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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Den Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes auf die<br />

Notwendigkeit eines frühzeitigen schlüssigen<br />

Gesamtkonzeptes für Sanierungsmaßnahmen haben<br />

sowohl das Bun<strong>des</strong>ministerium als auch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen in Erlassen an die<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen der neuen Bun<strong>des</strong>länder<br />

aufgenommen.<br />

88.4<br />

Dem Anliegen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist damit<br />

hinreichend Rechnung getragen. Er wird sich zu<br />

gegebener Zeit von der Wirksamkeit der<br />

veränderten Regelungen überzeugen.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Prüfungsbemerkung Nummer 88:<br />

Die Bemerkung wurde zustimmend zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />

vom 5. Februar 1998 - Seite 44]<br />

Auszüge aus den Bemerkungen 1997 (BT-Drs. 13/8550 v. 8. Oktober 1997)<br />

Nr. 5 Dienstwohnung <strong>des</strong> Generalkonsuls<br />

in Hongkong<br />

(Kapitel 05 03 Titel 739 11)<br />

5.0<br />

Das Auswärtige Amt sowie das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau<br />

versuchten fast 16 Jahre lang ohne Erfolg,<br />

für den Generalkonsul in Hongkong eine neue<br />

Dienstwohnung zu bauen, nachdem das Bisherige<br />

eigene Dienstgebäude durch Erdrutsche<br />

beschädigt worden war. Da die Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

nicht hinreichend auf die<br />

Wirtschaftlichkeit und die Koordinierung ihrer<br />

Bemühungen achteten, scheiterten mehrere<br />

Neubauplanungen, ein Grundstückstausch<br />

sowie ein Investorenvorhaben. Das schwerfällige<br />

Handeln der Verwaltung verursachte<br />

einen ungewöhnlich hohen Sach- und Personalaufwand<br />

von mehreren Millionen DM. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt, die Verfahrensabläufe<br />

der Bun<strong>des</strong>ministerien zur<br />

Bedarfsdeckung mit Immobilien für den Auswärtigen<br />

Dienst neu zu regeln und dabei auch<br />

zu prüfen, ob eine Bündelung der Aufgaben für<br />

das Immobilienmanagement sinnvoll und wirtschaftlich<br />

ist. Die Bun<strong>des</strong>ministerien haben zugesagt,<br />

die entsprechenden Verfahrensregelungen<br />

zu verbessern.<br />

5.1<br />

5.1.1<br />

Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland besaß bis März 1997<br />

in Hongkong ein dem deutschen Erbbaurecht<br />

vergleichbares, bis zum Jahre 2032 laufen<strong>des</strong> britisches<br />

„Crown lease“ für ein Grundstück. Auf diesem rd.<br />

6 700 m 2 großen Hanggrundstück befand sich das<br />

Dienstwohngebäude <strong>des</strong> Generalkonsuls mit rd. 350 m 2<br />

Hauptnutzfläche.<br />

Das Gebäude wurde Ende der 70er-Jahre durch mehrere<br />

Erdrutsche beschädigt. Da die Bun<strong>des</strong>baudirektion die<br />

Sanierung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> als nicht vertretbar ansah,<br />

wollte das Auswärtige Amt damals das Gebäude abreißen<br />

und durch einen etwa gleich großen Neubau<br />

ersetzen lassen. Nachdem die Planung abgeschlossen<br />

war, musste das Bauvorhaben im Jahre 1983 wegen<br />

fehlender Haushaltsmittel aufgeschoben werden.<br />

Wegen der Grundstücksrisiken auf Grund weiterer<br />

Abrutschbewegungen wollte das Auswärtige Amt im<br />

Jahre 1987 zunächst auf den Neubau verzichten und das<br />

Grundstück verkaufen oder tauschen. Nachdem elf zu<br />

diesem Zweck begutachtete Kauf- und Mietobjekte<br />

nicht geeignet erschienen, befürwortete die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion wiederum einen Neubau mit<br />

