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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Bun<strong>des</strong>baudirektion, ihre Aktivitäten einzustellen<br />

und die Ausschreibung aufzuheben.<br />

Das Grundstück wurde im März 1997 ohne weitere<br />

Ausschreibung für 85 Mio. DM verkauft. Zudem ließ<br />

das Auswärtige Amt den bestehenden Mietvertrag für<br />

rd. 736 000 DM je Jahr zum 31. März 1997 kündigen,<br />

nicht zuletzt wegen der wiederholten Kritik an der<br />

Miethöhe in der Presse und der vom Vermieter in<br />

Aussicht gestellten erneuten Mieterhöhung um rd. 20<br />

v. H. Inzwischen wurde eine andere Dienstwohnung<br />

für rd. 480 000 DM pro Jahr gemietet.<br />

5.1.7<br />

Der Entscheidungsprozess für die Unterbringung <strong>des</strong><br />

Generalkonsuls in Hongkong dauerte fast 16 Jahre<br />

und kostete die Verwaltung etwa 2 bis 3 Mio. DM für<br />

Sach- und Personalaufwand einschließlich der Honorare<br />

für Architekten, Gutachter und Rechtsanwälte<br />

sowie erhebliche Kosten für zahlreiche Dienstreisen<br />

nach Hongkong. Der ungewöhnlich hohe Arbeitsaufwand<br />

der Beteiligten zeigt sich zudem auch in einer<br />

Vielzahl von Akten mit inzwischen mehreren tausend<br />

Schriftstücken.<br />

5.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat den Entscheidungsprozess<br />

zur Unterbringung <strong>des</strong> Generalkonsuls in Hongkong als<br />

zu langwierig und zu aufwendig beanstandet. Er hat<br />

zudem das zögerliche, widersprüchliche und nicht<br />

kostenorientierte Handeln der Verwaltung kritisiert. Die<br />

jahrelangen erfolglosen Versuche der Bedarfsdeckung<br />

haben zu den überdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten<br />

und dann schließlich zu einem Verkauf <strong>des</strong><br />

Grundstücks unter Zeitdruck geführt.<br />

Die beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien sind den Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aus den Jahren<br />

1992 bis 1994, auf einen Neubau zu verzichten<br />

oder andernfalls die Wirtschaftlichkeit der Bedarfsdeckung<br />

unter Einbeziehung <strong>des</strong> Grundstückswertes zu<br />

ermitteln, erst im Jahre 1996 gefolgt. Bei<br />

rechtzeitigen Wertermittlungen und Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />

gemäß dem mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes entwickelten Leitfaden <strong>des</strong><br />

Auswärtigen Amtes für Unterbringungsmaßnahmen<br />

wäre von vornherein erkennbar gewesen, dass weder<br />

ein Neubau noch der Grundstückstausch oder das<br />

Investorenmodell wirtschaftlich zu vertreten waren.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat insbesondere<br />

bemängelt:<br />

Das Auswärtige Amt hat nicht rechtzeitig und ausreichend<br />

Klarheit über den (vier Mal geänderten) Raumbedarf<br />

für das Wohngebäude <strong>des</strong> Generalkonsuls<br />

geschaffen. Zudem hat es seine Verpflichtung, die<br />

Wirtschaftlichkeit der Alternativen für die Bedarfsdeckung<br />

(Neubau, Grundstückstausch, Investorenvorhaben)<br />

nachzuweisen, nicht erfüllt und dadurch<br />

ebenfalls eine zielgerichtete, zügige Entscheidungsfindung<br />

beeinträchtigt. Dies zeigen auch<br />

die verzögerte Änderung der als zu hoch erkannten<br />

Mietbelastung und zuletzt der unter Zeitdruck<br />

erfolgte Verkauf <strong>des</strong> Grundstücks unter Verzicht auf<br />

die sonst übliche Ausschreibung.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />

und Städtebau hat den Entscheidungsprozess <strong>des</strong><br />

Auswärtigen Amtes nicht ausreichend durch<br />

Beratung unterstützt. Es hat das Interesse der ihr<br />

nachgeordneten Bun<strong>des</strong>baudirektion, einen Neubau<br />

zu errichten, nicht ausreichend aufsichtlich gelenkt<br />

und Planungsaktivitäten ohne Auftrag zugelassen.<br />

Zudem hat es nicht sichergestellt, dass ein ständiger,<br />

umfassender Informationsfluss von der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

besteht und diese rechtzeitig<br />

vollständige Unterlagen bereitstellt. Dies hat dazu<br />

beigetragen, dass Kostenvergleiche und Wertermittlungen<br />

für Entscheidungen fehlten. Außerdem hat<br />

die Bun<strong>des</strong>baudirektion ihr bekannte Informationen<br />

zur Unwirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Investorenvorhabens<br />

weder ausreichend geprüft noch weitergegeben und<br />

statt<strong>des</strong>sen an ihren Neubauplänen festgehalten. Dies<br />

war ebenfalls mitursächlich dafür, dass wichtige<br />

Entscheidungen, wie der Verzicht auf einen Neubau<br />

und der Verkauf <strong>des</strong> Grundstücks, um mehrere Jahre<br />

verzögert wurden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat den Konzepten<br />

