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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Munitionsräumung <strong>des</strong> Truppenübungsplatzes und die<br />

Entsorgung seiner Altlasten. Weder waren die<br />

anzuwendenden Techniken der Räumung und<br />

Entsorgung noch ihr Zeitbedarf festgelegt. Zudem war<br />

nicht geklärt, wie die entstehenden Räumungs- und<br />

Entsorgungskosten von mehr als 1 Mrd. DM bezahlt<br />

werden sollen. Ausreichende Haushaltsmittelansätze<br />

entsprechend den Vorhabenterminen plante das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium nicht ein. Bislang hat es für diesen<br />

Zweck nur 50 Mio. DM pro Jahr vorgesehen. Das hätte<br />

entweder eine Verschiebung der Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />

Übungszentrums um mehrere Jahre oder in großem<br />

Umfang die Verdrängung sonstiger eingeplanter<br />

Infrastrukturinvestitions- und –unterhaltungsmaßnahmen<br />

zur Folge.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

vor der beabsichtigten Auftragsvergabe darauf<br />

hingewiesen, dass es die Entscheidungen zum<br />

Baubeginn und zur Beauftragung eines Unternehmens<br />

mit dem industriellen Systemmanagement davon<br />

abhängig machen sollte, dass diese Hauptrisiken<br />

ausgeräumt sind. In diesem Zusammenhang hat er auch<br />

Verbesserungsvorschläge zum Vorhabenmanagement,<br />

insbesondere bei der Abstimmung der Infrastrukturplanungen<br />

und -vorgaben, gemacht.<br />

Darüber hinaus hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

empfohlen, die beim Betrieb <strong>des</strong> Übungszentrums in<br />

Hohenfels erkannten Probleme durch geeignete<br />

Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Bau <strong>des</strong><br />

Übungszentrums von vornherein zu vermeiden. Er hat<br />

weiter angeregt, die Auswahl <strong>des</strong> Betreibermodells für<br />

das Übungszentrum auf ein „Market-Testing-<br />

Verfahren“ (Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Bieters<br />

im Wettbewerb zwischen Bun<strong>des</strong>wehreinrichtungen<br />

und industriellen Auftragnehmern für ausgewählte<br />

Leistungen) zu stützen, und hat gefordert, das nach<br />

seiner Auffassung unzureichende Konzept für die<br />

Unterbringung der Übungsteilnehmer im Hinblick auf<br />

die vorgesehenen Durchlaufzahlen (bis zu 3 700 Soldaten<br />

sollen gleichzeitig üben) und den Hauptübungszweck<br />

zu überprüfen.<br />

Seine Bedenken hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof im<br />

Februar 1996 auch der für den Verteidigungshaushalt<br />

zuständigen Berichterstattergruppe <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages vorgetragen.<br />

75.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

als im Wesentlichen zutreffend<br />

anerkannt und einen Teil seiner Empfehlungen<br />

aufgegriffen. Es habe seine Anstrengungen zur<br />

Einigung mit dem Land Sachsen-Anhalt so verstärkt,<br />

dass die Verhandlungen nach seiner Auffassung in<br />

absehbarer Zeit zu einem akzeptablen Ergebnis führen<br />

werden. Ein Erstes, noch allgemein gehaltenes Konzept<br />

für die Munitionsräumung auf dem Truppenübungsplatz<br />

Altmark sei erstellt worden. Es sehe den<br />

Einsatz moderner Detektionsverfahren, eine<br />

differenzierte Festlegung unterschiedlich benötigter<br />

Räumtiefen und eine deutlich verbesserte Räumtechnik<br />

vor. Die für die Munitionsräumung notwendigen Haushaltsmittel<br />

werde es zeitgerecht zur Verfügung stellen,<br />

vorerst seien jährlich 50 Mio. DM vorgesehen, die ausreichen<br />

sollten, die bis zur vollen Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />

