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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Entscheidung für Eschbach als Sitz der Standortverwaltung,<br />

dass es wirtschaftlicher sei, die dort<br />

vorhandenen Gebäude für etwa 3 Mio. DM herzurichten,<br />

als die Standortverwaltung mit Lager- und<br />

Werkstattbereich in Müllheim für rd. 13 Mio. DM<br />

neu zu bauen.<br />

26.3.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bezweifelt, dass die<br />

Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für den<br />

Standort Eschbach die wirtschaftlichere Lösung sei.<br />

Die Tatsache allein, dass in Bremgarten Gebäude zur<br />

Unterbringung der Standortverwaltung vorhanden<br />

sind, könne die Entscheidung für den Standort<br />

Eschbach nicht rechtfertigen. Zudem beruhe die<br />

Annahme, dass die Herrichtung dieser Gebäude<br />

geringere Kosten als ein Neubau in Müllheim<br />

verursachen würde, nur auf einer groben Schätzung.<br />

Als Grundlage für eine sachgerechte<br />

Stationierungsentscheidung sei eine Gegenüberstellung<br />

aller Kosten vonnöten (Investitions-,<br />

Betriebs- und eingesparte Personalkosten beim<br />

Neubau in Müllheim).<br />

26.3.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat nach Erstellung der vom<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof geforderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

seine erste Entscheidung berichtigt und<br />

sich für den Neubau in Müllheim entschieden. Durch<br />

diese Entscheidung werden künftig Kosten in Höhe<br />

von min<strong>des</strong>tens 300 000 DM pro Jahr eingespart.<br />

26.4 Bedarf an Wohnheimen für die territoriale<br />

Wehrverwaltung in Ballungsräumen<br />

26.4.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium unterhält in den<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstädten München und Stuttgart, Sitz der<br />

Wehrbereichsverwaltungen VI und V, je ein<br />

Wohnheim für ledige Bedienstete mit geringem<br />

Einkommen. Es beabsichtigte, in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Düsseldorf auf dem Grundstück der<br />

Wehrbereichsverwaltung III ebenfalls ein Wohnheim<br />

zu errichten. Die Kosten hierfür wurden auf<br />

7,8 Mio. DM geschätzt. Mit dem Bau <strong>des</strong> Wohnheimes<br />

sollte im Oktober 1994 begonnen werden.<br />

Die vorgesehene Baumaßnahme hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

damit begründet, dass jungen geringverdienenden<br />

Beamten und Arbeitnehmern der Bun<strong>des</strong>wehr<br />

in Düsseldorf Wohnungen zu angemessenen Preisen<br />

angeboten werden sollten. Damit könne dem Personalmangel<br />

insbesondere beim Wehrbereichsgebührnisamt<br />

III entgegengewirkt werden. Die hohen Mietpreise<br />

im Großraum Düsseldorf würden diesen Personenkreis<br />

nämlich davon abhalten, Düsseldorf als<br />

Arbeitsplatz zu wählen.<br />

26.4.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat anhand der bestehenden<br />

Einrichtungen in München und Stuttgart untersucht,<br />

ob nach der Personalverminderung der Bun<strong>des</strong>wehr<br />

für die territoriale Bun<strong>des</strong>wehrverwaltung überhaupt<br />

noch Bedarf an Wohnheimen besteht. Er hat<br />

festgestellt, dass von den 90 Appartements <strong>des</strong> für<br />

11 Mio. DM errichteten Wohnheimes in München<br />

zwei Jahre nach Bezugsfertigkeit nur etwa 15 v. H.<br />

der Wohnungen an den berechtigten Personenkreis<br />

vermietet waren. Von den 27 Appartements <strong>des</strong> im<br />

Jahre 1993 von den US-Streitkräften übernommenen<br />

Wohnheimes in Stuttgart hatte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nach etwa einem Jahr Nutzung nur ein<br />

Appartement zweckentsprechend vermieten können.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher auf den fehlenden<br />

