Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Aufwand für die Beschreibung der Bauleistungen zu<br />
verringern.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Preisabsprachen<br />
weiter zu erschweren.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat seine Feststellungen<br />
auch der Bauverwaltung (Oberfinanzdirektion)<br />
<strong>des</strong>jenigen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> mitgeteilt, die in ihrem<br />
Gebiet die hier betroffenen <strong>Hochbau</strong>aufgaben <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> wahrnimmt. Er hat gefordert, einen<br />
Ausschluss der betroffenen Unternehmen von den<br />
Bauaufträgen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu prüfen und mögliche<br />
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />
45.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat gegen die<br />
Sachdarstellung, die Bewertung und das Petitum <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes keine Einwände erhoben. Es<br />
hat anerkannt, dass es wegen <strong>des</strong> vermehrten<br />
Einsatzes von freiberuflich Tätigen notwendig<br />
werden kann, über die bereits vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
getroffenen Maßnahmen hinaus weitere<br />
der Korruption entgegenwirkende Regelungen zu<br />
treffen.<br />
Die zuständige Oberfinanzdirektion hat verfügt, dass<br />
an fünf der beteiligten Unternehmen bis zur Klärung<br />
von Schadensersatzansprüchen keine Zahlungen<br />
mehr geleistet werden dürfen, dass sie im Rahmen<br />
beschränkter Ausschreibungen nicht mehr zur<br />
Angebotsabgabe aufzufordern und bei öffentlichen<br />
Ausschreibungen auf Grund von Zweifeln an ihrer<br />
Eignung nicht zu beauftragen sind.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
auf der Grundlage seiner zustimmenden<br />
Äußerung zu den Vorschlägen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
unverzüglich entsprechende Regelungen trifft,<br />
um Preisabsprachen weiter zu erschweren.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 45:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf, ihm<br />
über die ergriffenen Maßnahmen zur<br />
Erschwerung von Preisabsprachen bis zum<br />
1. Juni 1998 zu berichten.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />
vom 3. Juni 1998 - Seite 25]<br />
Nr. 62 Nutzerkonzept und<br />
Bauunterhaltung für eine<br />
bun<strong>des</strong>eigene Liegenschaft<br />
(Kapitel 07 03)<br />
62.1<br />
Seit mehr als 25 Jahren bestehen Überlegungen zur<br />
baulichen Erweiterung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes und<br />
der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft in Karlsruhe. Da die beiden<br />
Institutionen auf dem vorhandenen Grundstück nicht<br />
vollständig untergebracht werden können, wurden für<br />
den Bun<strong>des</strong>gerichtshof mehrere Außenstellen eingerichtet.<br />
Für einen Erweiterungsbau sowie aus Sicherheitsgründen<br />
erwarb die Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland, vertreten durch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Justiz (Bun<strong>des</strong>ministerium), neben anderen<br />
Grundstücken in den Jahren 1975/1977 die Hausgrundstücke<br />
Blumenstraße 9, 11 und 13, die an das<br />
Gelände <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes angrenzen.<br />
Im Jahre 1977 versuchten Terroristen aus einem der<br />
erworbenen Häuser einen Anschlag auf das Dienstgebäude<br />
der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft. Die bis dahin<br />
bewohnten Häuser wurden daraufhin umgehend<br />
geräumt. Den Bewohnern wurden Abfindungen<br />
gezahlt und Ersatzwohnraum bereitgestellt. Erstmals<br />
Ende 1978 beantragte der Bun<strong>des</strong>gerichtshof den<br />
Abriss der Gebäude. Die Stadt Karlsruhe, der Regierungspräsident<br />
in Karlsruhe und das Lan<strong>des</strong>amt für<br />
Denkmalschutz versagten eine Abbruchgenehmigung<br />
und stellten die Gebäude unter Denkmalschutz.<br />
Auf Grund eines Architektenwettbewerbes für die<br />
Erweiterungsvorhaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes und<br />
der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft auf dem vorhandenen<br />
Grundstück wurde im Jahre 1988 eine baureife<br />
Planung erstellt. Die denkmalgeschützten Häuser<br />
waren in die Planung einbezogen. Da im Jahre 1989<br />
die Entscheidung fiel, die Bun<strong>des</strong>anwaltschaft auf<br />
einem anderen Grundstück unterzubringen, wurde<br />
das Vorhaben nicht verwirklicht.<br />
Im Mai 1996 stellte die Stadt Karlsruhe in einem<br />
Vorbescheid ihre Zustimmung zum Abriss der<br />
denkmalgeschützten Häuser Blumenstraße 9 - 13<br />
unter der Bedingung in Aussicht, dass ein Neubau auf<br />
den Grundstücken errichtet wird. Auf Voranfrage <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums an das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen, ob Haushaltsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die<br />
angestrebten Neubaumaßnahmen zur Verfügung<br />
stünden, lehnte dieses im September 1996 eine<br />
Stellungnahme ab, da den Bedarf begründende<br />
Unterlagen nicht vorgelegt wurden. In diesem<br />
Zusammenhang wies es darauf hin, dass nach seinen<br />
Informationen ein Bedarf für eine Neubaumaßnahme<br />
nicht begründet sei. Es lehnte es ab, einen Ansatz für<br />
Planungskosten in den Entwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsplanes<br />
1998 einzustellen. Im Dezember<br />
1996 unterbreitete der Bun<strong>des</strong>gerichtshof dem<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium seinen Wunsch nach einem Erweiterungsbau<br />
für fünf Senate einschließlich<br />
153<br />
Sitzungssälen und nach einem weiteren Neubau für<br />
die Bibliothek und die Dokumentationsstelle auf dem<br />
