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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Grundsätzlich stellt die private Finanzierung von Bauvorhaben nach Auffassung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes keine wirksame Entlastung der öffentlichen Haushalte dar. Die<br />

zeitliche Streckung der Finanzierung eines Bauvorhabens kann auf Grund der damit<br />

verbundenen Probleme nur in Ausnahmefällen eine Alternative zur herkömmlichen<br />

Haushaltsfinanzierung von Baumaßnahmen sein.<br />

Wirtschaftlichkeit privatfinanzierter staatlicher Baumaßnahmen<br />

Die Finanzierung staatlicher <strong>Hochbau</strong>maßnahmen durch private Investoren muss sich<br />

am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit messen lassen. Mögliche Kostenvorteile einer<br />

solchen Finanzierung müssen dargelegt und<br />

der Eigenbaulösung gegenübergestellt werden.<br />

Die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

muss sich auf die geplante<br />

Maßnahme selbst beziehen und gesamtwirtschaftliche<br />

Gesichtspunkte sowie die<br />

steuerlichen Auswirkungen der Leasingfinanzierung<br />

berücksichtigen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bei Baumaßnahmen,<br />

für die private Finanzierungen angeboten<br />

wurden, festgestellt, dass eine Haushaltsfinanzierung<br />

wirtschaftlicher war. Er hat<br />

darauf hingewiesen, dass ein privater Investor<br />

kaum günstigere Finanzierungsbedingungen<br />

anbietet, als der Bund auf dem Kapitalmarkt<br />

zu erzielen vermag. Aus diesen Gründen sind<br />

von einer bloßen Finanzierung aus privaten<br />

Mitteln i. d. R. für den Bund keine Wirtschaftlichkeitsvorteile<br />

zu erwarten.<br />

Wenn eine private Finanzierung im Verbund<br />

mit Bau- und Baumanagementleistungen<br />

und sogar Betreiberleistungen in<br />

Frage kommt, reicht es nicht, nur den Finanzierungsaspekt<br />

zu betrachten. Vielmehr ist die<br />

Gesamtheit der Leistungen unter allen bedeutsamen<br />

Gesichtspunkten auf ihre Wirtschaftlichkeit<br />

hin zu untersuchen. Der entsprechende<br />

Nachweis ist im Einzelfall zu<br />

führen.<br />

Die Bauleistungen zur Herrichtung eines Gebäu<strong>des</strong><br />

für ein Bun<strong>des</strong>ministerium wurden<br />

parallel als herkömmlich finanzierte Leistung<br />

und als Ratenkaufvariante (Abzahlung der Generalunternehmerleistung<br />

über mehrere Jahre)<br />

ausgeschrieben. Bei der Angebotswertung<br />

erwies sich die konventionelle Vergütung der<br />

Bauleistungen und deren Finanzierung über den<br />

Haushalt als wirtschaftlicher.<br />

Bei einem aus öffentlichen Mitteln finanzierten<br />

Museumskomplex wurde eine als haushaltsfinanzierter<br />

Eigenbau geplante Cafeteria wegen<br />

knapper Haushaltsmittel aufgegeben. Bei einem<br />

danach als Alternative vorgesehenen Modell<br />

sollte ein Investor und Betreiber gegen die langfristige<br />

Übertragung von weitgehenden Catering-<br />

und Betreiberrechten auf seine Kosten ein<br />

Besucherrestaurant errichten. Dieses Modell<br />

wurde in seiner Gesamtwirtschaftlichkeit jedoch<br />

nicht nachgewiesen und fallen gelassen. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hier darauf hingewiesen,<br />

dass eine Entlastung <strong>des</strong> Haushalts allein<br />

kein ausreichender Grund für eine Privatfinanzierung<br />

an Stelle eines haushaltsfinanzierten<br />

Eigenbaus ist. Soweit die bauliche Konzeption<br />

für das Restaurant gemäß dem Betreibermodell<br />

gegenüber dem ursprünglichen Konzept für den<br />

Eigenbau erhebliche Einsparmöglichkeiten enthalte,<br />

seien diese auch mit einer geänderten<br />

Eigenbaumaßnahme realisierbar.<br />

65<br />

3.3 Verdingungsunterlagen<br />

66<br />

Seite<br />

3.3.1 Bestandteile und wesentliche Inhalte der<br />

Verdingungsunterlagen ......................................66<br />

Vertragsbedingungen....................................................... 67<br />

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung................ 68<br />

3.3.2 Einzelfragen zur Leistungsbeschreibung ..........69<br />

Mehrfache Ausschreibung von Leistungen..................... 69<br />

Wahl- und Bedarfspositionen.......................................... 70<br />

Produktneutrale Ausschreibung ...................................... 71<br />

Mengenangaben beim Einheitspreisvertrag .................... 72<br />

Stundenlohnvertrag.......................................................... 73<br />

3.3.3 Besondere Formen der<br />

Leistungsbeschreibung und <strong>des</strong> Vertrages........73<br />

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm............. 73<br />

Pauschalvertrag................................................................ 74<br />

3.3.1 Bestandteile und wesentliche Inhalte der<br />

Verdingungsunterlagen<br />

In den Verdingungsunterlagen werden auf der Grundlage der Planungskonzeption die<br />

Bauleistungen beschrieben und die Anforderungen festgelegt, die die bauausführenden<br />

Unternehmen zu erbringen und zu erfüllen haben. Die Verdingungsunterlagen bilden<br />

die Grundlage für<br />

� die Ausschreibung der Bauleistungen und die Abgabe von Angeboten (als Ausschreibungsunterlagen),<br />

� die Vergabe der Bauleistungen (als Vergabeunterlagen) sowie<br />

� die Ausführung und Abrechnung der Bauleistungen (als Vertragsinhalt).<br />

Die Verdingungsunterlagen sind - aufbauend auf einer ausgereiften Planung - maßgebend<br />

für die wirtschaftliche und störungsfreie Ausführung einer Baumaßnahme. Bei<br />

Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern dienen sie als Maßstab für eine außergerichtliche<br />

Einigung oder eine gerichtliche Klärung.<br />

Eine Verdingungsunterlage besteht i. d. R. aus<br />

� einer Leistungsbeschreibung, die die jeweilige Bauaufgabe sowie die Leistungen,<br />

die im Einzelnen zu ihrer Realisierung erforderlich sind, beschreibt und

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