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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Das Verfahren für die Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“ (RBBau) einheitlich<br />

und verbindlich für alle beteiligten Verwaltungen geregelt. Die in Abschnitte<br />

gegliederte RBBau enthält u. a. zu folgenden Themen allgemein verbindliche Regelungen:<br />

� Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen („Bauunterhaltung“<br />

einschl. kleiner baulicher Änderungen mit Kosten von bis zu 51 129 EUR) —<br />

RBBau Abschnitt C.<br />

� Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten („Kleine Baumaßnahmen“ mit Kosten<br />

von bis zu 1 Mio. EUR) — Abschnitt D.<br />

� Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten („Große Baumaßnahmen“ mit Kosten<br />

über 1 Mio. EUR) — Abschnitt E/F.<br />

� Bauausführung, Bauübergabe und Rechnungslegung — Abschnitte G/H/J.<br />

� Sonderregelungen für einzelne Bereiche, z. B. für die Bauangelegenheiten <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung und der Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit —<br />

Abschnitt L.<br />

Nicht nur für Bun<strong>des</strong>bauten, sondern allgemein für alle Baumaßnahmen der öffentlichen<br />

Hand gelten für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen die<br />

„Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB), ggf. die „Verdingungsordnung für<br />

Leistungen - außer Bauleistungen“ (VOL) und die „Verdingungsordnung für freiberufliche<br />

Leistungen“ (VOF).<br />

Ergänzend zu den Verdingungsordnungen hat das BMVBW das „Vergabehandbuch für<br />

die Durchführung der Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“<br />

herausgegeben, das zu einem einheitlichen und fehlerfreien Verwaltungshandeln<br />

beitragen soll. Das Vergabehandbuch (VHB) erläutert in Richtlinien zur<br />

VOB (Teile A und B) deren Anwendung.<br />

RBBau und Vergabehandbuch - die Länder haben vergleichbare Regelungen für ihre<br />

Baumaßnahmen - sind von zentraler Bedeutung für die Abwicklung der Bauaufgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Sie stellen die komprimierte Erfahrung der Verwaltung für ein wirtschaftliches<br />

und ordnungsgemäßes Bauen dar. Verstöße gegen die Vorgaben der RBBau und<br />

<strong>des</strong> Vergabehandbuchs stellen in aller Regel auch unwirtschaftliches Handeln dar.<br />

105<br />

Ablauf einer Großen Baumaßnahme<br />

Das folgende Ablaufbild zeigt den typischen Ablauf einer Großen Baumaßnahme im<br />

Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen.<br />

106<br />

Planungsphase<br />

Ausführungsphase<br />

Bauphase<br />

Phasen einer Baumaßnahme<br />

Baufachliche<br />

Beratung<br />

Planungsauftrag<br />

HU-Bau<br />

TA/BA<br />

OTI/TA<br />

Baufachl.<br />

TA<br />

Prüfung der HU-Bau<br />

Festsetzung OTI<br />

der Kosten,<br />

Genehmig. der HU-Bau<br />

AFU veranlassen<br />

AFU erarbeiten<br />

Bauauftrag<br />

erteilen<br />

BA/ggf.FBT<br />

TA<br />

BA/ggf.FBT<br />

Vergabe und BA/ggf.FBT<br />

Bauüberwachung<br />

Bauwerk<br />

übergeben<br />

Bauunterhaltung<br />

Bauantrag<br />

Nutzer<br />

Prüfung,<br />

OIN<br />

Genehmigung, Bauantrag<br />

Einverständnis- Nutzer<br />

erklärung zur HU-Bau<br />

Einstellung<br />

in den Haushalt<br />

OIN<br />

OTI Haushaltsmittel<br />

zuweisen<br />

OIN<br />

BA<br />

BA<br />

AFU = Ausführungsunterlage –Bau–<br />

FBT = Freiberuflich Tätiger (Architekt, Planer)<br />

OIN = Oberste Instanz <strong>des</strong> Nutzers<br />

TA = Technische Aufsicht in der Mittelinstanz<br />

Bauwerk<br />

übernehmen<br />

Bauunterhaltung<br />

Nutzer<br />

Nutzer<br />

BA = Bauamt<br />

HU-Bau = Haushaltsunterlage –Bau–<br />

OTI = Oberste technische Instanz (BMVBW/BMVg)<br />

Ausgangslage ist ein ungedeckter Bedarf der nutzenden Verwaltung (<strong>des</strong> Nutzers). Der<br />

Nutzer ermittelt seinen Bedarf und meldet diesen mit einem Bauantrag an. Dieser soll<br />

den Stellenplan, einen Raumbedarfsplan, ergänzende Angaben zu den Nutzerforderungen,<br />

ggf. einen Groblageplan oder Strichskizzen und eine Programmkostenermittlung<br />

enthalten. Bei Bun<strong>des</strong>wehrbauten enthält der Bauantrag in der Regel als Nutzerforderung<br />

die „Militärische Infrastrukturforderung“ (MIF). Die Bauverwaltung, hier die Technische<br />

Aufsicht oder das Bauamt, soll den Nutzer beim Erarbeiten <strong>des</strong> Bauantrages unterstützen.

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