Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Prüfungsbemerkung Nummer 47:<br />
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf,<br />
- in sämtlichen Bauämtern, welche über<br />
keine organisatorische Trennung der<br />
Bereiche Planung, Vergabe und<br />
Abrechnung verfügen, unverzüglich die<br />
geeigneten Maßnahmen für die strukturelle<br />
Trennung in die Wege zu leiten,<br />
- dem Rechnungsprüfungsausschuss in<br />
der 1. Sitzung nach der parlamentarischen<br />
Sommerpause über den erfolgreichen<br />
Abschluss der Maßnahmen<br />
Bericht zu erstatten.<br />
Er fordert das Ministerium weiterhin auf,<br />
gegen die Bediensteten sowie gegen die<br />
Bauunternehmer die notwendigen strafrechtlichen<br />
Schritte zu unternehmen. Auch<br />
insoweit erwartet der Ausschuss zu gegebener<br />
Zeit einen Bericht.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />
vom 5. Februar 1998 - Seite 30f]<br />
Nr. 60 Neubau von Dienstgebäuden<br />
für Arbeitsämter<br />
60.0<br />
Die Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit stimmte dem<br />
Neubau zweier Arbeitsämter zu, ohne ausreichend<br />
auf Wirtschaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit zu achten. Dadurch entstanden<br />
unnötige Ausgaben in Höhe von insgesamt rd.<br />
4,4 Mio. DM.<br />
60.1<br />
Für Neubauten der Arbeitsämter in Dortmund und<br />
Karlsruhe schrieb die Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit<br />
(Bun<strong>des</strong>anstalt) Architektenwettbewerbe aus. Nach<br />
den Wettbewerbsbedingungen behielt sie sich das<br />
Recht vor, den Entwurf nachträglich zu ändern, um<br />
die Wirtschaftlichkeit der Neubauten beeinflussen zu<br />
können. Der jeweilige Sieger <strong>des</strong> Architektenwettbewerbes<br />
erhielt den Auftrag, den Neubau <strong>des</strong><br />
Arbeitsamtes auf der Grundlage <strong>des</strong> preisgekrönten<br />
Entwurfs zu planen und die Haushaltsunterlage für<br />
diese Baumaßnahme zu erstellen.<br />
Die von den Architekten erstellten Haushaltsunterlagen<br />
enthielten architektonische Elemente, die für die Funktion<br />
der Gebäude nicht notwendig waren und Bauwerksteile,<br />
die nicht den Planungsrichtlinien der<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt entsprachen. Die Haushaltsunterlage für<br />
das Arbeitsamt in Dortmund sah u. a. einen Luftraum<br />
(Halle) von der Eingangsebene bis ins fünfte<br />
Obergeschoss und Balkone in den einzelnen<br />
Geschossen vor. Außerdem sollten Flure erheblich<br />
breiter werden, als es die Planungsrichtlinien der<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt vorsahen. Die Haushaltsunterlage für das<br />
Arbeitsamt in Karlsruhe enthielt einen Luftraum im<br />
Eingangsbereich vom Erd- bis ins dritte Obergeschoss,<br />
ein Tonnendach über dem Verbindungsgang und<br />
unterhalb der Dachtraufe ein zusätzliches Gesims.<br />
Einen Verbindungsgang plante der Architekt erheblich<br />
breiter, als es die Richtlinien der Bun<strong>des</strong>anstalt<br />
vorsahen.<br />
Ohne an den Vorlagen der Architekten Wesentliches<br />
zu ändern, legte die Bun<strong>des</strong>anstalt die Haushaltsunterlagen<br />
mit Kosten von rd. 87 Mio. DM in Dortmund<br />
und rd. 79 Mio. DM in Karlsruhe der Baukommission<br />
<strong>des</strong> Verwaltungsrates und <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt zur Zustimmung vor, die diese jeweils<br />
erteilte. Auf die für die Funktion der Bauwerke nicht<br />
notwendigen Bauwerksteile entfielen Ausgaben in<br />
Höhe von rd. 3 Mio. DM in Dortmund und rd.<br />
1,4 Mio. DM in Karlruhe. Ende 1995 bezogen die<br />
Arbeitsämter die fertig gestellten Neubauten.<br />
60.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt im Verfahren zur Genehmigung der<br />
Haushaltsunterlagen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit und ihre eigenen Planungsrichtlinien<br />
