Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Der Verstoß <strong>des</strong> Berufsförderungswerkes gegen die<br />
Zuwendungs- und Vergabevorschriften lässt sich<br />
nicht mit dem Hinweis auf „sparsame Mittelverwendung“<br />
rechtfertigen, weil der abgesenkte<br />
Angebotspreis rechtliche und wirtschaftliche<br />
Rahmenbedingungen <strong>des</strong> Wettbewerbs außer Kraft<br />
gesetzt hat. Dadurch wurde ein Bieter begünstigt.<br />
Nicht ordnungsgemäßes Vergabeverhalten öffentlicher<br />
Auftraggeber kann über den Einzelfall hinaus<br />
durch Wettbewerbsverzerrungen schwer wiegende<br />
wirtschaftliche Nachteile haben.<br />
23.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, es habe nunmehr<br />
den Verstoß gegen die Bewilligungsbedingungen<br />
gegenüber diesem Berufsförderungswerk<br />
gerügt und darüber hinaus alle Einrichtungen<br />
<strong>des</strong> Berufsförderungswerkes in den neuen<br />
Bun<strong>des</strong>ländern nochmals nachdrücklich auf die<br />
Einhaltung der Bewilligungsbedingungen der<br />
Zuwendungsgeber hingewiesen.<br />
23.4<br />
Bei der Vergabe öffentlicher Leistungen wird das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium rechtzeitig für die Einhaltung seiner<br />
Bewilligungsbedingungen zu sorgen haben, damit<br />
bei Verstößen die Möglichkeit einer wirksamen<br />
Nachsteuerung besteht.<br />
Bei Auftragsvergaben von Baumaßnahmen wird das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium gemeinsam mit der Bauverwaltung<br />
darauf zu achten haben, dass die<br />
wettbewerblichen Vergabevorschriften eingehalten<br />
werden.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 23:<br />
Der Ausschuss hat die Bemerkung<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />
vom 23. Juni 1999 - Seite 19]<br />
Nr. 30 Neubau <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes<br />
in Erfurt<br />
(Kapitel 11 05)<br />
30.0<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat den Neubau <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes in Erfurt bereits im<br />
Planungsstadium geprüft und konnte so frühzeitig<br />
auf mögliche Kosteneinsparungen hinweisen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium und das<br />
Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht sind den Einsparungsvorschlägen<br />
in Höhe von rd. 2,5 Mio. DM<br />
gefolgt. Die dabei erkennbar gewordenen<br />
baulichen Ansprüche der beteiligten Stellen<br />
sind überzogen.<br />
30.1<br />
Der Wettbewerbsentwurf (1. Preis) und die Planung<br />
für den Neubau <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes (Nutzer)<br />
in Erfurt sahen u. a. vor, nicht nur an allen vier<br />
Gebäudeaußenfassaden, sondern auch an allen acht<br />
Fassaden der beiden Innenhöfe - dort selbst in den<br />
unbesonnten Bereichen - eine aufwendige Sonnenschutzanlage<br />
anzubringen. Diese ist für die äußere<br />
Gestaltung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> prägend und war für die<br />
Wettbewerbsentscheidung mit ausschlaggebend.<br />
Hierfür sollten rd. 1 800 an ihrer Oberfläche<br />
angeätzte Glasscheiben (so genannte Glasschiebeschilde),<br />
die hinter Natursteinplatten<br />
„geparkt“ werden, im Bedarfsfall elektromotorisch<br />
vor die Fenster geschoben werden. Die Fassaden<br />
sollten zudem aus aufwendig herzustellenden,<br />
besonders filigranen Betonfertigteilen errichtet<br />
werden. Ferner sah die Planung fünf Aufzüge vor.<br />
30.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bauvorhaben<br />
bereits im Planungsstadium geprüft, um frühzeitig auf<br />
Möglichkeiten zur Kosteneinsparung hinweisen zu<br />
können. In einer frühen Planungsphase hatte er auf<br />
Grund bautechnischer Bedenken gegen die derart an<br />
noch keinem anderen Gebäude errichtete Sonnenschutzanlage<br />
empfohlen, statt der Wettbewerbsfassade<br />
gebräuchliche und der Bedeutung <strong>des</strong><br />
Gerichtes angemessene Mauerwerksfassaden mit<br />
Fenstern (Lochfassaden) mit konventionellem<br />
Sonnenschutz zu errichten. Nachdem mehrere<br />
Glasschiebeschilde auf einem Teststand geprüft<br />
wurden, hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof seine Bedenken<br />
zurückgestellt. Er hat jedoch gefordert, in jedem Fall<br />
in den Innenhöfen angesichts der hier fehlenden<br />
gestalterischen Außenwirkung auf den geplanten<br />
Einbau von 362 Glasschiebeschilden zu verzichten,<br />
weil ein derart aufwendiger und sowohl bei den<br />
Investitions- als auch den Folgekosten teurer Sonnenschutz<br />
in diesem Bereich selbst den für ein oberstes<br />
Bun<strong>des</strong>gericht angemessenen hohen gestalterischen<br />
Standard überschreitet. Soweit in den Innenhöfen<br />
überhaupt ein Sonnenschutz erforderlich ist, hat er<br />
das Anbringen üblicher Lamellen-Raff-Jalousien<br />
empfohlen. Diese Lösung kostet lediglich ein<br />
Zwölftel der geforderten Ausstattung mit Glasschiebeschilden<br />
und bedeutet insgesamt eine<br />
Einsparung in Höhe von 2,2 Mio. DM. Ferner hat der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof gefordert, auf zwei entbehrliche<br />
Aufzüge zu verzichten (Einsparung 267 000 DM).<br />
30.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium und der Nutzer sind den Einsparungsvorschlägen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gefolgt. Hinsichtlich <strong>des</strong> Sonnenschutzes für die<br />
Innenhöfe geschah dies allerdings erst nach längerem<br />
Zögern und nach Durchführung einer Ausschreibung<br />
für diese aufwendige Lösung.<br />
