Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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verzögert und verteuert wurde. Durch diese<br />
Schwierigkeiten verzögerte sich die Bereitstellung<br />
und Einführung der benötigten DV-Programme<br />
erheblich. Es entstanden zusätzliche Kosten und das<br />
ISYBAU-Projekt verlor bei den Ländern an Akzeptanz.<br />
32.5.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die Organisation<br />
<strong>des</strong> ISYBAU-Projekts nicht den Anforderungen<br />
genügt, die an ein solches Projekt gestellt<br />
werden.<br />
Nach seiner Auffassung können drei Mitarbeiter <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums das Projekt, das aus rd. 80 Teilprojekten<br />
besteht und von 35 Angehörigen <strong>des</strong><br />
Plenums sowie 30 Arbeitskreisen aus 16 Bun<strong>des</strong>ländern<br />
mit insgesamt 280 beteiligten Bun<strong>des</strong>- und<br />
Lan<strong>des</strong>bediensteten bearbeitet wird, nicht wirksam<br />
steuern. Außerdem fehlt ein Konzept für die<br />
Projektsteuerung. Angesichts der Eigenständigkeit<br />
der Länder müssen die Kompetenzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
und <strong>des</strong> Plenums eindeutig festgelegt<br />
werden. Kosten- und Zeitziele für die Teilprojekte<br />
wurden nicht vorgegeben, so dass eine wirksame<br />
Erfolgskontrolle insoweit nicht möglich ist.<br />
Die unzureichende Koordinierung der 30<br />
Arbeitskreise hat zu Zeitverzug und zusätzlichen<br />
Kosten geführt und verhindert zudem die<br />
Konzentration der ISYBAU-Aktivitäten auf die so<br />
genannten Kernprogramme.<br />
32.5.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, es arbeite an<br />
Verbesserungen der Projektleitung für ISYBAU. Es<br />
habe <strong>des</strong>halb ein Wirtschaftsberatungsbüro<br />
eingeschaltet.<br />
Die Zahl der das Projekt steuernden Mitarbeiter im<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium sei erhöht worden. Außerdem<br />
werde geprüft, ob die Zahl der Arbeitskreise und<br />
Teilprojekte sowie die Zahl der Mitarbeiter verringert<br />
werden könnten. Von den in einer Adressenliste<br />
genannten 280 Personen seien im 1. Halbjahr 1995<br />
nur noch etwa 80 Personen für ISYBAU eingesetzt<br />
worden.<br />
Kosten- und Zeitziele würden künftig in so genannten<br />
Projekthandbüchern festgelegt, auf deren Grundlage<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium über weiterzuführende, zu<br />
streckende oder einzustellende Teilprojekte entscheiden<br />
werde. Die Teilprojekte würden mit einem neu<br />
eingeführten Berichtswesen zeitlich und kostenmäßig<br />
kontrolliert.<br />
32.5.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof befürwortet das Bemühen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, die Organisation <strong>des</strong><br />
ISYBAU-Projekts zu verbessern, indem die Arbeit in<br />
den Arbeitskreisen gestrafft, Zahl, Kosten und Zeit<br />
der Teilprojekte überprüft sowie deren Erfolg<br />
wirksam kontrolliert werden sollen.<br />
Es bleibt aber festzustellen, dass die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
angekündigten Maßnahmen schon vor mehreren<br />
Jahren hätten durchgeführt werden müssen. Ob<br />
sie sich noch wesentlich auf Kosten und Qualität <strong>des</strong><br />
Projekts auswirken werden, bleibt abzuwarten.<br />
32.6 Abschließende Empfehlung<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof unterstützt die Absicht <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums, die Aufgabenwahrnehmung der<br />
Bauverwaltungen durch Datenverarbeitung zu<br />
verbessern. Nach seinen Feststellungen ist dies<br />
besonders dringlich für die Kernaufgaben, für die seit<br />
Jahren DV-Programme angekündigt werden.<br />
Dabei geht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof davon aus, dass<br />
angesichts der geänderten Anforderungen an die Bauverwaltungen<br />
alsbald über deren künftige Aufgabenstruktur<br />
entschieden wird. Er unterstreicht seine Auffassung,<br />
dass ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln<br />
der Bauverwaltungen nur zu erreichen ist,<br />
wenn ihre Organisation optimiert und das DV-<br />
Verfahren darauf abgestimmt wird.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
zu Prüfbemerkung Nummer 32:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass der Bun<strong>des</strong>ministers entsprechend<br />
den Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
das Projekt ISYBAU unter<br />
Berücksichtigung der Personal- und<br />
Aufgabenstruktur der Bauverwaltung<br />
überarbeitet und über die veranlassten<br />
Maßnahmen in Abstimmung mit dem<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof bis zum 1. Oktober<br />
1996 berichtet.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/7215<br />
vom 14. März 1997 - Seite 25]<br />
131<br />
Nr. 33 Überprüfen und Genehmigen<br />
von Haushaltsunterlagen für<br />
Baumaßnahmen<br />
33.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium achtete bei der Genehmigung<br />
von Haushaltsunterlagen für<br />
einzelne Baumaßnahmen nicht hinreichend<br />
auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />
Auf Grund von Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
hat das Bun<strong>des</strong>ministerium in<br />
Einzelfällen nachträglich Planungen geändert<br />
und dadurch Mittel in Höhe von rd.<br />
2,7 Mio. DM eingespart. Unnötige Kosten in<br />
