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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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legenden Daten nicht vorhanden sind. Dadurch fehlt<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium ein Überblick über die<br />

Kostenentwicklung beim Betrieb und Unterhalt der<br />

einzelnen Objekte ebenso wie bei Baumaßnahmen.<br />

5.1.3<br />

Die vorgenannten Mängel führten in Einzelfällen zu<br />

Fehlentwicklungen mit erheblichen finanziellen<br />

Nachteilen.<br />

5.1.3.1<br />

So hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium im März 1992<br />

gegenüber dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

Bedarf für die bis dahin nicht genutzte, in einem<br />

bevorzugten Wohnviertel gelegene Residenz <strong>des</strong><br />

ehemaligen DDR-Botschafters in Daressalam<br />

angemeldet, um dort eine neue Kanzlei zu errichten.<br />

Im August <strong>des</strong>selben Jahres änderte es sein<br />

Nutzungskonzept, nachdem ein deutsch-britisches<br />

Interesse an einem gemeinsamen Kanzleineubau auf<br />

einem britischen Grundstück festgestellt worden war.<br />

Im Jahre 1993 nutzte es die Liegenschaft mit der<br />

ehemaligen Residenz (269 m² Wohnfläche, 4 666 m²<br />

Grundstücksgröße, Verkehrswert im Jahre 1998: etwa<br />

540 000 DM) für zehn Monate als Ausweichquartier<br />

und richtete sie anschließend für 205 000 DM als<br />

Dienstwohnung her. Seit dem 1. November 1995<br />

wird sie von einem Beamten der Besoldungsgruppe A<br />

7 bewohnt. Die Dienstwohnungsvergütung beträgt<br />

monatlich knapp 1 000 DM, den Mietwert der<br />

Liegenschaft hat das Bun<strong>des</strong>ministerium mit rd.<br />

3 700 DM ermittelt. Die Kanzlei der Botschaft<br />

Daressalam ist weiterhin in drei Stockwerken eines<br />

gemieteten Gebäu<strong>des</strong> untergebracht. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

wandte hierfür über 1,4 Mio. DM an<br />

Mietkosten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober<br />

1990 und dem 31. August 1997 auf. Hinweise auf<br />

eine Prüfung, ob die ehemalige Residenz auf Dauer<br />

als Dienstwohnung benötigt wurde oder für eine<br />

zeitlich befristete Unterbringung der<br />

Botschaftskanzlei - ggf. nach Herrichtung - in<br />

Betracht kam, befanden sich nicht in den Akten.<br />

5.1.3.2<br />

In Wien verfügt das Bun<strong>des</strong>ministerium seit dem<br />

Jahre 1990 über die Liegenschaft Auhofstraße 28-30,<br />

ein 3 430 m² großes Grundstück mit einer<br />

Jugendstilvilla, die eine Gesamtfläche von knapp<br />

1 200 m² aufweist. Der im Jahre 1997 geschätzte<br />

Verkehrswert beläuft sich auf rd. 3,9 Mio. DM. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium beabsichtigt seit dem Jahre 1991<br />

das Gebäude als neue Residenz für den deutschen<br />

Botschafter in der Bun<strong>des</strong>republik Österreich herzurichten,<br />

da insbesondere die privaten Räumlichkeiten<br />

der alten Residenz in der Metternichgasse nicht mehr<br />

dem heutigen Standard entsprechen und für die<br />

angrenzende Kanzlei der Botschaft sowie der<br />

Ständigen Vertretung bei der Organisation für<br />

Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ein<br />

unabweisbarer zusätzlicher Raumbedarf besteht.<br />

Außerdem traten im Sommer 1994 erhebliche, wetter-<br />

bedingte Wasserschäden in den Privaträumen der<br />

alten Residenz auf, so dass der damalige Botschafter<br />

und seine Nachfolgerin eine private Wohnung mieten<br />

mussten. Hierfür hat das Bun<strong>des</strong>ministerium an Mietzuschüssen<br />

und Mietentschädigung bis Ende 1998<br />

<strong>des</strong> Jahres rd. 136 000 DM zu tragen.<br />

Bis zum Juli 1996 stand die Liegenschaft in der<br />

Auhofstraße leer. Das Bun<strong>des</strong>ministerium überließ<br />

sie danach für rd. ein Jahr einer Schwerbehindertenorganisation<br />

gegen Zahlung der Bewirtschaftungskosten.<br />

Im Anschluss an eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

vom August 1997 soll die Villa<br />

nunmehr bis zum Jahresende 1998 als Residenz<br />

hergerichtet werden.<br />

5.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Liegenschaftsmanagement<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für seine Dienstwohnungen<br />

beanstandet.<br />

Eine an den Vorgaben <strong>des</strong> GAD orientierte Bedarfsermittlung<br />

