Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 40:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf,<br />
künftig dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit in allen Phasen<br />
der Planung von Baumaßnahmen stärker<br />
Rechnung zu tragen und darauf zu achten,<br />
dass die Haushaltsunterlagen sorgfältiger<br />
auf Einsparungsmöglichkeiten geprüft<br />
werden.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />
vom 3. Juni 1998 -S.23]<br />
Nr. 41 Baumaßnahmen für die<br />
Truppenunterkunft in Sanitz<br />
41.0<br />
Bei der Sanierung von zwei Gebäuden für die<br />
Truppenunterkunft in Sanitz verursachte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium durch die Errichtung<br />
eines unnötigen Verbindungsganges vermeidbare<br />
Kosten in Höhe von rd. 0,4 Mio. DM.<br />
41.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium baute im Jahre 1994 in der<br />
Truppenunterkunft Sanitz u. a. zwei Gebäude mit<br />
einem Investitionsvolumen von insgesamt rd.<br />
5,3 Mio. DM zu Stabsgebäuden um.<br />
Zwischen den in rd. 20 m Entfernung parallel<br />
zueinander stehenden, zweigeschossigen Gebäuden<br />
errichtete es einen ebenerdigen, vollverglasten<br />
Verbindungsgang mit einem aufwendigen Eingangsbereich<br />
in der Mitte. Die Baukosten für den<br />
Verbindungsgang betragen rd. 0,4 Mio. DM. Die<br />
jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf mehrere<br />
Tausend DM.<br />
Das Obergeschoss <strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong> ist nicht durch<br />
eine Innentreppe, sondern nur über eine Außentreppe<br />
erreichbar. Auf dem Weg zu diesem Obergeschoss<br />
müssen Nutzer ungeachtet <strong>des</strong> Verbindungsganges<br />
etwa 50 m im Freien zu dieser Außentreppe gehen.<br />
41.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat den Verbindungsgang<br />
für entbehrlich gehalten. Den in den Gebäuden<br />
beschäftigten Soldaten ist es zuzumuten, die kurze<br />
Wegstrecke zwischen den Gebäuden auch bei<br />
schlechter Witterung im Freien zurückzulegen. Dies<br />
gilt erst recht, wenn ein Teil der Nutzer ohnehin<br />
gezwungen ist, sich auf dem Weg zum Obergeschoss<br />
<strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong> der Witterung auszusetzen.<br />
41.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, der Verbin-<br />
dungsgang sei vom Nutzer gefordert worden, um<br />
die Arbeitsabläufe innerhalb <strong>des</strong> Stabsgebäu<strong>des</strong><br />
rationell und witterungsunabhängig zu gestalten.<br />
Das nur über eine Außentreppe erreichbare<br />
Obergeschoss sei bewusst vom Stabsteil getrennt<br />
worden, weil es der Unterbringung von Soldaten<br />
diene. Der Verbindungsgang habe neben der<br />
betrieblichen auch eine gestalterische Funktion,<br />
weil er gleichzeitig Eingangsbereich sei.<br />
Funktionalität und Gestaltung seien unter<br />
Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit angemessen in die Planung eingeflossen.<br />
Die Kosten <strong>des</strong> Verbindungsganges seien<br />
mit 225 000 DM veranschlagt, die Baumaßnahme<br />
sei noch nicht abgerechnet. Die jährlichen<br />
Betriebskosten beliefen sich auf rd. 2 500 DM.<br />
41.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner Auffassung,<br />
dass der Verbindungsgang funktional überflüssig ist.<br />
Eines gemeinsamen Eingangsbereiches zwischen den<br />
beiden Stabsgebäuden hätte es auch nicht bedurft. Dies<br />
gilt unabhängig davon, für welchen Zweck das Obergeschoss<br />
<strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong> genutzt wird.<br />
Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium genannten Kosten sind<br />
unvollständig. Nicht erfasst sind u. a. die Kosten für<br />
die Anbindung <strong>des</strong> Verbindungsganges an die beiden<br />
Gebäude und für die Installation der Heizung sowie<br />
der Elektrotechnik. Die jährlichen Betriebskosten hat<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium sehr niedrig angesetzt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in dem überflüssigen<br />
gläsernen Verbindungsgang ein Beispiel für den<br />
sorglosen Umgang mit Steuergeldern.<br />
41.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof weist nachdrücklich darauf<br />
hin, dass er bei seinen Prüfungen immer wieder<br />
gleichartige Mängel feststellt, die überwiegend durch<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium zu vertreten sind. Bei den<br />
drei Baumaßnahmen Offizierschule <strong>des</strong> Heeres<br />
Dresden, Marinetechnikschule Parow und Truppenunterkunft<br />
Sanitz hat es nicht notwendige<br />
Verbindungsgänge zwischen Gebäuden mit Kosten in<br />
Höhe von rd. 1,4 Mio. DM gefordert. Erst auf<br />
nachdrückliches Drängen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
hat es auf die Verbindungsgänge in Parow und<br />
Dresden verzichtet.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird seiner Gesamtverantwortung<br />
für den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln<br />
bisher nicht in vollem Umfang gerecht. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass es künftig den<br />
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in<br />
allen Phasen der Planung von Baumaßnahmen stärker<br />
beachtet und dafür Sorge trägt, dass Einsparungsmöglichkeiten<br />
konsequent genutzt werden.<br />
