Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Auszüge aus den Bemerkungen 1996 (BT-Drs. 32/5700 v. 16. Oktober 1995)<br />
Nr. 3 Finanzierung von Planungskosten<br />
(Kapitel 06 02 Titel 882 11)<br />
3.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium bewilligte für den<br />
Neubau eines Regenerationszentrums für den<br />
Hochleistungssport eine Zuwendung für Planungskosten,<br />
obwohl die im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
für diese Baumaßnahme vorgesehenen Mittel<br />
gesperrt und später gestrichen worden<br />
waren. Das Bun<strong>des</strong>ministerium wirkte seit<br />
1988 an den Planungen zur Errichtung der<br />
Einrichtung weit reichend mit und löste<br />
infolge<strong>des</strong>sen Zahlungsverpflichtungen für<br />
den Bund aus. Es sind unnötige Ausgaben in<br />
Höhe von min<strong>des</strong>tens 1,6 Mio. DM<br />
entstanden.<br />
3.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium sprach sich im Jahre 1988 zusammen<br />
mit einem Bun<strong>des</strong>land und einer Stadt sowie<br />
im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund und<br />
<strong>des</strong>sen Fachverbänden für die Errichtung eines<br />
Regenerationszentrums für den Hochleistungssport aus.<br />
In Absprache mit den künftigen Zuwendungsgebern<br />
erstellte ein Planungsbüro daraufhin zwischen den<br />
Jahren 1988 und 1991 vier inhaltlich verschiedene<br />
Entwürfe. Das Regenerationszentrum sollte mit<br />
Zuwendungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (70 v. H.), <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong><br />
(20 v. H.) und der Stadt (10 v. H.) finanziert werden.<br />
Dafür legte ein im Jahre 1991 eigens für den Bau und<br />
Betrieb <strong>des</strong> Regenerationszentrums gegründetes<br />
Unternehmen die Planung und Kostenberechnung <strong>des</strong><br />
zuletzt vom Planungsbüro fertig gestellten Entwurfes<br />
den Zuwendungsgebern vor. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
unterbreitete das Projekt dem Sportausschuss <strong>des</strong><br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>tages. Dieser vermisste ein<br />
Gesamtkonzept für den Betrieb und die Einbeziehung<br />
der neuen Bun<strong>des</strong>länder. Er veranlasste daraufhin beim<br />
Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages, die im<br />
Bun<strong>des</strong>haushalt <strong>des</strong> Jahres 1991 für das Vorhaben eingestellten<br />
Mittel qualifiziert zu sperren. Die Mittel blieben<br />
auch im Haushaltsjahr 1992 gesperrt. Sie wurden<br />
im Zuge der Einsparungen bei der Aufstellung <strong>des</strong><br />
Haushaltes für das Jahr 1993 schließlich ganz<br />
gestrichen. Die Bun<strong>des</strong>regierung erklärte daraufhin das<br />
Projekt für vorläufig zurückgestellt.<br />
Im Jahre 1992 übernahm auf Veranlassung der Zuwendungsgeber<br />
die Stadt die Trägerschaft für das<br />
Projekt von dem Unternehmen, das jedoch Vertragspartner<br />
<strong>des</strong> Planungsbüros blieb. Bis dahin hatte das<br />
Planungsbüro Planungsleistungen von mehr als<br />
3 Mio. DM erbracht. Die Arbeiten erstreckten sich<br />
neben der Grundlagenermittlung und Vorplanung<br />
(Leistungsphasen 1 und 2 nach § 15 der Verordnung<br />
über die Honorare für Leistungen der Architekten<br />
und der Ingenieure - HOAI -) auch auf die<br />
Ausführungsplanung, die Planung der Technischen<br />
Gebäudeausrüstung und die Tragwerksplanung<br />
einschließlich <strong>des</strong> Wärmeschutznachweises sowie die<br />
Vorbereitung einer europaweiten Ausschreibung. Die<br />
Stadt beantragte für die in Rechnung gestellten<br />
Planungsleistungen beim Bun<strong>des</strong>land und beim Bund<br />
Zuwendungen in entsprechender Höhe. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium bewilligte dem Bun<strong>des</strong>land als<br />
unmittelbarem Zuwendungsempfänger im Jahre 1993<br />
ausgehend von 2,6 Mio. DM zuwendungsfähiger<br />
Kosten eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe<br />
von rd. 1,83 Mio. DM. Das Bun<strong>des</strong>land leitete die<br />