für Dienstwohnungen setzt eine entsprechend<br />

aussagefähige Berichterstattung der Auslandsvertretungen<br />

über die örtlichen Wohnungsmarktverhältnisse<br />

voraus. Sie muss in Verbindung mit den<br />

dienstlichen Erfordernissen Entscheidungsgrundlage<br />

für die Bereitstellung von Dienstwohnungen sein. Die<br />

Berichte der Auslandsvertretungen genügten diesen<br />

Anforderungen vielfach nicht, zum Teil waren selbst<br />

die Grundlagen für eine sachgerechte Bedarfsermittlung<br />

nicht erkennbar. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />

auch bemängelt, dass einmal festgestellter Bedarf<br />

nicht überprüft wurde, insbesondere wenn für eine<br />

solche Prüfung ein konkreter Anlass bestand (z. B.<br />

bei Versetzung <strong>des</strong> Inhabers einer Dienstwohnung<br />

oder bei auslaufendem Mietvertrag).<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat ferner beanstandet, dass<br />

sich das Bun<strong>des</strong>ministerium bei der erstmaligen Deckung<br />

<strong>des</strong> Bedarfs vielfach nicht erkennbar bemühte,<br />

die kostengünstigste Unterbringungsmöglichkeit zu<br />

finden und auch nicht auf Veränderungen bei der<br />

Wohnungsbelegung oder auf zwischenzeitliche Entwicklungen<br />

auf dem örtlichen Wohnungsmarkt mit<br />

der Prüfung günstigerer Handlungsalternativen<br />

reagierte.<br />

Im Hinblick auf den großen Bestand an Dienstwohnungen<br />

und den Vermögenswert hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

die erhebliche Bedeutung eines bedarfsgerechten<br />

und wirtschaftlichen Managements hervorgehoben.<br />

Unabdingbare Voraussetzung dafür sind Aufbau<br />

und Pflege eines DV-gestützten Bestandsverzeichnisses,<br />

das die entscheidungsrelevanten<br />

aktuellen Daten enthält. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />

empfohlen, in diesem Zusammenhang die Erfahrungen<br />

Dritter (Gebietskörperschaften, Unternehmen,<br />

Software-Anbieter) zu nutzen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat schließlich das nicht<br />

sachgerechte Vorgehen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums bei<br />

den übernommenen Liegenschaften in Daressalam<br />

157<br />

und Wien kritisiert. Er hat im Falle Daressalam<br />

ausgeführt, dass spätestens seit August 1992, als das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium die Absicht eines Kanzleineubaus<br />

auf dem Grundstück aufgab, kein Bedarf für die<br />

Liegenschaft mehr vorlag. Ein solcher ergab sich<br />

weder aus der zehnmonatigen Zwischennutzung im<br />

Jahre 1993 noch aus der seit November 1995<br />

vorgenommenen Belegung mit einem Bediensteten<br />

der Besoldungsgruppe A 7. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hätte die ehemalige Botschafterresidenz zur<br />

Verwertung freigeben oder zumin<strong>des</strong>t in Betracht<br />

ziehen sollen, sie bis zum Neubau einer<br />

Gemeinschaftskanzlei mit einem Partner vorübergehend<br />

durch die Kanzlei der Botschaft zu nutzen,<br />

um Mietkosten einzusparen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat weiter die Auffassung<br />

vertreten, dass die unterlassene Nutzung der Liegenschaft<br />

in Wien über einen Zeitraum von mehr als<br />

sechs Jahren ebenfalls nicht den Anforderungen an<br />

ein wirtschaftliches Liegenschaftsmanagement<br />

entsprach. Bei rechtzeitiger Planung und Durchführung<br />

<strong>des</strong> Umbauvorhabens hätten sich zumin<strong>des</strong>t<br />

die Mietzuschüsse und Mietentschädigung für die<br />

Privatwohnung der Botschafterin seit dem Jahre 1994<br />

vermeiden lassen.<br />

5.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat in seiner Stellungnahme<br />

eingeräumt, dass Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bei<br />

Ermittlung und Deckung <strong>des</strong> Bedarfs an Dienstwohnungen<br />

in der Vergangenheit nicht immer<br />

hinreichend Beachtung geschenkt worden sei.<br />

Zumin<strong>des</strong>t habe das Ressort die Erledigung dieser<br />

Aufgabe nicht immer hinreichend aktenkundig<br />

gemacht. Es wolle <strong>des</strong>halb künftig stärker als bisher<br />

Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigen, dabei<br />

aber Überprüfungen <strong>des</strong> Bedarfs und der<br />

Bedarfsdeckung wegen <strong>des</strong> beträchtlichen<br />

Arbeitsaufwan<strong>des</strong> auf die Fälle beschränken, in<br />

denen sich erkennbare Veränderungen ergeben<br />

hätten.<br />

Die Verbesserung <strong>des</strong> Dienstwohnungs-<br />

Managements durch eine DV-gestützte Liegenschaftsverwaltung<br />

zum Zwecke der Kostenüberwachung<br />

bei Betrieb und Unterhalt sowie<br />

laufender Bedarfsprüfung sei eingeleitet; bis zur<br />

angestrebten umfassenden Nutzung werde jedoch<br />

noch längere Zeit benötigt.<br />

Zu den beiden angesprochenen Einzelfällen hat das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium ausgeführt:<br />

