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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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4 Bauausführung<br />

4.1 Risikobereiche und Grundlagen der<br />

Bauausführung<br />

Seite<br />

Bauunterlagen .................................................................. 86<br />

Kostenrahmen, baubegleitende Kostenkontrolle............. 87<br />

Bauzeitvorgabe ................................................................ 88<br />

Terminsichernde Maßnahmen ......................................... 88<br />

Störungen im Bauablauf .................................................. 89<br />

Die Ausführungsphase einer Baumaßnahme wird von mehreren Risikobereichen<br />

beherrscht, die den Bauablauf beeinträchtigen und zu Baumängeln führen können:<br />

� Mangelhafte Bauunterlagen und Termindruck,<br />

� besondere Begleitumstände eines Bauvorhabens (z. B. Baugrund, Witterung,<br />

Altbausubstanz, Baukonjunktur, Reaktion der Nachbarschaft) sowie<br />

� Vertragsverletzungen und Leistungsmängel bei der Bauausführung und -überwachung.<br />

Ein störungsfreier Bauablauf ist auf Grund der<br />

Risiken und Besonderheiten <strong>des</strong> Bauens nicht<br />

selbstverständlich. Die meisten Baumaßnahmen<br />

sind Unikate und <strong>des</strong>halb - anders als<br />

Serienprodukte - in ihrem Produktionsprozess<br />

nur begrenzt optimierbar. Angesichts <strong>des</strong><br />

Einsatzes erheblicher Finanz- und Produktionsmittel<br />

bei der Bauausführung ist ein reibungsloser<br />

Ablauf jedoch von großer wirtschaftlicher<br />

Bedeutung. Baumängel oder Störungen, die zu<br />

einer verlängerten Vorhaltung von Personal-<br />

und Produktionskapazitäten oder einer verspäteten<br />

Nutzung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> führen, können<br />

erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge<br />

haben. In ungünstigen Fällen stellen Baurisiken<br />

und Mängel in der Bauausführung die Investitionen<br />

für ein ganzes Gebäude in Frage und<br />

führen schnell zu schwer wiegenden Auseinandersetzungen<br />

zwischen den am Bau<br />

Beteiligten.<br />

Ein im Rohbau befindliches Bauvorhaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> wurde durch Auftrieb auf Grund eines<br />

Hochwassers stark geschädigt. Teilbereiche, die<br />

zur Abdichtung gegen Hochwasser dienen sollten,<br />

waren bei <strong>des</strong>sen Eintritt nicht fertig gestellt.<br />

Der Schaden wurde vom Bund mit mehreren<br />

Hundert Millionen EUR beziffert, darunter<br />

erhebliche Kosten für den Baustillstand.<br />

Der Bund senkte kurzfristig Finanzierungsbeiträge,<br />

die zur Durchführung <strong>des</strong> umfangreichen<br />

Bauprogramms einer Stiftung dienten. Auf<br />

Grund der reduzierten Finanzmittel musste die<br />

Bauzeit für eine laufende Baumaßnahme um<br />

mehr als 1 Jahr verlängert werden. Als Folge<br />

<strong>des</strong> finanzierungsbedingten Eingriffs in den<br />

vertraglich weitgehend festgelegten Bauablauf<br />

entstanden Mehrkosten in Höhe von<br />

rd. 4,6 Mio. EUR.<br />

Um Risiken bei der Ausführung einer Baumaßnahme zu vermeiden oder zu beherrschen,<br />

müssen die Bauverantwortlichen alle vorhersehbaren und beeinflussbaren<br />

Grundlagen und Randbedingungen - insbesondere die Bauverträge, die Bauunterlagen<br />

85<br />

Bei einer Baumaßnahme lag zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Erstellens<br />

