Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Den Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes auf die<br />
Notwendigkeit eines frühzeitigen schlüssigen<br />
Gesamtkonzeptes für Sanierungsmaßnahmen haben<br />
sowohl das Bun<strong>des</strong>ministerium als auch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen in Erlassen an die<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen der neuen Bun<strong>des</strong>länder<br />
aufgenommen.<br />
88.4<br />
Dem Anliegen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist damit<br />
hinreichend Rechnung getragen. Er wird sich zu<br />
gegebener Zeit von der Wirksamkeit der<br />
veränderten Regelungen überzeugen.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Prüfungsbemerkung Nummer 88:<br />
Die Bemerkung wurde zustimmend zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />
vom 5. Februar 1998 - Seite 44]<br />
Auszüge aus den Bemerkungen 1997 (BT-Drs. 13/8550 v. 8. Oktober 1997)<br />
Nr. 5 Dienstwohnung <strong>des</strong> Generalkonsuls<br />
in Hongkong<br />
(Kapitel 05 03 Titel 739 11)<br />
5.0<br />
Das Auswärtige Amt sowie das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau<br />
versuchten fast 16 Jahre lang ohne Erfolg,<br />
für den Generalkonsul in Hongkong eine neue<br />
Dienstwohnung zu bauen, nachdem das Bisherige<br />
eigene Dienstgebäude durch Erdrutsche<br />
beschädigt worden war. Da die Bun<strong>des</strong>ministerien<br />
nicht hinreichend auf die<br />
Wirtschaftlichkeit und die Koordinierung ihrer<br />
Bemühungen achteten, scheiterten mehrere<br />
Neubauplanungen, ein Grundstückstausch<br />
sowie ein Investorenvorhaben. Das schwerfällige<br />
Handeln der Verwaltung verursachte<br />
einen ungewöhnlich hohen Sach- und Personalaufwand<br />
von mehreren Millionen DM. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt, die Verfahrensabläufe<br />
der Bun<strong>des</strong>ministerien zur<br />
Bedarfsdeckung mit Immobilien für den Auswärtigen<br />
Dienst neu zu regeln und dabei auch<br />
zu prüfen, ob eine Bündelung der Aufgaben für<br />
das Immobilienmanagement sinnvoll und wirtschaftlich<br />
ist. Die Bun<strong>des</strong>ministerien haben zugesagt,<br />
die entsprechenden Verfahrensregelungen<br />
zu verbessern.<br />
5.1<br />
5.1.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland besaß bis März 1997<br />
in Hongkong ein dem deutschen Erbbaurecht<br />
vergleichbares, bis zum Jahre 2032 laufen<strong>des</strong> britisches<br />
„Crown lease“ für ein Grundstück. Auf diesem rd.<br />
6 700 m 2 großen Hanggrundstück befand sich das<br />
Dienstwohngebäude <strong>des</strong> Generalkonsuls mit rd. 350 m 2<br />
Hauptnutzfläche.<br />
Das Gebäude wurde Ende der 70er-Jahre durch mehrere<br />
Erdrutsche beschädigt. Da die Bun<strong>des</strong>baudirektion die<br />
Sanierung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> als nicht vertretbar ansah,<br />
wollte das Auswärtige Amt damals das Gebäude abreißen<br />
und durch einen etwa gleich großen Neubau<br />
ersetzen lassen. Nachdem die Planung abgeschlossen<br />
war, musste das Bauvorhaben im Jahre 1983 wegen<br />
fehlender Haushaltsmittel aufgeschoben werden.<br />
Wegen der Grundstücksrisiken auf Grund weiterer<br />
Abrutschbewegungen wollte das Auswärtige Amt im<br />
Jahre 1987 zunächst auf den Neubau verzichten und das<br />
Grundstück verkaufen oder tauschen. Nachdem elf zu<br />
diesem Zweck begutachtete Kauf- und Mietobjekte<br />
nicht geeignet erschienen, befürwortete die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion wiederum einen Neubau mit<br />
zusätzlichen baulichen Hangsicherungen; die<br />
Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde nicht belegt.<br />
Ein Jahr später gab das Auswärtige Amt die Nutzung<br />
der Liegenschaft wegen der zunehmenden<br />
Gebäu<strong>des</strong>chäden auf und mietete für den Generalkonsul<br />
