Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Munitionsräumung <strong>des</strong> Truppenübungsplatzes und die<br />
Entsorgung seiner Altlasten. Weder waren die<br />
anzuwendenden Techniken der Räumung und<br />
Entsorgung noch ihr Zeitbedarf festgelegt. Zudem war<br />
nicht geklärt, wie die entstehenden Räumungs- und<br />
Entsorgungskosten von mehr als 1 Mrd. DM bezahlt<br />
werden sollen. Ausreichende Haushaltsmittelansätze<br />
entsprechend den Vorhabenterminen plante das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium nicht ein. Bislang hat es für diesen<br />
Zweck nur 50 Mio. DM pro Jahr vorgesehen. Das hätte<br />
entweder eine Verschiebung der Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />
Übungszentrums um mehrere Jahre oder in großem<br />
Umfang die Verdrängung sonstiger eingeplanter<br />
Infrastrukturinvestitions- und –unterhaltungsmaßnahmen<br />
zur Folge.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
vor der beabsichtigten Auftragsvergabe darauf<br />
hingewiesen, dass es die Entscheidungen zum<br />
Baubeginn und zur Beauftragung eines Unternehmens<br />
mit dem industriellen Systemmanagement davon<br />
abhängig machen sollte, dass diese Hauptrisiken<br />
ausgeräumt sind. In diesem Zusammenhang hat er auch<br />
Verbesserungsvorschläge zum Vorhabenmanagement,<br />
insbesondere bei der Abstimmung der Infrastrukturplanungen<br />
und -vorgaben, gemacht.<br />
Darüber hinaus hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
empfohlen, die beim Betrieb <strong>des</strong> Übungszentrums in<br />
Hohenfels erkannten Probleme durch geeignete<br />
Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Bau <strong>des</strong><br />
Übungszentrums von vornherein zu vermeiden. Er hat<br />
weiter angeregt, die Auswahl <strong>des</strong> Betreibermodells für<br />
das Übungszentrum auf ein „Market-Testing-<br />
Verfahren“ (Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Bieters<br />
im Wettbewerb zwischen Bun<strong>des</strong>wehreinrichtungen<br />
und industriellen Auftragnehmern für ausgewählte<br />
Leistungen) zu stützen, und hat gefordert, das nach<br />
seiner Auffassung unzureichende Konzept für die<br />
Unterbringung der Übungsteilnehmer im Hinblick auf<br />
die vorgesehenen Durchlaufzahlen (bis zu 3 700 Soldaten<br />
sollen gleichzeitig üben) und den Hauptübungszweck<br />
zu überprüfen.<br />
Seine Bedenken hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof im<br />
Februar 1996 auch der für den Verteidigungshaushalt<br />
zuständigen Berichterstattergruppe <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages vorgetragen.<br />
75.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
als im Wesentlichen zutreffend<br />
anerkannt und einen Teil seiner Empfehlungen<br />
aufgegriffen. Es habe seine Anstrengungen zur<br />
Einigung mit dem Land Sachsen-Anhalt so verstärkt,<br />
dass die Verhandlungen nach seiner Auffassung in<br />
absehbarer Zeit zu einem akzeptablen Ergebnis führen<br />
werden. Ein Erstes, noch allgemein gehaltenes Konzept<br />
für die Munitionsräumung auf dem Truppenübungsplatz<br />
Altmark sei erstellt worden. Es sehe den<br />
Einsatz moderner Detektionsverfahren, eine<br />
differenzierte Festlegung unterschiedlich benötigter<br />
Räumtiefen und eine deutlich verbesserte Räumtechnik<br />
vor. Die für die Munitionsräumung notwendigen Haushaltsmittel<br />
werde es zeitgerecht zur Verfügung stellen,<br />
vorerst seien jährlich 50 Mio. DM vorgesehen, die ausreichen<br />
sollten, die bis zur vollen Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />
Übungszentrums im Jahre 2002 erforderliche Fläche zu<br />
räumen. Der Betrag könne bei Bedarf erhöht werden.<br />
Darüber hinaus sei der Systemvertrag zum Bau und zur<br />
Einrichtung <strong>des</strong> Übungszentrums vorerst nur Platz<br />
unabhängig und mit außerordentlicher Kündbarkeit<br />
abgeschlossen worden. Weiter sei das Vorhabenmanagement<br />
