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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Prüfungsbemerkung Nummer 47:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf,<br />

- in sämtlichen Bauämtern, welche über<br />

keine organisatorische Trennung der<br />

Bereiche Planung, Vergabe und<br />

Abrechnung verfügen, unverzüglich die<br />

geeigneten Maßnahmen für die strukturelle<br />

Trennung in die Wege zu leiten,<br />

- dem Rechnungsprüfungsausschuss in<br />

der 1. Sitzung nach der parlamentarischen<br />

Sommerpause über den erfolgreichen<br />

Abschluss der Maßnahmen<br />

Bericht zu erstatten.<br />

Er fordert das Ministerium weiterhin auf,<br />

gegen die Bediensteten sowie gegen die<br />

Bauunternehmer die notwendigen strafrechtlichen<br />

Schritte zu unternehmen. Auch<br />

insoweit erwartet der Ausschuss zu gegebener<br />

Zeit einen Bericht.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />

vom 5. Februar 1998 - Seite 30f]<br />

Nr. 60 Neubau von Dienstgebäuden<br />

für Arbeitsämter<br />

60.0<br />

Die Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit stimmte dem<br />

Neubau zweier Arbeitsämter zu, ohne ausreichend<br />

auf Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit zu achten. Dadurch entstanden<br />

unnötige Ausgaben in Höhe von insgesamt rd.<br />

4,4 Mio. DM.<br />

60.1<br />

Für Neubauten der Arbeitsämter in Dortmund und<br />

Karlsruhe schrieb die Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit<br />

(Bun<strong>des</strong>anstalt) Architektenwettbewerbe aus. Nach<br />

den Wettbewerbsbedingungen behielt sie sich das<br />

Recht vor, den Entwurf nachträglich zu ändern, um<br />

die Wirtschaftlichkeit der Neubauten beeinflussen zu<br />

können. Der jeweilige Sieger <strong>des</strong> Architektenwettbewerbes<br />

erhielt den Auftrag, den Neubau <strong>des</strong><br />

Arbeitsamtes auf der Grundlage <strong>des</strong> preisgekrönten<br />

Entwurfs zu planen und die Haushaltsunterlage für<br />

diese Baumaßnahme zu erstellen.<br />

Die von den Architekten erstellten Haushaltsunterlagen<br />

enthielten architektonische Elemente, die für die Funktion<br />

der Gebäude nicht notwendig waren und Bauwerksteile,<br />

die nicht den Planungsrichtlinien der<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt entsprachen. Die Haushaltsunterlage für<br />

das Arbeitsamt in Dortmund sah u. a. einen Luftraum<br />

(Halle) von der Eingangsebene bis ins fünfte<br />

Obergeschoss und Balkone in den einzelnen<br />

Geschossen vor. Außerdem sollten Flure erheblich<br />

breiter werden, als es die Planungsrichtlinien der<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt vorsahen. Die Haushaltsunterlage für das<br />

Arbeitsamt in Karlsruhe enthielt einen Luftraum im<br />

Eingangsbereich vom Erd- bis ins dritte Obergeschoss,<br />

ein Tonnendach über dem Verbindungsgang und<br />

unterhalb der Dachtraufe ein zusätzliches Gesims.<br />

Einen Verbindungsgang plante der Architekt erheblich<br />

breiter, als es die Richtlinien der Bun<strong>des</strong>anstalt<br />

vorsahen.<br />

Ohne an den Vorlagen der Architekten Wesentliches<br />

zu ändern, legte die Bun<strong>des</strong>anstalt die Haushaltsunterlagen<br />

mit Kosten von rd. 87 Mio. DM in Dortmund<br />

und rd. 79 Mio. DM in Karlsruhe der Baukommission<br />

<strong>des</strong> Verwaltungsrates und <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt zur Zustimmung vor, die diese jeweils<br />

erteilte. Auf die für die Funktion der Bauwerke nicht<br />

notwendigen Bauwerksteile entfielen Ausgaben in<br />

Höhe von rd. 3 Mio. DM in Dortmund und rd.<br />

1,4 Mio. DM in Karlruhe. Ende 1995 bezogen die<br />

Arbeitsämter die fertig gestellten Neubauten.<br />

60.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt im Verfahren zur Genehmigung der<br />