zusätzlichen baulichen Hangsicherungen; die<br />

Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde nicht belegt.<br />

Ein Jahr später gab das Auswärtige Amt die Nutzung<br />

der Liegenschaft wegen der zunehmenden<br />

Gebäu<strong>des</strong>chäden auf und mietete für den Generalkonsul<br />

ein Wohngebäude für rd. 360 000 DM je Jahr. Seitdem<br />

war das alte Dienstwohngebäude ungenutzt.<br />

5.1.2<br />

Im Jahre 1989 griff das Auswärtige Amt die Neubauabsicht<br />

wieder auf, weil Hongkong auch künftig politisch<br />

und wirtschaftlich bedeutend sei und die Repräsentationsaufgaben<br />

<strong>des</strong> Generalkonsuls zunehmen würden. Es<br />

erhöhte <strong>des</strong>halb den Raumbedarf auf 709 m 2<br />

Hauptnutzfläche. Nachdem die hierzu erarbeitete<br />

Planung eines freiberuflichen Architekten keine<br />

Zustimmung gefunden hatte, legte die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion im Jahre 1992 einen eigenen<br />

Vorentwurf mit geschätzten Gesamtkosten von rd.<br />

13,7 Mio. DM vor. Nach Prüfung der Unterlagen teilte<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />

und Städtebau dem Auswärtigen Amt mit, dass der<br />

Neubau gegenüber der derzeitigen Miete unwirtschaftlich<br />

sei.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl auf Grund einer Prüfung<br />

im Jahre 1992, auf den Neubau zu verzichten.<br />

Ungeachtet <strong>des</strong>sen wurde die Maßnahme im Haushalt<br />

<strong>des</strong> Jahres 1994 veranschlagt.<br />

Die Bun<strong>des</strong>baudirektion legte im Jahre 1993 eine Haus-<br />

143<br />

haltsunterlage für den Neubau vor, ohne den nach dem<br />

Leitfaden <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes erforderlichen Nachweis<br />

der Wirtschaftlichkeit beizufügen.<br />

Das Auswärtige Amt bestand entgegen der oben<br />

genannten Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

weiterhin auf einem Neubau; es reduzierte jedoch den<br />

Raumbedarf um rd. 200 m 2 Hauptnutzfläche, weil ein<br />

weiteres Generalkonsulat für Südchina in Kanton eingerichtet<br />

werden sollte.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl daraufhin im<br />

Jahre 1994 nochmals, auf den Neubau zu verzichten<br />

und die Nutzungsrechte an dem Grundstück<br />

möglichst bald zu verkaufen, wenn es nicht unter<br />

neuen Gesichtspunkten gelänge nachzuweisen, dass<br />

der Neubau unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />

Grundstückswertes wirtschaftlich sei.<br />

Von dem neuen Raumbedarfsplan <strong>des</strong> Auswärtigen<br />

Amtes mit 519 m 2 Hauptnutzfläche genehmigte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen nur 399 m 2 und verlangte<br />

mit Hinweis auf die Forderung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes u. a. den Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />

eines Neubaus unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />

Grundstückswertes.<br />

5.1.3<br />

Für die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />

erhielt das Generalkonsulat im Jahre 1994<br />

„unverbindliche Wertschätzungen“ von drei Maklern<br />

zwischen 82,8 bis 97,7 Mio. DM für das Nutzungsrecht<br />

an dem Grundstück. Da das Auswärtige Amt<br />

die Wirtschaftlichkeit für den kleinen Neubau auf<br />

dem großen, wertvollen Grundstück nicht nachweisen<br />

konnte, beabsichtigte es nunmehr einen Grundstückstausch<br />

mit Wertausgleich.<br />

Nach der Begutachtung mehrerer Tauschgrundstücke<br />

schloss das Auswärtige Amt im Dezember 1995<br />

hierzu einen „bedingt rechtsverbindlichen Vertrag“<br />

ab, ohne über ein baufachliches Gutachten sowie<br />

Wertermittlungen zu verfügen und ohne die oben<br />

genannten Wertangaben der drei Makler zu<br />

berücksichtigen. Nachdem die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

auf Verlangen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Finanzen<br />

Anfang 1996 die Werte der Tauschobjekte geprüft<br />

und festgestellt hatte, dass der vorgesehene<br />

Grundstückstausch zu einem Verlust von rd.<br />

38 Mio. DM für den Bund führen würde, lehnte das<br />

Auswärtige Amt das Angebot innerhalb der<br />

Erklärungsfrist ab und wollte das Grundstück nun an<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen zum Verkauf<br />

abgeben.<br />

5.1.4<br />

Als sich das Scheitern <strong>des</strong> Grundstückstausches im April<br />

1996 abzeichnete, ließ die Bun<strong>des</strong>baudirektion -<br />

zwar nach Vorgesprächen mit dem Auswärtigen Amt<br />

und dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau, jedoch ohne Planungsauftrag<br />

