Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Bun<strong>des</strong>baudirektion, ihre Aktivitäten einzustellen<br />
und die Ausschreibung aufzuheben.<br />
Das Grundstück wurde im März 1997 ohne weitere<br />
Ausschreibung für 85 Mio. DM verkauft. Zudem ließ<br />
das Auswärtige Amt den bestehenden Mietvertrag für<br />
rd. 736 000 DM je Jahr zum 31. März 1997 kündigen,<br />
nicht zuletzt wegen der wiederholten Kritik an der<br />
Miethöhe in der Presse und der vom Vermieter in<br />
Aussicht gestellten erneuten Mieterhöhung um rd. 20<br />
v. H. Inzwischen wurde eine andere Dienstwohnung<br />
für rd. 480 000 DM pro Jahr gemietet.<br />
5.1.7<br />
Der Entscheidungsprozess für die Unterbringung <strong>des</strong><br />
Generalkonsuls in Hongkong dauerte fast 16 Jahre<br />
und kostete die Verwaltung etwa 2 bis 3 Mio. DM für<br />
Sach- und Personalaufwand einschließlich der Honorare<br />
für Architekten, Gutachter und Rechtsanwälte<br />
sowie erhebliche Kosten für zahlreiche Dienstreisen<br />
nach Hongkong. Der ungewöhnlich hohe Arbeitsaufwand<br />
der Beteiligten zeigt sich zudem auch in einer<br />
Vielzahl von Akten mit inzwischen mehreren tausend<br />
Schriftstücken.<br />
5.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat den Entscheidungsprozess<br />
zur Unterbringung <strong>des</strong> Generalkonsuls in Hongkong als<br />
zu langwierig und zu aufwendig beanstandet. Er hat<br />
zudem das zögerliche, widersprüchliche und nicht<br />
kostenorientierte Handeln der Verwaltung kritisiert. Die<br />
jahrelangen erfolglosen Versuche der Bedarfsdeckung<br />
haben zu den überdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten<br />
und dann schließlich zu einem Verkauf <strong>des</strong><br />
Grundstücks unter Zeitdruck geführt.<br />
Die beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien sind den Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aus den Jahren<br />
1992 bis 1994, auf einen Neubau zu verzichten<br />
oder andernfalls die Wirtschaftlichkeit der Bedarfsdeckung<br />
unter Einbeziehung <strong>des</strong> Grundstückswertes zu<br />
ermitteln, erst im Jahre 1996 gefolgt. Bei<br />
rechtzeitigen Wertermittlungen und Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />
gemäß dem mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes entwickelten Leitfaden <strong>des</strong><br />
Auswärtigen Amtes für Unterbringungsmaßnahmen<br />
wäre von vornherein erkennbar gewesen, dass weder<br />
ein Neubau noch der Grundstückstausch oder das<br />
Investorenmodell wirtschaftlich zu vertreten waren.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat insbesondere<br />
bemängelt:<br />
Das Auswärtige Amt hat nicht rechtzeitig und ausreichend<br />
Klarheit über den (vier Mal geänderten) Raumbedarf<br />
für das Wohngebäude <strong>des</strong> Generalkonsuls<br />
geschaffen. Zudem hat es seine Verpflichtung, die<br />
Wirtschaftlichkeit der Alternativen für die Bedarfsdeckung<br />
(Neubau, Grundstückstausch, Investorenvorhaben)<br />
nachzuweisen, nicht erfüllt und dadurch<br />
ebenfalls eine zielgerichtete, zügige Entscheidungsfindung<br />
beeinträchtigt. Dies zeigen auch<br />
die verzögerte Änderung der als zu hoch erkannten<br />
Mietbelastung und zuletzt der unter Zeitdruck<br />
erfolgte Verkauf <strong>des</strong> Grundstücks unter Verzicht auf<br />
die sonst übliche Ausschreibung.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />
und Städtebau hat den Entscheidungsprozess <strong>des</strong><br />
Auswärtigen Amtes nicht ausreichend durch<br />
Beratung unterstützt. Es hat das Interesse der ihr<br />
nachgeordneten Bun<strong>des</strong>baudirektion, einen Neubau<br />
zu errichten, nicht ausreichend aufsichtlich gelenkt<br />
und Planungsaktivitäten ohne Auftrag zugelassen.<br />
Zudem hat es nicht sichergestellt, dass ein ständiger,<br />
umfassender Informationsfluss von der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
besteht und diese rechtzeitig<br />
vollständige Unterlagen bereitstellt. Dies hat dazu<br />
beigetragen, dass Kostenvergleiche und Wertermittlungen<br />
für Entscheidungen fehlten. Außerdem hat<br />
die Bun<strong>des</strong>baudirektion ihr bekannte Informationen<br />
zur Unwirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Investorenvorhabens<br />
weder ausreichend geprüft noch weitergegeben und<br />