151<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 41:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf,<br />
künftig besser auf die Wirtschaftlichkeit<br />
seiner Bauplanungen zu achten und dabei<br />
vor allem bei Verbindungsbauten zwischen<br />
Gebäuden strengere Maßstäbe<br />
anzulegen als bisher<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />
vom 3. Juni 1998 - Seite 23f]<br />
Nr. 45 Preisabsprachen bei der<br />
Vergabe von Baumaßnahmen<br />
(Einzelplan 25)<br />
45.0<br />
Es besteht der begründete Verdacht, dass<br />
Bieter bei der Vergabe von Bauleistungen in<br />
mehreren Fällen Preisabsprachen getroffen<br />
haben und dem Bund daraus ein Nachteil von<br />
über 1 Mio. DM entstanden ist. Die Möglichkeit<br />
von Preisabsprachen wurde durch mangelhaftes<br />
Verwaltungshandeln begünstigt.<br />
45.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte in seinen<br />
Bemerkungen 1996 (Drucksache 13/5700 Nr. 47)<br />
über von ihm festgestellte Manipulationen bei<br />
Bauvorhaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />
Verteidigung berichtet.<br />
Seitdem hat er bei weiteren Baumaßnahmen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung Hinweise auf<br />
Preisabsprachen gefunden.<br />
45.2<br />
Bei neun beschränkten Ausschreibungen - diese Vergabeart<br />
war auf Grund der für die neuen<br />
Bun<strong>des</strong>länder geltenden Sonderregelungen zulässig -<br />
legte ein Bediensteter <strong>des</strong> zuständigen Bauamtes in<br />
der für jede Vergabe neu zu erstellenden „Liste der<br />
aufzufordernden Unternehmen“ einen nahezu<br />
identischen Bieterkreis fest. Ein Bewerber besaß eine<br />
Kopie einer dieser Listen <strong>des</strong> Bauamtes. Aus einem<br />
Vermerk ging die Verabredung der Bewerber zu<br />
einem Treffen hervor. Es fanden sich auch Hinweise,<br />
dass einer der Bewerber die Preise für die anderen in<br />
deren Leistungsverzeichnissen „vorgeschrieben“<br />
hatte.<br />
Bei allen Vergaben erhielt das min<strong>des</strong>tfordernde<br />
Unternehmen aus dem beschränkten Bewerberkreis<br />
den Zuschlag. Von den neun Aufträgen gingen acht,<br />
sie beinhalteten durchweg <strong>Hochbau</strong>leistungen, an ein<br />
Unternehmen. Lediglich ein Auftrag mit Tiefbauleistungen<br />
wurde an ein anderes Unternehmen aus<br />
152<br />
dem Bewerberkreis vergeben.<br />
Diese Feststellungen begründen den Verdacht, dass<br />
die Bieter in allen neun Fällen bei der Bewerbung um<br />
die Bauaufträge Preisabsprachen trafen. Da den<br />
Bewerbern der Bieterkreis bekannt war, liegt der Verdacht<br />
nahe, dass die Preisabsprachen aus dem<br />
zuständigen Bauamt heraus unterstützt wurden.<br />
Nach Einschätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes entstand<br />
dem Bund durch die vermuteten<br />
Preisabsprachen mit der Folge unangemessen hoher<br />
Preise ein finanzieller Nachteil in Höhe von rd.<br />
1,2 Mio. DM.<br />
45.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat seine Feststellungen<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium mitgeteilt und darauf<br />
hingewiesen, dass, wie die geschilderten Fälle erneut<br />
gezeigt haben, Preisabsprachen durch beschränkte<br />
Ausschreibungen wesentlich begünstigt werden.<br />
Sollte im Einzelfall eine beschränkte Ausschreibung<br />
unumgänglich sein, ist es daher umso wichtiger,<br />
Preisabsprachen z. B. dadurch zu erschweren, dass<br />
ein ausreichend großer und immer wieder<br />
wechselnder Bieterkreis zusammengestellt wird.<br />
Die geschilderten Fälle zeigen auch die<br />
Notwendigkeit auf, dass die Liste der aufzufordernden<br />
Unternehmen von Amtsvorständen oder<br />
wechselnden Vergabebeauftragten abgeändert wird,<br />
indem diese Streichungen vornehmen und neue<br />
Unternehmen hinzusetzen. Das Formblatt „Liste der<br />
aufzufordernden Unternehmen“ sollte so abgefasst<br />
werden, dass vom Amtsvorstand oder vom<br />
Vergabebeauftragten regelmäßig eine Abänderung<br />
<strong>des</strong> Bieterkreises verlangt wird. Der Verzicht auf eine<br />
Abänderung ist zu begründen. Die Bieterlisten sind<br />
vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren.<br />
Wegen <strong>des</strong> vermehrten Einsatzes freiberuflich Tätiger<br />
durch die zunehmend „verschlankten“ Bauverwaltungen<br />
hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof über die geschilderten<br />
Einzelfälle hinaus darauf hingewiesen, dass auch<br />
an der Baumaßnahme beteiligte freiberuflich Tätige<br />
keine Bewerber bestimmen und die Liste nicht zur<br />
Kenntnis erhalten sollten.<br />
Um Preisabsprachen bei Beteiligung freiberuflich<br />
Tätiger zu erschweren, sollten diese weder<br />
Vergabeunterlagen noch Pläne oder dergleichen<br />
versenden oder auslegen. In den Leistungsverzeichnissen<br />
sollten nur in den unbedingt<br />
erforderlichen Fällen bestimmte Erzeugnisse,<br />
Verfahren, Ursprungsorte oder Bezugsquellen<br />
benannt werden, um zu erschweren, dass der<br />
Bieterkreis bei einem Hersteller oder Lieferanten<br />
bekannt und dieses Wissen zu Preisabsprachen<br />
genutzt wird. Nach den Prüfungserkenntnissen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes wird der Grundsatz,<br />
Leistungen neutral zu beschreiben, gerade von<br />
freiberuflich Tätigen zu wenig beachtet, um den