15.01.2013 Aufrufe

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aufgaben der freiberuflich Tätigen<br />

Anhang 3<br />

Die Bauverwaltung benötigt für die Planung und Durchführung in allen Phasen neben<br />

ihrer eigenen Fachkenntnis zusätzlich fachliche Unterstützung. Meistens von Architekten,<br />

Ingenieuren und anderen Fachleuten, z. B. für statische Berechnungen, fachtechnische<br />

Planungen, Landschaftsplanungen.<br />

Nicht delegierbare Aufgaben der Bauverwaltung<br />

Zu den wesentlichen Bauherrenaufgaben für die Durchführen eines Bauprojektes<br />

gehört insbesondere das Treffen von Entscheidungen mit Auswirkungen auf Qualität,<br />

Termine und Kosten. Solche Entscheidungen sind nicht delegierbar und ausschließlich<br />

von der Bauverwaltung wahrzunehmen 122 .<br />

Auch die Vorgabe <strong>des</strong> baulichen Ziels, das Schaffen der Voraussetzungen für die<br />

Durchführung der Baumaßnahme sowie das Überwachen der Leistungserfüllung<br />

bleiben unmittelbare Aufgaben der Bauverwaltung. Im Wesentlichen gehören dazu:<br />

� Definition <strong>des</strong> mit dem Bauwerk Gewollten und Festlegungen der nutzende<br />

Verwaltung,<br />

� Festlegen verbindlicher Vorgaben für die zu erbringende Leistungen, technischen<br />

Lösungen und Standards,<br />

� Vorgabe der Termine und Fristen, in denen die baulichen Lösungen verwirklicht<br />

werden sollen,<br />

� Abschluss sämtlicher Vereinbarungen mit rechtlichen und finanziellen Auswirkungen<br />

für die öffentliche Hand. Daher hat sie<br />

� das Einholen von Angeboten, deren abschließende Wertung, die Entscheidung<br />

über den Zuschlag und den Vertragsabschluss,<br />

� das Verhandeln mit Bietern – so weit dies zulässig ist –,<br />

� insbesondere auch die abschließende Auswahl und das Beauftragen von<br />

freiberuflich Tätigen sowie deren Überwachung und die Abnahme ihrer<br />

Leistungen,<br />

� die Verfolgung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen und<br />

die Abnahme von Bauleistungen<br />

selbst wahrzunehmen.<br />

Außerdem ist die Haushaltsführung und -überwachung sowie das Leisten von Zahlungen,<br />

bis zur endgültigen Feststellung der Kosten der Baumaßnahme 123 Aufgabe der<br />

Bauverwaltung im Auftrag <strong>des</strong> Bauherren.<br />

122<br />

RBBau Anhang 2 „Aufgaben der Bauverwaltung“ Nr. 2 Objektbezogene Aufgaben.<br />

123<br />

RBBau Abschnitt G 3 „Kostenkontrolle während der Bauausführung“.<br />

113<br />

Freiberuflich Tätige<br />

Freiberuflich Tätige im Sinne der RBBau sind Personen oder Personengruppen, die<br />

- durch die Bauverwaltung beauftragt - für eine Baumaßnahme die Tätigkeiten von<br />

Ingenieuren und anderen Fachleuten ausüben. Z. B. für ein einzelnes Bauwerk, eine<br />

städtebauliche Anlage oder eine Landschafts- oder Verkehrsanlage. Die RBBau nennt<br />

folgende Berufe oder Berufsgruppen als freiberuflich Tätige: Architekten, Garten- und<br />

Landschaftsarchitekten, Ingenieure und sonstige Fachleute für bauliche Aufgaben124 .<br />

Die Aufgaben, die freiberuflich Tätige für das Planen und Durchführen von Baumaßnahmen<br />

übertragen werden sollen, sind in den Vertragsmustern und den Hinweisen zu<br />

den Vertragsmustern der RBBau vorgegeben. Näheres regelt die Verordnung über<br />

Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure – Honorarordnung für<br />

Architekten und Ingenieure – (HOAI).<br />

Das folgende Schaubild verdeutlicht die Stellung der Bauverwaltung und die am Bau<br />

Beteiligten, ohne jedoch einzelne Verknüpfungen und Abhängigkeiten darzustellen.<br />

114<br />

Bauherr<br />

Gebäudeplanende Architekten<br />

Fachplaner Technik<br />

Tragwerksplaner<br />

Bauphysiker<br />

Innenarchitekt<br />

Weitere Fachplaner<br />

Nutzende Verwaltung<br />

Projektleitungsaufgaben der<br />

Bauverwaltung<br />

Projektsteuerungaufgaben<br />

der freiberuflich Tätigen<br />

Generalplaner<br />

Generalunternehmer<br />

Gewerke, z.B.:<br />

Erdarbeiten<br />

Mauerarbeiten<br />

Zimmerarbeiten<br />

Stahlbauarbeiten<br />

Klempnerarbeiten<br />

Malerarbeiten<br />

Weitere Gewerke<br />

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschreibt die Aufgaben für die<br />

ordnungsgemäße Abwicklung einer <strong>Hochbau</strong>maßnahme. Diese Aufgaben sind nach<br />

Berufen oder Berufsgruppen jeweils getrennt beschrieben. Zum Beispiel:<br />

� Leistungen der Gebäudeplanung, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten für<br />

Architekten, Gartenarchitekten und Innenarchitekten,<br />

� Landschaftsplanerische Leistungen für Landschaftsarchitekten,<br />

124 RBBau Abschnitt K 12.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!