Haushaltsunterlagen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit und ihre eigenen Planungsrichtlinien<br />

nicht beachtete. Seiner Auffassung nach<br />

hätte sie 4,4 Mio. DM einsparen können, wenn sie die<br />

Entwürfe nicht uneingeschränkt übernommen hätte,<br />

sondern sie - wie vorgesehen - nach wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten überarbeitet hätte.<br />

60.3<br />

Nach Ansicht der Bun<strong>des</strong>anstalt sind die beanstandeten<br />

Bauwerksteile wesentliche Gestaltungselemente der<br />

prämierten Entwürfe. Der Verzicht auf diese Bauwerksteile<br />

sei mit dem Gestaltungswillen der<br />

Architekten nicht vereinbar. Die Bun<strong>des</strong>anstalt hat aber<br />

auch darauf verwiesen, dass diese Entwürfe in Zeiten<br />

ausreichender Haushaltsmittel entstanden sind. Künftig<br />

werde sie „auf Grund der bekannten Grundsätze der<br />

neuen Bescheidenheit“ der Bun<strong>des</strong>anstalt mehr auf<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit achten und dabei<br />

insbesondere die Eingangshallen einer kritischeren<br />

Wertung unterziehen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Arbeit und Sozialordnung hat nicht Stellung<br />

genommen.<br />

60.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof verkennt nicht die Wirkung<br />

der Elemente architektonischer Gestaltung, die von den<br />

beanstandeten Bauwerksteilen - insbesondere dem Luftraum<br />

im Eingangsbereich - ausgeht. Er weist aber auch<br />

darauf hin, dass solche baulichen Maßnahmen vor dem<br />

Hintergrund der angespannten Haushaltslage <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der Kürzungen der Leistungen an<br />

Arbeitnehmer oft kein Verständnis in der Gesellschaft<br />

und bei den Arbeitslosen finden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hält <strong>des</strong>halb an seiner Auffassung fest,<br />

dass der durch die nicht notwendigen Bauwerksteile<br />

verursachte Mehraufwand nicht mit den Geboten der<br />

139<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt aus eigener Überzeugung bei ihren<br />

derzeitigen Planungen von Arbeitsämtern -<br />

insbesondere in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern - den<br />

baulichen Standard reduziert, ihre Richtlinien besser<br />

beachtet und von Architekten entworfene Lufträume<br />

zum großen Teil gestrichen hat.<br />

60.5<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und<br />

Sozialordnung wird im Rahmen seiner Aufsicht<br />

darauf hinzuwirken haben, dass die Bun<strong>des</strong>anstalt bei<br />

der künftigen Planung von Neubauten die Grundsätze<br />

der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Prüfungsbemerkung Nummer 60:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen<br />

seiner Aufsicht darauf hinwirkt, dass die<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt bei künftigen Neubauten<br />

den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet.<br />

Nr. 75<br />

75.1<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />

vom 5. Februar 1998 - Seite 36]<br />

Entwicklung und Bau eines<br />

Gefechtsübungszentrums<br />

<strong>des</strong> Heeres<br />

(Kapitel 14 15 Titel 554 05, Kapitel 14<br />

20 Titel 551 11, Kapitel 14 12 Titel 556<br />

19)<br />

Auf dem Truppenübungsplatz Altmark (Colbitz-<br />

Letzlinger Heide) bei Magdeburg will das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) ein Gefechtsübungszentrum<br />