statt<strong>des</strong>sen an ihren Neubauplänen festgehalten. Dies<br />
war ebenfalls mitursächlich dafür, dass wichtige<br />
Entscheidungen, wie der Verzicht auf einen Neubau<br />
und der Verkauf <strong>des</strong> Grundstücks, um mehrere Jahre<br />
verzögert wurden.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat den Konzepten<br />
<strong>des</strong> Auswärtigen Amtes zur Bedarfsdeckung<br />
vorbehaltlich der Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, grundsätzlich<br />
zugestimmt, ohne in der Folgezeit hinreichend<br />
auf der Beachtung seiner Vorbehalte<br />
bestanden zu haben.<br />
Insgesamt hält der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Zusammenarbeit<br />
der Bun<strong>des</strong>ministerien und der ihnen nachgeordneten<br />
Dienststellen bei der Entscheidungsfindung<br />
für unzureichend. Insbesondere beim<br />
Grundstückstausch und beim Investorenmodell<br />
bestehen Unsicherheiten bei der Aufgabenverteilung<br />
und Defizite bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen<br />
als einer wesentlichen<br />
Entscheidungsgrundlage für die Bedarfsdeckung.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl, dass die Bun<strong>des</strong>ministerien<br />
gemeinsam die Entscheidungsprozesse<br />
und Verfahrensabläufe für die Bedarfsdeckung <strong>des</strong><br />
Auswärtigen Dienstes mit Immobilien überprüfen.<br />
Ergänzend zu den bestehenden Verfahren für die<br />
Planung und Durchführung von Baumaßnahmen hält<br />
es der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auch für dringend erforderlich,<br />
die Aufgabenverteilung zwischen den<br />
Bun<strong>des</strong>ministerien und die Verfahrensabläufe bei<br />
Kauf- und Mietentscheidungen sowie Tausch-,<br />
Leasing- und Investorenverträgen für Immobilien zu<br />
regeln, weil diese Alternativen der Bedarfsdeckung<br />
künftig verstärkt nach wirtschaftlichen Kriterien zu<br />
vergleichen sein werden.<br />
Dabei verkennt der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nicht, dass<br />
sachgerechte Wirtschaftlichkeitsvergleiche der oben<br />
genannten Alternativen komplex sind. In der Privatwirtschaft<br />
werden damit zusammenhängende<br />
145<br />
Untersuchungen und Entscheidungen zunehmend in<br />
einem Immobilienmanagement zusammengefasst. In<br />
der Verwaltung sind in diesem Bereich<br />
Teilentscheidungen und Teilaktivitäten auf mehrere<br />
Entscheidungsträger aufgeteilt, wodurch Entscheidungsprozesse<br />
auf Grund mangelnder<br />
Koordinierung zeit- und kostenaufwendiger sowie fehlerträchtiger<br />
sind. Daher sollte auch geprüft werden, ob<br />
eine Bündelung von Aufgaben und Entscheidungen für<br />
Immobilien sinnvoll und wirtschaftlich ist.<br />
5.3<br />
Das Auswärtige Amt hat zum Sachstand erklärt, dass<br />
das Grundstück trotz der vom Käufer zu tragenden<br />
erheblichen finanziellen und genehmigungsrechtlichen<br />
Risiken (z. B. Bebauung, Nutzung, Hangsicherung) für<br />
85 Mio. DM - d. h. 20 v. H. über der letzten Wertermittlung<br />
- günstig veräußert worden sei. Außerdem<br />
habe es für den Generalkonsul eine kleinere<br />
Dienstwohnung zu weitaus günstigeren Mietkonditionen<br />
als bisher gemietet. Insoweit sei man den<br />
Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nachgekommen.<br />
Das Auswärtige Amt hat zur Frage der Wirtschaftlichkeit<br />
seiner Maßnahmen angemerkt, dass<br />
ressorteigene Grundstücke für Auslandsvertretungen<br />
unter Berücksichtigung von Faktoren politischer und<br />
repräsentativer Art einzusetzen seien. Die rein<br />
rechnerische Betrachtung lasse die langfristig nicht<br />
vorhersehbaren Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt<br />
außer Betracht. Es habe außerdem objektiv nicht<br />
vorhersehen können, dass der Neubau einmal aus<br />
fiskalischen Gründen verschoben werden musste und<br />
dass politische Überlegungen zu Änderungen <strong>des</strong><br />
Raumbedarfs führten. Wegen <strong>des</strong> näherrückenden<br />
Souveränitätsübergangs Hongkongs habe das<br />
Auswärtige Amt mit dem Grundstückstausch eine<br />
schnelle Lösung der Unterbringungsproblematik angestrebt.<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> Investorenverfahrens habe das<br />
Auswärtige Amt bei der Bedarfsdeckung Neuland<br />
betreten. Der Fall Hongkong habe allerdings Schwachstellen<br />