Mittel an die Stadt weiter, die damit anteilig das<br />
Planungsbüro bezahlte. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nahm für die Zuwendung einen Titel aus dem<br />
Bun<strong>des</strong>haushalt in Anspruch, der für Zuschüsse für<br />
die Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung<br />
(Bun<strong>des</strong>leistungszentren) von Sportstätten für den<br />
Hochleistungssport sowie für den Bau von<br />
Sportstätten im ehemaligen Zonenrandgebiet<br />
bestimmt war.<br />
3.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
vorgehalten, dass es Zuwendungen für<br />
Planungskosten bewilligte, obwohl der Sport- und der<br />
Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages der<br />
geplanten Baumaßnahme nicht zugestimmt hatten<br />
und genehmigte Mittel für die Baumaßnahme nicht<br />
zur Verfügung standen.<br />
Grundsätzlich hat ein Zuwendungsempfänger bei<br />
einer Ablehnung eines Antrages keinen Anspruch auf<br />
Erstattung seiner Planungskosten. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat daher bemängelt, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium sich vom Jahre 1988 an in die<br />
Vorbereitung und Planung <strong>des</strong> Projektes so stark<br />
einbinden ließ, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium sich zu<br />
finanziellen Leistungen verpflichtet fühlte. Bei<br />
seinem Engagement hätte es wenigstens darauf<br />
achten müssen, dass der Planungsaufwand auf das für<br />
die Antragstellung Nötige beschränkt wird. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält für die Beantragung und<br />
Genehmigung der Maßnahme eine Grundlagenermittlung<br />
und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2<br />
nach der HOAI) für ausreichend. Zumin<strong>des</strong>t den<br />
darüber hinausgehenden – für die Genehmigung <strong>des</strong><br />
Regenerationszentrums nicht erforderlichen –<br />
Architekten- und Ingenieurleistungen hätte <strong>des</strong>halb<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht zustimmen dürfen.<br />
Wären die Leistungen auf das Notwendige beschränkt<br />
worden, hätte die erforderliche Zuwendung<br />
135<br />
min<strong>des</strong>tens um 1,6 Mio. DM geringer ausfallen können.<br />
Zudem steht zu befürchten, dass bei einem<br />
Abbruch <strong>des</strong> Vorhabens noch weitere Forderungen<br />
auf den Bund zukommen.<br />
3.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sein Vorgehen mit dem<br />
Interesse <strong>des</strong> Hochleistungssports vor dem Hintergrund<br />
einer verstärkt aufkommenden Dopingproblematik<br />
begründet. Mit dem Projekt sei in jeder<br />
Hinsicht Neuland betreten worden. Eine Konsequenz<br />
aus der Aufschiebung der Realisierung <strong>des</strong> Projektes<br />
sei die anteilige Förderung der entstandenen<br />
Planungskosten auf Antrag <strong>des</strong> beteiligten<br />
Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> gewesen. Die Bewilligung der<br />
Planungskosten sei in Übereinstimmung mit der<br />
Rechtsauffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der<br />
Finanzen erfolgt, welches eine Finanzierung von<br />
Planungskosten dann für zulässig halte, wenn zur<br />
Mitfinanzierung rechtliche Verpflichtungen<br />
eingegangen worden sind. Die Planungen seien von<br />
den beteiligten Zuwendungsgebern von Anfang an in<br />
allen Varianten beauftragt, mitgestaltet und<br />
freigegeben worden, woraus dem Planer<br />
Vertrauensschutz und Ansprüche erwachsen seien.<br />
Die ausgeführten und abgerechneten Planungen seien<br />
für die Entscheidungsfindung erforderlich gewesen.<br />
3.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht seine Bedenken durch<br />
die Einlassungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums nicht<br />
ausgeräumt. Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium mit<br />
veranlassten Planungsleistungen gehen weit über das<br />
Erforderliche hinaus.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält daran fest, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium sich bei Vorhaben, die nicht<br />
