Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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legenden Daten nicht vorhanden sind. Dadurch fehlt<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium ein Überblick über die<br />
Kostenentwicklung beim Betrieb und Unterhalt der<br />
einzelnen Objekte ebenso wie bei Baumaßnahmen.<br />
5.1.3<br />
Die vorgenannten Mängel führten in Einzelfällen zu<br />
Fehlentwicklungen mit erheblichen finanziellen<br />
Nachteilen.<br />
5.1.3.1<br />
So hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium im März 1992<br />
gegenüber dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />
Bedarf für die bis dahin nicht genutzte, in einem<br />
bevorzugten Wohnviertel gelegene Residenz <strong>des</strong><br />
ehemaligen DDR-Botschafters in Daressalam<br />
angemeldet, um dort eine neue Kanzlei zu errichten.<br />
Im August <strong>des</strong>selben Jahres änderte es sein<br />
Nutzungskonzept, nachdem ein deutsch-britisches<br />
Interesse an einem gemeinsamen Kanzleineubau auf<br />
einem britischen Grundstück festgestellt worden war.<br />
Im Jahre 1993 nutzte es die Liegenschaft mit der<br />
ehemaligen Residenz (269 m² Wohnfläche, 4 666 m²<br />
Grundstücksgröße, Verkehrswert im Jahre 1998: etwa<br />
540 000 DM) für zehn Monate als Ausweichquartier<br />
und richtete sie anschließend für 205 000 DM als<br />
Dienstwohnung her. Seit dem 1. November 1995<br />
wird sie von einem Beamten der Besoldungsgruppe A<br />
7 bewohnt. Die Dienstwohnungsvergütung beträgt<br />
monatlich knapp 1 000 DM, den Mietwert der<br />
Liegenschaft hat das Bun<strong>des</strong>ministerium mit rd.<br />
3 700 DM ermittelt. Die Kanzlei der Botschaft<br />
Daressalam ist weiterhin in drei Stockwerken eines<br />
gemieteten Gebäu<strong>des</strong> untergebracht. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
wandte hierfür über 1,4 Mio. DM an<br />
Mietkosten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober<br />
1990 und dem 31. August 1997 auf. Hinweise auf<br />
eine Prüfung, ob die ehemalige Residenz auf Dauer<br />
als Dienstwohnung benötigt wurde oder für eine<br />
zeitlich befristete Unterbringung der<br />
Botschaftskanzlei - ggf. nach Herrichtung - in<br />
Betracht kam, befanden sich nicht in den Akten.<br />
5.1.3.2<br />
In Wien verfügt das Bun<strong>des</strong>ministerium seit dem<br />
Jahre 1990 über die Liegenschaft Auhofstraße 28-30,<br />
ein 3 430 m² großes Grundstück mit einer<br />
Jugendstilvilla, die eine Gesamtfläche von knapp<br />
1 200 m² aufweist. Der im Jahre 1997 geschätzte<br />
Verkehrswert beläuft sich auf rd. 3,9 Mio. DM. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium beabsichtigt seit dem Jahre 1991<br />
das Gebäude als neue Residenz für den deutschen<br />
Botschafter in der Bun<strong>des</strong>republik Österreich herzurichten,<br />
da insbesondere die privaten Räumlichkeiten<br />
der alten Residenz in der Metternichgasse nicht mehr<br />
dem heutigen Standard entsprechen und für die<br />
angrenzende Kanzlei der Botschaft sowie der<br />
Ständigen Vertretung bei der Organisation für<br />
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ein<br />
unabweisbarer zusätzlicher Raumbedarf besteht.<br />
Außerdem traten im Sommer 1994 erhebliche, wetter-<br />
bedingte Wasserschäden in den Privaträumen der<br />
alten Residenz auf, so dass der damalige Botschafter<br />
und seine Nachfolgerin eine private Wohnung mieten<br />
mussten. Hierfür hat das Bun<strong>des</strong>ministerium an Mietzuschüssen<br />
und Mietentschädigung bis Ende 1998<br />
<strong>des</strong> Jahres rd. 136 000 DM zu tragen.<br />
Bis zum Juli 1996 stand die Liegenschaft in der<br />
Auhofstraße leer. Das Bun<strong>des</strong>ministerium überließ<br />
sie danach für rd. ein Jahr einer Schwerbehindertenorganisation<br />
gegen Zahlung der Bewirtschaftungskosten.<br />
Im Anschluss an eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
vom August 1997 soll die Villa<br />
nunmehr bis zum Jahresende 1998 als Residenz<br />
hergerichtet werden.<br />
5.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Liegenschaftsmanagement<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für seine Dienstwohnungen<br />
beanstandet.<br />
Eine an den Vorgaben <strong>des</strong> GAD orientierte Bedarfsermittlung<br />