aufgezeigt.<br />
Das Auswärtige Amt hat weiterhin erklärt, dass das<br />
bestehende Regelwerk <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Inlandsbaumaßnahmen<br />
den komplexen Anforderungen <strong>des</strong><br />
Bau- und Immobilienmanagements im Ausland nicht<br />
mehr genüge. Es halte <strong>des</strong>halb eine Änderung der<br />
Verwaltungsabläufe für erforderlich, ein externes<br />
Immobilienmanagement aber für problematisch. Die<br />
Überarbeitung der Verwaltungsregelungen sei<br />
gemeinsam mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingeleitet.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />
und Städtebau hat gleichfalls darauf verwiesen, dass<br />
sich bei dem im Falle Hongkong erstmals<br />
begangenen Weg der Deckung <strong>des</strong> Baubedarfs durch<br />
privatfinanzierte Investorenprojekte im Ausland<br />
zahlreiche, nicht leicht zu lösende Fragestellungen<br />
ergäben. Probleme hat das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
146<br />
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auch für die<br />
Zusammenarbeit und für den Informationsfluss mit<br />
seiner nachgeordneten Bun<strong>des</strong>baudirektion eingeräumt;<br />
<strong>des</strong>halb habe es die Entscheidungsprozesse<br />
nicht ausreichend unterstützen können. Es wolle die<br />
Arbeitsabläufe mit der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
verbessern.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen hat eingeräumt,<br />
dass keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen <strong>des</strong> Auswärtigen<br />
Amtes im Falle Hongkong vorgelegen<br />
haben - auch nicht bei seinen wegen <strong>des</strong><br />
Souveränitätsübergangs Hongkongs unter Zeitdruck<br />
stehenden Zustimmungen zum Grundstückstausch<br />
und zum Investorenverfahren; beide Zustimmungen<br />
seien unter Vorbehalten erfolgt.<br />
Abschließend hat das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen erklärt, dass die Koordinierung zwischen<br />
den Ressorts verbessert werden müsse und dass es<br />
künftig verstärkt auf eine geordnete Planung von<br />
Vorhaben hinwirken werde. Eine Bündelung von<br />
Aufgaben und Entscheidungen beim Immobilienmanagement<br />
müsse aber nicht zwangsläufig zu einer<br />
Verfahrensbeschleunigung und zu Kosteneinsparungen<br />
führen.<br />
5.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nimmt zur Kenntnis, dass<br />
das Auswärtige Amt und das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Schwachstellen<br />
bei der Bedarfsdeckung und erhebliche<br />
Schwierigkeiten im Verwaltungshandeln im Falle der<br />
Dienstwohnung für den Generalkonsul eingeräumt<br />
haben. Gemeinsam haben die Bun<strong>des</strong>ministerien<br />
erklärt, die für die Bedarfsdeckung mit Immobilien<br />
im Ausland geltenden Regelungen zu überarbeiten<br />
und die Verfahrensabläufe verbessern zu wollen.<br />
Bei diesem in Aussicht gestellten Bemühen ist nach<br />
Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes insbesondere<br />
darauf hinzuwirken, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />
bei allen Maßnahmen zur Deckung <strong>des</strong><br />
Bedarfs an Immobilien zwingend zu erstellen sind, auch<br />
wenn die wirtschaftlichste Alternative später aus<br />
anderen, z. B. politischen oder repräsentativen Gründen<br />
nicht gewählt wird. Solche Gründe rechtfertigen nicht<br />
das Fehlen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, da<br />
die finanziellen Auswirkungen als wichtige Grundlage<br />
für Verwaltungsentscheidungen über finanzwirksame<br />
Maßnahmen in jedem Fall zur Verfügung stehen<br />
müssen; das betrifft auch Planungen und Vorverträge.<br />
Auch die Einlassung <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes, wonach<br />
die Nutzung <strong>des</strong> Grundstücks in Hongkong wegen <strong>des</strong><br />
baldigen Souveränitätsübergangs Hongkongs als einzig<br />
sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahme erschien, ist<br />
durch die nachträglich auf Verlangen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
ermittelten Zahlen über die finanziellen<br />
Auswirkungen widerlegt. Der beabsichtigte<br />
Grundstückstausch und das eingeleitete<br />
Investorenvorhaben waren Fehlentscheidungen mit<br />
Folgekosten in Millionenhöhe, die bei vorheriger