nicht beachtete. Seiner Auffassung nach<br />
hätte sie 4,4 Mio. DM einsparen können, wenn sie die<br />
Entwürfe nicht uneingeschränkt übernommen hätte,<br />
sondern sie - wie vorgesehen - nach wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten überarbeitet hätte.<br />
60.3<br />
Nach Ansicht der Bun<strong>des</strong>anstalt sind die beanstandeten<br />
Bauwerksteile wesentliche Gestaltungselemente der<br />
prämierten Entwürfe. Der Verzicht auf diese Bauwerksteile<br />
sei mit dem Gestaltungswillen der<br />
Architekten nicht vereinbar. Die Bun<strong>des</strong>anstalt hat aber<br />
auch darauf verwiesen, dass diese Entwürfe in Zeiten<br />
ausreichender Haushaltsmittel entstanden sind. Künftig<br />
werde sie „auf Grund der bekannten Grundsätze der<br />
neuen Bescheidenheit“ der Bun<strong>des</strong>anstalt mehr auf<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit achten und dabei<br />
insbesondere die Eingangshallen einer kritischeren<br />
Wertung unterziehen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Arbeit und Sozialordnung hat nicht Stellung<br />
genommen.<br />
60.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof verkennt nicht die Wirkung<br />
der Elemente architektonischer Gestaltung, die von den<br />
beanstandeten Bauwerksteilen - insbesondere dem Luftraum<br />
im Eingangsbereich - ausgeht. Er weist aber auch<br />
darauf hin, dass solche baulichen Maßnahmen vor dem<br />
Hintergrund der angespannten Haushaltslage <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> und der Kürzungen der Leistungen an<br />
Arbeitnehmer oft kein Verständnis in der Gesellschaft<br />
und bei den Arbeitslosen finden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hält <strong>des</strong>halb an seiner Auffassung fest,<br />
dass der durch die nicht notwendigen Bauwerksteile<br />
verursachte Mehraufwand nicht mit den Geboten der<br />
139<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt aus eigener Überzeugung bei ihren<br />
derzeitigen Planungen von Arbeitsämtern -<br />
insbesondere in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern - den<br />
baulichen Standard reduziert, ihre Richtlinien besser<br />
beachtet und von Architekten entworfene Lufträume<br />
zum großen Teil gestrichen hat.<br />
60.5<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und<br />
Sozialordnung wird im Rahmen seiner Aufsicht<br />
darauf hinzuwirken haben, dass die Bun<strong>des</strong>anstalt bei<br />
der künftigen Planung von Neubauten die Grundsätze<br />
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Prüfungsbemerkung Nummer 60:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen<br />
seiner Aufsicht darauf hinwirkt, dass die<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt bei künftigen Neubauten<br />
den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet.<br />
Nr. 75<br />
75.1<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />
vom 5. Februar 1998 - Seite 36]<br />
Entwicklung und Bau eines<br />
Gefechtsübungszentrums<br />
<strong>des</strong> Heeres<br />
(Kapitel 14 15 Titel 554 05, Kapitel 14<br />
20 Titel 551 11, Kapitel 14 12 Titel 556<br />
19)<br />
Auf dem Truppenübungsplatz Altmark (Colbitz-<br />
Letzlinger Heide) bei Magdeburg will das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) ein Gefechtsübungszentrum<br />
(Übungszentrum) als zentrale Ausbildungseinrichtung<br />
<strong>des</strong> Heeres errichten, das bis zum Jahre 2002 seinen<br />
vollen Übungsbetrieb aufnehmen soll. Das<br />
Übungszentrum soll eine einsatznahe Ausbildung verstärkter<br />
Einheiten und Verbände der Kampftruppen bis<br />
zur Größe eines Bataillons ohne scharfen Schuss<br />
ermöglichen, wobei das Gefecht verbundener Waffen<br />
einschließlich unterstützender Elemente wie z. B.<br />
Artillerie, Pioniere, Flugabwehr, Aufklärung und<br />
