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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Aufwand für die Beschreibung der Bauleistungen zu<br />

verringern.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Preisabsprachen<br />

weiter zu erschweren.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat seine Feststellungen<br />

auch der Bauverwaltung (Oberfinanzdirektion)<br />

<strong>des</strong>jenigen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> mitgeteilt, die in ihrem<br />

Gebiet die hier betroffenen <strong>Hochbau</strong>aufgaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> wahrnimmt. Er hat gefordert, einen<br />

Ausschluss der betroffenen Unternehmen von den<br />

Bauaufträgen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu prüfen und mögliche<br />

Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />

45.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat gegen die<br />

Sachdarstellung, die Bewertung und das Petitum <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes keine Einwände erhoben. Es<br />

hat anerkannt, dass es wegen <strong>des</strong> vermehrten<br />

Einsatzes von freiberuflich Tätigen notwendig<br />

werden kann, über die bereits vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

getroffenen Maßnahmen hinaus weitere<br />

der Korruption entgegenwirkende Regelungen zu<br />

treffen.<br />

Die zuständige Oberfinanzdirektion hat verfügt, dass<br />

an fünf der beteiligten Unternehmen bis zur Klärung<br />

von Schadensersatzansprüchen keine Zahlungen<br />

mehr geleistet werden dürfen, dass sie im Rahmen<br />

beschränkter Ausschreibungen nicht mehr zur<br />

Angebotsabgabe aufzufordern und bei öffentlichen<br />

Ausschreibungen auf Grund von Zweifeln an ihrer<br />

Eignung nicht zu beauftragen sind.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

auf der Grundlage seiner zustimmenden<br />

Äußerung zu den Vorschlägen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

unverzüglich entsprechende Regelungen trifft,<br />

um Preisabsprachen weiter zu erschweren.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 45:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf, ihm<br />

über die ergriffenen Maßnahmen zur<br />

Erschwerung von Preisabsprachen bis zum<br />

1. Juni 1998 zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 3. Juni 1998 - Seite 25]<br />

Nr. 62 Nutzerkonzept und<br />

Bauunterhaltung für eine<br />

bun<strong>des</strong>eigene Liegenschaft<br />

(Kapitel 07 03)<br />

62.1<br />

Seit mehr als 25 Jahren bestehen Überlegungen zur<br />

baulichen Erweiterung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes und<br />

der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft in Karlsruhe. Da die beiden<br />

Institutionen auf dem vorhandenen Grundstück nicht<br />

vollständig untergebracht werden können, wurden für<br />

den Bun<strong>des</strong>gerichtshof mehrere Außenstellen eingerichtet.<br />

Für einen Erweiterungsbau sowie aus Sicherheitsgründen<br />

erwarb die Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland, vertreten durch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Justiz (Bun<strong>des</strong>ministerium), neben anderen<br />

Grundstücken in den Jahren 1975/1977 die Hausgrundstücke<br />

Blumenstraße 9, 11 und 13, die an das<br />

Gelände <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes angrenzen.<br />

Im Jahre 1977 versuchten Terroristen aus einem der<br />

erworbenen Häuser einen Anschlag auf das Dienstgebäude<br />

der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft. Die bis dahin<br />

bewohnten Häuser wurden daraufhin umgehend<br />

geräumt. Den Bewohnern wurden Abfindungen<br />

gezahlt und Ersatzwohnraum bereitgestellt. Erstmals<br />

Ende 1978 beantragte der Bun<strong>des</strong>gerichtshof den<br />

Abriss der Gebäude. Die Stadt Karlsruhe, der Regierungspräsident<br />

in Karlsruhe und das Lan<strong>des</strong>amt für<br />

Denkmalschutz versagten eine Abbruchgenehmigung<br />

und stellten die Gebäude unter Denkmalschutz.<br />

Auf Grund eines Architektenwettbewerbes für die<br />

Erweiterungsvorhaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes und<br />

der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft auf dem vorhandenen<br />

Grundstück wurde im Jahre 1988 eine baureife<br />

Planung erstellt. Die denkmalgeschützten Häuser<br />

waren in die Planung einbezogen. Da im Jahre 1989<br />

die Entscheidung fiel, die Bun<strong>des</strong>anwaltschaft auf<br />

einem anderen Grundstück unterzubringen, wurde<br />

das Vorhaben nicht verwirklicht.<br />

Im Mai 1996 stellte die Stadt Karlsruhe in einem<br />

Vorbescheid ihre Zustimmung zum Abriss der<br />

denkmalgeschützten Häuser Blumenstraße 9 - 13<br />

unter der Bedingung in Aussicht, dass ein Neubau auf<br />

den Grundstücken errichtet wird. Auf Voranfrage <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums an das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen, ob Haushaltsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die<br />

angestrebten Neubaumaßnahmen zur Verfügung<br />

stünden, lehnte dieses im September 1996 eine<br />

Stellungnahme ab, da den Bedarf begründende<br />

Unterlagen nicht vorgelegt wurden. In diesem<br />

Zusammenhang wies es darauf hin, dass nach seinen<br />

Informationen ein Bedarf für eine Neubaumaßnahme<br />

nicht begründet sei. Es lehnte es ab, einen Ansatz für<br />

Planungskosten in den Entwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsplanes<br />

