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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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geber die Bauverwaltung mit der Wahrnehmung der baufachlichen Begleitung. Gemäß<br />

ZBau gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Bauverwaltung bis zur Genehmigung<br />

der Baumaßnahme:<br />

� das Mitwirken bei der Vorbereitung <strong>des</strong> Antrags,<br />

� das Beraten bei der Aufstellung und<br />

� das Festlegen <strong>des</strong> Umfangs sowie<br />

� das Prüfen der Bauunterlagen.<br />

Bei kleinen Baumaßnahmen - Gesamtkosten bis 1 Mio. EUR - entfällt die Beteiligung<br />

der Bauverwaltung.<br />

Der Zuwendungsgeber genehmigt das Raumprogramm und erteilt den Zuwendungsbescheid<br />

nach positiver Beurteilung und baufachlicher Stellungnahme der Bauverwaltung<br />

zu den Antrags- und Bauunterlagen. Das zuständige Bauamt begleitet und kontrolliert<br />

stichprobenartig die Ausführung der Baumaßnahme. Der Zuwendungsempfänger<br />

soll das Bauamt regelmäßig über den Sachstand, die Vergabearten, den Baubeginn<br />

und den Baufortschritt informieren. Zur Sicherung und Kontrolle der zweckentsprechenden<br />

Verwendung der Mittel legt der Zuwendungsempfänger nach Beendigung der<br />

Baumaßnahme einen Verwendungsnachweis mit dazugehörenden Baurechnungen über<br />

den Zuwendungsgeber an die Bauverwaltung vor. Sie prüft den Verwendungsnachweis<br />

in baufachlicher Hinsicht anhand der Baurechnungen.<br />

Kommt es im Verlauf der Baumaßnahme zu erheblichen Abweichungen oder zu<br />

wesentlichen Kostenüberschreitungen, muss der Zuwendungsempfänger vor weiteren<br />

Ausführungen einen begründeten Nachtrag vorlegen. Die Bauverwaltung entscheidet<br />

über die bautechnische Notwendigkeit <strong>des</strong> Nachtrages und der Zuwendungsgeber über<br />

die Bereitstellung eventuell weiterer Mittel.<br />

Veränderungen im Bauwesen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Auf Grund der in den alten Bun<strong>des</strong>ländern im Verhältnis zu den Bauausgaben zu hohen<br />

Verwaltungskosten, dem tendenziellen Rückgang <strong>des</strong> Bauvolumens in Verbindung mit<br />

einer Schwerpunktverschiebung hin zu Umbau und Modernisierungs-, Sanierungs- und<br />

Bauunterhaltsarbeiten sowie der generellen Bestrebung der „Verschlankung“ <strong>des</strong> Verwaltungskörpers<br />

verfolgt der Bund auch im Bereich <strong>des</strong> <strong>Hochbau</strong>s für den Bund<br />

Reformbestrebungen121 .<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung strebt dabei eine „Bauherrenverwaltung“ an, die sich - bei<br />

wesentlich kürzeren und schnelleren Entscheidungswegen und größerer Kostentransparenz<br />

- auf die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben beschränken und ansonsten auch<br />

Planungsleistungen zunehmend an freiberufliche und ggf. gewerbliche Auftragnehmer<br />

vergeben soll. Die erwarteten Kosteneinsparungen setzen voraus, dass es gelingt, die<br />

Mitarbeiterzahl in den Ländern (vorwiegend in den Flächenstaaten der alten Bun<strong>des</strong>länder)<br />

im Ganzen etwa zu halbieren.<br />

121 Siehe hierzu auch Berichte <strong>des</strong> BMBau (jetzt BMVBW) an den Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushalts-<br />

Ausschuss-Drucksachen 13/2834 und 13/3327) und den „Dritten Bericht über die künftige Durchführung der Bauaufgaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>“ <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Finanzen vom 16. Juni 1999.<br />

109<br />

Zwischen Bund und Ländern bestehen dabei wegen der unterschiedlichen Interessen<br />

nahe liegende Auffassungsunterschiede. So halten die Länder einen Anteil von Eigenplanungen<br />

von 15 bis 35 v. H. der Baumaßnahmen für erstrebenswert, weil sie zu Recht<br />

davon ausgehen, dass den Bauverwaltungen im Bereich von Planung und Durchführung<br />

so viele Eigenleistungen verbleiben müssen, dass ihnen durch die unmittelbare<br />

Beschäftigung mit diesen Aufgaben ihre Sicherheit als fachkundiger, erfahrener und<br />

qualifizierter Sachwalter der Bauherrn erhalten bleibt. Der Bund geht dem entgegen<br />

grundsätzlich vom Verzicht auf Eigenplanung aus. Allerdings besteht mit den Ländern<br />

Übereinstimmung in den grundsätzlichen Zielen, dass das staatliche Bauen wirtschaftlicher<br />

werden soll und die für den Bund tätigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen verschlankt<br />

und schrittweise auf eine Baumanagement- und Bauherrenverwaltung hin entwickelt<br />

werden sollen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind noch im Gange.<br />

Unabhängig von der Frage <strong>des</strong> Aufgabenverhältnisses zwischen Bund und Ländern<br />

wird von der Verwaltung das aufwendige Genehmigungsverfahren für die haushaltsmäßige<br />

Anerkennung <strong>des</strong> Mittelbedarfs nach § 24 BHO als Hindernis für eine zügige<br />

und damit wirtschaftliche Bauweise angesehen. Dies hat dazu geführt, dass z. B. die<br />

Bun<strong>des</strong>ministerien der Verteidigung und der Finanzen die Verfahrensabläufe für Baumaßnahmen<br />

der Bun<strong>des</strong>wehr gestrafft haben. Damit kann für das Verfahren der Veranschlagung<br />

insbesondere in den Fällen, in denen eine genehmigte, so genannte<br />

„Grundsätzliche Militärische Infrastrukturforderung“ vorliegt, an Stelle der HU –Bau–<br />

eine vereinfachte „Bauunterlage“ genutzt werden, die im Wesentlichen aus einem baufachlichen<br />

Gutachten (RBBau K 1) und einer Kostenermittlung besteht.<br />

Eine weitere Vereinfachung wird im Bereich <strong>des</strong> Bauunterhalts angestrebt. Die Bauverwaltungen<br />

der Länder erledigen bisher einen Anteil von 70 bis 80 v. H. aller Maßnahmen<br />

zum Bauunterhalt an Gebäuden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Künftig soll ein größerer Teil der<br />

Gesamtausgaben von rd. 1 Mrd. EUR, die sog. einfache Bauunterhaltung, durch die<br />

hausverwaltenden Dienststellen (also in der Regel durch den Nutzer) wahrgenommen<br />

werden.<br />

110

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