- eine weitere Bebauungsstudie für das Grundstück<br />

erstellen. Sie wollte durch den Bau von 14 zusätzlichen<br />

144<br />

Wohnungen neben dem geplanten Wohngebäude <strong>des</strong><br />

Generalkonsuls eine wirtschaftliche Nutzung <strong>des</strong><br />

wertvollen Grundstücks erreichen. Da das Auswärtige<br />

Amt jedoch keinen Eigenbedarf für Dienstwohnungen<br />

in Hongkong sah, war auch die erneute Initiative der<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion, eine Baumaßnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

auf dem Grundstück durchzuführen, gescheitert.<br />

5.1.5<br />

Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />

und Städtebau verhandelte die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

anschließend in Hongkong mit potenziellen<br />

Investoren und schlug vor, ein Investoren<br />

Investorenvorhaben auszuschreiben. Danach sollte<br />

der Bieter etwa zwei Drittel <strong>des</strong> Grundstücks für<br />

eigene Zwecke kaufen und auf dem verbleibenden<br />

Drittel das Wohngebäude für den Generalkonsul<br />

schlüsselfertig errichten. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen stimmte dem Investorenvorhaben im<br />

August 1996 grundsätzlich zu; ein Nachweis der<br />

Wirtschaftlichkeit lag zum Zeitpunkt der<br />

Entscheidung nicht vor.<br />

Auf Grund der von der Bun<strong>des</strong>baudirektion erarbeiteten<br />

Investorenausschreibung vom September 1996<br />

gingen mehrere Angebote ein.<br />

Im Oktober 1996 bat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof um die<br />

Vorlage <strong>des</strong> Nachweises der Wirtschaftlichkeit für<br />

das Investorenvorhaben. Erst danach stellte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />

Städtebau entsprechende Berechnungen an und teilte<br />

dem Auswärtigen Amt mit, dass der Neubau unter<br />

Einbeziehung <strong>des</strong> Bodenwertes einer Investition für<br />

die Dienstwohnung <strong>des</strong> Generalkonsuls von<br />

insgesamt min<strong>des</strong>tens 33,7 Mio. DM gleichzusetzen<br />

sei. Zinsen und Abschreibungen dafür seien um ein<br />

Mehrfaches höher als die - inzwischen auf rd.<br />

736 000 DM je Jahr gestiegenen - Mietkosten für die<br />

Residenz <strong>des</strong> Generalkonsuls. Außerdem gab es zu<br />

bedenken, dass zudem terminliche Risiken und<br />

weitere Kosten- sowie Planungsunsicherheiten für<br />

das Investorenvorhaben bestünden. Daraufhin führte<br />

das Auswärtige Amt das Grundstück am 28.<br />

November 1996 dem Allgemeinen Grundvermögen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu.<br />

5.1.6<br />

Die Bun<strong>des</strong>baudirektion bestritt die Risiken und die<br />

Unwirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Investorenvorhabens,<br />

obwohl sie bereits früher über anders lautende<br />

Informationen verfügte, die sie aber nicht<br />

weitergeleitet hatte. Statt<strong>des</strong>sen befürwortete sie noch<br />

im November 1996 den Neubau und verlängerte die<br />

Zuschlagsfrist für die Auftragserteilung, obwohl ihr<br />

vorab fernmündlich mitgeteilt worden war, dass das<br />

Grundstück dem Allgemeinen Grundvermögen<br />

zugeführt werden sollte. Erst eine entsprechende<br />

Entscheidung <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes und <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums für Raumordnung, Bauwesen<br />

und Städtebau auf Ministerebene veranlasste die

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