Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Aufgaben der freiberuflich Tätigen<br />
Anhang 3<br />
Die Bauverwaltung benötigt für die Planung und Durchführung in allen Phasen neben<br />
ihrer eigenen Fachkenntnis zusätzlich fachliche Unterstützung. Meistens von Architekten,<br />
Ingenieuren und anderen Fachleuten, z. B. für statische Berechnungen, fachtechnische<br />
Planungen, Landschaftsplanungen.<br />
Nicht delegierbare Aufgaben der Bauverwaltung<br />
Zu den wesentlichen Bauherrenaufgaben für die Durchführen eines Bauprojektes<br />
gehört insbesondere das Treffen von Entscheidungen mit Auswirkungen auf Qualität,<br />
Termine und Kosten. Solche Entscheidungen sind nicht delegierbar und ausschließlich<br />
von der Bauverwaltung wahrzunehmen 122 .<br />
Auch die Vorgabe <strong>des</strong> baulichen Ziels, das Schaffen der Voraussetzungen für die<br />
Durchführung der Baumaßnahme sowie das Überwachen der Leistungserfüllung<br />
bleiben unmittelbare Aufgaben der Bauverwaltung. Im Wesentlichen gehören dazu:<br />
� Definition <strong>des</strong> mit dem Bauwerk Gewollten und Festlegungen der nutzende<br />
Verwaltung,<br />
� Festlegen verbindlicher Vorgaben für die zu erbringende Leistungen, technischen<br />
Lösungen und Standards,<br />
� Vorgabe der Termine und Fristen, in denen die baulichen Lösungen verwirklicht<br />
werden sollen,<br />
� Abschluss sämtlicher Vereinbarungen mit rechtlichen und finanziellen Auswirkungen<br />
für die öffentliche Hand. Daher hat sie<br />
� das Einholen von Angeboten, deren abschließende Wertung, die Entscheidung<br />
über den Zuschlag und den Vertragsabschluss,<br />
� das Verhandeln mit Bietern – so weit dies zulässig ist –,<br />
� insbesondere auch die abschließende Auswahl und das Beauftragen von<br />
freiberuflich Tätigen sowie deren Überwachung und die Abnahme ihrer<br />
Leistungen,<br />
� die Verfolgung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen und<br />
die Abnahme von Bauleistungen<br />
selbst wahrzunehmen.<br />
Außerdem ist die Haushaltsführung und -überwachung sowie das Leisten von Zahlungen,<br />
bis zur endgültigen Feststellung der Kosten der Baumaßnahme 123 Aufgabe der<br />
Bauverwaltung im Auftrag <strong>des</strong> Bauherren.<br />
122<br />
RBBau Anhang 2 „Aufgaben der Bauverwaltung“ Nr. 2 Objektbezogene Aufgaben.<br />
123<br />
RBBau Abschnitt G 3 „Kostenkontrolle während der Bauausführung“.<br />
113<br />
Freiberuflich Tätige<br />
Freiberuflich Tätige im Sinne der RBBau sind Personen oder Personengruppen, die<br />
- durch die Bauverwaltung beauftragt - für eine Baumaßnahme die Tätigkeiten von<br />
Ingenieuren und anderen Fachleuten ausüben. Z. B. für ein einzelnes Bauwerk, eine<br />
städtebauliche Anlage oder eine Landschafts- oder Verkehrsanlage. Die RBBau nennt<br />
folgende Berufe oder Berufsgruppen als freiberuflich Tätige: Architekten, Garten- und<br />
Landschaftsarchitekten, Ingenieure und sonstige Fachleute für bauliche Aufgaben124 .<br />
Die Aufgaben, die freiberuflich Tätige für das Planen und Durchführen von Baumaßnahmen<br />
übertragen werden sollen, sind in den Vertragsmustern und den Hinweisen zu<br />
den Vertragsmustern der RBBau vorgegeben. Näheres regelt die Verordnung über<br />
Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure – Honorarordnung für<br />
Architekten und Ingenieure – (HOAI).<br />
Das folgende Schaubild verdeutlicht die Stellung der Bauverwaltung und die am Bau<br />
Beteiligten, ohne jedoch einzelne Verknüpfungen und Abhängigkeiten darzustellen.<br />
114<br />
Bauherr<br />
Gebäudeplanende Architekten<br />
Fachplaner Technik<br />
Tragwerksplaner<br />
Bauphysiker<br />
Innenarchitekt<br />
Weitere Fachplaner<br />
Nutzende Verwaltung<br />
Projektleitungsaufgaben der<br />
Bauverwaltung<br />
Projektsteuerungaufgaben<br />
der freiberuflich Tätigen<br />
Generalplaner<br />
Generalunternehmer<br />
Gewerke, z.B.:<br />
Erdarbeiten<br />
Mauerarbeiten<br />
Zimmerarbeiten<br />
Stahlbauarbeiten<br />
Klempnerarbeiten<br />
Malerarbeiten<br />
Weitere Gewerke<br />
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschreibt die Aufgaben für die<br />
ordnungsgemäße Abwicklung einer <strong>Hochbau</strong>maßnahme. Diese Aufgaben sind nach<br />
Berufen oder Berufsgruppen jeweils getrennt beschrieben. Zum Beispiel:<br />
� Leistungen der Gebäudeplanung, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten für<br />
Architekten, Gartenarchitekten und Innenarchitekten,<br />
� Landschaftsplanerische Leistungen für Landschaftsarchitekten,<br />
124 RBBau Abschnitt K 12.