für Dienstwohnungen setzt eine entsprechend<br />
aussagefähige Berichterstattung der Auslandsvertretungen<br />
über die örtlichen Wohnungsmarktverhältnisse<br />
voraus. Sie muss in Verbindung mit den<br />
dienstlichen Erfordernissen Entscheidungsgrundlage<br />
für die Bereitstellung von Dienstwohnungen sein. Die<br />
Berichte der Auslandsvertretungen genügten diesen<br />
Anforderungen vielfach nicht, zum Teil waren selbst<br />
die Grundlagen für eine sachgerechte Bedarfsermittlung<br />
nicht erkennbar. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />
auch bemängelt, dass einmal festgestellter Bedarf<br />
nicht überprüft wurde, insbesondere wenn für eine<br />
solche Prüfung ein konkreter Anlass bestand (z. B.<br />
bei Versetzung <strong>des</strong> Inhabers einer Dienstwohnung<br />
oder bei auslaufendem Mietvertrag).<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat ferner beanstandet, dass<br />
sich das Bun<strong>des</strong>ministerium bei der erstmaligen Deckung<br />
<strong>des</strong> Bedarfs vielfach nicht erkennbar bemühte,<br />
die kostengünstigste Unterbringungsmöglichkeit zu<br />
finden und auch nicht auf Veränderungen bei der<br />
Wohnungsbelegung oder auf zwischenzeitliche Entwicklungen<br />
auf dem örtlichen Wohnungsmarkt mit<br />
der Prüfung günstigerer Handlungsalternativen<br />
reagierte.<br />
Im Hinblick auf den großen Bestand an Dienstwohnungen<br />
und den Vermögenswert hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
die erhebliche Bedeutung eines bedarfsgerechten<br />
und wirtschaftlichen Managements hervorgehoben.<br />
Unabdingbare Voraussetzung dafür sind Aufbau<br />
und Pflege eines DV-gestützten Bestandsverzeichnisses,<br />
das die entscheidungsrelevanten<br />
aktuellen Daten enthält. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />
empfohlen, in diesem Zusammenhang die Erfahrungen<br />
Dritter (Gebietskörperschaften, Unternehmen,<br />
Software-Anbieter) zu nutzen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat schließlich das nicht<br />
sachgerechte Vorgehen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums bei<br />
den übernommenen Liegenschaften in Daressalam<br />
157<br />
und Wien kritisiert. Er hat im Falle Daressalam<br />
ausgeführt, dass spätestens seit August 1992, als das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium die Absicht eines Kanzleineubaus<br />
auf dem Grundstück aufgab, kein Bedarf für die<br />
Liegenschaft mehr vorlag. Ein solcher ergab sich<br />
weder aus der zehnmonatigen Zwischennutzung im<br />
Jahre 1993 noch aus der seit November 1995<br />
vorgenommenen Belegung mit einem Bediensteten<br />
der Besoldungsgruppe A 7. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
hätte die ehemalige Botschafterresidenz zur<br />
Verwertung freigeben oder zumin<strong>des</strong>t in Betracht<br />
ziehen sollen, sie bis zum Neubau einer<br />
Gemeinschaftskanzlei mit einem Partner vorübergehend<br />
durch die Kanzlei der Botschaft zu nutzen,<br />
um Mietkosten einzusparen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat weiter die Auffassung<br />
vertreten, dass die unterlassene Nutzung der Liegenschaft<br />
in Wien über einen Zeitraum von mehr als<br />
sechs Jahren ebenfalls nicht den Anforderungen an<br />
ein wirtschaftliches Liegenschaftsmanagement<br />
entsprach. Bei rechtzeitiger Planung und Durchführung<br />
<strong>des</strong> Umbauvorhabens hätten sich zumin<strong>des</strong>t<br />
die Mietzuschüsse und Mietentschädigung für die<br />
Privatwohnung der Botschafterin seit dem Jahre 1994<br />
vermeiden lassen.<br />
5.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat in seiner Stellungnahme<br />
eingeräumt, dass Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bei<br />
Ermittlung und Deckung <strong>des</strong> Bedarfs an Dienstwohnungen<br />
in der Vergangenheit nicht immer<br />
hinreichend Beachtung geschenkt worden sei.<br />
Zumin<strong>des</strong>t habe das Ressort die Erledigung dieser<br />
Aufgabe nicht immer hinreichend aktenkundig<br />
gemacht. Es wolle <strong>des</strong>halb künftig stärker als bisher<br />
Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigen, dabei<br />
aber Überprüfungen <strong>des</strong> Bedarfs und der<br />
Bedarfsdeckung wegen <strong>des</strong> beträchtlichen<br />