Bedarf an Wohnheimplätzen in München und<br />

Stuttgart hingewiesen und die Notwendigkeit <strong>des</strong><br />

Baues eines Wohnheimes in Düsseldorf bezweifelt.<br />

26.4.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat auf Grund dieser Prüfungsfeststellungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes von<br />

der Errichtung <strong>des</strong> Wohnheimes in Düsseldorf<br />

Abstand genommen.<br />

26.5 Bau eines Sprachlehrgebäu<strong>des</strong> in Pinneberg<br />

für die Unteroffizierschule der<br />

Luftwaffe<br />

26.5.1<br />

Die Unteroffizierschule der Luftwaffe, die bisher auf<br />

mehrere Standorte verteilt war, wurde seit dem<br />

Jahre 1988 in der Marseille-Kaserne in Appen sowie<br />

in der 10 km entfernten Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg<br />

eingerichtet. Die Marseille-Kaserne sollte zwei<br />

Lehrgruppen, die Eggerstedt-Kaserne eine Lehrgruppe<br />

aufnehmen. In den drei Lehrgruppen sollten<br />

künftig etwa 2 300 Lehrgangsteilnehmer jährlich<br />

ausgebildet werden, von denen etwa 400 die der<br />

Schule zugewiesene Sprachausbildung von<br />

Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften für<br />

besondere Verwendungen durchlaufen sollten.<br />

Allein in der Eggerstedt-Kaserne waren längerfristig<br />

Baumaßnahmen von insgesamt 75 Mio. DM geplant,<br />

davon für den Neubau eines Sprachlehrgebäu<strong>des</strong><br />

11,4 Mio. DM. Das bisher für die Sprachausbildung<br />

genutzte Kompaniegebäude in der Marseille-Kaserne<br />

sollte wegen fehlender Unterkunftskapazität<br />

vorrangig wieder zu Unterkünften hergerichtet<br />

werden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hielt trotz <strong>des</strong><br />

inzwischen drastisch verminderten Umfangs der<br />

Bun<strong>des</strong>wehr den Neubau eines Sprachlehrgebäu<strong>des</strong><br />

in der Eggerstedt-Kaserne für dringend erforderlich.<br />

Der Baubeginn stand zum Zeitpunkt der Prüfung<br />

durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof unmittelbar bevor.<br />

26.5.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium ungeachtet der durch die<br />

Truppenverminderung geänderten Verhältnisse am<br />

Neubau <strong>des</strong> Sprachlehrgebäu<strong>des</strong> in der Eggerstedt-<br />

Kaserne festhielt. Durch den Bau <strong>des</strong> Sprachlehrgebäu<strong>des</strong><br />

würde sich das Bun<strong>des</strong>ministerium die<br />

Möglichkeit nehmen, die aus wirtschaftlichen und<br />

organisatorischen Gründen mittelfristig notwendige<br />

Konzentration der Unteroffizierschule der Luftwaffe<br />

125<br />

in einer einzigen Kaserne (Marseille-Kaserne)<br />

durchzuführen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat zudem bezweifelt, dass<br />

die Sprachausbildung an der Unteroffizierschule<br />

durchgeführt werden muss. Soweit nicht das Bun<strong>des</strong>sprachenamt<br />

für diese Ausbildung zuständig sei,<br />

sollte die Ausbildung wegen der hohen Investitionskosten<br />

für ein neues Sprachlehrgebäude und den Bau<br />

von Internatsplätzen an einem Standort stattfinden, an<br />

dem Lehrsäle und Unterkünfte durch die<br />

Truppenreduzierung verfügbar geworden seien.<br />

26.5.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat daraufhin das Bauvorhaben<br />

in der Eggerstedt-Kaserne aufgegeben. Es will<br />

dem Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes entsprechend<br />

die Sprachausbildung an einen anderen<br />

Standort mit geeigneter Infrastruktur verlegen und die<br />

Unteroffizierschule der Luftwaffe nur noch in der<br />

Marseille-Kaserne in Appen unterbringen.<br />

Durch die Aufgabe der Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg<br />

