Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Entscheidung für Eschbach als Sitz der Standortverwaltung,<br />
dass es wirtschaftlicher sei, die dort<br />
vorhandenen Gebäude für etwa 3 Mio. DM herzurichten,<br />
als die Standortverwaltung mit Lager- und<br />
Werkstattbereich in Müllheim für rd. 13 Mio. DM<br />
neu zu bauen.<br />
26.3.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bezweifelt, dass die<br />
Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für den<br />
Standort Eschbach die wirtschaftlichere Lösung sei.<br />
Die Tatsache allein, dass in Bremgarten Gebäude zur<br />
Unterbringung der Standortverwaltung vorhanden<br />
sind, könne die Entscheidung für den Standort<br />
Eschbach nicht rechtfertigen. Zudem beruhe die<br />
Annahme, dass die Herrichtung dieser Gebäude<br />
geringere Kosten als ein Neubau in Müllheim<br />
verursachen würde, nur auf einer groben Schätzung.<br />
Als Grundlage für eine sachgerechte<br />
Stationierungsentscheidung sei eine Gegenüberstellung<br />
aller Kosten vonnöten (Investitions-,<br />
Betriebs- und eingesparte Personalkosten beim<br />
Neubau in Müllheim).<br />
26.3.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat nach Erstellung der vom<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof geforderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
seine erste Entscheidung berichtigt und<br />
sich für den Neubau in Müllheim entschieden. Durch<br />
diese Entscheidung werden künftig Kosten in Höhe<br />
von min<strong>des</strong>tens 300 000 DM pro Jahr eingespart.<br />
26.4 Bedarf an Wohnheimen für die territoriale<br />
Wehrverwaltung in Ballungsräumen<br />
26.4.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium unterhält in den<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstädten München und Stuttgart, Sitz der<br />
Wehrbereichsverwaltungen VI und V, je ein<br />
Wohnheim für ledige Bedienstete mit geringem<br />
Einkommen. Es beabsichtigte, in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Düsseldorf auf dem Grundstück der<br />
Wehrbereichsverwaltung III ebenfalls ein Wohnheim<br />
zu errichten. Die Kosten hierfür wurden auf<br />
7,8 Mio. DM geschätzt. Mit dem Bau <strong>des</strong> Wohnheimes<br />
sollte im Oktober 1994 begonnen werden.<br />
Die vorgesehene Baumaßnahme hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
damit begründet, dass jungen geringverdienenden<br />
Beamten und Arbeitnehmern der Bun<strong>des</strong>wehr<br />
in Düsseldorf Wohnungen zu angemessenen Preisen<br />
angeboten werden sollten. Damit könne dem Personalmangel<br />
insbesondere beim Wehrbereichsgebührnisamt<br />
III entgegengewirkt werden. Die hohen Mietpreise<br />
im Großraum Düsseldorf würden diesen Personenkreis<br />
nämlich davon abhalten, Düsseldorf als<br />
Arbeitsplatz zu wählen.<br />
26.4.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat anhand der bestehenden<br />
Einrichtungen in München und Stuttgart untersucht,<br />
ob nach der Personalverminderung der Bun<strong>des</strong>wehr<br />
für die territoriale Bun<strong>des</strong>wehrverwaltung überhaupt<br />
noch Bedarf an Wohnheimen besteht. Er hat<br />
festgestellt, dass von den 90 Appartements <strong>des</strong> für<br />
11 Mio. DM errichteten Wohnheimes in München<br />
zwei Jahre nach Bezugsfertigkeit nur etwa 15 v. H.<br />
der Wohnungen an den berechtigten Personenkreis<br />
vermietet waren. Von den 27 Appartements <strong>des</strong> im<br />
Jahre 1993 von den US-Streitkräften übernommenen<br />
Wohnheimes in Stuttgart hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nach etwa einem Jahr Nutzung nur ein<br />
Appartement zweckentsprechend vermieten können.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher auf den fehlenden<br />
Bedarf an Wohnheimplätzen in München und<br />
