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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im August 1997<br />

binnen 16 Monaten hergerichtet werden soll, hätte sie<br />

bei rechtzeitigem Beginn der Planung und<br />

Verwirklichung bereits im Sommer 1994 genutzt<br />

werden können. Zusätzlicher Mieträume hätte es dann<br />

nicht bedurft.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 5:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird im Anschluss<br />

an die Bemerkungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

- zur Übernahme von DDR-Auslandsliegenschaften<br />

(Drucksache 13/2600 Nr. 4)<br />

- zum Erwerb einer Residenz für den<br />

Ständigen Vertreter der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland bei der UNESCO<br />

(Drucksache 13/8550 Nr. 4)<br />

und den dazu gefassten Beschlüssen <strong>des</strong><br />

Ausschusses vom 6. Juni 1997 und<br />

12. Dezember 1997 sowie vom 14. Januar<br />

1998 aufgefordert, zügig alle erforderlichen<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um ein bedarfsgerechtes<br />

und wirtschaftliches Management<br />

<strong>des</strong> gesamten Liegenschaftsbereichs<br />

zu gewährleisten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />

vom 23. Juni 1999 - Seite 11]<br />

Nr. 9 Beheizung von Gebäuden <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>grenzschutzes<br />

(Kapitel 06 25)<br />

9.0<br />

Bei der Bewirtschaftung von Liegenschaften<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>grenzschutzes werden technische,<br />

organisatorische und betriebliche Möglichkeiten<br />

zum sparsamen und bedarfsgerechten<br />

Wärmeverbrauch nicht genügend genutzt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die aufgezeigten<br />

Mängel anerkannt. Angesichts <strong>des</strong> jährlichen<br />

Einsparpotenzials von etwa 2 bis 4 Mio. DM<br />

hat es bereits eine Reihe von Maßnahmen<br />

eingeleitet und insbesondere die Dienst- und<br />

Fachaufsicht sowie die Schulung und<br />

Fortbildung seines Personals intensiviert.<br />

9.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium bewirtschaftet in den Grenzschutzpräsidien<br />

der alten Bun<strong>des</strong>länder rd.<br />

1,43 Mio. m 2 Gebäudenutzfläche, wovon rd.<br />

1,165 Mio. m 2 beheizt werden. Hierzu bedient sich<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium, von wenigen fernwärmever-<br />

sorgten Liegenschaften abgesehen, rd. 55 eigener<br />

Heizungszentralen.<br />

Wie schon zuvor bei der Bun<strong>des</strong>wehr (vgl.<br />

Bemerkungen 1993, Drucksache 12/5650 Nr. 103<br />

und Bemerkungen 1994, Drucksache 12/8490 Nr. 98)<br />

hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nunmehr auch den<br />

Einsatz der Wärmeenergie in den Liegenschaften <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>grenzschutzes, für den jährlich<br />

rd. 18 Mio. DM verausgabt werden, auf <strong>des</strong>sen<br />

Wirtschaftlichkeit untersucht. Dabei hat er darauf<br />

geachtet, ob das Bun<strong>des</strong>ministerium die Forderungen<br />

<strong>des</strong> Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 -<br />

zuletzt geändert am 20. Juni 1980 - und der<br />

Heizungsanlagen-Verordnung vom 24. Februar 1982<br />

in der Fassung vom 22. März 1994 erfüllt hat.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass technische,<br />

organisatorische und betriebliche Möglichkeiten<br />

zum sparsamen und bedarfsgerechten Wärmeverbrauch<br />

nicht in dem möglichen Umfang genutzt wurden. So<br />

wurden viele Gebäude unnötig hoch beheizt. Außerdem<br />

fehlte häufig eine wirksame Nacht- und Wochenendabsenkung<br />

der Raumtemperaturen. Auch die Gebäudenutzer<br />

verursachten Verluste von Wärmeenergie durch<br />

ständig geöffnete Fenster oder durch nicht abgesenkte<br />

Beheizung von ungenutzten Räumen.<br />

Der überhöhte Energieverbrauch beruhte im<br />

Wesentlichen auf<br />

- dem Einsatz zum Teil veralteter Steuerungstechnik<br />

für die Bereitstellung der Wärme (trotz<br />

Ablauf gesetzlicher Nachrüstpflichten),<br />

- unvollständigen organisatorischen Vereinbarungen<br />

zwischen Betreiber und Nutzer,<br />

- zum Teil fehlenden und ungenauen Handlungsanweisungen<br />

für den Betreiber der Anlagen wie<br />

für den Nutzer als so genannter Endenergieverbraucher,<br />

- unzureichender Betriebsführung und Überwachung<br />

der Wärmeversorgungsanlagen – insbesondere<br />

Nichtbefolgung bereits bestehender<br />

Betriebsanweisungen und unzureichender<br />

Analyse <strong>des</strong> Betriebserfolges durch den<br />

Anlagenbetreiber - sowie<br />

- unzureichender Dienst- und Fachaufsicht.<br />

Im Hinblick darauf, dass bei üblichen Heiztemperaturen<br />

schon ein Grad an Temperaturreduzierung erfahrungsgemäß<br />

zu einer Energiekosteneinsparung von<br />

rd. 6 v. H. führt, hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof das<br />

gesamte Einsparpotenzial auf jährlich insgesamt<br />

zwischen 2 bis 4 Mio. DM geschätzt (10 bis<br />

20 v. H.).<br />

9.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

aufgefordert, die Mängel abzustellen, und insbesondere<br />

empfohlen, den Unzulänglichkeiten in der<br />

Betriebsführung und Betriebsüberwachung durch<br />

eine wirksamere Dienst- und Fachaufsicht entgegenzuwirken.<br />

Dabei hat er dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

159<br />

angeraten, eine vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof erarbeitete<br />