Übungszentrums im Jahre 2002 erforderliche Fläche zu<br />

räumen. Der Betrag könne bei Bedarf erhöht werden.<br />

Darüber hinaus sei der Systemvertrag zum Bau und zur<br />

Einrichtung <strong>des</strong> Übungszentrums vorerst nur Platz<br />

unabhängig und mit außerordentlicher Kündbarkeit<br />

abgeschlossen worden. Weiter sei das Vorhabenmanagement<br />

insbesondere hinsichtlich der<br />

Infrastrukturarbeiten organisatorisch verbessert, ein<br />

Beauftragter zur Koordinierung aller mit dem Vorhaben<br />

befassten ministeriellen Stellen benannt und im<br />

Führungsstab <strong>des</strong> Heeres ein neues Referat mit den<br />

Aufgaben Simulation, Ausbildungseinrichtungen/mittel<br />

und Gefechtsübungszentrum eingerichtet worden.<br />

Den weiteren Empfehlungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zu den Folgerungen aus den<br />

Problemen beim Betrieb <strong>des</strong> Übungszentrums in<br />

Hohenfels, zur Überprüfung <strong>des</strong> Unterbringungskonzeptes<br />

und zum „Market-Testing-Verfahren“ für das<br />

Betreibermodell will das Bun<strong>des</strong>ministerium folgen.<br />

Die für den Verteidigungshaushalt zuständige<br />

Berichterstattergruppe <strong>des</strong> Haushaltsausschusses <strong>des</strong><br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hat dem Abschluss <strong>des</strong><br />

Systemvertrages zugestimmt, damit aber wegen <strong>des</strong><br />

erheblichen finanziellen Umfangs <strong>des</strong> Vorhabens und<br />

seiner Risiken eine regelmäßige Berichtspflicht <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums verbunden.<br />

75.4<br />

Die Zweifel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes an der<br />

Finanzierung der Räumungs- und Entsorgungskosten<br />

von mehr als 1 Mrd. DM sind durch die Darstellungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums nicht ausgeräumt. Es wird für<br />

die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Mittel<br />

Sorge tragen müssen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird die Angelegenheit<br />

wegen ihrer finanziellen Bedeutung - ggf. in einer<br />

erneuten Prüfung - weiter verfolgen. Er wird<br />

insbesondere beobachten, mit welchen Auswirkungen<br />

auf die Nutzbarkeit <strong>des</strong> Truppenübungsplatzes die vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium erwartete Einigung mit dem Land<br />

Sachsen-Anhalt verbunden sein wird, und ob die<br />

rechtzeitige Räumung und Sanierung <strong>des</strong> Platzes<br />

technisch und finanziell sichergestellt werden kann.<br />

141<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu Prüfungsbemerkung<br />

Nummer 75:<br />

Der Ausschuss hat die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />

vom 5. Februar 1998 - Seite 42]<br />

Nr. 88 Sanierung bun<strong>des</strong>eigener<br />

Wohnungen in den neuen<br />

Bun<strong>des</strong>ländern<br />

(Kapitel 08 01 Titel 711 09 und<br />

Kapitel 08 07)<br />

88.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau (Bun<strong>des</strong>ministerium) ist<br />

oberste technische Instanz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die<br />

Wohngebäude im Allgemeinen Grundvermögen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>. Die Ausgaben für deren Unterhaltung sind<br />

im Einzelplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />

Finanzen veranschlagt. Die bun<strong>des</strong>eigenen<br />

Wohngebäude werden in der Regel von den<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen der Bun<strong>des</strong>länder im<br />

Auftrage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> instandgesetzt. Für die neuen<br />