1998 einzustellen. Im Dezember<br />

1996 unterbreitete der Bun<strong>des</strong>gerichtshof dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium seinen Wunsch nach einem Erweiterungsbau<br />

für fünf Senate einschließlich<br />

153<br />

Sitzungssälen und nach einem weiteren Neubau für<br />

die Bibliothek und die Dokumentationsstelle auf dem<br />

Gelände <strong>des</strong> bislang von der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft<br />

genutzten Nordgebäu<strong>des</strong>.<br />

Nach dem derzeitigen Stand wird die Bun<strong>des</strong>anwaltschaft<br />

im Jahre 1998 Teile der bisherigen Dienstgebäude<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes frei machen und in<br />

ein anderweitig errichtetes Dienstgebäude umziehen.<br />

Für Abfindungen und Entschädigungen sowie die<br />

bauliche Sicherung und Instandhaltung der nunmehr<br />

seit 20 Jahren leer stehenden, einsturzgefährdeten<br />

Häuser auf den Grundstücken Blumenstraße 9 - 13<br />

wurden bisher Haushaltsmittel in Höhe von rd.<br />

2,4 Mio. DM aufgewendet. Daneben sind dem Land<br />

Baden-Württemberg durch verstärkte Polizeiüberwachung<br />

der leer stehenden Häuser erhebliche<br />

Aufwendungen entstanden.<br />

62.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die seit zwei Jahrzehnten<br />

ungeklärte Nutzung der bun<strong>des</strong>eigenen Grundstücke<br />

Blumenstraße 9 - 13 für nicht länger hinnehmbar.<br />

Er hat angesichts der jährlich weiter wachsenden<br />

Ausgaben für die ungenutzten Grundstücke und die<br />

abbruchreife Bausubstanz das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

wiederholt, aber bislang ohne Erfolg aufgefordert, ein<br />

mit den anderen beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien abgestimmtes,<br />

wirtschaftlich tragfähiges Nutzerkonzept zu<br />

erstellen.<br />

62.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, um die<br />

Angelegenheit voranzubringen, werde es dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen in Kürze einen<br />

Bauantrag für den vom Bun<strong>des</strong>gerichtshof angemeldeten<br />

Erweiterungsbedarf vorlegen. Es sei<br />

beabsichtigt, die Planungskosten für das Erweiterungsvorhaben<br />

im Rahmen der Berichterstattergespräche<br />

zum Haushalt 1998 zu erörtern.<br />

62.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet vom Bun<strong>des</strong>ministerium,<br />

dass es unter Berücksichtigung der mit dem<br />

Auszug der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft freiwerdenden<br />

Räume alsbald eine Entscheidung über die<br />

Notwendigkeit einer baulichen Erweiterung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>gerichtshofes herbeiführt. Sofern die<br />

Grundstücke Blumenstraße 9 - 13 nicht für einen<br />

Erweiterungsbau benötigt werden, sollte sie das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium nunmehr zügig einer<br />

wirtschaftlich vertretbaren Verwendung zuführen.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 62:<br />

154<br />

Der Ausschuss hat von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 3. Juni 1998 - Seite 31]<br />

Nr. 84 Bildungszentrum der<br />

Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung in<br />

Plessow<br />

84.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellt bei Prüfungen von<br />

Baumaßnahmen immer wieder fest, dass Bauverwaltungen<br />

mit aufwendigen Bauweisen gegen den<br />

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

verstoßen (vgl. Nrn. 39 bis 41). Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

ist daher bestrebt, Baumaßnahmen<br />

bereits im Planungsstadium zu prüfen, um frühzeitig<br />

auf mögliche Kosteneinsparungen hinweisen zu<br />

können.<br />

Mit diesem Ziel hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof u. a.<br />

zwei Gebäude <strong>des</strong> Bildungszentrums der Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung<br />

in Plessow geprüft, deren Planung<br />

das zuständige Lan<strong>des</strong>bauamt einem freiberuflich<br />

tätigen Architekten übertragen hatte. Die<br />

Gesamtverantwortung für die beiden Baumaßnahmen<br />

oblag dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau (Bun<strong>des</strong>ministerium).<br />

Für den Neubau <strong>des</strong> Kasinos plante der Architekt eine<br />

größere Fläche als vom Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen genehmigt. Zudem sah der Architekt für den<br />

Gastraum eine aufwendige Fassadenkonstruktion mit<br />

raumhoher Isolierverglasung vor. Die Nord- und<br />

Südfassade der Sporthalle plante er ebenfalls mit<br />

raumhoher Isolierverglasung. Teile der Außenwände<br />

beabsichtigte er mit einer Betonstein-Vormauerschale<br />

zu versehen.<br />

Sowohl das zuständige Lan<strong>des</strong>bauamt als auch die<br />

mit der Prüfung der Haushaltsunterlage-Baubeauftragte<br />

Oberfinanzdirektion nahmen diese<br />

baulichen Lösungen hin.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium stellt derzeit Überlegungen<br />

an, Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> künftig von<br />

„schlanken Bauverwaltungen“ durchführen zu lassen.<br />

Dies bedingt, dass Planung und Bauleitung von<br />

Bauvorhaben in verstärktem Maße freiberuflich<br />

Tätigen übertragen werden und die „schlanken<br />

Bauverwaltungen“ sich weitgehend auf eine<br />

Bauherren- und Kontrollfunktion beschränken.<br />

84.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planungen der<br />

beiden Gebäude als unwirtschaftlich beanstandet und<br />

darauf hingewiesen, dass bei einer Beschränkung auf<br />

die genehmigte Fläche, bei Verzicht auf aufwendige<br />

Fassaden und Verminderung der Glasflächen durch<br />

eine Brüstung sowie bei Verzicht auf die aufwendige<br />

Vormauerschale durch Verklinkern oder Verputzen<br />

der Außenwände Kosten in Höhe von annähernd<br />

1 Mio. DM eingespart werden können. Dies sind rd.<br />

10 v. H. der Baukosten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

gebeten, alle aufgezeigten Einsparungsmöglichkeiten<br />

bei der Genehmigung der Haushaltsunterlage -Bau-

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