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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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verzögert und verteuert wurde. Durch diese<br />

Schwierigkeiten verzögerte sich die Bereitstellung<br />

und Einführung der benötigten DV-Programme<br />

erheblich. Es entstanden zusätzliche Kosten und das<br />

ISYBAU-Projekt verlor bei den Ländern an Akzeptanz.<br />

32.5.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass die Organisation<br />

<strong>des</strong> ISYBAU-Projekts nicht den Anforderungen<br />

genügt, die an ein solches Projekt gestellt<br />

werden.<br />

Nach seiner Auffassung können drei Mitarbeiter <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums das Projekt, das aus rd. 80 Teilprojekten<br />

besteht und von 35 Angehörigen <strong>des</strong><br />

Plenums sowie 30 Arbeitskreisen aus 16 Bun<strong>des</strong>ländern<br />

mit insgesamt 280 beteiligten Bun<strong>des</strong>- und<br />

Lan<strong>des</strong>bediensteten bearbeitet wird, nicht wirksam<br />

steuern. Außerdem fehlt ein Konzept für die<br />

Projektsteuerung. Angesichts der Eigenständigkeit<br />

der Länder müssen die Kompetenzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

und <strong>des</strong> Plenums eindeutig festgelegt<br />

werden. Kosten- und Zeitziele für die Teilprojekte<br />

wurden nicht vorgegeben, so dass eine wirksame<br />

Erfolgskontrolle insoweit nicht möglich ist.<br />

Die unzureichende Koordinierung der 30<br />

Arbeitskreise hat zu Zeitverzug und zusätzlichen<br />

Kosten geführt und verhindert zudem die<br />

Konzentration der ISYBAU-Aktivitäten auf die so<br />

genannten Kernprogramme.<br />

32.5.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, es arbeite an<br />

Verbesserungen der Projektleitung für ISYBAU. Es<br />

habe <strong>des</strong>halb ein Wirtschaftsberatungsbüro<br />

eingeschaltet.<br />

Die Zahl der das Projekt steuernden Mitarbeiter im<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium sei erhöht worden. Außerdem<br />

werde geprüft, ob die Zahl der Arbeitskreise und<br />

Teilprojekte sowie die Zahl der Mitarbeiter verringert<br />

werden könnten. Von den in einer Adressenliste<br />

genannten 280 Personen seien im 1. Halbjahr 1995<br />

nur noch etwa 80 Personen für ISYBAU eingesetzt<br />

worden.<br />

Kosten- und Zeitziele würden künftig in so genannten<br />

Projekthandbüchern festgelegt, auf deren Grundlage<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium über weiterzuführende, zu<br />

streckende oder einzustellende Teilprojekte entscheiden<br />

werde. Die Teilprojekte würden mit einem neu<br />

eingeführten Berichtswesen zeitlich und kostenmäßig<br />

kontrolliert.<br />

32.5.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof befürwortet das Bemühen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, die Organisation <strong>des</strong><br />

ISYBAU-Projekts zu verbessern, indem die Arbeit in<br />

den Arbeitskreisen gestrafft, Zahl, Kosten und Zeit<br />

der Teilprojekte überprüft sowie deren Erfolg<br />

wirksam kontrolliert werden sollen.<br />

Es bleibt aber festzustellen, dass die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

angekündigten Maßnahmen schon vor mehreren<br />

Jahren hätten durchgeführt werden müssen. Ob<br />

sie sich noch wesentlich auf Kosten und Qualität <strong>des</strong><br />

Projekts auswirken werden, bleibt abzuwarten.<br />

32.6 Abschließende Empfehlung<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof unterstützt die Absicht <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums, die Aufgabenwahrnehmung der<br />

Bauverwaltungen durch Datenverarbeitung zu<br />

verbessern. Nach seinen Feststellungen ist dies<br />

besonders dringlich für die Kernaufgaben, für die seit<br />

Jahren DV-Programme angekündigt werden.<br />

Dabei geht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof davon aus, dass<br />

angesichts der geänderten Anforderungen an die Bauverwaltungen<br />

alsbald über deren künftige Aufgabenstruktur<br />

entschieden wird. Er unterstreicht seine Auffassung,<br />

dass ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln<br />

der Bauverwaltungen nur zu erreichen ist,<br />

wenn ihre Organisation optimiert und das DV-<br />

Verfahren darauf abgestimmt wird.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

zu Prüfbemerkung Nummer 32:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass der Bun<strong>des</strong>ministers entsprechend<br />

den Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

das Projekt ISYBAU unter<br />

Berücksichtigung der Personal- und<br />

Aufgabenstruktur der Bauverwaltung<br />

überarbeitet und über die veranlassten<br />

Maßnahmen in Abstimmung mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof bis zum 1. Oktober<br />

