Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
� Die im Zusammenhang mit einem unzureichenden<br />
Planungsstand häufig praktizierte<br />
baubegleitende Planung bedingt<br />
unwirtschaftliche nachträgliche Änderungen<br />
von bereits ausgeführten Bauarbeiten,<br />
behindert den Ablauf der<br />
Bauarbeiten und beeinträchtigt die<br />
Kontrolle und Steuerung der Kosten<br />
und Termine 104 .<br />
Kostenrahmen, baubegleitende Kostenkontrolle<br />
Für die Ausführung einer Baumaßnahme ist nicht nur die Planungskonzeption, sondern<br />
auch der veranschlagte Kostenrahmen verbindlich. Liegen ausführliche Pläne nicht vor,<br />
so ist die Kostenberechnung in der Regel mit großen Unsicherheiten behaftet. Ohne<br />
einen zuverlässig ermittelten Kostenrahmen fehlen wesentliche Grundlagen und Maßstäbe<br />
für eine wirksame baubegleitende Kostenkontrolle und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />
der Angebote.<br />
Trotz aller Sorgfalt bei den bauvorbereitenden Planungsschritten, den Kostenberechnungen<br />
und den Ausschreibungen, ist es manchmal unvermeidbar, dass Kostenabweichungen<br />
auf Grund spezifischer Unwägbarkeiten auftreten. Häufige Ursachen hierfür<br />
sind insbesondere<br />
� der Wettbewerb und die Baukonjunktur sowie<br />
� unvorhersehbare Verhältnisse (z. B. im Baugrund, in der Altbausubstanz,<br />
Witterung).<br />
Je genauer die baubegleitende Kostenkontrolle ist, <strong>des</strong>to früher können drohende<br />
Budgetüberschreitungen durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen oder aufgefangen<br />
werden. Soweit Einsparungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen nicht möglich<br />
sind, müssen für unabweisbare Mehrkosten die benötigten Mittel rechtzeitig beantragt<br />
und genehmigt werden, um eine Verzögerung der Bauarbeiten oder sogar einen<br />
Baustillstand wegen fehlender Haushaltsmittel zu vermeiden. Bemühungen, während<br />
der Baudurchführung den Kostenrahmen einzuhalten, müssen dort ihre Grenzen finden,<br />
wo im Falle unabweisbarer Mehrkosten sinnvolle Einsparpotenziale erschöpft sind und<br />
Einsparungen zu unwirtschaftlichen Lösungen führen würden. 105<br />
104<br />
Siehe auch die Bemerkung Nr. 45 aus dem Jahre 1999 [im Anhang 6 ab S. 178].<br />
105<br />
Zur Verbindlichkeit <strong>des</strong> Kostenrahmens siehe §§ 24 und 54 BHO.<br />
Bis kurz vor der Fertigstellung der im vorgenannten<br />
Beispiel baubegleitend geplanten Herrichtung<br />
eines Gebäu<strong>des</strong> berichtete der mit der<br />
Kostenkontrolle beauftragte freiberuflich Tätige,<br />
dass sich die Baumaßnahme im geplanten Kostenrahmen<br />
bewege. Eine Woche vor Übergabe<br />
<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> wurden durch „überraschende<br />
Nachtragsforderungen“ Mehrkosten von rd.<br />
4 Mio. EUR bekannt. Der freiberuflich Tätige<br />
räumte ein, dass ihm die Kostenkontrolle „aus<br />
dem Ruder gelaufen“ sei.<br />
87<br />
Bauzeitvorgabe<br />
Für die Festlegung der Bauzeit können sehr unterschiedliche Faktoren bestimmend<br />
sein:<br />
� Die Nutzung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>.<br />
88<br />
� Der optimale Einsatz von Gerät und Personal der ausführenden Unternehmen.<br />
� Der Finanzierungsaufwand während der Bauzeit.<br />
Zu lange Bauzeiten sind vor allem unter Finanzierungsgesichtspunkten, aber auch unter<br />
baubetrieblichen Gesichtspunkten unwirtschaftlich:<br />
� Die Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> wird hinausgeschoben.<br />
� Die investierten Baumittel bleiben für den Nutzer solange ohne Gegenwert.<br />
� Die Produktionsmittel der Bauunternehmen werden nicht genügend ausgelastet.<br />
Kurze Bauzeiten sind zwar unter Finanzierungsgesichtspunkten vorteilhafter. Unter<br />
baubetrieblichen Gesichtspunkten haben sie jedoch Risiken und Nachteile, z. B.<br />
Bei einem Neubau eines Betriebswerks<br />
rechnete die zuständige Verwaltung auf Grund<br />
der vorgegebenen kurzen Fristen für die<br />
Planung und Bauausführung mit um bis<br />
zu 25 Mio. EUR höheren Kosten. Dennoch<br />
sollte die zeitliche Minimierung bei der Planung<br />
und Baudurchführung Vorrang vor anderen<br />
Kriterien haben, um den festgesetzten Termin<br />
für die Inbetriebnahme einzuhalten. Die<br />
Verwaltung verzichtete auf die Ausführungsplanung<br />
als Grundlage für Ausschreibungen und<br />
versuchte, dem zeitlich eng gesteckten Rahmen<br />
<strong>des</strong> Bauvorhabens in Form einer<br />
baubegleitenden Planung Rechnung zu tragen.<br />
Dies führte zu zahlreichen Änderungen der<br />
Planung und der beauftragten Leistungen.<br />
� Baumängel auf Grund von Zeitdruck<br />
und sich gegenseitig behindernde Bauarbeiten.<br />
� Mehrkosten, wenn Feiertags- oder<br />
Nachtarbeit eingesetzt oder wenn die<br />
wirtschaftliche Auslastungsgrenze der<br />
Produktionsmittel überschritten wird.<br />
Ist die Gesamtzeit für die Durchführung eines<br />
Bauprojektes (Planung einschließlich Bauausführung)<br />
knapp bemessen, führt dies meist<br />
zu<br />
� einem verfrühten Baubeginn und<br />
� einer baubegleitenden Planung mit den<br />
bereits oben dargestellten nachteiligen<br />
Folgen.<br />
Nicht immer sind bei Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> enge Terminrahmen und die daraus<br />
erwachsenden Risiken und Nachteile gerechtfertigt. Häufig drängt die nutzende<br />
Verwaltung nach Abschluss der Planungsphase auf eine rasche Fertigstellung <strong>des</strong><br />
Gebäu<strong>des</strong>. Dies ist insbesondere dann wenig überzeugend, wenn zuvor durch unklare<br />
Vorgaben sowie zeitaufwendige Abstimmungen und Änderungswünsche der nutzenden<br />
Verwaltung die Planung unnötig zu Lasten der Bauausführungszeit verzögert wurde.<br />
Terminsichernde Maßnahmen<br />
Wenn der Terminrahmen für die Ausführung einer Baumaßnahme knapp bemessen ist,<br />
bedient sich die Bauverwaltung häufig einer differenzierten Terminsteuerung und<br />
-kontrolle mit Unterstützung durch freiberuflich Tätige.<br />
Wesentliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer baubegleitenden Terminsteue-