<strong>des</strong> Auswärtigen Amtes zur Bedarfsdeckung<br />

vorbehaltlich der Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, grundsätzlich<br />

zugestimmt, ohne in der Folgezeit hinreichend<br />

auf der Beachtung seiner Vorbehalte<br />

bestanden zu haben.<br />

Insgesamt hält der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Zusammenarbeit<br />

der Bun<strong>des</strong>ministerien und der ihnen nachgeordneten<br />

Dienststellen bei der Entscheidungsfindung<br />

für unzureichend. Insbesondere beim<br />

Grundstückstausch und beim Investorenmodell<br />

bestehen Unsicherheiten bei der Aufgabenverteilung<br />

und Defizite bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen<br />

als einer wesentlichen<br />

Entscheidungsgrundlage für die Bedarfsdeckung.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl, dass die Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

gemeinsam die Entscheidungsprozesse<br />

und Verfahrensabläufe für die Bedarfsdeckung <strong>des</strong><br />

Auswärtigen Dienstes mit Immobilien überprüfen.<br />

Ergänzend zu den bestehenden Verfahren für die<br />

Planung und Durchführung von Baumaßnahmen hält<br />

es der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auch für dringend erforderlich,<br />

die Aufgabenverteilung zwischen den<br />

Bun<strong>des</strong>ministerien und die Verfahrensabläufe bei<br />

Kauf- und Mietentscheidungen sowie Tausch-,<br />

Leasing- und Investorenverträgen für Immobilien zu<br />

regeln, weil diese Alternativen der Bedarfsdeckung<br />

künftig verstärkt nach wirtschaftlichen Kriterien zu<br />

vergleichen sein werden.<br />

Dabei verkennt der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nicht, dass<br />

sachgerechte Wirtschaftlichkeitsvergleiche der oben<br />

genannten Alternativen komplex sind. In der Privatwirtschaft<br />

werden damit zusammenhängende<br />

145<br />

Untersuchungen und Entscheidungen zunehmend in<br />

einem Immobilienmanagement zusammengefasst. In<br />

der Verwaltung sind in diesem Bereich<br />

Teilentscheidungen und Teilaktivitäten auf mehrere<br />

Entscheidungsträger aufgeteilt, wodurch Entscheidungsprozesse<br />

auf Grund mangelnder<br />

Koordinierung zeit- und kostenaufwendiger sowie fehlerträchtiger<br />

sind. Daher sollte auch geprüft werden, ob<br />

eine Bündelung von Aufgaben und Entscheidungen für<br />

Immobilien sinnvoll und wirtschaftlich ist.<br />

5.3<br />

Das Auswärtige Amt hat zum Sachstand erklärt, dass<br />

das Grundstück trotz der vom Käufer zu tragenden<br />

erheblichen finanziellen und genehmigungsrechtlichen<br />

Risiken (z. B. Bebauung, Nutzung, Hangsicherung) für<br />

85 Mio. DM - d. h. 20 v. H. über der letzten Wertermittlung<br />

- günstig veräußert worden sei. Außerdem<br />

habe es für den Generalkonsul eine kleinere<br />

Dienstwohnung zu weitaus günstigeren Mietkonditionen<br />

als bisher gemietet. Insoweit sei man den<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nachgekommen.<br />

Das Auswärtige Amt hat zur Frage der Wirtschaftlichkeit<br />

seiner Maßnahmen angemerkt, dass<br />

ressorteigene Grundstücke für Auslandsvertretungen<br />

unter Berücksichtigung von Faktoren politischer und<br />

repräsentativer Art einzusetzen seien. Die rein<br />

rechnerische Betrachtung lasse die langfristig nicht<br />

vorhersehbaren Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt<br />

außer Betracht. Es habe außerdem objektiv nicht<br />

vorhersehen können, dass der Neubau einmal aus<br />

fiskalischen Gründen verschoben werden musste und<br />

dass politische Überlegungen zu Änderungen <strong>des</strong><br />

Raumbedarfs führten. Wegen <strong>des</strong> näherrückenden<br />

Souveränitätsübergangs Hongkongs habe das<br />

Auswärtige Amt mit dem Grundstückstausch eine<br />

schnelle Lösung der Unterbringungsproblematik angestrebt.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Investorenverfahrens habe das<br />

