Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Grundsätzlich stellt die private Finanzierung von Bauvorhaben nach Auffassung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes keine wirksame Entlastung der öffentlichen Haushalte dar. Die<br />
zeitliche Streckung der Finanzierung eines Bauvorhabens kann auf Grund der damit<br />
verbundenen Probleme nur in Ausnahmefällen eine Alternative zur herkömmlichen<br />
Haushaltsfinanzierung von Baumaßnahmen sein.<br />
Wirtschaftlichkeit privatfinanzierter staatlicher Baumaßnahmen<br />
Die Finanzierung staatlicher <strong>Hochbau</strong>maßnahmen durch private Investoren muss sich<br />
am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit messen lassen. Mögliche Kostenvorteile einer<br />
solchen Finanzierung müssen dargelegt und<br />
der Eigenbaulösung gegenübergestellt werden.<br />
Die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
muss sich auf die geplante<br />
Maßnahme selbst beziehen und gesamtwirtschaftliche<br />
Gesichtspunkte sowie die<br />
steuerlichen Auswirkungen der Leasingfinanzierung<br />
berücksichtigen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bei Baumaßnahmen,<br />
für die private Finanzierungen angeboten<br />
wurden, festgestellt, dass eine Haushaltsfinanzierung<br />
wirtschaftlicher war. Er hat<br />
darauf hingewiesen, dass ein privater Investor<br />
kaum günstigere Finanzierungsbedingungen<br />
anbietet, als der Bund auf dem Kapitalmarkt<br />
zu erzielen vermag. Aus diesen Gründen sind<br />
von einer bloßen Finanzierung aus privaten<br />
Mitteln i. d. R. für den Bund keine Wirtschaftlichkeitsvorteile<br />
zu erwarten.<br />
Wenn eine private Finanzierung im Verbund<br />
mit Bau- und Baumanagementleistungen<br />
und sogar Betreiberleistungen in<br />
Frage kommt, reicht es nicht, nur den Finanzierungsaspekt<br />
zu betrachten. Vielmehr ist die<br />
Gesamtheit der Leistungen unter allen bedeutsamen<br />
Gesichtspunkten auf ihre Wirtschaftlichkeit<br />
hin zu untersuchen. Der entsprechende<br />
Nachweis ist im Einzelfall zu<br />
führen.<br />
Die Bauleistungen zur Herrichtung eines Gebäu<strong>des</strong><br />
für ein Bun<strong>des</strong>ministerium wurden<br />
parallel als herkömmlich finanzierte Leistung<br />
und als Ratenkaufvariante (Abzahlung der Generalunternehmerleistung<br />
über mehrere Jahre)<br />
ausgeschrieben. Bei der Angebotswertung<br />
erwies sich die konventionelle Vergütung der<br />
Bauleistungen und deren Finanzierung über den<br />
Haushalt als wirtschaftlicher.<br />
Bei einem aus öffentlichen Mitteln finanzierten<br />
Museumskomplex wurde eine als haushaltsfinanzierter<br />
Eigenbau geplante Cafeteria wegen<br />
knapper Haushaltsmittel aufgegeben. Bei einem<br />
danach als Alternative vorgesehenen Modell<br />
sollte ein Investor und Betreiber gegen die langfristige<br />
Übertragung von weitgehenden Catering-<br />
und Betreiberrechten auf seine Kosten ein<br />
Besucherrestaurant errichten. Dieses Modell<br />
wurde in seiner Gesamtwirtschaftlichkeit jedoch<br />
nicht nachgewiesen und fallen gelassen. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hier darauf hingewiesen,<br />
dass eine Entlastung <strong>des</strong> Haushalts allein<br />
kein ausreichender Grund für eine Privatfinanzierung<br />
an Stelle eines haushaltsfinanzierten<br />
Eigenbaus ist. Soweit die bauliche Konzeption<br />
für das Restaurant gemäß dem Betreibermodell<br />
gegenüber dem ursprünglichen Konzept für den<br />
Eigenbau erhebliche Einsparmöglichkeiten enthalte,<br />
seien diese auch mit einer geänderten<br />
Eigenbaumaßnahme realisierbar.<br />
65<br />
3.3 Verdingungsunterlagen<br />
66<br />
Seite<br />
3.3.1 Bestandteile und wesentliche Inhalte der<br />
Verdingungsunterlagen ......................................66<br />
Vertragsbedingungen....................................................... 67<br />
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung................ 68<br />
3.3.2 Einzelfragen zur Leistungsbeschreibung ..........69<br />
Mehrfache Ausschreibung von Leistungen..................... 69<br />
Wahl- und Bedarfspositionen.......................................... 70<br />
Produktneutrale Ausschreibung ...................................... 71<br />
Mengenangaben beim Einheitspreisvertrag .................... 72<br />
Stundenlohnvertrag.......................................................... 73<br />
3.3.3 Besondere Formen der<br />
Leistungsbeschreibung und <strong>des</strong> Vertrages........73<br />
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm............. 73<br />
Pauschalvertrag................................................................ 74<br />
3.3.1 Bestandteile und wesentliche Inhalte der<br />
Verdingungsunterlagen<br />
In den Verdingungsunterlagen werden auf der Grundlage der Planungskonzeption die<br />
Bauleistungen beschrieben und die Anforderungen festgelegt, die die bauausführenden<br />
Unternehmen zu erbringen und zu erfüllen haben. Die Verdingungsunterlagen bilden<br />
die Grundlage für<br />
� die Ausschreibung der Bauleistungen und die Abgabe von Angeboten (als Ausschreibungsunterlagen),<br />
� die Vergabe der Bauleistungen (als Vergabeunterlagen) sowie<br />
� die Ausführung und Abrechnung der Bauleistungen (als Vertragsinhalt).<br />
Die Verdingungsunterlagen sind - aufbauend auf einer ausgereiften Planung - maßgebend<br />
für die wirtschaftliche und störungsfreie Ausführung einer Baumaßnahme. Bei<br />
Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern dienen sie als Maßstab für eine außergerichtliche<br />
Einigung oder eine gerichtliche Klärung.<br />
Eine Verdingungsunterlage besteht i. d. R. aus<br />
� einer Leistungsbeschreibung, die die jeweilige Bauaufgabe sowie die Leistungen,<br />
die im Einzelnen zu ihrer Realisierung erforderlich sind, beschreibt und