Stuttgart hingewiesen und die Notwendigkeit <strong>des</strong><br />
Baues eines Wohnheimes in Düsseldorf bezweifelt.<br />
26.4.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat auf Grund dieser Prüfungsfeststellungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes von<br />
der Errichtung <strong>des</strong> Wohnheimes in Düsseldorf<br />
Abstand genommen.<br />
26.5 Bau eines Sprachlehrgebäu<strong>des</strong> in Pinneberg<br />
für die Unteroffizierschule der<br />
Luftwaffe<br />
26.5.1<br />
Die Unteroffizierschule der Luftwaffe, die bisher auf<br />
mehrere Standorte verteilt war, wurde seit dem<br />
Jahre 1988 in der Marseille-Kaserne in Appen sowie<br />
in der 10 km entfernten Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg<br />
eingerichtet. Die Marseille-Kaserne sollte zwei<br />
Lehrgruppen, die Eggerstedt-Kaserne eine Lehrgruppe<br />
aufnehmen. In den drei Lehrgruppen sollten<br />
künftig etwa 2 300 Lehrgangsteilnehmer jährlich<br />
ausgebildet werden, von denen etwa 400 die der<br />
Schule zugewiesene Sprachausbildung von<br />
Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften für<br />
besondere Verwendungen durchlaufen sollten.<br />
Allein in der Eggerstedt-Kaserne waren längerfristig<br />
Baumaßnahmen von insgesamt 75 Mio. DM geplant,<br />
davon für den Neubau eines Sprachlehrgebäu<strong>des</strong><br />
11,4 Mio. DM. Das bisher für die Sprachausbildung<br />
genutzte Kompaniegebäude in der Marseille-Kaserne<br />
sollte wegen fehlender Unterkunftskapazität<br />
vorrangig wieder zu Unterkünften hergerichtet<br />
werden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hielt trotz <strong>des</strong><br />
inzwischen drastisch verminderten Umfangs der<br />
Bun<strong>des</strong>wehr den Neubau eines Sprachlehrgebäu<strong>des</strong><br />
in der Eggerstedt-Kaserne für dringend erforderlich.<br />
Der Baubeginn stand zum Zeitpunkt der Prüfung<br />
durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof unmittelbar bevor.<br />
26.5.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium ungeachtet der durch die<br />
Truppenverminderung geänderten Verhältnisse am<br />
Neubau <strong>des</strong> Sprachlehrgebäu<strong>des</strong> in der Eggerstedt-<br />
Kaserne festhielt. Durch den Bau <strong>des</strong> Sprachlehrgebäu<strong>des</strong><br />
würde sich das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />
Möglichkeit nehmen, die aus wirtschaftlichen und<br />
organisatorischen Gründen mittelfristig notwendige<br />
Konzentration der Unteroffizierschule der Luftwaffe<br />
125<br />
in einer einzigen Kaserne (Marseille-Kaserne)<br />
durchzuführen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat zudem bezweifelt, dass<br />
die Sprachausbildung an der Unteroffizierschule<br />
durchgeführt werden muss. Soweit nicht das Bun<strong>des</strong>sprachenamt<br />
für diese Ausbildung zuständig sei,<br />
sollte die Ausbildung wegen der hohen Investitionskosten<br />
für ein neues Sprachlehrgebäude und den Bau<br />
von Internatsplätzen an einem Standort stattfinden, an<br />
dem Lehrsäle und Unterkünfte durch die<br />
Truppenreduzierung verfügbar geworden seien.<br />
26.5.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat daraufhin das Bauvorhaben<br />
in der Eggerstedt-Kaserne aufgegeben. Es will<br />
dem Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes entsprechend<br />
die Sprachausbildung an einen anderen<br />
Standort mit geeigneter Infrastruktur verlegen und die<br />
Unteroffizierschule der Luftwaffe nur noch in der<br />
Marseille-Kaserne in Appen unterbringen.<br />
Durch die Aufgabe der Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg<br />
entfallen somit alle dort geplanten Baumaßnahmen<br />
und es werden dadurch Haushaltsmittel in erheblichem<br />
Umfang eingespart. Weiterhin entfallen damit<br />