Insgesamt konnten so Kosten in Höhe von rd.<br />
2,5 Mio. DM eingespart werden.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat im Benehmen mit dem<br />
Nutzer den Vorwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu-<br />
161<br />
rückgewiesen, beide hätten unangemessene<br />
Ansprüche gestellt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof habe<br />
zur Fassade eine kontraproduktive und der Sache<br />
nicht dienliche Debatte geführt. Die von ihm<br />
vorgeschlagene Lochfassade sei primitiv und dem<br />
Bauvorhaben nicht angemessen. Ein vergleichbares<br />
Objekt wie der Dienstsitz <strong>des</strong> 5. Senats <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>gerichtshofes in Leipzig habe einen deutlich<br />
höheren baulichen Ausstattungsstandard.<br />
30.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt das Einlenken <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums. Sein Verzicht auf die aufwendige<br />
Ausstattung der Innenhöfe bestätigt deren Entbehrlichkeit<br />
und damit die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes. Er<br />
sieht seine Auffassung auch durch die Antwort <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums bestätigt, in der es auf die<br />
Notwendigkeit von Glasschiebeschilden in den Innenhöfen<br />
und damit die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
im konkreten Fall nicht eingegangen ist.<br />
Statt<strong>des</strong>sen hat es sich zu den Außenfassaden geäußert,<br />
wobei die Auffassung, eine Lochfassade sei primitiv,<br />
die überzogenen Maßstäbe von Bun<strong>des</strong>ministerium und<br />
Nutzer veranschaulicht. Denn Lochfassaden sind z. B.<br />
auch bei einigen Bauten für das Parlament in Berlin<br />
oder in großem Umfang bei den repräsentativen<br />
Neubauten am Potsdamer Platz in Berlin zu finden.<br />
Der Aufwand für das Gebäude <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes<br />
in Leipzig eignet sich nicht als Vergleichsmaßstab, da<br />
es sich dort nicht um einen Neubau, sondern um eine<br />
etwa im Jahre 1910 errichtete denkmalgeschützte<br />
ehemalige Fabrikantenvilla handelt, die zudem keine<br />
Innenhöfe besitzt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält an seiner Auffassung<br />
fest, dass bei der Planung <strong>des</strong> Neubaus <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>arbeitsgerichtes aus gestalterischen Gründen<br />
eine sehr aufwendige Fassadenkonstruktion gewählt<br />
wurde, deren plangemäße Durchführung auch in den<br />
Innenhöfen wegen der dort fehlenden Außenwirkung<br />
selbst den für ein oberstes Bun<strong>des</strong>gericht gesetzten<br />
Rahmen überschritten hätte.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass sich das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
und das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht hinsichtlich<br />
ihrer Ansprüche an den Ausstattungsstandard<br />
öffentlicher Gebäude stärker dem Gebot der<br />
Wirtschaftlichkeit verpflichten und künftig<br />
überzogene Nutzerforderungen unterlassen.<br />
162<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 30:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Das Bun<strong>des</strong>ministerium und das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht<br />
sollten sich hinsichtlich ihrer<br />
Ansprüche an den Ausstattungsstandard<br />
öffentlicher Gebäude künftig mehr dem<br />
Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichten<br />
und überzogene Nutzerforderungen<br />
unterlassen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />
vom 23. Juni 1999 - Seite 22]<br />
Nr. 64 Neubau eines<br />
Bun<strong>des</strong>wehrkrankenhauses<br />
(Kapitel 14 12)<br />
64.0<br />
Bei Neubauten für das Bun<strong>des</strong>wehrkrankenhaus<br />
Leipzig sind Mehrausgaben in<br />
Höhe von rd. 1 Mio. DM entstanden, weil die<br />
genehmigten Flächen zum Teil um rd. 10 v. H.<br />
überschritten wurden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
hat nunmehr zugesagt, verstärkte Maßnahmen<br />
zur Einhaltung der genehmigten Flächen zu<br />
ergreifen. Es will außerdem die vom<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof festgestellten Flächenüberschreitungen<br />
zum Teil im Rahmen der<br />
Fortsetzung der Baumaßnahmen einsparen.<br />
64.1<br />
Für das Bun<strong>des</strong>wehrkrankenhaus in Leipzig errichtete<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium ein Schwesternwohnheim. Die<br />
von ihm mit dem Bauantrag und dem Raumplan genehmigten<br />
Nutzflächen wurden in der anschließenden konkreten<br />
Bauplanung und später auch in der<br />
Bauausführung um rd. 10 v. H. überschritten. Dadurch<br />
entstanden Mehrausgaben in Höhe von rd.<br />
500 000 DM.<br />
Beim Gebäude der Sanitätsschülerkompanie führten<br />
Flächenüberschreitungen zu Mehrausgaben in Höhe<br />
von 265 000 DM. Bei anderen Gebäuden dieser<br />
Liegenschaft entstanden durch den Bau unnötig breiter<br />
Übergänge und Flure Mehrausgaben in Höhe von<br />
250 000 DM.<br />
In allen Fällen war die zum Teil über den genehmigten<br />
Raumplan hinausgehende Bauplanung einschließlich<br />
der Haushaltsunterlagen-Bau- von freiberuflichen<br />
Planern erarbeitet und die Haushaltsunterlagen –Bau–<br />
von der Lan<strong>des</strong>bauverwaltung (Oberfinanzdirektion)<br />
u. a. auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und genehmigt<br />
worden.<br />
64.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die über den genehmigten<br />
Raumplan hinausgehenden Bauplanungen und ihre