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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Richtlinien für die Kostenermittlung<br />

Anhang 2<br />

Die RBBau regelt für alle Baumaßnahmen die einzelnen Schritte der Kostenermittlung:<br />

Bearbeitungsphase<br />

(vgl. RBBau - K 21)<br />

Kostenermittlung Regelwerk<br />

Bauantrag Programmkosten RBBau - E 2.2<br />

RBBau - Muster 6<br />

Kostenvoranmeldung –Bau– Kostenschätzung RBBau - E 3.1.2<br />

(KVM –Bau–)<br />

RBBau - Muster 6<br />

RBBau - F 1<br />

HOAI § 15 Leistungsphase 2<br />

(Kostenschätzung nach DIN 276)<br />

Haushaltsunterlage –Bau – Kostenberechnung RBBau - E 3.1.2<br />

(HU –Bau–)<br />

RBBau - Muster 6<br />

RBBau - F 2<br />

HOAI § 15 Leistungsphase 3<br />

(Kostenschätzung nach DIN 276)<br />

Die Programmkosten sind zu Beginn der Planung auf der Grundlage der Nutzerforderungen<br />

zu ermitteln. Die Kostenschätzung dient der überschlägigen Ermittlung der<br />

Gesamtkosten und gründet sich auf Angaben <strong>des</strong> Bedarfs und planerischen Darstellungen<br />

z. B. in Form von Strichskizzen. Die Kostenberechnung für die HU –Bau– basiert<br />

auf errechneten Erfahrungswerten aus Mengen- und Kostenansätzen der<br />

Bauverwaltung oder einen für sie handelnden freiberuflich Tätigen. Der<br />

Kostenanschlag beinhaltet je nach Projektfortschritt bereits die Preise aus vergebenen<br />

Leistungen und dient somit der genauen Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden<br />

Kosten. Nach der Ausführung dient die Kostenfeststellung dem Nachweis der<br />

tatsächlich entstandenen Kosten.<br />

Für die Kostenangaben in der HU –Bau– ist der Preisstand zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

durch das Bauamt maßgebend (RBBau E 3.2 und Anhang 1). Sollte sich der<br />

Preisstand zwischen Aufstellung und Genehmigung der HU –Bau– oder der Bauausführung<br />

wesentlich verändert haben, führt dies - sofern die Maßnahme zutreffend veranschlagt<br />

wurde - zwangsläufig zu Überschreitungen der genehmigten Kosten. Die<br />

genehmigende Instanz trägt dem durch eine Fortschreibung in vereinfachten Nachträgen<br />

Rechnung, die die allgemeine Kostenentwicklung auf Grund von Lohn- und Stoffpreissteigerungen<br />

berücksichtigen.<br />

111<br />

Programmkosten<br />

Als erste Stufe der Kostenplanung sieht die RBBau die Ermittlung der Programmkosten<br />

vor, die zu Beginn der Planung auf der Grundlage von konkreten Nutzerforderungen<br />

vorzunehmen ist. Bei der Berechnung der Programmkosten ist von Erfahrungswerten<br />

auszugehen, z. B. EUR je m²-Hauptnutzfläche; die Kostenansätze sind zu belegen.<br />

Soweit Kosten nicht nach Erfahrungswerten ermittelt werden, sind überschlägige Mengenberechnungen<br />

mit Angabe der ermittelten Kosten aufzustellen (RBBau - F 2.14).<br />

Diese Regelungen sind so allgemein gehalten, dass es dem Aufsteller überlassen bleibt,<br />

welche Erfahrungswerte er dafür einsetzt und ob und welche Hilfsmittel er dabei nutzt.<br />

Um verlässliche Kostenansätze zu erhalten, sind vergleichbare, aufbereitete Daten und<br />

Informationen aus einer Vielzahl aktuell dokumentierter, abgeschlossener Baumaßnahmen<br />

notwendig. Das Bun<strong>des</strong>amt für Raumordnung und Bauwesen sammelt<br />

Planungs- u. Kostendaten über geplante und abgerechnete Objekte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und<br />

stellt sie für den BMVBW der Bun<strong>des</strong>bauverwaltung und den Finanzbauverwaltungen<br />

der Länder in einer Dokumentation zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg<br />

dokumentiert im Auftrag der Länder alle Länderbaumaßnahmen zentral und stellt die<br />

Ergebnisse allen Ländern zur Verfügung. Die Aufgabe wird von der Zentralstelle für<br />

Bedarfsbemessung und wirtschaftliches Bauen (ZBWB) wahrgenommen. Auch in<br />

der Privatwirtschaft werden Kostensammlungen zu Baupreisen geführt und entsprechende<br />

Auswertungen angeboten. (Siehe auch die Bemerkung Nr. 46 aus dem Jahre<br />

1999 [im Anhang 6 ab S. 180].)<br />

Auf das Thema Kostenschätzung und Kostenberechnung in der HU –Bau– und deren<br />

Problematik in Zusammenhang mit den Honoraren freiberuflich Tätiger wird im Hauptteil<br />

in Kap. 2.2 „Honorare freiberuflich Tätiger“ eingegangen. Mit den Risiken auf<br />

Grund fehlerhafter Kostenermittlungen in der Bauausführung beschäftigt sich auch das<br />

Kap. 4.1 „Risikobereiche und Grundlagen der Bauausführung“.<br />

112

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