(Übungszentrum) als zentrale Ausbildungseinrichtung<br />

<strong>des</strong> Heeres errichten, das bis zum Jahre 2002 seinen<br />

vollen Übungsbetrieb aufnehmen soll. Das<br />

Übungszentrum soll eine einsatznahe Ausbildung verstärkter<br />

Einheiten und Verbände der Kampftruppen bis<br />

zur Größe eines Bataillons ohne scharfen Schuss<br />

ermöglichen, wobei das Gefecht verbundener Waffen<br />

einschließlich unterstützender Elemente wie z. B.<br />

Artillerie, Pioniere, Flugabwehr, Aufklärung und<br />

Sanitätswesen geübt werden kann. Dazu sollen<br />

insbesondere lasergestützte Duellsimulatoren, die<br />

Nutzung <strong>des</strong> satellitengestützten Systems GPS (Global<br />

Positioning System) zur Positionsbestimmung sowie die<br />

Funkübertragung der Treffer- und Positionsdaten in<br />

eine Auswertungszentrale dienen. Entwicklung und Bau<br />

<strong>des</strong> Übungszentrums werden einschließlich der<br />

Infrastruktur <strong>des</strong> Truppenübungsplatzes mehr als<br />

140<br />

680 Mio. DM, die Munitionsräumung und Altlastensanierung<br />

<strong>des</strong> Platzes mehr als 1 Mrd. DM kosten.<br />

Nach Beendigung der Definitionsphase im Jahre 1995<br />

wurde nunmehr mit einem Aufwand in Höhe von<br />

20 Mio. DM begonnen, ein Funktions- und Erprobungsmuster<br />

zu erstellen, in dem verstärkte Kampfkompanien<br />

mit bis zu 600 Übungsteilnehmern die Funktionsfähigkeit<br />

der Konzeption für das Übungszentrum<br />

nachweisen sollen. Anfang 1996 beauftragte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium in einem so genannten<br />

„Systemvertrag“ im Wert von rd. 75 Mio. DM ein<br />

Unternehmen mit dem industriellen Systemmanagement,<br />

das die Integration der Einzelkomponenten<br />

und die Übernahme der Gesamtverantwortung<br />

durch die Industrie sichern soll. Den Bau <strong>des</strong> Übungszentrums<br />

selbst will das Bun<strong>des</strong>ministerium entsprechend<br />

den Erprobungsergebnissen stufenweise im Rahmen<br />

dieses Systemvertrages in Auftrag geben. Über ein<br />

Betreibermodell für den späteren Betrieb und die Unterhaltung<br />

<strong>des</strong> Übungszentrums hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

bisher noch nicht entschieden.<br />

75.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Entscheidungen zur<br />

Freigabe zum Bau und zur Auswahl <strong>des</strong> Hauptauftragnehmers<br />

zum Anlass genommen, das Vorhaben im Hinblick<br />

auf seine technischen, zeitlichen,<br />

organisatorischen und finanziellen Realisierungsrisiken<br />

zu prüfen. Bei der Besichtigung eines ähnlichen<br />

Übungszentrums, das die USA in Hohenfels<br />

unterhalten, hat sich der Bun<strong>des</strong>rechnungshof zwar<br />

überzeugt, dass ein solches Übungszentrum einen<br />

erheblichen Fortschritt für ein realitätsnahes Üben<br />

bedeuten kann. Er hat aber auch die beim Betrieb <strong>des</strong><br />

Übungszentrums in Hohenfels auftretenden technischen<br />

Probleme, die Übungs„künstlichkeiten“ und die<br />

Unzulänglichkeiten der zentralen Auswertung gesehen.<br />

Auf Grund seiner weiteren Prüfungsergebnisse hat er<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf hingewiesen, dass zwei<br />

wesentliche Probleme der Infrastruktur, die die gesamte<br />

Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens gefährden, vorrangig zu<br />

lösen sind.<br />

So bestand noch keine Einigkeit mit dem Land<br />

Sachsen-Anhalt über die Nutzungsmöglichkeiten <strong>des</strong><br />

Truppenübungsplatzes, beispielsweise der für die<br />

Übung <strong>des</strong> Orts- und Häuserkampfes benötigten<br />

Gebiete. Auch wenn der Bund als Platzeigentümer über<br />

die Nutzung entscheiden kann, bleiben wasserwirtschaftliche<br />

und baurechtliche Einflussmöglichkeiten<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>, die die Nutzung als<br />

Übungszentrum im geplanten Umfang praktisch<br />

verhindern können, zumin<strong>des</strong>t aber langwierige<br />

rechtliche Auseinandersetzungen befürchten lassen. Die<br />

Termine für den Bau und die Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />

Übungszentrums, die auch die inzwischen beauftragten<br />

Leistungen <strong>des</strong> Systemvertrages beeinflussen,<br />

unterliegen insoweit erheblichen Risiken.<br />

Ebenfalls fehlte ein mit dem Land Sachsen-Anhalt<br />

abgestimmtes konkretes Konzept für die

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