Auswärtige Amt bei der Bedarfsdeckung Neuland<br />

betreten. Der Fall Hongkong habe allerdings Schwachstellen<br />

aufgezeigt.<br />

Das Auswärtige Amt hat weiterhin erklärt, dass das<br />

bestehende Regelwerk <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Inlandsbaumaßnahmen<br />

den komplexen Anforderungen <strong>des</strong><br />

Bau- und Immobilienmanagements im Ausland nicht<br />

mehr genüge. Es halte <strong>des</strong>halb eine Änderung der<br />

Verwaltungsabläufe für erforderlich, ein externes<br />

Immobilienmanagement aber für problematisch. Die<br />

Überarbeitung der Verwaltungsregelungen sei<br />

gemeinsam mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingeleitet.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />

und Städtebau hat gleichfalls darauf verwiesen, dass<br />

sich bei dem im Falle Hongkong erstmals<br />

begangenen Weg der Deckung <strong>des</strong> Baubedarfs durch<br />

privatfinanzierte Investorenprojekte im Ausland<br />

zahlreiche, nicht leicht zu lösende Fragestellungen<br />

ergäben. Probleme hat das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

146<br />

Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auch für die<br />

Zusammenarbeit und für den Informationsfluss mit<br />

seiner nachgeordneten Bun<strong>des</strong>baudirektion eingeräumt;<br />

<strong>des</strong>halb habe es die Entscheidungsprozesse<br />

nicht ausreichend unterstützen können. Es wolle die<br />

Arbeitsabläufe mit der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

verbessern.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat eingeräumt,<br />

dass keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen <strong>des</strong> Auswärtigen<br />

Amtes im Falle Hongkong vorgelegen<br />

haben - auch nicht bei seinen wegen <strong>des</strong><br />

Souveränitätsübergangs Hongkongs unter Zeitdruck<br />

stehenden Zustimmungen zum Grundstückstausch<br />

und zum Investorenverfahren; beide Zustimmungen<br />

seien unter Vorbehalten erfolgt.<br />

Abschließend hat das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen erklärt, dass die Koordinierung zwischen<br />

den Ressorts verbessert werden müsse und dass es<br />

künftig verstärkt auf eine geordnete Planung von<br />

Vorhaben hinwirken werde. Eine Bündelung von<br />

Aufgaben und Entscheidungen beim Immobilienmanagement<br />

müsse aber nicht zwangsläufig zu einer<br />

Verfahrensbeschleunigung und zu Kosteneinsparungen<br />

führen.<br />

5.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nimmt zur Kenntnis, dass<br />

das Auswärtige Amt und das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Schwachstellen<br />

bei der Bedarfsdeckung und erhebliche<br />

Schwierigkeiten im Verwaltungshandeln im Falle der<br />

Dienstwohnung für den Generalkonsul eingeräumt<br />

haben. Gemeinsam haben die Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

erklärt, die für die Bedarfsdeckung mit Immobilien<br />

im Ausland geltenden Regelungen zu überarbeiten<br />

und die Verfahrensabläufe verbessern zu wollen.<br />

Bei diesem in Aussicht gestellten Bemühen ist nach<br />

Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes insbesondere<br />

darauf hinzuwirken, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

bei allen Maßnahmen zur Deckung <strong>des</strong><br />

Bedarfs an Immobilien zwingend zu erstellen sind, auch<br />

wenn die wirtschaftlichste Alternative später aus<br />

anderen, z. B. politischen oder repräsentativen Gründen<br />

nicht gewählt wird. Solche Gründe rechtfertigen nicht<br />

das Fehlen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, da<br />

die finanziellen Auswirkungen als wichtige Grundlage<br />

für Verwaltungsentscheidungen über finanzwirksame<br />

Maßnahmen in jedem Fall zur Verfügung stehen<br />

müssen; das betrifft auch Planungen und Vorverträge.<br />

Auch die Einlassung <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes, wonach<br />

die Nutzung <strong>des</strong> Grundstücks in Hongkong wegen <strong>des</strong><br />

baldigen Souveränitätsübergangs Hongkongs als einzig<br />

sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahme erschien, ist<br />

durch die nachträglich auf Verlangen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

ermittelten Zahlen über die finanziellen<br />

Auswirkungen widerlegt. Der beabsichtigte<br />

Grundstückstausch und das eingeleitete<br />

Investorenvorhaben waren Fehlentscheidungen mit<br />

Folgekosten in Millionenhöhe, die bei vorheriger

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