Check- und Fehlerliste zu erproben und ggf.<br />

weiterzuentwickeln.<br />

9.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Mängel anerkannt.<br />

Angesichts der Sparpotenziale hält es das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für notwendig, nunmehr alle Möglichkeiten<br />

zur Senkung der Liegenschaftskosten auszunutzen<br />

und dies durch eine verstärkte Dienst- und<br />

Fachaufsicht sicherzustellen. So habe es bereits<br />

folgende Maßnahmen eingeleitet:<br />

- Erstellung liegenschaftsbezogener Energiekonzepte,<br />

- Beobachtung der Verbrauchsentwicklung für<br />

Wärmeenergie und andere Bewirtschaftungsaufwendungen,<br />

- Verstärkte Schulung und Fortbildung <strong>des</strong><br />

Liegenschafts- und betriebstechnischen<br />

Personals sowie der Energiebeauftragten der<br />

Standorte bei verstärkter Einbindung in ein<br />

Energiesparprogramm,<br />

- Wiedereinsetzung einer Energiesparkommission,<br />

die die Standorte künftig untersuchen<br />

soll.<br />

Außerdem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf hingewiesen,<br />

dass es eine umfassende Checkliste zur<br />

bedarfsgerechten und sparsamen Betriebsführung<br />

erarbeite sowie ein bereits herausgegebenes<br />

Merkblatt über energiesparen<strong>des</strong> Verhalten<br />

aktualisiere.<br />

9.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof regt an, die Zusammenarbeit<br />

mit dem für die Betriebsüberwachung<br />

zuständigen Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau und den zuständigen Stellen<br />

der Finanzbauverwaltungen der Länder zu<br />

intensivieren.<br />

Da die angekündigten oder eingeleiteten Maßnahmen<br />

noch umgesetzt werden müssen, wird der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof das Vorgehen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

und die künftige Entwicklung auf dem<br />

Gebiet der rationellen Energieverwendung weiter<br />

beobachten und ggf. erneut darüber berichten.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 9:<br />

160<br />

Der Ausschuss hat die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />

vom 23. Juni 1999 - Seite 13]<br />

Nr. 23 Neubau eines<br />

Berufsförderungswerkes<br />

(Kapitel 11 02 Titelgruppe 01 Titel 893<br />

11)<br />

23.0<br />

Ein Berufsförderungswerk änderte bei der Vergabe<br />

von Bauleistungen nach Angebotsabgabe die Vertragsbedingungen<br />

zu Gunsten eines Bieters. Dadurch<br />

wurde das Wettbewerbsergebnis verfälscht. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

als Zuwendungsgeber hat dies erst<br />

auf Drängen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes beanstandet.<br />

23.1<br />

Der Neubau und das Herrichten bestehender Gebäude<br />

eines Berufsförderungswerkes wurden mit rd.<br />

135 Mio. DM Gesamtkosten veranschlagt. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium, die Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit, die<br />

Bun<strong>des</strong>versicherungsanstalt für Angestellte und die<br />

Bun<strong>des</strong>knappschaft bewilligten davon insgesamt rd.<br />

78 Mio. DM als Zuwendung. Zusätzlich wurden<br />

Mittel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und der Lan<strong>des</strong>versicherungsanstalt<br />

gewährt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

setzte im Einverneh mit den anderen<br />

Zuwendungsgebern die Kosten, den Finanzierungsschlüssel<br />

und die Bewilligungsbedingungen fest. In<br />

den Bewilligungsbedingungen gab es dem<br />

Berufsförderungswerk als Bauherrn und<br />

Zuwendungsempfänger auf, die zuständige Bauverwaltung<br />

rechtzeitig über vorgesehene Auftragsvergaben<br />

zu unterrichten und die Verdingungsordnung<br />

für Bauleistungen (VOB) uneingeschränkt<br />

anzuwenden.<br />

Im Zuge der Vergabe der Rohbauarbeiten für den<br />

Neubau versprach ein Bieter dem Berufsförderungswerk<br />

einen Nachlass von rd. 2,9 Mio. DM auf seine<br />

Angebotssumme von rd. 30 Mio. DM unter der<br />

Bedingung, dass er ohne die in der VOB vorgesehene<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Auftraggebers Leistungen an<br />

Nachunternehmer ohne die Anwendung der VOB<br />

weitergeben könne. Erst unter Berücksichtigung der<br />

nachträglichen Vereinbarung hatte das Angebot den<br />

niedrigsten Preis.<br />

Der Bieter erhielt dann als so genannter Min<strong>des</strong>tfordernder<br />

den Auftrag. Die Bauverwaltung wurde über<br />

diese von der VOB abweichenden Vergabe nicht<br />

rechtzeitig informiert. Das Berufsförderungswerk<br />

bezeichnete zunächst im Einvernehmen mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

sein Vorgehen als „sparsame Mittelverwendung“.<br />

23.2<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hätte<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium die Missachtung der<br />

Bewilligungsbedingungen durch das Berufsförderungswerk,<br />

spätestens nach der Mitteilung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, beanstanden müssen.<br />

Statt<strong>des</strong>sen hat es zunächst die Begründung <strong>des</strong><br />

Berufsförderungswerkes für den Verstoß gegen die<br />

Bewilligungsbedingungen übernommen.

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