Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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4 Bauausführung<br />
4.1 Risikobereiche und Grundlagen der<br />
Bauausführung<br />
Seite<br />
Bauunterlagen .................................................................. 86<br />
Kostenrahmen, baubegleitende Kostenkontrolle............. 87<br />
Bauzeitvorgabe ................................................................ 88<br />
Terminsichernde Maßnahmen ......................................... 88<br />
Störungen im Bauablauf .................................................. 89<br />
Die Ausführungsphase einer Baumaßnahme wird von mehreren Risikobereichen<br />
beherrscht, die den Bauablauf beeinträchtigen und zu Baumängeln führen können:<br />
� Mangelhafte Bauunterlagen und Termindruck,<br />
� besondere Begleitumstände eines Bauvorhabens (z. B. Baugrund, Witterung,<br />
Altbausubstanz, Baukonjunktur, Reaktion der Nachbarschaft) sowie<br />
� Vertragsverletzungen und Leistungsmängel bei der Bauausführung und -überwachung.<br />
Ein störungsfreier Bauablauf ist auf Grund der<br />
Risiken und Besonderheiten <strong>des</strong> Bauens nicht<br />
selbstverständlich. Die meisten Baumaßnahmen<br />
sind Unikate und <strong>des</strong>halb - anders als<br />
Serienprodukte - in ihrem Produktionsprozess<br />
nur begrenzt optimierbar. Angesichts <strong>des</strong><br />
Einsatzes erheblicher Finanz- und Produktionsmittel<br />
bei der Bauausführung ist ein reibungsloser<br />
Ablauf jedoch von großer wirtschaftlicher<br />
Bedeutung. Baumängel oder Störungen, die zu<br />
einer verlängerten Vorhaltung von Personal-<br />
und Produktionskapazitäten oder einer verspäteten<br />
Nutzung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> führen, können<br />
erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge<br />
haben. In ungünstigen Fällen stellen Baurisiken<br />
und Mängel in der Bauausführung die Investitionen<br />
für ein ganzes Gebäude in Frage und<br />
führen schnell zu schwer wiegenden Auseinandersetzungen<br />
zwischen den am Bau<br />
Beteiligten.<br />
Ein im Rohbau befindliches Bauvorhaben <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> wurde durch Auftrieb auf Grund eines<br />
Hochwassers stark geschädigt. Teilbereiche, die<br />
zur Abdichtung gegen Hochwasser dienen sollten,<br />
waren bei <strong>des</strong>sen Eintritt nicht fertig gestellt.<br />
Der Schaden wurde vom Bund mit mehreren<br />
Hundert Millionen EUR beziffert, darunter<br />
erhebliche Kosten für den Baustillstand.<br />
Der Bund senkte kurzfristig Finanzierungsbeiträge,<br />
die zur Durchführung <strong>des</strong> umfangreichen<br />
Bauprogramms einer Stiftung dienten. Auf<br />
Grund der reduzierten Finanzmittel musste die<br />
Bauzeit für eine laufende Baumaßnahme um<br />
mehr als 1 Jahr verlängert werden. Als Folge<br />
<strong>des</strong> finanzierungsbedingten Eingriffs in den<br />
vertraglich weitgehend festgelegten Bauablauf<br />
entstanden Mehrkosten in Höhe von<br />
rd. 4,6 Mio. EUR.<br />
Um Risiken bei der Ausführung einer Baumaßnahme zu vermeiden oder zu beherrschen,<br />
müssen die Bauverantwortlichen alle vorhersehbaren und beeinflussbaren<br />
Grundlagen und Randbedingungen - insbesondere die Bauverträge, die Bauunterlagen<br />
85<br />
Bei einer Baumaßnahme lag zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Erstellens<br />
der Leistungsverzeichnisse noch keine genehmigte<br />
Ausführungsplanung vor. Gewerkeweise<br />
abgestimmte Schlitz- und Durchbruchpläne, aus denen<br />
Größe und Lage von Durchbrüchen und Schlitzen<br />
für die Rohbauarbeiten hätten entnommen werden<br />
können, fehlten. Deshalb wurden in das Leistungsverzeichnis<br />