Bun<strong>des</strong>länder legte das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

bestimmte Gebäudetypen Kostenrichtwerte für<br />

Maßnahmen zur Gebäu<strong>des</strong>anierung fest, die u. a.<br />

die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen<br />

erleichtern sollten.<br />

Die tatsächlichen Ausgaben überschritten die<br />

Richtwerte zum Teil deutlich. So entstanden bei<br />

einer Maßnahme in der Stadt Cottbus Kosten in<br />

Höhe von rd. 3 400 DM/m², der für diesen<br />

Gebäudetyp festgelegte Kostenrichtwert betrug<br />

jedoch nur 1 400 DM/m².<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die<br />

mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

zunächst Kosten genannt hatten, deren Höhe im<br />

Rahmen der Richtwerte lagen. Die Kostenberechnungen<br />

zu den Haushaltsunterlagen für diese Maßnahmen<br />

überschritten jedoch bereits deutlich die<br />

Richtwerte. Hiervon erhielt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

keine Kenntnis, da es im Rahmen eines für die<br />

neuen Bun<strong>des</strong>länder geltenden so genannten Vereinfachten<br />

Verfahrens die abschließende Prüfung<br />

und Genehmigung dieser Haushaltsunterlagen den<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen überlassen hatte.<br />

Darüber hinaus stellte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof in<br />

einigen Fällen fest, dass die Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen<br />

an den Gebäuden einzelne<br />

Sanierungsschritte ausführten, ohne dass ein<br />

schlüssiges Gesamtkonzept für die Sanierung<br />

vorlag. So erneuerten sie z. B. Fenster, ohne<br />

gleichzeitig die erforderliche Fassadensanierung<br />

durchzuführen, und führten Dämmarbeiten an<br />

142<br />

Dächern durch, ohne dass die Nutzung der<br />

Dachräume als Trockenboden oder der Ausbau zu<br />

Wohnungen geklärt war. In einem weiteren Fall<br />

sollten lediglich die Fugen der Fassaden saniert<br />

werden, obwohl Durchfeuchtungen und Schimmelbildungen<br />

in den Wohnungen nahe legten, dass an<br />

den Fassaden zusätzliche Wärmedämmarbeiten<br />

erforderlich waren. Da in diesen Fällen bei der<br />

Fortsetzung der Sanierungen in bereits ausgeführte<br />

Arbeiten eingegriffen werden muss, sah der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Gefahr unnötig hoher<br />

Sanierungskosten, vermeidbarer Mietminderungen<br />

und unnötiger Belastungen für die Mieter durch unabgestimmte<br />

Baumaßnahmen.<br />

88.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

empfohlen, Kostenrichtwerte festzulegen, ab<br />

denen es die Haushaltsunterlagen selbst genehmigt,<br />

um auf diese Weise die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen<br />

besser überwachen zu können.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auch darauf<br />

hingewiesen, dass der wirtschaftliche und<br />

zweckmäßige Einsatz der für Wohnungsinstandsetzungen<br />

zur Verfügung gestellten Mittel<br />

voraussetzt, dass die jeweilige Sanierung nur auf<br />

der Grundlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes<br />

durchgeführt wird, das erst eine sinnvolle<br />

Reihenfolge der einzelnen Sanierungsschritte<br />

ermöglicht und von vornherein eine zutreffende<br />

Kostenschätzung und eine Beurteilung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme gestattet.<br />

88.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat beide Anregungen aufgegriffen.<br />

Es hat mitgeteilt, dass es nunmehr<br />

bereits im Planungsauftrag spezifisch für die<br />

jeweilige Einzelmaßnahme Kostenrichtwerte<br />

festlege. Dabei ziehe es bewusst einen engen<br />

Rahmen, bei <strong>des</strong>sen Überschreiten es zusammen<br />

mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />

entscheide, ob die Maßnahmen<br />

unabwendbar sind und wie sie durchgeführt werden<br />

sollen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium verweist dazu auf<br />

Beispiele, bei denen es durch diese Verfahrensweise<br />

gelungen sei, Kosten einzusparen. Z. B.<br />

habe bei zwei Sanierungsmaßnahmen der zunächst<br />

vorgegebene Kostenrahmen von jeweils rd.<br />

27 Mio. DM in einem Fall um rd. 7 Mio. DM, im<br />

anderen Fall um rd. 2,6 Mio. DM reduziert werden<br />

können. Wegen der hohen Kosten der vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

beanstandeten Sanierung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong><br />

in Cottbus werde auf die Instandsetzung eines<br />

vergleichbaren Nachbargebäu<strong>des</strong> verzichtet.

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