Höhe von rd. 0,9 Mio. DM mussten<br />
hingenommen werden, da insoweit ein<br />
Umplanen nicht mehr wirtschaftlich war.<br />
33.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium trägt die Gesamtverantwortung<br />
für das Bun<strong>des</strong>bauwesen. Es hat als oberste technische<br />
Instanz die Haushaltsunterlagen für große Baumaßnahmen<br />
(so genannte Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)<br />
zu genehmigen, die von den Bauverwaltungen<br />
der Länder erstellt werden. Dabei hat es die grundsätzlich<br />
bedeutsamen Angaben und Daten in den<br />
Unterlagen zu überprüfen. Es kann das Genehmigungsverfahren<br />
auf die Lan<strong>des</strong>bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen<br />
übertragen, die ihm fachlich unterstellt<br />
sind.<br />
Nach den für die Bauverwaltung maßgebenden Richtlinien<br />
ist den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit bei der Planung dadurch zu entsprechen,<br />
dass für "Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten<br />
und die Kosten einschließlich der<br />
Folgekosten zu untersuchen sind".<br />
Nach den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
wurden bei verschiedenen Baumaßnahmen u. a. für<br />
Außenwandverkleidungen Baustoffe genehmigt, die<br />
einem überdurchschnittlich hohen baulichen Standard<br />
entsprechen. Eine Untersuchung über die technische,<br />
wirtschaftliche und gestalterische Möglichkeit,<br />
andere Baustoffe zu verwenden, lag dabei nicht vor.<br />
33.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass beim<br />
Überprüfen und Genehmigen die Grundsätze von<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend<br />
beachtet wurden.<br />
Er hat insbesondere darauf aufmerksam gemacht,<br />
dass der überdurchschnittlich hohe bauliche Standard<br />
bei Außenwandverkleidungen im Allgemeinen nicht<br />
mehr als vertretbar angesehen wird.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
unter Hinweis auf die angespannte Haushaltslage<br />
empfohlen, die genehmigten Planungen zu<br />
überprüfen und nach Möglichkeit Kosten<br />
einzusparen; nach seiner Auffassung waren<br />
132<br />
Einsparungen ohne bedeutsame Beeinträchtigungen<br />
<strong>des</strong> architektonischen Gesamtbil<strong>des</strong> möglich.<br />
Außerdem hat er das Bun<strong>des</strong>ministerium gebeten,<br />
künftig die Genehmigung großer Baumaßnahmen<br />
mehr als bisher von der Vorlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />
abhängig zu machen, die<br />
insbesondere wesentliche Bauteile und Anlagen<br />
berücksichtigen.<br />
33.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Empfehlung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen, eine Vergleichsrechnung<br />
angestellt, die genehmigten Planungen<br />
überprüft und geändert. Es hat durch diese<br />
Änderungen bei der Außenwandverkleidung und der<br />
künstlerischen Ausgestaltung rd. 2,7 Mio. DM eingespart.<br />
Weitere mögliche Einsparungen in Höhe von<br />
rd. 0,9 Mio. DM hielt es wegen der damit<br />
verbundenen Umplanungskosten und <strong>des</strong> Baufortschrittes<br />
für nicht mehr vertretbar.<br />
Unabhängig davon äußerte das Bun<strong>des</strong>ministerium,<br />
die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes an der<br />
Überprüfung der Haushaltsunterlagen treffe nicht<br />
uneingeschränkt zu. In einem Falle habe nicht das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium, sondern die von ihm zur<br />
Beschleunigung <strong>des</strong> Verfahrens und Verminderung <strong>des</strong><br />
Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> ermächtigte Oberfinanzdirektion<br />
die Haushaltsunterlagen genehmigt.<br />
Außerdem seien in den vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof beanstandeten<br />
Fällen zwar keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />
erstellt worden; gleichwohl seien die Außenwandverkleidungen<br />
beim Aufstellen der Haushaltsunterlagen<br />
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit<br />
geprüft worden. Trotzdem hätten damals<br />
repräsentative und städtebauliche Erwägungen die<br />
Entscheidung für den hohen baulichen Standard und<br />
somit für die teuren Baustoffe gerechtfertigt.<br />
33.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält seine Kritik aufrecht.<br />
Nach seiner Auffassung ist es in diesem Zusammenhang<br />
unerheblich, dass in einem Fall das Genehmigen<br />
der Haushaltsunterlagen übertragen worden war. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hätte im Rahmen seiner<br />
Gesamtverantwortung rechtzeitig und nicht erst nach<br />
Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes durch verstärktes<br />
Einwirken auf die Oberfinanzdirektionen,<br />
insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliches Bauen,<br />
darauf hinwirken müssen, dass bei diesen<br />
Baumaßnahmen keine unnötigen Kosten entstehen.<br />
Die nachträglich erzielten Einsparungen belegen anschaulich,<br />
dass die hohen Kosten für die<br />
Außenwandverkleidungen nicht zwingend geboten<br />
waren. Auch durch die kostengünstigere Baugestaltung<br />
wurden repräsentative und städtebauliche Belange<br />
angemessen berücksichtigt. Nach Auffassung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes waren die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />
bei der Aufstellung der<br />
Haushaltsunterlagen unzureichend. Sie konnten die