genehmigt oder deren Finanzierungen nicht gesichert<br />
sind, im Vorfeld der Antragstellung, z. B. bei der<br />
Mitwirkung an vorbereitenden Planungen, zurückhalten<br />
muss. Das schließt eine Beteiligung bei der<br />
Grundlagenermittlung zwar nicht aus, der vom<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium zu verantwortende Planungsaufwand<br />
ist aber bis zur endgültigen Entscheidung<br />
über das Vorhaben stets auf das unabweisbar<br />
Erforderliche zu beschränken.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Prüfungsbemerkung Nummer 3:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf, in<br />
derartigen Fällen dafür zu sorgen, dass der<br />
Planungsaufwand auf das für den Zuwendungsantrag<br />
Notwendige beschränkt bleibt.<br />
136<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />
vom 5. Februar 1998 - Seite 10]<br />
Nr. 12 Erstattung von<br />
Verwaltungskosten<br />
(Kapitel 08 07 Titel 632 01 und Kapitel<br />
14 12 Titel 632 01)<br />
12.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium leistete an zwei neue<br />
Bun<strong>des</strong>länder für die Durchführung der Bauaufgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht gerechtfertigte<br />
Zahlungen in Höhe von 51 Mio. DM, die erst<br />
auf Grund der Prüfung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
ausgeglichen werden sollen.<br />
12.1<br />
Der Bund vereinbarte mit den neuen Bun<strong>des</strong>ländern,<br />
dass er die Verwaltungskosten, die den Bun<strong>des</strong>ländern<br />
für die Durchführung von Bauaufgaben im Auftrag <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> entstehen, in gleicher Weise wie den alten Bun<strong>des</strong>ländern<br />
erstattet. Danach ist bei der Abrechnung dieser<br />
Kosten zu unterscheiden zwischen so genannten<br />
trennbaren Kosten, die einer Baumaßnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
direkt zurechenbar sind, und so genannten nicht<br />
trennbaren Kosten, die über einen bestimmten Schlüssel<br />
auf Bund und Bun<strong>des</strong>land zu verteilen sind.<br />
Zwei neue Bun<strong>des</strong>länder berechneten die vom Bund zu<br />
erstattenden Kosten teilweise abweichend von den Vereinbarungen<br />
mit der Folge, dass Verwaltungskosten für<br />
Baumaßnahmen sowohl als trennbare als auch als nicht<br />
trennbare Kosten abgerechnet wurden. Durch diese<br />
doppelte Erstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entstanden ihm<br />
Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rd. 43 Mio. DM.<br />
Außerdem forderte ein Bun<strong>des</strong>land über die<br />
vereinbarten Verwaltungskosten hinaus zu Unrecht<br />
weitere rd. 8 Mio. DM für angeblich hohen<br />
Koordinierungsaufwand beim Einsatz einer so<br />
genannten Patenbauverwaltung (Tätigwerden der<br />
Bauverwaltung eines alten Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>).<br />
Die Abrechnung der Verwaltungskosten prüfte die Bun<strong>des</strong>vermögensabteilung<br />
der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion<br />
und legte sie dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
vor. Dieses erkannte zwar, dass die Abrechnungen dem<br />
Grunde nach nicht der Vereinbarung entsprachen. Statt<br />
die finanziellen Auswirkungen der nicht belegten<br />
Forderungen zu ermitteln und die Abrechnung um<br />
diesen Betrag zu kürzen, forderte es lediglich von den<br />
Bun<strong>des</strong>ländern ergänzende Begründungen, die<br />
allerdings bis heute trotz Mahnung ausstehen.<br />
Insgesamt führten diese Mängel zu einer Überzahlung<br />
an die Bun<strong>des</strong>länder in Höhe von rd. 51 Mio. DM.<br />
Auf vergleichbare Mängel hatte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
bereits in seinen Bemerkungen 1994<br />
(Drucksache 12/8490 Nr. 87) hingewiesen.<br />
12.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium die überhöhten Zahlungen zuließ.<br />
Es hätte unverzüglich die Höhe <strong>des</strong> nicht<br />
vereinbarungsgemäßen Anteils der Abrechnungen