entfallen somit alle dort geplanten Baumaßnahmen<br />

und es werden dadurch Haushaltsmittel in erheblichem<br />

Umfang eingespart. Weiterhin entfallen damit<br />

die Betriebskosten der Liegenschaft und durch den<br />

Verkauf der Kaserne werden dem Bund Einnahmen<br />

zugeführt werden können.<br />

26.6 Zusammenfassende Würdigung<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium die Empfehlungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in den aufgezeigten Fällen<br />

aufgegriffen und schließlich umgesetzt hat. Er<br />

bemängelt aber, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium bei der<br />

Prüfung der Baumaßnahmen nicht so sorgfältig<br />

vorgegangen ist, dass von vornherein<br />

Fehlinvestitionen ausgeschlossen waren.<br />

Die Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

sollten das Bun<strong>des</strong>ministerium daher<br />

veranlassen, sein Verwaltungshandeln insoweit<br />

grundsätzlich zu verbessern.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird zu diesem Zweck<br />

künftig bei der Beurteilung <strong>des</strong> Bedarfs und der<br />

Planung von Baumaßnahmen verstärkt die<br />

Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten haben.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird weiterhin die<br />

Bauplanungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums kritisch<br />

beobachten.<br />

126<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Prüfbemerkung Nummer 26:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er fordert den Bun<strong>des</strong>minister auf, bei<br />

der Beurteilung <strong>des</strong> Bedarfs und der<br />

Planung von Baumaßnahmen verstärkt<br />

die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu<br />

beachten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/7215<br />

vom 14. März 1997 - Seite 22]<br />

Nr. 32 Bund-Länder-Projekt<br />

ISYBAU<br />

32.0<br />

Das mit dem Bund-Länder-Projekt<br />

"Integriertes System der Datenverarbeitung<br />

für die Bauverwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />

Länder" angestrebte Ziel, den Bauverwaltungen<br />

ein integriertes einheitliches DV-Verfahren<br />

für die Durchführung von Bauaufgaben<br />

zur Verfügung zu stellen, ist nach mehr als<br />

zehn Jahren nicht erreicht worden. Trotz der<br />

bisherigen Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> von rd.<br />

469 Mio. DM ist der angestrebte Nutzen bisher<br />

ausgeblieben. Die Bereitstellung von DV-<br />

Programmen hat sich um Jahre verzögert.<br />

Einige Länder haben inzwischen eigene Programme<br />

für ihre Bauverwaltungen<br />

entwickelt. Die angestrebte Einheitlichkeit<br />

der Datenverarbeitung in Bund und Ländern<br />

sowie die davon erwarteten Kostenvorteile<br />

sind in Frage gestellt. Zudem weist die<br />

Projektorganisation erhebliche Mängel auf.<br />

Die veränderten Personal- und<br />

Aufgabenstrukturen in den Bauverwaltungen<br />

wurden unzureichend berücksichtigt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Zweifel, ob die<br />

für die Jahre 1995 bis 1998 vorgesehenen<br />

weiteren Ausgaben von rd. 521 Mio. DM für<br />

das Projekt gerechtfertigt sind.<br />

32.1 Vorbemerkung<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen<br />

und Städtebau (Bun<strong>des</strong>ministerium) beabsichtigt, den<br />

Bauverwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder ein einheitliches<br />

DV-Verfahren zur Verfügung zu stellen.<br />

Im Jahre 1984 richtete es <strong>des</strong>halb die Bund-Länder-<br />

Arbeitsgruppe "Integriertes System der<br />

Datenverarbeitung für die Bauverwaltungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der Länder" (ISYBAU) ein, unter deren<br />

Leitung das DV-System erarbeitet wird. Die<br />

Gesamtverantwortung für das ISYBAU-Projekt liegt<br />

beim Bun<strong>des</strong>ministerium. Der Bund trägt den<br />

überwiegenden Teil der bei den Ländern anfallenden<br />

Sach- und Personalkosten über die Verwaltungs-

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