Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Richtlinien für die Kostenermittlung<br />
Anhang 2<br />
Die RBBau regelt für alle Baumaßnahmen die einzelnen Schritte der Kostenermittlung:<br />
Bearbeitungsphase<br />
(vgl. RBBau - K 21)<br />
Kostenermittlung Regelwerk<br />
Bauantrag Programmkosten RBBau - E 2.2<br />
RBBau - Muster 6<br />
Kostenvoranmeldung –Bau– Kostenschätzung RBBau - E 3.1.2<br />
(KVM –Bau–)<br />
RBBau - Muster 6<br />
RBBau - F 1<br />
HOAI § 15 Leistungsphase 2<br />
(Kostenschätzung nach DIN 276)<br />
Haushaltsunterlage –Bau – Kostenberechnung RBBau - E 3.1.2<br />
(HU –Bau–)<br />
RBBau - Muster 6<br />
RBBau - F 2<br />
HOAI § 15 Leistungsphase 3<br />
(Kostenschätzung nach DIN 276)<br />
Die Programmkosten sind zu Beginn der Planung auf der Grundlage der Nutzerforderungen<br />
zu ermitteln. Die Kostenschätzung dient der überschlägigen Ermittlung der<br />
Gesamtkosten und gründet sich auf Angaben <strong>des</strong> Bedarfs und planerischen Darstellungen<br />
z. B. in Form von Strichskizzen. Die Kostenberechnung für die HU –Bau– basiert<br />
auf errechneten Erfahrungswerten aus Mengen- und Kostenansätzen der<br />
Bauverwaltung oder einen für sie handelnden freiberuflich Tätigen. Der<br />
Kostenanschlag beinhaltet je nach Projektfortschritt bereits die Preise aus vergebenen<br />
Leistungen und dient somit der genauen Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden<br />
Kosten. Nach der Ausführung dient die Kostenfeststellung dem Nachweis der<br />
tatsächlich entstandenen Kosten.<br />
Für die Kostenangaben in der HU –Bau– ist der Preisstand zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
durch das Bauamt maßgebend (RBBau E 3.2 und Anhang 1). Sollte sich der<br />
Preisstand zwischen Aufstellung und Genehmigung der HU –Bau– oder der Bauausführung<br />
wesentlich verändert haben, führt dies - sofern die Maßnahme zutreffend veranschlagt<br />
wurde - zwangsläufig zu Überschreitungen der genehmigten Kosten. Die<br />
genehmigende Instanz trägt dem durch eine Fortschreibung in vereinfachten Nachträgen<br />
Rechnung, die die allgemeine Kostenentwicklung auf Grund von Lohn- und Stoffpreissteigerungen<br />
berücksichtigen.<br />
111<br />
Programmkosten<br />
Als erste Stufe der Kostenplanung sieht die RBBau die Ermittlung der Programmkosten<br />
vor, die zu Beginn der Planung auf der Grundlage von konkreten Nutzerforderungen<br />
vorzunehmen ist. Bei der Berechnung der Programmkosten ist von Erfahrungswerten<br />
auszugehen, z. B. EUR je m²-Hauptnutzfläche; die Kostenansätze sind zu belegen.<br />
Soweit Kosten nicht nach Erfahrungswerten ermittelt werden, sind überschlägige Mengenberechnungen<br />
mit Angabe der ermittelten Kosten aufzustellen (RBBau - F 2.14).<br />
Diese Regelungen sind so allgemein gehalten, dass es dem Aufsteller überlassen bleibt,<br />
welche Erfahrungswerte er dafür einsetzt und ob und welche Hilfsmittel er dabei nutzt.<br />
Um verlässliche Kostenansätze zu erhalten, sind vergleichbare, aufbereitete Daten und<br />
Informationen aus einer Vielzahl aktuell dokumentierter, abgeschlossener Baumaßnahmen<br />
notwendig. Das Bun<strong>des</strong>amt für Raumordnung und Bauwesen sammelt<br />
Planungs- u. Kostendaten über geplante und abgerechnete Objekte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und<br />
stellt sie für den BMVBW der Bun<strong>des</strong>bauverwaltung und den Finanzbauverwaltungen<br />
der Länder in einer Dokumentation zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg<br />
dokumentiert im Auftrag der Länder alle Länderbaumaßnahmen zentral und stellt die<br />
Ergebnisse allen Ländern zur Verfügung. Die Aufgabe wird von der Zentralstelle für<br />
Bedarfsbemessung und wirtschaftliches Bauen (ZBWB) wahrgenommen. Auch in<br />
der Privatwirtschaft werden Kostensammlungen zu Baupreisen geführt und entsprechende<br />
Auswertungen angeboten. (Siehe auch die Bemerkung Nr. 46 aus dem Jahre<br />
1999 [im Anhang 6 ab S. 180].)<br />
Auf das Thema Kostenschätzung und Kostenberechnung in der HU –Bau– und deren<br />
Problematik in Zusammenhang mit den Honoraren freiberuflich Tätiger wird im Hauptteil<br />
in Kap. 2.2 „Honorare freiberuflich Tätiger“ eingegangen. Mit den Risiken auf<br />
Grund fehlerhafter Kostenermittlungen in der Bauausführung beschäftigt sich auch das<br />
Kap. 4.1 „Risikobereiche und Grundlagen der Bauausführung“.<br />
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