Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im August 1997<br />
binnen 16 Monaten hergerichtet werden soll, hätte sie<br />
bei rechtzeitigem Beginn der Planung und<br />
Verwirklichung bereits im Sommer 1994 genutzt<br />
werden können. Zusätzlicher Mieträume hätte es dann<br />
nicht bedurft.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 5:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird im Anschluss<br />
an die Bemerkungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
- zur Übernahme von DDR-Auslandsliegenschaften<br />
(Drucksache 13/2600 Nr. 4)<br />
- zum Erwerb einer Residenz für den<br />
Ständigen Vertreter der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland bei der UNESCO<br />
(Drucksache 13/8550 Nr. 4)<br />
und den dazu gefassten Beschlüssen <strong>des</strong><br />
Ausschusses vom 6. Juni 1997 und<br />
12. Dezember 1997 sowie vom 14. Januar<br />
1998 aufgefordert, zügig alle erforderlichen<br />
Maßnahmen zu ergreifen, um ein bedarfsgerechtes<br />
und wirtschaftliches Management<br />
<strong>des</strong> gesamten Liegenschaftsbereichs<br />
zu gewährleisten.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />
vom 23. Juni 1999 - Seite 11]<br />
Nr. 9 Beheizung von Gebäuden <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>grenzschutzes<br />
(Kapitel 06 25)<br />
9.0<br />
Bei der Bewirtschaftung von Liegenschaften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>grenzschutzes werden technische,<br />
organisatorische und betriebliche Möglichkeiten<br />
zum sparsamen und bedarfsgerechten<br />
Wärmeverbrauch nicht genügend genutzt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die aufgezeigten<br />
Mängel anerkannt. Angesichts <strong>des</strong> jährlichen<br />
Einsparpotenzials von etwa 2 bis 4 Mio. DM<br />
hat es bereits eine Reihe von Maßnahmen<br />
eingeleitet und insbesondere die Dienst- und<br />
Fachaufsicht sowie die Schulung und<br />
Fortbildung seines Personals intensiviert.<br />
9.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium bewirtschaftet in den Grenzschutzpräsidien<br />
der alten Bun<strong>des</strong>länder rd.<br />
1,43 Mio. m 2 Gebäudenutzfläche, wovon rd.<br />
1,165 Mio. m 2 beheizt werden. Hierzu bedient sich<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium, von wenigen fernwärmever-<br />
sorgten Liegenschaften abgesehen, rd. 55 eigener<br />
Heizungszentralen.<br />
Wie schon zuvor bei der Bun<strong>des</strong>wehr (vgl.<br />
Bemerkungen 1993, Drucksache 12/5650 Nr. 103<br />
und Bemerkungen 1994, Drucksache 12/8490 Nr. 98)<br />
hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nunmehr auch den<br />
Einsatz der Wärmeenergie in den Liegenschaften <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>grenzschutzes, für den jährlich<br />
rd. 18 Mio. DM verausgabt werden, auf <strong>des</strong>sen<br />
Wirtschaftlichkeit untersucht. Dabei hat er darauf<br />
geachtet, ob das Bun<strong>des</strong>ministerium die Forderungen<br />
<strong>des</strong> Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 -<br />
zuletzt geändert am 20. Juni 1980 - und der<br />
Heizungsanlagen-Verordnung vom 24. Februar 1982<br />
in der Fassung vom 22. März 1994 erfüllt hat.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass technische,<br />
organisatorische und betriebliche Möglichkeiten<br />
zum sparsamen und bedarfsgerechten Wärmeverbrauch<br />
nicht in dem möglichen Umfang genutzt wurden. So<br />
wurden viele Gebäude unnötig hoch beheizt. Außerdem<br />
fehlte häufig eine wirksame Nacht- und Wochenendabsenkung<br />
der Raumtemperaturen. Auch die Gebäudenutzer<br />
verursachten Verluste von Wärmeenergie durch<br />
ständig geöffnete Fenster oder durch nicht abgesenkte<br />
Beheizung von ungenutzten Räumen.<br />
Der überhöhte Energieverbrauch beruhte im<br />
Wesentlichen auf<br />
- dem Einsatz zum Teil veralteter Steuerungstechnik<br />
für die Bereitstellung der Wärme (trotz<br />
Ablauf gesetzlicher Nachrüstpflichten),<br />
- unvollständigen organisatorischen Vereinbarungen<br />
zwischen Betreiber und Nutzer,<br />
- zum Teil fehlenden und ungenauen Handlungsanweisungen<br />
für den Betreiber der Anlagen wie<br />
für den Nutzer als so genannter Endenergieverbraucher,<br />
- unzureichender Betriebsführung und Überwachung<br />
der Wärmeversorgungsanlagen – insbesondere<br />
Nichtbefolgung bereits bestehender<br />
Betriebsanweisungen und unzureichender<br />
Analyse <strong>des</strong> Betriebserfolges durch den<br />
Anlagenbetreiber - sowie<br />
- unzureichender Dienst- und Fachaufsicht.<br />
Im Hinblick darauf, dass bei üblichen Heiztemperaturen<br />
schon ein Grad an Temperaturreduzierung erfahrungsgemäß<br />
zu einer Energiekosteneinsparung von<br />
rd. 6 v. H. führt, hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof das<br />
gesamte Einsparpotenzial auf jährlich insgesamt<br />
zwischen 2 bis 4 Mio. DM geschätzt (10 bis<br />
20 v. H.).<br />
9.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
aufgefordert, die Mängel abzustellen, und insbesondere<br />
empfohlen, den Unzulänglichkeiten in der<br />
Betriebsführung und Betriebsüberwachung durch<br />
eine wirksamere Dienst- und Fachaufsicht entgegenzuwirken.<br />
Dabei hat er dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
