Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist sich mit den Rechnungshöfen der Länder einig über die<br />
wesentlichen Maßnahmen zur Korruptionsabwehr:<br />
� Öffentliche Ausschreibung möglichst auch in den Fällen, in denen eine<br />
beschränkte Ausschreibung zulässig wäre.<br />
� Verbesserung der Ausbildung und Fortbildung der mit Vergaben betrauten<br />
Bediensteten.<br />
� Rotation Bediensteter in korruptionsgefährdeten Bereichen - soweit organisatorisch<br />
möglich.<br />
� Wirksamere Kontrollen der einzelnen Vergabevorgänge und <strong>des</strong> Vergabeverhaltens<br />
insgesamt durch Leitungskräfte.<br />
� Wechselnder Bewerberkreis bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen<br />
Vergaben.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht seine - wenn auch nur stichprobenweise - Prüfungen als<br />
wesentlichen Beitrag zur Vorbeugung und Abwehr von Korruption an. Die Bauverwaltungen<br />
müssen damit rechnen, dass Unregelmäßigkeiten jederzeit aufgedeckt werden<br />
können. Die Prüfungsmitteilungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes fördern zudem bei der<br />
Verwaltung die Sensibilität für Manipulationsgefahren und die Einsicht in die Bedeutung<br />
von Ordnungsvorschriften. Die vorbeugende Wirkung der Prüfungs- und Beratungstätigkeit<br />
wird insbesondere dann wirksam, wenn die Verwaltung Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung umsetzt und<br />
selbsttätig auf deren Einhaltung achtet.<br />
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