die Betriebskosten der Liegenschaft und durch den<br />
Verkauf der Kaserne werden dem Bund Einnahmen<br />
zugeführt werden können.<br />
26.6 Zusammenfassende Würdigung<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium die Empfehlungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in den aufgezeigten Fällen<br />
aufgegriffen und schließlich umgesetzt hat. Er<br />
bemängelt aber, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium bei der<br />
Prüfung der Baumaßnahmen nicht so sorgfältig<br />
vorgegangen ist, dass von vornherein<br />
Fehlinvestitionen ausgeschlossen waren.<br />
Die Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
sollten das Bun<strong>des</strong>ministerium daher<br />
veranlassen, sein Verwaltungshandeln insoweit<br />
grundsätzlich zu verbessern.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird zu diesem Zweck<br />
künftig bei der Beurteilung <strong>des</strong> Bedarfs und der<br />
Planung von Baumaßnahmen verstärkt die<br />
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten haben.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird weiterhin die<br />
Bauplanungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums kritisch<br />
beobachten.<br />
126<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Prüfbemerkung Nummer 26:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er fordert den Bun<strong>des</strong>minister auf, bei<br />
der Beurteilung <strong>des</strong> Bedarfs und der<br />
Planung von Baumaßnahmen verstärkt<br />
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu<br />
beachten.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 13/7215<br />
vom 14. März 1997 - Seite 22]<br />
Nr. 32 Bund-Länder-Projekt<br />
ISYBAU<br />
32.0<br />
Das mit dem Bund-Länder-Projekt<br />
"Integriertes System der Datenverarbeitung<br />
für die Bauverwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />
Länder" angestrebte Ziel, den Bauverwaltungen<br />
ein integriertes einheitliches DV-Verfahren<br />
für die Durchführung von Bauaufgaben<br />
zur Verfügung zu stellen, ist nach mehr als<br />
zehn Jahren nicht erreicht worden. Trotz der<br />
bisherigen Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> von rd.<br />
469 Mio. DM ist der angestrebte Nutzen bisher<br />
ausgeblieben. Die Bereitstellung von DV-<br />
Programmen hat sich um Jahre verzögert.<br />
Einige Länder haben inzwischen eigene Programme<br />
für ihre Bauverwaltungen<br />
entwickelt. Die angestrebte Einheitlichkeit<br />
der Datenverarbeitung in Bund und Ländern<br />
sowie die davon erwarteten Kostenvorteile<br />
sind in Frage gestellt. Zudem weist die<br />
Projektorganisation erhebliche Mängel auf.<br />
Die veränderten Personal- und<br />
Aufgabenstrukturen in den Bauverwaltungen<br />
wurden unzureichend berücksichtigt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Zweifel, ob die<br />
für die Jahre 1995 bis 1998 vorgesehenen<br />
weiteren Ausgaben von rd. 521 Mio. DM für<br />
das Projekt gerechtfertigt sind.<br />
32.1 Vorbemerkung<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />
und Städtebau (Bun<strong>des</strong>ministerium) beabsichtigt, den<br />
Bauverwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder ein einheitliches<br />
DV-Verfahren zur Verfügung zu stellen.<br />
Im Jahre 1984 richtete es <strong>des</strong>halb die Bund-Länder-<br />
Arbeitsgruppe "Integriertes System der<br />
Datenverarbeitung für die Bauverwaltungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> und der Länder" (ISYBAU) ein, unter deren<br />
Leitung das DV-System erarbeitet wird. Die<br />
Gesamtverantwortung für das ISYBAU-Projekt liegt<br />
beim Bun<strong>des</strong>ministerium. Der Bund trägt den<br />
überwiegenden Teil der bei den Ländern anfallenden<br />
Sach- und Personalkosten über die Verwaltungs-