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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 40:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf,<br />

künftig dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit in allen Phasen<br />

der Planung von Baumaßnahmen stärker<br />

Rechnung zu tragen und darauf zu achten,<br />

dass die Haushaltsunterlagen sorgfältiger<br />

auf Einsparungsmöglichkeiten geprüft<br />

werden.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 3. Juni 1998 -S.23]<br />

Nr. 41 Baumaßnahmen für die<br />

Truppenunterkunft in Sanitz<br />

41.0<br />

Bei der Sanierung von zwei Gebäuden für die<br />

Truppenunterkunft in Sanitz verursachte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium durch die Errichtung<br />

eines unnötigen Verbindungsganges vermeidbare<br />

Kosten in Höhe von rd. 0,4 Mio. DM.<br />

41.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium baute im Jahre 1994 in der<br />

Truppenunterkunft Sanitz u. a. zwei Gebäude mit<br />

einem Investitionsvolumen von insgesamt rd.<br />

5,3 Mio. DM zu Stabsgebäuden um.<br />

Zwischen den in rd. 20 m Entfernung parallel<br />

zueinander stehenden, zweigeschossigen Gebäuden<br />

errichtete es einen ebenerdigen, vollverglasten<br />

Verbindungsgang mit einem aufwendigen Eingangsbereich<br />

in der Mitte. Die Baukosten für den<br />

Verbindungsgang betragen rd. 0,4 Mio. DM. Die<br />

jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf mehrere<br />

Tausend DM.<br />

Das Obergeschoss <strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong> ist nicht durch<br />

eine Innentreppe, sondern nur über eine Außentreppe<br />

erreichbar. Auf dem Weg zu diesem Obergeschoss<br />

müssen Nutzer ungeachtet <strong>des</strong> Verbindungsganges<br />

etwa 50 m im Freien zu dieser Außentreppe gehen.<br />

41.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat den Verbindungsgang<br />

für entbehrlich gehalten. Den in den Gebäuden<br />

beschäftigten Soldaten ist es zuzumuten, die kurze<br />

Wegstrecke zwischen den Gebäuden auch bei<br />

schlechter Witterung im Freien zurückzulegen. Dies<br />

gilt erst recht, wenn ein Teil der Nutzer ohnehin<br />

gezwungen ist, sich auf dem Weg zum Obergeschoss<br />

<strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong> der Witterung auszusetzen.<br />

41.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, der Verbin-<br />

dungsgang sei vom Nutzer gefordert worden, um<br />

die Arbeitsabläufe innerhalb <strong>des</strong> Stabsgebäu<strong>des</strong><br />

rationell und witterungsunabhängig zu gestalten.<br />

Das nur über eine Außentreppe erreichbare<br />

Obergeschoss sei bewusst vom Stabsteil getrennt<br />

worden, weil es der Unterbringung von Soldaten<br />

diene. Der Verbindungsgang habe neben der<br />

betrieblichen auch eine gestalterische Funktion,<br />

weil er gleichzeitig Eingangsbereich sei.<br />

Funktionalität und Gestaltung seien unter<br />

Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit angemessen in die Planung eingeflossen.<br />

Die Kosten <strong>des</strong> Verbindungsganges seien<br />

mit 225 000 DM veranschlagt, die Baumaßnahme<br />

sei noch nicht abgerechnet. Die jährlichen<br />

Betriebskosten beliefen sich auf rd. 2 500 DM.<br />

41.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner Auffassung,<br />

dass der Verbindungsgang funktional überflüssig ist.<br />

Eines gemeinsamen Eingangsbereiches zwischen den<br />

beiden Stabsgebäuden hätte es auch nicht bedurft. Dies<br />

gilt unabhängig davon, für welchen Zweck das Obergeschoss<br />

<strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong> genutzt wird.<br />

Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium genannten Kosten sind<br />

unvollständig. Nicht erfasst sind u. a. die Kosten für<br />

die Anbindung <strong>des</strong> Verbindungsganges an die beiden<br />

Gebäude und für die Installation der Heizung sowie<br />

der Elektrotechnik. Die jährlichen Betriebskosten hat<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium sehr niedrig angesetzt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in dem überflüssigen<br />

gläsernen Verbindungsgang ein Beispiel für den<br />

sorglosen Umgang mit Steuergeldern.<br />

41.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof weist nachdrücklich darauf<br />

hin, dass er bei seinen Prüfungen immer wieder<br />

gleichartige Mängel feststellt, die überwiegend durch<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium zu vertreten sind. Bei den<br />

drei Baumaßnahmen Offizierschule <strong>des</strong> Heeres<br />

Dresden, Marinetechnikschule Parow und Truppenunterkunft<br />

Sanitz hat es nicht notwendige<br />

Verbindungsgänge zwischen Gebäuden mit Kosten in<br />

Höhe von rd. 1,4 Mio. DM gefordert. Erst auf<br />

nachdrückliches Drängen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

hat es auf die Verbindungsgänge in Parow und<br />

Dresden verzichtet.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird seiner Gesamtverantwortung<br />

für den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln<br />

bisher nicht in vollem Umfang gerecht. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass es künftig den<br />

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in<br />

allen Phasen der Planung von Baumaßnahmen stärker<br />

beachtet und dafür Sorge trägt, dass Einsparungsmöglichkeiten<br />

konsequent genutzt werden.<br />

151<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 41:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf,<br />

künftig besser auf die Wirtschaftlichkeit<br />

seiner Bauplanungen zu achten und dabei<br />

vor allem bei Verbindungsbauten zwischen<br />

Gebäuden strengere Maßstäbe<br />

anzulegen als bisher<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 3. Juni 1998 - Seite 23f]<br />

