Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das Verfahren für die Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“ (RBBau) einheitlich<br />
und verbindlich für alle beteiligten Verwaltungen geregelt. Die in Abschnitte<br />
gegliederte RBBau enthält u. a. zu folgenden Themen allgemein verbindliche Regelungen:<br />
� Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen („Bauunterhaltung“<br />
einschl. kleiner baulicher Änderungen mit Kosten von bis zu 51 129 EUR) —<br />
RBBau Abschnitt C.<br />
� Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten („Kleine Baumaßnahmen“ mit Kosten<br />
von bis zu 1 Mio. EUR) — Abschnitt D.<br />
� Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten („Große Baumaßnahmen“ mit Kosten<br />
über 1 Mio. EUR) — Abschnitt E/F.<br />
� Bauausführung, Bauübergabe und Rechnungslegung — Abschnitte G/H/J.<br />
� Sonderregelungen für einzelne Bereiche, z. B. für die Bauangelegenheiten <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung und der Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit —<br />
Abschnitt L.<br />
Nicht nur für Bun<strong>des</strong>bauten, sondern allgemein für alle Baumaßnahmen der öffentlichen<br />
Hand gelten für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen die<br />
„Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB), ggf. die „Verdingungsordnung für<br />
Leistungen - außer Bauleistungen“ (VOL) und die „Verdingungsordnung für freiberufliche<br />
Leistungen“ (VOF).<br />
Ergänzend zu den Verdingungsordnungen hat das BMVBW das „Vergabehandbuch für<br />
die Durchführung der Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“<br />
herausgegeben, das zu einem einheitlichen und fehlerfreien Verwaltungshandeln<br />
beitragen soll. Das Vergabehandbuch (VHB) erläutert in Richtlinien zur<br />
VOB (Teile A und B) deren Anwendung.<br />
RBBau und Vergabehandbuch - die Länder haben vergleichbare Regelungen für ihre<br />
Baumaßnahmen - sind von zentraler Bedeutung für die Abwicklung der Bauaufgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Sie stellen die komprimierte Erfahrung der Verwaltung für ein wirtschaftliches<br />
und ordnungsgemäßes Bauen dar. Verstöße gegen die Vorgaben der RBBau und<br />
<strong>des</strong> Vergabehandbuchs stellen in aller Regel auch unwirtschaftliches Handeln dar.<br />
105<br />
Ablauf einer Großen Baumaßnahme<br />
Das folgende Ablaufbild zeigt den typischen Ablauf einer Großen Baumaßnahme im<br />
Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen.<br />
106<br />
Planungsphase<br />
Ausführungsphase<br />
Bauphase<br />
Phasen einer Baumaßnahme<br />
Baufachliche<br />
Beratung<br />
Planungsauftrag<br />
HU-Bau<br />
TA/BA<br />
OTI/TA<br />
Baufachl.<br />
TA<br />
Prüfung der HU-Bau<br />
Festsetzung OTI<br />
der Kosten,<br />
Genehmig. der HU-Bau<br />
AFU veranlassen<br />
AFU erarbeiten<br />
Bauauftrag<br />
erteilen<br />
BA/ggf.FBT<br />
TA<br />
BA/ggf.FBT<br />
Vergabe und BA/ggf.FBT<br />
Bauüberwachung<br />
Bauwerk<br />
übergeben<br />
Bauunterhaltung<br />
Bauantrag<br />
Nutzer<br />
Prüfung,<br />
OIN<br />
Genehmigung, Bauantrag<br />
Einverständnis- Nutzer<br />
erklärung zur HU-Bau<br />
Einstellung<br />
in den Haushalt<br />
OIN<br />
OTI Haushaltsmittel<br />
zuweisen<br />
OIN<br />
BA<br />
BA<br />
AFU = Ausführungsunterlage –Bau–<br />
FBT = Freiberuflich Tätiger (Architekt, Planer)<br />
OIN = Oberste Instanz <strong>des</strong> Nutzers<br />
TA = Technische Aufsicht in der Mittelinstanz<br />
Bauwerk<br />
übernehmen<br />
Bauunterhaltung<br />
Nutzer<br />
Nutzer<br />
BA = Bauamt<br />
HU-Bau = Haushaltsunterlage –Bau–<br />
OTI = Oberste technische Instanz (BMVBW/BMVg)<br />
Ausgangslage ist ein ungedeckter Bedarf der nutzenden Verwaltung (<strong>des</strong> Nutzers). Der<br />
Nutzer ermittelt seinen Bedarf und meldet diesen mit einem Bauantrag an. Dieser soll<br />
den Stellenplan, einen Raumbedarfsplan, ergänzende Angaben zu den Nutzerforderungen,<br />
ggf. einen Groblageplan oder Strichskizzen und eine Programmkostenermittlung<br />
enthalten. Bei Bun<strong>des</strong>wehrbauten enthält der Bauantrag in der Regel als Nutzerforderung<br />
die „Militärische Infrastrukturforderung“ (MIF). Die Bauverwaltung, hier die Technische<br />
Aufsicht oder das Bauamt, soll den Nutzer beim Erarbeiten <strong>des</strong> Bauantrages unterstützen.