Arbeitsaufwan<strong>des</strong> auf die Fälle beschränken, in<br />
denen sich erkennbare Veränderungen ergeben<br />
hätten.<br />
Die Verbesserung <strong>des</strong> Dienstwohnungs-<br />
Managements durch eine DV-gestützte Liegenschaftsverwaltung<br />
zum Zwecke der Kostenüberwachung<br />
bei Betrieb und Unterhalt sowie<br />
laufender Bedarfsprüfung sei eingeleitet; bis zur<br />
angestrebten umfassenden Nutzung werde jedoch<br />
noch längere Zeit benötigt.<br />
Zu den beiden angesprochenen Einzelfällen hat das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium ausgeführt:<br />
Die Herrichtung und Nutzung der ehemaligen Botschafterresidenz<br />
in Daressalam als Dienstwohnung habe dem<br />
Verfall <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> entgegenwirken sollen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
habe dafür eine gemietete Dienstwohnung<br />
aufgegeben. Da die beabsichtigte Belegung durch<br />
einen Beamten <strong>des</strong> höheren Dienstes rotationsbedingt<br />
nicht habe verwirklicht werden können, sei die Dienstwohnung<br />
einem anderen Bediensteten vorläufig<br />
zugewiesen worden. Eine Nutzung als Kanzlei sei auch<br />
158<br />
in Zukunft nicht beabsichtigt, vielmehr sei eine<br />
Gemeinschaftskanzlei mit EU-Partnern Gegenstand<br />
aktueller Überlegungen.<br />
Das Eigentum an der Villa in der Auhofstraße in<br />
Wien sei im Dezember 1991 auf die Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland umgeschrieben worden. Die Planungsvorbereitungen<br />
für die erstmalige Herrichtung zur<br />
künftigen Botschafterresidenz liefen seit Mai 1995.<br />
Der hierfür benötigte hohe Zeitbedarf sei nicht<br />
vorhersehbar gewesen. Eine wirtschaftliche<br />
Zwischennutzung der Villa hätte kostenträchtigen<br />
Herrichtungsaufwand erfordert.<br />
5.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt die Bereitschaft<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, bei der Ermittlung und<br />
Überprüfung <strong>des</strong> Bedarfs an Dienstwohnungen im<br />
Ausland künftig Wirtschaftlichkeitsaspekte stärker<br />
als bisher zu berücksichtigen. Nach seiner<br />
Auffassung kommt dabei der Mitwirkung der<br />
Auslandsvertretungen, insbesondere durch sorgfältige<br />
Beobachtung <strong>des</strong> örtlichen Wohnungsmarktes und<br />
entsprechend aussagefähige Berichterstattung,<br />
besondere Bedeutung zu. Dabei sollte es auch ohne<br />
übermäßigen Arbeitsaufwand möglich sein,<br />
nachvollziehbar zu dokumentieren, dass Bedarf an<br />
Dienstwohnungen fortbesteht und dass die<br />
Rahmenbedingungen für die Bedarfsdeckung<br />
unverändert geblieben sind. Nur so kann eine<br />
sachbezogene, objektive Entscheidung durch das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium gewährleistet werden. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium wird auch die eingeleitete, DVgestützte<br />
Liegenschaftsverwaltung mit Nachdruck<br />
vorantreiben müssen, um so zur notwendigen<br />
Kostentransparenz beizutragen. Es wird auch hierbei<br />
darauf achten müssen, dass die Auslandsvertretungen<br />
die erforderlichen Daten vor Ort ordnungsgemäß<br />
erheben und darüber nachvollziehbar berichten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner<br />
Auffassung, dass die Fehlentwicklungen in<br />
Zusammenhang mit den Liegenschaften in<br />
Daressalam und Wien bei bedarfsorientierter und<br />
wirtschaftlicher Vorgehensweise hätten vermieden<br />
werden können.<br />
Die Abgabe einer Mietwohnung in Daressalam zeigt,<br />
dass die Bediensteten der Auslandsvertretung auch<br />
ohne die übernommene, ehemalige Residenz ausreichend<br />
untergebracht waren. Indem das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium die größere Residenz nicht zur<br />
Verwertung freigab, band es einen Veräußerungserlös<br />
in Höhe <strong>des</strong> Verkehrswertes.<br />
Der fast sechsjährige Leerstand der aus DDR-Beständen<br />
übernommenen Villa in der Wiener Auhofstraße bleibt<br />
ebenfalls zu beanstanden. Der Einwand <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums,<br />
es habe den für den Umbau erforderlichen,<br />
hohen Zeitbedarf nicht vorhersehen können, überzeugt<br />
nicht. Ihm steht entgegen, dass die Planungsvorbereitungen<br />
erst mit vierjähriger Verzögerung<br />
eingeleitet wurden. Da die Villa nun nach Erstellung