ein Wohngebäude für rd. 360 000 DM je Jahr. Seitdem<br />
war das alte Dienstwohngebäude ungenutzt.<br />
5.1.2<br />
Im Jahre 1989 griff das Auswärtige Amt die Neubauabsicht<br />
wieder auf, weil Hongkong auch künftig politisch<br />
und wirtschaftlich bedeutend sei und die Repräsentationsaufgaben<br />
<strong>des</strong> Generalkonsuls zunehmen würden. Es<br />
erhöhte <strong>des</strong>halb den Raumbedarf auf 709 m 2<br />
Hauptnutzfläche. Nachdem die hierzu erarbeitete<br />
Planung eines freiberuflichen Architekten keine<br />
Zustimmung gefunden hatte, legte die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion im Jahre 1992 einen eigenen<br />
Vorentwurf mit geschätzten Gesamtkosten von rd.<br />
13,7 Mio. DM vor. Nach Prüfung der Unterlagen teilte<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />
und Städtebau dem Auswärtigen Amt mit, dass der<br />
Neubau gegenüber der derzeitigen Miete unwirtschaftlich<br />
sei.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl auf Grund einer Prüfung<br />
im Jahre 1992, auf den Neubau zu verzichten.<br />
Ungeachtet <strong>des</strong>sen wurde die Maßnahme im Haushalt<br />
<strong>des</strong> Jahres 1994 veranschlagt.<br />
Die Bun<strong>des</strong>baudirektion legte im Jahre 1993 eine Haus-<br />
143<br />
haltsunterlage für den Neubau vor, ohne den nach dem<br />
Leitfaden <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes erforderlichen Nachweis<br />
der Wirtschaftlichkeit beizufügen.<br />
Das Auswärtige Amt bestand entgegen der oben<br />
genannten Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
weiterhin auf einem Neubau; es reduzierte jedoch den<br />
Raumbedarf um rd. 200 m 2 Hauptnutzfläche, weil ein<br />
weiteres Generalkonsulat für Südchina in Kanton eingerichtet<br />
werden sollte.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl daraufhin im<br />
Jahre 1994 nochmals, auf den Neubau zu verzichten<br />
und die Nutzungsrechte an dem Grundstück<br />
möglichst bald zu verkaufen, wenn es nicht unter<br />
neuen Gesichtspunkten gelänge nachzuweisen, dass<br />
der Neubau unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />
Grundstückswertes wirtschaftlich sei.<br />
Von dem neuen Raumbedarfsplan <strong>des</strong> Auswärtigen<br />
Amtes mit 519 m 2 Hauptnutzfläche genehmigte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen nur 399 m 2 und verlangte<br />
mit Hinweis auf die Forderung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes u. a. den Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />
eines Neubaus unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />
Grundstückswertes.<br />
5.1.3<br />
Für die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />
erhielt das Generalkonsulat im Jahre 1994<br />
„unverbindliche Wertschätzungen“ von drei Maklern<br />
zwischen 82,8 bis 97,7 Mio. DM für das Nutzungsrecht<br />
an dem Grundstück. Da das Auswärtige Amt<br />
die Wirtschaftlichkeit für den kleinen Neubau auf<br />
dem großen, wertvollen Grundstück nicht nachweisen<br />
konnte, beabsichtigte es nunmehr einen Grundstückstausch<br />
mit Wertausgleich.<br />
Nach der Begutachtung mehrerer Tauschgrundstücke<br />
schloss das Auswärtige Amt im Dezember 1995<br />
hierzu einen „bedingt rechtsverbindlichen Vertrag“<br />
ab, ohne über ein baufachliches Gutachten sowie<br />
Wertermittlungen zu verfügen und ohne die oben<br />
genannten Wertangaben der drei Makler zu<br />
berücksichtigen. Nachdem die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
auf Verlangen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Finanzen<br />
Anfang 1996 die Werte der Tauschobjekte geprüft<br />
und festgestellt hatte, dass der vorgesehene<br />
Grundstückstausch zu einem Verlust von rd.<br />
38 Mio. DM für den Bund führen würde, lehnte das<br />
Auswärtige Amt das Angebot innerhalb der<br />