159<br />
angeraten, eine vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof erarbeitete<br />
Check- und Fehlerliste zu erproben und ggf.<br />
weiterzuentwickeln.<br />
9.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Mängel anerkannt.<br />
Angesichts der Sparpotenziale hält es das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für notwendig, nunmehr alle Möglichkeiten<br />
zur Senkung der Liegenschaftskosten auszunutzen<br />
und dies durch eine verstärkte Dienst- und<br />
Fachaufsicht sicherzustellen. So habe es bereits<br />
folgende Maßnahmen eingeleitet:<br />
- Erstellung liegenschaftsbezogener Energiekonzepte,<br />
- Beobachtung der Verbrauchsentwicklung für<br />
Wärmeenergie und andere Bewirtschaftungsaufwendungen,<br />
- Verstärkte Schulung und Fortbildung <strong>des</strong><br />
Liegenschafts- und betriebstechnischen<br />
Personals sowie der Energiebeauftragten der<br />
Standorte bei verstärkter Einbindung in ein<br />
Energiesparprogramm,<br />
- Wiedereinsetzung einer Energiesparkommission,<br />
die die Standorte künftig untersuchen<br />
soll.<br />
Außerdem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf hingewiesen,<br />
dass es eine umfassende Checkliste zur<br />
bedarfsgerechten und sparsamen Betriebsführung<br />
erarbeite sowie ein bereits herausgegebenes<br />
Merkblatt über energiesparen<strong>des</strong> Verhalten<br />
aktualisiere.<br />
9.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof regt an, die Zusammenarbeit<br />
mit dem für die Betriebsüberwachung<br />
zuständigen Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau und den zuständigen Stellen<br />
der Finanzbauverwaltungen der Länder zu<br />
intensivieren.<br />
Da die angekündigten oder eingeleiteten Maßnahmen<br />
noch umgesetzt werden müssen, wird der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof das Vorgehen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
und die künftige Entwicklung auf dem<br />
Gebiet der rationellen Energieverwendung weiter<br />
beobachten und ggf. erneut darüber berichten.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 9:<br />
160<br />
Der Ausschuss hat die Bemerkung zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />
vom 23. Juni 1999 - Seite 13]<br />
Nr. 23 Neubau eines<br />
Berufsförderungswerkes<br />
(Kapitel 11 02 Titelgruppe 01 Titel 893<br />
11)<br />
23.0<br />
Ein Berufsförderungswerk änderte bei der Vergabe<br />
von Bauleistungen nach Angebotsabgabe die Vertragsbedingungen<br />
zu Gunsten eines Bieters. Dadurch<br />
wurde das Wettbewerbsergebnis verfälscht. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
als Zuwendungsgeber hat dies erst<br />
auf Drängen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes beanstandet.<br />
23.1<br />
Der Neubau und das Herrichten bestehender Gebäude<br />
eines Berufsförderungswerkes wurden mit rd.<br />
135 Mio. DM Gesamtkosten veranschlagt. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium, die Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit, die<br />
Bun<strong>des</strong>versicherungsanstalt für Angestellte und die<br />
Bun<strong>des</strong>knappschaft bewilligten davon insgesamt rd.<br />
78 Mio. DM als Zuwendung. Zusätzlich wurden<br />
Mittel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und der Lan<strong>des</strong>versicherungsanstalt<br />
gewährt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
setzte im Einverneh mit den anderen<br />
Zuwendungsgebern die Kosten, den Finanzierungsschlüssel<br />
und die Bewilligungsbedingungen fest. In<br />
den Bewilligungsbedingungen gab es dem<br />
Berufsförderungswerk als Bauherrn und<br />
Zuwendungsempfänger auf, die zuständige Bauverwaltung<br />
rechtzeitig über vorgesehene Auftragsvergaben<br />
zu unterrichten und die Verdingungsordnung<br />
für Bauleistungen (VOB) uneingeschränkt<br />
anzuwenden.<br />
Im Zuge der Vergabe der Rohbauarbeiten für den<br />
Neubau versprach ein Bieter dem Berufsförderungswerk<br />
einen Nachlass von rd. 2,9 Mio. DM auf seine<br />
Angebotssumme von rd. 30 Mio. DM unter der<br />
Bedingung, dass er ohne die in der VOB vorgesehene<br />
Zustimmung <strong>des</strong> Auftraggebers Leistungen an<br />
Nachunternehmer ohne die Anwendung der VOB<br />
weitergeben könne. Erst unter Berücksichtigung der<br />
nachträglichen Vereinbarung hatte das Angebot den<br />
niedrigsten Preis.<br />
Der Bieter erhielt dann als so genannter Min<strong>des</strong>tfordernder<br />
den Auftrag. Die Bauverwaltung wurde über<br />
diese von der VOB abweichenden Vergabe nicht<br />
rechtzeitig informiert. Das Berufsförderungswerk<br />
bezeichnete zunächst im Einvernehmen mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
sein Vorgehen als „sparsame Mittelverwendung“.<br />
23.2<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hätte<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium die Missachtung der<br />
Bewilligungsbedingungen durch das Berufsförderungswerk,<br />
spätestens nach der Mitteilung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, beanstanden müssen.<br />
Statt<strong>des</strong>sen hat es zunächst die Begründung <strong>des</strong><br />
Berufsförderungswerkes für den Verstoß gegen die<br />
Bewilligungsbedingungen übernommen.