1996 berichtet.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/7215<br />

vom 14. März 1997 - Seite 25]<br />

131<br />

Nr. 33 Überprüfen und Genehmigen<br />

von Haushaltsunterlagen für<br />

Baumaßnahmen<br />

33.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium achtete bei der Genehmigung<br />

von Haushaltsunterlagen für<br />

einzelne Baumaßnahmen nicht hinreichend<br />

auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />

Auf Grund von Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium in<br />

Einzelfällen nachträglich Planungen geändert<br />

und dadurch Mittel in Höhe von rd.<br />

2,7 Mio. DM eingespart. Unnötige Kosten in<br />

Höhe von rd. 0,9 Mio. DM mussten<br />

hingenommen werden, da insoweit ein<br />

Umplanen nicht mehr wirtschaftlich war.<br />

33.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium trägt die Gesamtverantwortung<br />

für das Bun<strong>des</strong>bauwesen. Es hat als oberste technische<br />

Instanz die Haushaltsunterlagen für große Baumaßnahmen<br />

(so genannte Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)<br />

zu genehmigen, die von den Bauverwaltungen<br />

der Länder erstellt werden. Dabei hat es die grundsätzlich<br />

bedeutsamen Angaben und Daten in den<br />

Unterlagen zu überprüfen. Es kann das Genehmigungsverfahren<br />

auf die Lan<strong>des</strong>bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen<br />

übertragen, die ihm fachlich unterstellt<br />

sind.<br />

Nach den für die Bauverwaltung maßgebenden Richtlinien<br />

ist den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit bei der Planung dadurch zu entsprechen,<br />

dass für "Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten<br />

und die Kosten einschließlich der<br />

Folgekosten zu untersuchen sind".<br />

Nach den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

wurden bei verschiedenen Baumaßnahmen u. a. für<br />

Außenwandverkleidungen Baustoffe genehmigt, die<br />

einem überdurchschnittlich hohen baulichen Standard<br />

entsprechen. Eine Untersuchung über die technische,<br />

wirtschaftliche und gestalterische Möglichkeit,<br />

andere Baustoffe zu verwenden, lag dabei nicht vor.<br />

33.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass beim<br />

Überprüfen und Genehmigen die Grundsätze von<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend<br />

beachtet wurden.<br />

Er hat insbesondere darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass der überdurchschnittlich hohe bauliche Standard<br />

bei Außenwandverkleidungen im Allgemeinen nicht<br />

mehr als vertretbar angesehen wird.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

unter Hinweis auf die angespannte Haushaltslage<br />

empfohlen, die genehmigten Planungen zu<br />

überprüfen und nach Möglichkeit Kosten<br />

einzusparen; nach seiner Auffassung waren<br />

132<br />

Einsparungen ohne bedeutsame Beeinträchtigungen<br />

<strong>des</strong> architektonischen Gesamtbil<strong>des</strong> möglich.<br />

Außerdem hat er das Bun<strong>des</strong>ministerium gebeten,<br />

künftig die Genehmigung großer Baumaßnahmen<br />

mehr als bisher von der Vorlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

abhängig zu machen, die<br />

insbesondere wesentliche Bauteile und Anlagen<br />

berücksichtigen.<br />

33.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Empfehlung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen, eine Vergleichsrechnung<br />

angestellt, die genehmigten Planungen<br />

überprüft und geändert. Es hat durch diese<br />

Änderungen bei der Außenwandverkleidung und der<br />

künstlerischen Ausgestaltung rd. 2,7 Mio. DM eingespart.<br />

Weitere mögliche Einsparungen in Höhe von<br />

rd. 0,9 Mio. DM hielt es wegen der damit<br />

verbundenen Umplanungskosten und <strong>des</strong> Baufortschrittes<br />

für nicht mehr vertretbar.<br />

Unabhängig davon äußerte das Bun<strong>des</strong>ministerium,<br />

die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes an der<br />

Überprüfung der Haushaltsunterlagen treffe nicht<br />

uneingeschränkt zu. In einem Falle habe nicht das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium, sondern die von ihm zur<br />

Beschleunigung <strong>des</strong> Verfahrens und Verminderung <strong>des</strong><br />

Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> ermächtigte Oberfinanzdirektion<br />

die Haushaltsunterlagen genehmigt.<br />

Außerdem seien in den vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof beanstandeten<br />

Fällen zwar keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

erstellt worden; gleichwohl seien die Außenwandverkleidungen<br />

beim Aufstellen der Haushaltsunterlagen<br />

unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit<br />

geprüft worden. Trotzdem hätten damals<br />

repräsentative und städtebauliche Erwägungen die<br />

Entscheidung für den hohen baulichen Standard und<br />

somit für die teuren Baustoffe gerechtfertigt.<br />

33.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält seine Kritik aufrecht.<br />

Nach seiner Auffassung ist es in diesem Zusammenhang<br />

unerheblich, dass in einem Fall das Genehmigen<br />

der Haushaltsunterlagen übertragen worden war. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hätte im Rahmen seiner<br />

Gesamtverantwortung rechtzeitig und nicht erst nach<br />

Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes durch verstärktes<br />

Einwirken auf die Oberfinanzdirektionen,<br />

insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliches Bauen,<br />

darauf hinwirken müssen, dass bei diesen<br />

Baumaßnahmen keine unnötigen Kosten entstehen.<br />

Die nachträglich erzielten Einsparungen belegen anschaulich,<br />

dass die hohen Kosten für die<br />

Außenwandverkleidungen nicht zwingend geboten<br />

waren. Auch durch die kostengünstigere Baugestaltung<br />

wurden repräsentative und städtebauliche Belange<br />

angemessen berücksichtigt. Nach Auffassung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes waren die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />

bei der Aufstellung der<br />

Haushaltsunterlagen unzureichend. Sie konnten die

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