Erklärungsfrist ab und wollte das Grundstück nun an<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen zum Verkauf<br />
abgeben.<br />
5.1.4<br />
Als sich das Scheitern <strong>des</strong> Grundstückstausches im April<br />
1996 abzeichnete, ließ die Bun<strong>des</strong>baudirektion -<br />
zwar nach Vorgesprächen mit dem Auswärtigen Amt<br />
und dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau, jedoch ohne Planungsauftrag<br />
- eine weitere Bebauungsstudie für das Grundstück<br />
erstellen. Sie wollte durch den Bau von 14 zusätzlichen<br />
144<br />
Wohnungen neben dem geplanten Wohngebäude <strong>des</strong><br />
Generalkonsuls eine wirtschaftliche Nutzung <strong>des</strong><br />
wertvollen Grundstücks erreichen. Da das Auswärtige<br />
Amt jedoch keinen Eigenbedarf für Dienstwohnungen<br />
in Hongkong sah, war auch die erneute Initiative der<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion, eine Baumaßnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
auf dem Grundstück durchzuführen, gescheitert.<br />
5.1.5<br />
Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />
und Städtebau verhandelte die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
anschließend in Hongkong mit potenziellen<br />
Investoren und schlug vor, ein Investoren<br />
Investorenvorhaben auszuschreiben. Danach sollte<br />
der Bieter etwa zwei Drittel <strong>des</strong> Grundstücks für<br />
eigene Zwecke kaufen und auf dem verbleibenden<br />
Drittel das Wohngebäude für den Generalkonsul<br />
schlüsselfertig errichten. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen stimmte dem Investorenvorhaben im<br />
August 1996 grundsätzlich zu; ein Nachweis der<br />
Wirtschaftlichkeit lag zum Zeitpunkt der<br />
Entscheidung nicht vor.<br />
Auf Grund der von der Bun<strong>des</strong>baudirektion erarbeiteten<br />
Investorenausschreibung vom September 1996<br />
gingen mehrere Angebote ein.<br />
Im Oktober 1996 bat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof um die<br />
Vorlage <strong>des</strong> Nachweises der Wirtschaftlichkeit für<br />
das Investorenvorhaben. Erst danach stellte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />
Städtebau entsprechende Berechnungen an und teilte<br />
dem Auswärtigen Amt mit, dass der Neubau unter<br />
Einbeziehung <strong>des</strong> Bodenwertes einer Investition für<br />
die Dienstwohnung <strong>des</strong> Generalkonsuls von<br />
insgesamt min<strong>des</strong>tens 33,7 Mio. DM gleichzusetzen<br />
sei. Zinsen und Abschreibungen dafür seien um ein<br />
Mehrfaches höher als die - inzwischen auf rd.<br />
736 000 DM je Jahr gestiegenen - Mietkosten für die<br />
Residenz <strong>des</strong> Generalkonsuls. Außerdem gab es zu<br />
bedenken, dass zudem terminliche Risiken und<br />
weitere Kosten- sowie Planungsunsicherheiten für<br />
das Investorenvorhaben bestünden. Daraufhin führte<br />
das Auswärtige Amt das Grundstück am 28.<br />
November 1996 dem Allgemeinen Grundvermögen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu.<br />
5.1.6<br />
Die Bun<strong>des</strong>baudirektion bestritt die Risiken und die<br />
Unwirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Investorenvorhabens,<br />
obwohl sie bereits früher über anders lautende<br />
Informationen verfügte, die sie aber nicht<br />
weitergeleitet hatte. Statt<strong>des</strong>sen befürwortete sie noch<br />
im November 1996 den Neubau und verlängerte die<br />
Zuschlagsfrist für die Auftragserteilung, obwohl ihr<br />
vorab fernmündlich mitgeteilt worden war, dass das<br />
Grundstück dem Allgemeinen Grundvermögen<br />
zugeführt werden sollte. Erst eine entsprechende<br />
Entscheidung <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes und <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums für Raumordnung, Bauwesen<br />
und Städtebau auf Ministerebene veranlasste die