Gelände <strong>des</strong> bislang von der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft<br />
genutzten Nordgebäu<strong>des</strong>.<br />
Nach dem derzeitigen Stand wird die Bun<strong>des</strong>anwaltschaft<br />
im Jahre 1998 Teile der bisherigen Dienstgebäude<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes frei machen und in<br />
ein anderweitig errichtetes Dienstgebäude umziehen.<br />
Für Abfindungen und Entschädigungen sowie die<br />
bauliche Sicherung und Instandhaltung der nunmehr<br />
seit 20 Jahren leer stehenden, einsturzgefährdeten<br />
Häuser auf den Grundstücken Blumenstraße 9 - 13<br />
wurden bisher Haushaltsmittel in Höhe von rd.<br />
2,4 Mio. DM aufgewendet. Daneben sind dem Land<br />
Baden-Württemberg durch verstärkte Polizeiüberwachung<br />
der leer stehenden Häuser erhebliche<br />
Aufwendungen entstanden.<br />
62.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die seit zwei Jahrzehnten<br />
ungeklärte Nutzung der bun<strong>des</strong>eigenen Grundstücke<br />
Blumenstraße 9 - 13 für nicht länger hinnehmbar.<br />
Er hat angesichts der jährlich weiter wachsenden<br />
Ausgaben für die ungenutzten Grundstücke und die<br />
abbruchreife Bausubstanz das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
wiederholt, aber bislang ohne Erfolg aufgefordert, ein<br />
mit den anderen beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien abgestimmtes,<br />
wirtschaftlich tragfähiges Nutzerkonzept zu<br />
erstellen.<br />
62.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, um die<br />
Angelegenheit voranzubringen, werde es dem<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen in Kürze einen<br />
Bauantrag für den vom Bun<strong>des</strong>gerichtshof angemeldeten<br />
Erweiterungsbedarf vorlegen. Es sei<br />
beabsichtigt, die Planungskosten für das Erweiterungsvorhaben<br />
im Rahmen der Berichterstattergespräche<br />
zum Haushalt 1998 zu erörtern.<br />
62.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet vom Bun<strong>des</strong>ministerium,<br />
dass es unter Berücksichtigung der mit dem<br />
Auszug der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft freiwerdenden<br />
Räume alsbald eine Entscheidung über die<br />
Notwendigkeit einer baulichen Erweiterung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>gerichtshofes herbeiführt. Sofern die<br />
Grundstücke Blumenstraße 9 - 13 nicht für einen<br />
Erweiterungsbau benötigt werden, sollte sie das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium nunmehr zügig einer<br />
wirtschaftlich vertretbaren Verwendung zuführen.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 62:<br />
154<br />
Der Ausschuss hat von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis genommen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />
vom 3. Juni 1998 - Seite 31]<br />
Nr. 84 Bildungszentrum der<br />
Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung in<br />
Plessow<br />
84.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellt bei Prüfungen von<br />
Baumaßnahmen immer wieder fest, dass Bauverwaltungen<br />
mit aufwendigen Bauweisen gegen den<br />
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
verstoßen (vgl. Nrn. 39 bis 41). Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
ist daher bestrebt, Baumaßnahmen<br />
bereits im Planungsstadium zu prüfen, um frühzeitig<br />
auf mögliche Kosteneinsparungen hinweisen zu<br />
können.<br />
Mit diesem Ziel hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof u. a.<br />
zwei Gebäude <strong>des</strong> Bildungszentrums der Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung<br />
in Plessow geprüft, deren Planung<br />
das zuständige Lan<strong>des</strong>bauamt einem freiberuflich<br />
tätigen Architekten übertragen hatte. Die<br />
Gesamtverantwortung für die beiden Baumaßnahmen<br />
oblag dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau (Bun<strong>des</strong>ministerium).<br />
Für den Neubau <strong>des</strong> Kasinos plante der Architekt eine<br />
größere Fläche als vom Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen genehmigt. Zudem sah der Architekt für den<br />
Gastraum eine aufwendige Fassadenkonstruktion mit<br />
raumhoher Isolierverglasung vor. Die Nord- und<br />
Südfassade der Sporthalle plante er ebenfalls mit<br />
raumhoher Isolierverglasung. Teile der Außenwände<br />
beabsichtigte er mit einer Betonstein-Vormauerschale<br />
zu versehen.<br />
Sowohl das zuständige Lan<strong>des</strong>bauamt als auch die<br />
mit der Prüfung der Haushaltsunterlage-Baubeauftragte<br />
Oberfinanzdirektion nahmen diese<br />
baulichen Lösungen hin.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium stellt derzeit Überlegungen<br />
an, Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> künftig von<br />
„schlanken Bauverwaltungen“ durchführen zu lassen.<br />
Dies bedingt, dass Planung und Bauleitung von<br />
Bauvorhaben in verstärktem Maße freiberuflich<br />
Tätigen übertragen werden und die „schlanken<br />
Bauverwaltungen“ sich weitgehend auf eine<br />
Bauherren- und Kontrollfunktion beschränken.<br />
84.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planungen der<br />
beiden Gebäude als unwirtschaftlich beanstandet und<br />
darauf hingewiesen, dass bei einer Beschränkung auf<br />
die genehmigte Fläche, bei Verzicht auf aufwendige<br />
Fassaden und Verminderung der Glasflächen durch<br />
eine Brüstung sowie bei Verzicht auf die aufwendige<br />
Vormauerschale durch Verklinkern oder Verputzen<br />
der Außenwände Kosten in Höhe von annähernd<br />
1 Mio. DM eingespart werden können. Dies sind rd.<br />
10 v. H. der Baukosten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
gebeten, alle aufgezeigten Einsparungsmöglichkeiten<br />
bei der Genehmigung der Haushaltsunterlage -Bau-