der Leistungsverzeichnisse noch keine genehmigte<br />

Ausführungsplanung vor. Gewerkeweise<br />

abgestimmte Schlitz- und Durchbruchpläne, aus denen<br />

Größe und Lage von Durchbrüchen und Schlitzen<br />

für die Rohbauarbeiten hätten entnommen werden<br />

können, fehlten. Deshalb wurden in das Leistungsverzeichnis<br />

für die Rohbauarbeiten in größerem<br />

Umfang Positionen für das nachträgliche Herstellen<br />

von Durchbrüchen und Installationsschlitzen in<br />

Stahlbetondecken und -Wänden aufgenommen. Das<br />

nachträgliche Herstellen von Durchbrüchen und<br />

Schlitzen ist erheblich unwirtschaftlicher als die Herstellung<br />

während der Bewehrungs-, Schalungs- und<br />

Betonierarbeiten. Abgesehen von den höheren<br />

Kosten ist es aus statischen Gründen häufig auch<br />

nicht in dem gewünschten Umfang realisierbar.<br />

In einem Bauablaufplan war vorgesehen, die Ausführungsplanung<br />

3 Wochen vor der Genehmigung<br />

der HU –Bau– und die Bauarbeiten 2 Monate vor<br />

Genehmigung der Ausführungsunterlagen –Bau– zu<br />

beginnen. In den auf die Erstellung <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses<br />

folgenden 10 Monaten schloss das Bauamt<br />

4 Nachtragsvereinbarungen in Höhe von rd.<br />

24 v. H. der Auftragssumme ab. Die Nachträge wurden<br />

zumeist damit begründet, dass die Leistungen<br />

nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren.<br />

Bei der Herrichtung eines bestehenden Gebäu<strong>des</strong> zur<br />

Unterbringung eines Bun<strong>des</strong>ministerium wurde auf<br />

Grund eines engen Terminrahmens mit der Bauausführung<br />

begonnen, obwohl keine Ausführungsunterlagen<br />

vorlagen. Grundlage beim Baubeginn war eine<br />

zu diesem Zeitpunkt bereits überholte HU -Bau-. Die<br />

öffentlich rechtliche Zustimmung durch die zuständige<br />

Bauaufsichtsbehörde war bei Baubeginn noch<br />

nicht einmal beantragt. Als sie später mit erheblichen<br />

Einschränkungen erteilt wurde, erforderten die geänderten<br />

Vorgaben bei der zwischenzeitlich zu rd.<br />

70 v. H. fertig gestellten Baumaßnahme umfangreiche<br />

Planungs- und Ausführungsänderungen. Auf<br />

Grund der baubegleitenden Planung entstanden im<br />

Vergleich zu einem regelgerechten Bauablauf vermeidbare<br />

Mehrkosten in zweistelliger<br />

Millionenhöhe.<br />

86<br />

sowie den Kosten- und Terminrahmen - mit<br />

großer Sorgfalt gestalten. Auch darf die Ausführung<br />

von anspruchsvollen Bauvorhaben,<br />

die bereits in sich eine große Herausforderung<br />

darstellt, nicht noch durch anderweitige<br />

Erschwernisse - z. B. Unsicherheiten in der<br />

Finanzierung - belastet werden 102 .<br />

Bauunterlagen<br />

Vor Baubeginn müssen ausführliche Bauunterlagen<br />

vorliegen 103 . Hierzu gehören insbesondere<br />

� fortgeschriebene Entwurfs- und Genehmigungspläne,<br />

� Kostenberechnungen und<br />

� Leistungsverzeichnisse mit Mengenberechnungen<br />

als Verdingungsunterlagen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte immer wieder<br />

fest, dass die erforderlichen Planungsunterlagen<br />

bei Baubeginn häufig nicht vorlagen,<br />

auch wurde die sachlich gebotene Abfolge<br />

der Schritte bei der Planung und Bauausführung<br />

nicht immer eingehalten.<br />

Dabei sind häufig Kettenreaktionen von<br />

Störungen zu verzeichnen:<br />

� Mangelhafte Ausführungspläne haben<br />

unzureichende Verdingungsunterlagen<br />

zur Folge, die wiederum zu Nachtragsangeboten<br />

führen. Diese haben meist<br />

überhöhte Preise.<br />

102<br />

Siehe auch die Bemerkung Nr. 9 aus dem Jahre 1999 [im Anhang 6 ab S. 168].<br />

103<br />

Anforderungen an die Bauunterlagen vor Baubeginn siehe § 54 Abs. 1 BHO sowie Abschnitte E 3.3 und F 3 RBBau. Zu den<br />

fortgeschriebenen Entwurfs- und Genehmigungsplänen der Ausführungsunterlage –Bau– gehören insbesondere Ausführungszeichnungen<br />

in den Maßstäben 1:50 bis 1:1, ergänzt um bautechnische und bauphysikalische Nachweise (z. B. geprüfter Standsicherheitsnachweis,<br />

Wärmeschutznachweis).

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