überhaupt ein Sonnenschutz erforderlich ist, hat er<br />

das Anbringen üblicher Lamellen-Raff-Jalousien<br />

empfohlen. Diese Lösung kostet lediglich ein<br />

Zwölftel der geforderten Ausstattung mit Glasschiebeschilden<br />

und bedeutet insgesamt eine<br />

Einsparung in Höhe von 2,2 Mio. DM. Ferner hat der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof gefordert, auf zwei entbehrliche<br />

Aufzüge zu verzichten (Einsparung 267 000 DM).<br />

30.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium und der Nutzer sind den Einsparungsvorschlägen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gefolgt. Hinsichtlich <strong>des</strong> Sonnenschutzes für die<br />

Innenhöfe geschah dies allerdings erst nach längerem<br />

Zögern und nach Durchführung einer Ausschreibung<br />

für diese aufwendige Lösung.<br />

Insgesamt konnten so Kosten in Höhe von rd.<br />

2,5 Mio. DM eingespart werden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat im Benehmen mit dem<br />

Nutzer den Vorwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu-<br />

161<br />

rückgewiesen, beide hätten unangemessene<br />

Ansprüche gestellt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof habe<br />

zur Fassade eine kontraproduktive und der Sache<br />

nicht dienliche Debatte geführt. Die von ihm<br />

vorgeschlagene Lochfassade sei primitiv und dem<br />

Bauvorhaben nicht angemessen. Ein vergleichbares<br />

Objekt wie der Dienstsitz <strong>des</strong> 5. Senats <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>gerichtshofes in Leipzig habe einen deutlich<br />

höheren baulichen Ausstattungsstandard.<br />

30.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt das Einlenken <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums. Sein Verzicht auf die aufwendige<br />

Ausstattung der Innenhöfe bestätigt deren Entbehrlichkeit<br />

und damit die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes. Er<br />

sieht seine Auffassung auch durch die Antwort <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums bestätigt, in der es auf die<br />

Notwendigkeit von Glasschiebeschilden in den Innenhöfen<br />

und damit die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

im konkreten Fall nicht eingegangen ist.<br />

Statt<strong>des</strong>sen hat es sich zu den Außenfassaden geäußert,<br />

wobei die Auffassung, eine Lochfassade sei primitiv,<br />

die überzogenen Maßstäbe von Bun<strong>des</strong>ministerium und<br />

Nutzer veranschaulicht. Denn Lochfassaden sind z. B.<br />

auch bei einigen Bauten für das Parlament in Berlin<br />

oder in großem Umfang bei den repräsentativen<br />

Neubauten am Potsdamer Platz in Berlin zu finden.<br />

Der Aufwand für das Gebäude <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes<br />

in Leipzig eignet sich nicht als Vergleichsmaßstab, da<br />

es sich dort nicht um einen Neubau, sondern um eine<br />

etwa im Jahre 1910 errichtete denkmalgeschützte<br />

ehemalige Fabrikantenvilla handelt, die zudem keine<br />

Innenhöfe besitzt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält an seiner Auffassung<br />

fest, dass bei der Planung <strong>des</strong> Neubaus <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes aus gestalterischen Gründen<br />

eine sehr aufwendige Fassadenkonstruktion gewählt<br />

wurde, deren plangemäße Durchführung auch in den<br />

Innenhöfen wegen der dort fehlenden Außenwirkung<br />

selbst den für ein oberstes Bun<strong>des</strong>gericht gesetzten<br />

Rahmen überschritten hätte.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass sich das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

und das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht hinsichtlich<br />

ihrer Ansprüche an den Ausstattungsstandard<br />

öffentlicher Gebäude stärker dem Gebot der<br />

Wirtschaftlichkeit verpflichten und künftig<br />

überzogene Nutzerforderungen unterlassen.<br />

162<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 30:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Das Bun<strong>des</strong>ministerium und das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht<br />

sollten sich hinsichtlich ihrer<br />

Ansprüche an den Ausstattungsstandard<br />

öffentlicher Gebäude künftig mehr dem<br />

Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichten<br />

und überzogene Nutzerforderungen<br />

unterlassen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />

vom 23. Juni 1999 - Seite 22]<br />

Nr. 64 Neubau eines<br />

Bun<strong>des</strong>wehrkrankenhauses<br />

(Kapitel 14 12)<br />

64.0<br />

Bei Neubauten für das Bun<strong>des</strong>wehrkrankenhaus<br />

Leipzig sind Mehrausgaben in<br />

Höhe von rd. 1 Mio. DM entstanden, weil die<br />

genehmigten Flächen zum Teil um rd. 10 v. H.<br />

überschritten wurden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hat nunmehr zugesagt, verstärkte Maßnahmen<br />

zur Einhaltung der genehmigten Flächen zu<br />

ergreifen. Es will außerdem die vom<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof festgestellten Flächenüberschreitungen<br />

zum Teil im Rahmen der<br />

Fortsetzung der Baumaßnahmen einsparen.<br />

64.1<br />

Für das Bun<strong>des</strong>wehrkrankenhaus in Leipzig errichtete<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium ein Schwesternwohnheim. Die<br />

von ihm mit dem Bauantrag und dem Raumplan genehmigten<br />

Nutzflächen wurden in der anschließenden konkreten<br />

Bauplanung und später auch in der<br />

Bauausführung um rd. 10 v. H. überschritten. Dadurch<br />

entstanden Mehrausgaben in Höhe von rd.<br />

500 000 DM.<br />

Beim Gebäude der Sanitätsschülerkompanie führten<br />

Flächenüberschreitungen zu Mehrausgaben in Höhe<br />

von 265 000 DM. Bei anderen Gebäuden dieser<br />

Liegenschaft entstanden durch den Bau unnötig breiter<br />

Übergänge und Flure Mehrausgaben in Höhe von<br />

250 000 DM.<br />

In allen Fällen war die zum Teil über den genehmigten<br />

Raumplan hinausgehende Bauplanung einschließlich<br />

der Haushaltsunterlagen-Bau- von freiberuflichen<br />

Planern erarbeitet und die Haushaltsunterlagen –Bau–<br />

von der Lan<strong>des</strong>bauverwaltung (Oberfinanzdirektion)<br />

u. a. auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und genehmigt<br />

worden.<br />

64.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die über den genehmigten<br />

Raumplan hinausgehenden Bauplanungen und ihre

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