Nr. 45 Preisabsprachen bei der<br />

Vergabe von Baumaßnahmen<br />

(Einzelplan 25)<br />

45.0<br />

Es besteht der begründete Verdacht, dass<br />

Bieter bei der Vergabe von Bauleistungen in<br />

mehreren Fällen Preisabsprachen getroffen<br />

haben und dem Bund daraus ein Nachteil von<br />

über 1 Mio. DM entstanden ist. Die Möglichkeit<br />

von Preisabsprachen wurde durch mangelhaftes<br />

Verwaltungshandeln begünstigt.<br />

45.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte in seinen<br />

Bemerkungen 1996 (Drucksache 13/5700 Nr. 47)<br />

über von ihm festgestellte Manipulationen bei<br />

Bauvorhaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />

Verteidigung berichtet.<br />

Seitdem hat er bei weiteren Baumaßnahmen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung Hinweise auf<br />

Preisabsprachen gefunden.<br />

45.2<br />

Bei neun beschränkten Ausschreibungen - diese Vergabeart<br />

war auf Grund der für die neuen<br />

Bun<strong>des</strong>länder geltenden Sonderregelungen zulässig -<br />

legte ein Bediensteter <strong>des</strong> zuständigen Bauamtes in<br />

der für jede Vergabe neu zu erstellenden „Liste der<br />

aufzufordernden Unternehmen“ einen nahezu<br />

identischen Bieterkreis fest. Ein Bewerber besaß eine<br />

Kopie einer dieser Listen <strong>des</strong> Bauamtes. Aus einem<br />

Vermerk ging die Verabredung der Bewerber zu<br />

einem Treffen hervor. Es fanden sich auch Hinweise,<br />

dass einer der Bewerber die Preise für die anderen in<br />

deren Leistungsverzeichnissen „vorgeschrieben“<br />

hatte.<br />

Bei allen Vergaben erhielt das min<strong>des</strong>tfordernde<br />

Unternehmen aus dem beschränkten Bewerberkreis<br />

den Zuschlag. Von den neun Aufträgen gingen acht,<br />

sie beinhalteten durchweg <strong>Hochbau</strong>leistungen, an ein<br />

Unternehmen. Lediglich ein Auftrag mit Tiefbauleistungen<br />

wurde an ein anderes Unternehmen aus<br />

152<br />

dem Bewerberkreis vergeben.<br />

Diese Feststellungen begründen den Verdacht, dass<br />

die Bieter in allen neun Fällen bei der Bewerbung um<br />

die Bauaufträge Preisabsprachen trafen. Da den<br />

Bewerbern der Bieterkreis bekannt war, liegt der Verdacht<br />

nahe, dass die Preisabsprachen aus dem<br />

zuständigen Bauamt heraus unterstützt wurden.<br />

Nach Einschätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes entstand<br />

dem Bund durch die vermuteten<br />

Preisabsprachen mit der Folge unangemessen hoher<br />

Preise ein finanzieller Nachteil in Höhe von rd.<br />

1,2 Mio. DM.<br />

45.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat seine Feststellungen<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium mitgeteilt und darauf<br />

hingewiesen, dass, wie die geschilderten Fälle erneut<br />

gezeigt haben, Preisabsprachen durch beschränkte<br />

Ausschreibungen wesentlich begünstigt werden.<br />

Sollte im Einzelfall eine beschränkte Ausschreibung<br />

unumgänglich sein, ist es daher umso wichtiger,<br />

Preisabsprachen z. B. dadurch zu erschweren, dass<br />

ein ausreichend großer und immer wieder<br />

wechselnder Bieterkreis zusammengestellt wird.<br />

Die geschilderten Fälle zeigen auch die<br />

Notwendigkeit auf, dass die Liste der aufzufordernden<br />

Unternehmen von Amtsvorständen oder<br />

wechselnden Vergabebeauftragten abgeändert wird,<br />

indem diese Streichungen vornehmen und neue<br />

Unternehmen hinzusetzen. Das Formblatt „Liste der<br />

aufzufordernden Unternehmen“ sollte so abgefasst<br />

werden, dass vom Amtsvorstand oder vom<br />

Vergabebeauftragten regelmäßig eine Abänderung<br />

<strong>des</strong> Bieterkreises verlangt wird. Der Verzicht auf eine<br />

Abänderung ist zu begründen. Die Bieterlisten sind<br />

vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren.<br />

Wegen <strong>des</strong> vermehrten Einsatzes freiberuflich Tätiger<br />

durch die zunehmend „verschlankten“ Bauverwaltungen<br />

hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof über die geschilderten<br />

Einzelfälle hinaus darauf hingewiesen, dass auch<br />

an der Baumaßnahme beteiligte freiberuflich Tätige<br />

keine Bewerber bestimmen und die Liste nicht zur<br />

Kenntnis erhalten sollten.<br />

Um Preisabsprachen bei Beteiligung freiberuflich<br />

Tätiger zu erschweren, sollten diese weder<br />

Vergabeunterlagen noch Pläne oder dergleichen<br />

versenden oder auslegen. In den Leistungsverzeichnissen<br />

sollten nur in den unbedingt<br />

erforderlichen Fällen bestimmte Erzeugnisse,<br />

Verfahren, Ursprungsorte oder Bezugsquellen<br />

benannt werden, um zu erschweren, dass der<br />

Bieterkreis bei einem Hersteller oder Lieferanten<br />

bekannt und dieses Wissen zu Preisabsprachen<br />

genutzt wird. Nach den Prüfungserkenntnissen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes wird der Grundsatz,<br />

Leistungen neutral zu beschreiben, gerade von<br />

freiberuflich Tätigen zu wenig beachtet, um den

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