Sanitätswesen geübt werden kann. Dazu sollen<br />
insbesondere lasergestützte Duellsimulatoren, die<br />
Nutzung <strong>des</strong> satellitengestützten Systems GPS (Global<br />
Positioning System) zur Positionsbestimmung sowie die<br />
Funkübertragung der Treffer- und Positionsdaten in<br />
eine Auswertungszentrale dienen. Entwicklung und Bau<br />
<strong>des</strong> Übungszentrums werden einschließlich der<br />
Infrastruktur <strong>des</strong> Truppenübungsplatzes mehr als<br />
140<br />
680 Mio. DM, die Munitionsräumung und Altlastensanierung<br />
<strong>des</strong> Platzes mehr als 1 Mrd. DM kosten.<br />
Nach Beendigung der Definitionsphase im Jahre 1995<br />
wurde nunmehr mit einem Aufwand in Höhe von<br />
20 Mio. DM begonnen, ein Funktions- und Erprobungsmuster<br />
zu erstellen, in dem verstärkte Kampfkompanien<br />
mit bis zu 600 Übungsteilnehmern die Funktionsfähigkeit<br />
der Konzeption für das Übungszentrum<br />
nachweisen sollen. Anfang 1996 beauftragte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium in einem so genannten<br />
„Systemvertrag“ im Wert von rd. 75 Mio. DM ein<br />
Unternehmen mit dem industriellen Systemmanagement,<br />
das die Integration der Einzelkomponenten<br />
und die Übernahme der Gesamtverantwortung<br />
durch die Industrie sichern soll. Den Bau <strong>des</strong> Übungszentrums<br />
selbst will das Bun<strong>des</strong>ministerium entsprechend<br />
den Erprobungsergebnissen stufenweise im Rahmen<br />
dieses Systemvertrages in Auftrag geben. Über ein<br />
Betreibermodell für den späteren Betrieb und die Unterhaltung<br />
<strong>des</strong> Übungszentrums hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
bisher noch nicht entschieden.<br />
75.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Entscheidungen zur<br />
Freigabe zum Bau und zur Auswahl <strong>des</strong> Hauptauftragnehmers<br />
zum Anlass genommen, das Vorhaben im Hinblick<br />
auf seine technischen, zeitlichen,<br />
organisatorischen und finanziellen Realisierungsrisiken<br />
zu prüfen. Bei der Besichtigung eines ähnlichen<br />
Übungszentrums, das die USA in Hohenfels<br />
unterhalten, hat sich der Bun<strong>des</strong>rechnungshof zwar<br />
überzeugt, dass ein solches Übungszentrum einen<br />
erheblichen Fortschritt für ein realitätsnahes Üben<br />
bedeuten kann. Er hat aber auch die beim Betrieb <strong>des</strong><br />
Übungszentrums in Hohenfels auftretenden technischen<br />
Probleme, die Übungs„künstlichkeiten“ und die<br />
Unzulänglichkeiten der zentralen Auswertung gesehen.<br />
Auf Grund seiner weiteren Prüfungsergebnisse hat er<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf hingewiesen, dass zwei<br />
wesentliche Probleme der Infrastruktur, die die gesamte<br />
Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens gefährden, vorrangig zu<br />
lösen sind.<br />
So bestand noch keine Einigkeit mit dem Land<br />
Sachsen-Anhalt über die Nutzungsmöglichkeiten <strong>des</strong><br />
Truppenübungsplatzes, beispielsweise der für die<br />
Übung <strong>des</strong> Orts- und Häuserkampfes benötigten<br />
Gebiete. Auch wenn der Bund als Platzeigentümer über<br />
die Nutzung entscheiden kann, bleiben wasserwirtschaftliche<br />
und baurechtliche Einflussmöglichkeiten<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>, die die Nutzung als<br />
Übungszentrum im geplanten Umfang praktisch<br />
verhindern können, zumin<strong>des</strong>t aber langwierige<br />
rechtliche Auseinandersetzungen befürchten lassen. Die<br />
Termine für den Bau und die Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />
Übungszentrums, die auch die inzwischen beauftragten<br />
Leistungen <strong>des</strong> Systemvertrages beeinflussen,<br />
unterliegen insoweit erheblichen Risiken.<br />
Ebenfalls fehlte ein mit dem Land Sachsen-Anhalt<br />
abgestimmtes konkretes Konzept für die