Die Herrichtung und Nutzung der ehemaligen Botschafterresidenz<br />

in Daressalam als Dienstwohnung habe dem<br />

Verfall <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> entgegenwirken sollen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

habe dafür eine gemietete Dienstwohnung<br />

aufgegeben. Da die beabsichtigte Belegung durch<br />

einen Beamten <strong>des</strong> höheren Dienstes rotationsbedingt<br />

nicht habe verwirklicht werden können, sei die Dienstwohnung<br />

einem anderen Bediensteten vorläufig<br />

zugewiesen worden. Eine Nutzung als Kanzlei sei auch<br />

158<br />

in Zukunft nicht beabsichtigt, vielmehr sei eine<br />

Gemeinschaftskanzlei mit EU-Partnern Gegenstand<br />

aktueller Überlegungen.<br />

Das Eigentum an der Villa in der Auhofstraße in<br />

Wien sei im Dezember 1991 auf die Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland umgeschrieben worden. Die Planungsvorbereitungen<br />

für die erstmalige Herrichtung zur<br />

künftigen Botschafterresidenz liefen seit Mai 1995.<br />

Der hierfür benötigte hohe Zeitbedarf sei nicht<br />

vorhersehbar gewesen. Eine wirtschaftliche<br />

Zwischennutzung der Villa hätte kostenträchtigen<br />

Herrichtungsaufwand erfordert.<br />

5.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt die Bereitschaft<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, bei der Ermittlung und<br />

Überprüfung <strong>des</strong> Bedarfs an Dienstwohnungen im<br />

Ausland künftig Wirtschaftlichkeitsaspekte stärker<br />

als bisher zu berücksichtigen. Nach seiner<br />

Auffassung kommt dabei der Mitwirkung der<br />

Auslandsvertretungen, insbesondere durch sorgfältige<br />

Beobachtung <strong>des</strong> örtlichen Wohnungsmarktes und<br />

entsprechend aussagefähige Berichterstattung,<br />

besondere Bedeutung zu. Dabei sollte es auch ohne<br />

übermäßigen Arbeitsaufwand möglich sein,<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren, dass Bedarf an<br />

Dienstwohnungen fortbesteht und dass die<br />

Rahmenbedingungen für die Bedarfsdeckung<br />

unverändert geblieben sind. Nur so kann eine<br />

sachbezogene, objektive Entscheidung durch das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium gewährleistet werden. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium wird auch die eingeleitete, DVgestützte<br />

Liegenschaftsverwaltung mit Nachdruck<br />

vorantreiben müssen, um so zur notwendigen<br />

Kostentransparenz beizutragen. Es wird auch hierbei<br />

darauf achten müssen, dass die Auslandsvertretungen<br />

die erforderlichen Daten vor Ort ordnungsgemäß<br />

erheben und darüber nachvollziehbar berichten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner<br />

Auffassung, dass die Fehlentwicklungen in<br />

Zusammenhang mit den Liegenschaften in<br />

Daressalam und Wien bei bedarfsorientierter und<br />

wirtschaftlicher Vorgehensweise hätten vermieden<br />

werden können.<br />

Die Abgabe einer Mietwohnung in Daressalam zeigt,<br />

dass die Bediensteten der Auslandsvertretung auch<br />

ohne die übernommene, ehemalige Residenz ausreichend<br />

untergebracht waren. Indem das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium die größere Residenz nicht zur<br />

Verwertung freigab, band es einen Veräußerungserlös<br />

in Höhe <strong>des</strong> Verkehrswertes.<br />

Der fast sechsjährige Leerstand der aus DDR-Beständen<br />

übernommenen Villa in der Wiener Auhofstraße bleibt<br />

ebenfalls zu beanstanden. Der Einwand <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />

es habe den für den Umbau erforderlichen,<br />

hohen Zeitbedarf nicht vorhersehen können, überzeugt<br />

nicht. Ihm steht entgegen, dass die Planungsvorbereitungen<br />

erst mit vierjähriger Verzögerung<br />

eingeleitet wurden. Da die Villa nun nach Erstellung

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