für die Rohbauarbeiten in größerem<br />
Umfang Positionen für das nachträgliche Herstellen<br />
von Durchbrüchen und Installationsschlitzen in<br />
Stahlbetondecken und -Wänden aufgenommen. Das<br />
nachträgliche Herstellen von Durchbrüchen und<br />
Schlitzen ist erheblich unwirtschaftlicher als die Herstellung<br />
während der Bewehrungs-, Schalungs- und<br />
Betonierarbeiten. Abgesehen von den höheren<br />
Kosten ist es aus statischen Gründen häufig auch<br />
nicht in dem gewünschten Umfang realisierbar.<br />
In einem Bauablaufplan war vorgesehen, die Ausführungsplanung<br />
3 Wochen vor der Genehmigung<br />
der HU –Bau– und die Bauarbeiten 2 Monate vor<br />
Genehmigung der Ausführungsunterlagen –Bau– zu<br />
beginnen. In den auf die Erstellung <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses<br />
folgenden 10 Monaten schloss das Bauamt<br />
4 Nachtragsvereinbarungen in Höhe von rd.<br />
24 v. H. der Auftragssumme ab. Die Nachträge wurden<br />
zumeist damit begründet, dass die Leistungen<br />
nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren.<br />
Bei der Herrichtung eines bestehenden Gebäu<strong>des</strong> zur<br />
Unterbringung eines Bun<strong>des</strong>ministerium wurde auf<br />
Grund eines engen Terminrahmens mit der Bauausführung<br />
begonnen, obwohl keine Ausführungsunterlagen<br />
vorlagen. Grundlage beim Baubeginn war eine<br />
zu diesem Zeitpunkt bereits überholte HU -Bau-. Die<br />
öffentlich rechtliche Zustimmung durch die zuständige<br />
Bauaufsichtsbehörde war bei Baubeginn noch<br />
nicht einmal beantragt. Als sie später mit erheblichen<br />
Einschränkungen erteilt wurde, erforderten die geänderten<br />
Vorgaben bei der zwischenzeitlich zu rd.<br />
70 v. H. fertig gestellten Baumaßnahme umfangreiche<br />
Planungs- und Ausführungsänderungen. Auf<br />
Grund der baubegleitenden Planung entstanden im<br />
Vergleich zu einem regelgerechten Bauablauf vermeidbare<br />
Mehrkosten in zweistelliger<br />
Millionenhöhe.<br />
86<br />
sowie den Kosten- und Terminrahmen - mit<br />
großer Sorgfalt gestalten. Auch darf die Ausführung<br />
von anspruchsvollen Bauvorhaben,<br />
die bereits in sich eine große Herausforderung<br />
darstellt, nicht noch durch anderweitige<br />
Erschwernisse - z. B. Unsicherheiten in der<br />
Finanzierung - belastet werden 102 .<br />
Bauunterlagen<br />
Vor Baubeginn müssen ausführliche Bauunterlagen<br />
vorliegen 103 . Hierzu gehören insbesondere<br />
� fortgeschriebene Entwurfs- und Genehmigungspläne,<br />
� Kostenberechnungen und<br />
� Leistungsverzeichnisse mit Mengenberechnungen<br />
als Verdingungsunterlagen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte immer wieder<br />
fest, dass die erforderlichen Planungsunterlagen<br />
bei Baubeginn häufig nicht vorlagen,<br />
auch wurde die sachlich gebotene Abfolge<br />
der Schritte bei der Planung und Bauausführung<br />
nicht immer eingehalten.<br />
Dabei sind häufig Kettenreaktionen von<br />
Störungen zu verzeichnen:<br />
� Mangelhafte Ausführungspläne haben<br />
unzureichende Verdingungsunterlagen<br />
zur Folge, die wiederum zu Nachtragsangeboten<br />
führen. Diese haben meist<br />
überhöhte Preise.<br />
102<br />
Siehe auch die Bemerkung Nr. 9 aus dem Jahre 1999 [im Anhang 6 ab S. 168].<br />
103<br />
Anforderungen an die Bauunterlagen vor Baubeginn siehe § 54 Abs. 1 BHO sowie Abschnitte E 3.3 und F 3 RBBau. Zu den<br />
fortgeschriebenen Entwurfs- und Genehmigungsplänen der Ausführungsunterlage –Bau– gehören insbesondere Ausführungszeichnungen<br />
in den Maßstäben 1:50 bis 1:1, ergänzt um bautechnische und bauphysikalische Nachweise (z. B. geprüfter Standsicherheitsnachweis,<br />
Wärmeschutznachweis).