insbesondere hinsichtlich der<br />
Infrastrukturarbeiten organisatorisch verbessert, ein<br />
Beauftragter zur Koordinierung aller mit dem Vorhaben<br />
befassten ministeriellen Stellen benannt und im<br />
Führungsstab <strong>des</strong> Heeres ein neues Referat mit den<br />
Aufgaben Simulation, Ausbildungseinrichtungen/mittel<br />
und Gefechtsübungszentrum eingerichtet worden.<br />
Den weiteren Empfehlungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu den Folgerungen aus den<br />
Problemen beim Betrieb <strong>des</strong> Übungszentrums in<br />
Hohenfels, zur Überprüfung <strong>des</strong> Unterbringungskonzeptes<br />
und zum „Market-Testing-Verfahren“ für das<br />
Betreibermodell will das Bun<strong>des</strong>ministerium folgen.<br />
Die für den Verteidigungshaushalt zuständige<br />
Berichterstattergruppe <strong>des</strong> Haushaltsausschusses <strong>des</strong><br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hat dem Abschluss <strong>des</strong><br />
Systemvertrages zugestimmt, damit aber wegen <strong>des</strong><br />
erheblichen finanziellen Umfangs <strong>des</strong> Vorhabens und<br />
seiner Risiken eine regelmäßige Berichtspflicht <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums verbunden.<br />
75.4<br />
Die Zweifel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes an der<br />
Finanzierung der Räumungs- und Entsorgungskosten<br />
von mehr als 1 Mrd. DM sind durch die Darstellungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums nicht ausgeräumt. Es wird für<br />
die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Mittel<br />
Sorge tragen müssen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird die Angelegenheit<br />
wegen ihrer finanziellen Bedeutung - ggf. in einer<br />
erneuten Prüfung - weiter verfolgen. Er wird<br />
insbesondere beobachten, mit welchen Auswirkungen<br />
auf die Nutzbarkeit <strong>des</strong> Truppenübungsplatzes die vom<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium erwartete Einigung mit dem Land<br />
Sachsen-Anhalt verbunden sein wird, und ob die<br />
rechtzeitige Räumung und Sanierung <strong>des</strong> Platzes<br />
technisch und finanziell sichergestellt werden kann.<br />
141<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu Prüfungsbemerkung<br />
Nummer 75:<br />
Der Ausschuss hat die Bemerkung zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />
vom 5. Februar 1998 - Seite 42]<br />
Nr. 88 Sanierung bun<strong>des</strong>eigener<br />
Wohnungen in den neuen<br />
Bun<strong>des</strong>ländern<br />
(Kapitel 08 01 Titel 711 09 und<br />
Kapitel 08 07)<br />
88.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau (Bun<strong>des</strong>ministerium) ist<br />
oberste technische Instanz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die<br />
Wohngebäude im Allgemeinen Grundvermögen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>. Die Ausgaben für deren Unterhaltung sind<br />
im Einzelplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />
Finanzen veranschlagt. Die bun<strong>des</strong>eigenen<br />
Wohngebäude werden in der Regel von den<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen der Bun<strong>des</strong>länder im<br />
Auftrage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> instandgesetzt. Für die neuen<br />
Bun<strong>des</strong>länder legte das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
bestimmte Gebäudetypen Kostenrichtwerte für<br />
Maßnahmen zur Gebäu<strong>des</strong>anierung fest, die u. a.<br />
die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen<br />
erleichtern sollten.<br />
Die tatsächlichen Ausgaben überschritten die<br />
Richtwerte zum Teil deutlich. So entstanden bei<br />
einer Maßnahme in der Stadt Cottbus Kosten in<br />
Höhe von rd. 3 400 DM/m², der für diesen<br />
Gebäudetyp festgelegte Kostenrichtwert betrug<br />
jedoch nur 1 400 DM/m².<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die<br />
mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
zunächst Kosten genannt hatten, deren Höhe im<br />
Rahmen der Richtwerte lagen. Die Kostenberechnungen<br />
zu den Haushaltsunterlagen für diese Maßnahmen<br />
überschritten jedoch bereits deutlich die<br />
Richtwerte. Hiervon erhielt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
keine Kenntnis, da es im Rahmen eines für die<br />
neuen Bun<strong>des</strong>länder geltenden so genannten Vereinfachten<br />
Verfahrens die abschließende Prüfung<br />
und Genehmigung dieser Haushaltsunterlagen den<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen überlassen hatte.<br />
Darüber hinaus stellte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof in<br />
einigen Fällen fest, dass die Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen<br />
an den Gebäuden einzelne<br />
Sanierungsschritte ausführten, ohne dass ein<br />
schlüssiges Gesamtkonzept für die Sanierung<br />
vorlag. So erneuerten sie z. B. Fenster, ohne<br />
gleichzeitig die erforderliche Fassadensanierung<br />
durchzuführen, und führten Dämmarbeiten an<br />
142<br />
Dächern durch, ohne dass die Nutzung der<br />
Dachräume als Trockenboden oder der Ausbau zu<br />
Wohnungen geklärt war. In einem weiteren Fall<br />
sollten lediglich die Fugen der Fassaden saniert<br />
werden, obwohl Durchfeuchtungen und Schimmelbildungen<br />
in den Wohnungen nahe legten, dass an<br />
den Fassaden zusätzliche Wärmedämmarbeiten<br />
erforderlich waren. Da in diesen Fällen bei der<br />
Fortsetzung der Sanierungen in bereits ausgeführte<br />
Arbeiten eingegriffen werden muss, sah der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Gefahr unnötig hoher<br />
Sanierungskosten, vermeidbarer Mietminderungen<br />
und unnötiger Belastungen für die Mieter durch unabgestimmte<br />
Baumaßnahmen.<br />
88.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
empfohlen, Kostenrichtwerte festzulegen, ab<br />
denen es die Haushaltsunterlagen selbst genehmigt,<br />
um auf diese Weise die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen<br />
besser überwachen zu können.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auch darauf<br />
hingewiesen, dass der wirtschaftliche und<br />
zweckmäßige Einsatz der für Wohnungsinstandsetzungen<br />
zur Verfügung gestellten Mittel<br />
voraussetzt, dass die jeweilige Sanierung nur auf<br />
der Grundlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes<br />
durchgeführt wird, das erst eine sinnvolle<br />
Reihenfolge der einzelnen Sanierungsschritte<br />
ermöglicht und von vornherein eine zutreffende<br />
Kostenschätzung und eine Beurteilung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme gestattet.<br />
88.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat beide Anregungen aufgegriffen.<br />
Es hat mitgeteilt, dass es nunmehr<br />
bereits im Planungsauftrag spezifisch für die<br />
jeweilige Einzelmaßnahme Kostenrichtwerte<br />
festlege. Dabei ziehe es bewusst einen engen<br />
Rahmen, bei <strong>des</strong>sen Überschreiten es zusammen<br />
mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />
insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />
entscheide, ob die Maßnahmen<br />
unabwendbar sind und wie sie durchgeführt werden<br />
sollen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium verweist dazu auf<br />
Beispiele, bei denen es durch diese Verfahrensweise<br />
gelungen sei, Kosten einzusparen. Z. B.<br />
habe bei zwei Sanierungsmaßnahmen der zunächst<br />
vorgegebene Kostenrahmen von jeweils rd.<br />
27 Mio. DM in einem Fall um rd. 7 Mio. DM, im<br />
anderen Fall um rd. 2,6 Mio. DM reduziert werden<br />
können. Wegen der hohen Kosten der vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
beanstandeten Sanierung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong><br />
in Cottbus werde auf die Instandsetzung eines<br />
vergleichbaren Nachbargebäu<strong>des</strong> verzichtet.