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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Auswahl <strong>des</strong> Teilnehmerkreises<br />

Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist im Gegensatz zur<br />

Öffentlichen Ausschreibung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Bewerberauswahl<br />

zu treffen. Dabei soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.<br />

Auch ist - anders als bei der Öffentlichen Ausschreibung - die Eignung der Bewerber<br />

vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen71 .<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellt immer wieder fest, dass gegen diese Vorschriften der<br />

VOB/A verstoßen wird und dass dies weitere Regelverletzungen sowie Nachteile zur<br />

Folge hat. Weil Bauverwaltungen z. B. versäumt hatten, bei Beschränkten Ausschreibungen<br />

die Eignung von Bietern vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen,<br />

sahen sie sich dann vorschriftenwidrig bei der Wertung der Angebote gezwungen, ungeeignete<br />

Bieter auszuschließen. Auch hat sich mehrfach bestätigt, dass bei einem<br />

begrenzten Bewerberkreis die Gefahr von Preisabsprachen besteht. Dies trifft grundsätzlich<br />

auf Beschränkte Ausschreibungen zu und gilt in besonderem Maße dann, wenn<br />

unter den Bewerbern nicht genügend gewechselt wird und eine vertrauliche Behandlung<br />

von sog. „Bieterlisten“ nicht gewährleistet ist72 .<br />

3.2.2 Formen <strong>des</strong> Unternehmereinsatzes<br />

Der Bund führt seine Bauten überwiegend als so genannte Eigenbaumaßnahmen durch,<br />

d.h. er finanziert sie aus Haushaltsmitteln und trägt - vertreten durch die Bauverwaltung -<br />

als Bauherr die Verantwortung für eine fach- und sachgerechte Planung und Ausführung.<br />

Der Bund vergibt dabei die Bauleistungen in der Regel in einzelnen Fachlosen (auch als<br />

Gewerke bezeichnet) an unterschiedliche Fachunternehmer. In Ausnahmefällen können<br />

Bauleistungen zu einer Vergabe in sog. Paketen (mehrere Fachlose an ein Unternehmen)<br />

oder zu einer Vergabe sämtlicher Lose an einen Generalunternehmer zusammengefasst<br />

werden. Übernimmt ein Auftragnehmer neben den zusammengefassten Bauleistungen<br />

auch die Planungsleistungen, handelt es sich um einen Totalunternehmer73 .<br />

Die herkömmliche Vergabe in Einzelgewerken wird gelegentlich kritisiert und statt<strong>des</strong>sen<br />

die Errichtung eines Gebäu<strong>des</strong> „aus einer Hand“ verlangt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht<br />

sich <strong>des</strong>halb immer wieder veranlasst, auf die Voraussetzungen und Konsequenzen der<br />

unterschiedlichen Möglichkeiten <strong>des</strong> Unternehmereinsatzes hinzuweisen.<br />

71<br />

Zum Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung und zur Zulässigkeit der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen<br />

Vergabe siehe § 55 Abs. 1 BHO sowie § 3 Nr. 2 - 4 VOB/A. Zur Auswahl <strong>des</strong> Teilnehmerkreises siehe § 8 VOB/A. Zu den<br />

entsprechenden Vergabearten bei EU-weiten Vergaben siehe die entsprechenden a-Paragrafen der VOB/A. Zur Bekanntmachung<br />

der Öffentlichen Ausschreibung siehe § 17 Nr. 1 VOB/A. Zur Dauer der Angebots-/Bewerbungsfrist siehe § 18 oder<br />

§ 18a VOB/A.<br />

72<br />

Zu überhöhten Preisen bei Angeboten, die nicht dem Wettbewerb unterstellt sind, siehe Kap. 3.4 „Prüfung und Wertung von<br />

Angeboten“. Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zur Vermeidung von Preisabsprachen bei Beschränkter Ausschreibung auch<br />

in Kap. 4.5 „Manipulationen bei der Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Baumaßnahmen“.<br />

73 Der Einsatz eines „Generalübernehmers“ sowie eines „Totalübernehmers“ (diese erbringen keine Bauleistungen mit dem<br />

eigenen Betrieb) wird nicht näher behandelt, da er nach der VOB unzulässig ist und für die Bun<strong>des</strong>bauverwaltung keine<br />

praktische Bedeutung hat.<br />

59<br />

Vergabe in Fachlosen<br />

Umfangreiche Bauleistungen sollen gemäß der VOB/A möglichst in Fachlosen - d.h.<br />

nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt - vergeben werden.<br />

Die Bevorzugung der Vergabe in Fachlosen ist in der traditionell gewachsenen, weitgehend<br />

mittelständischen Struktur der Bauwirtschaft begründet, durch die u. a. eine<br />

breite Wettbewerbsbasis gewährleistet ist. An der Erhaltung und Förderung dieser<br />

Struktur hat der Bund sowohl im Rahmen seiner wirtschaftspolitischen Gesamtverantwortung<br />

ein Interesse als auch in seiner Rolle als bedeutender öffentlicher Auftraggeber<br />

ein wirtschaftliches Eigeninteresse.<br />

Nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist eine Aufteilung der Bauleistungen<br />

in Fachlose für die Mehrzahl der Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht nur vergaberechtlich<br />

geboten, sondern auch die geeignetste und zweckmäßigste Form der Auftragsvergabe,<br />

da sie flexibel gehandhabt und an unterschiedliche Erfordernisse angepasst<br />

werden kann74 .<br />

Zusammenfassen von Fachlosen (Vergabe in Paketen)<br />

Bei der Vergabe von Bauleistungen für eine Baumaßnahme<br />

fasste das Bauamt Fachlose zusammen,<br />

um den Koordinierungsaufwand zu verringern.<br />

Bei einem der Ausschreibungspakete musste<br />

die Ausschreibung aufgehoben werden. Die<br />

danach in Fachlose auf mehrere Unternehmen<br />

aufgeteilten Vergabe ergab Einsparungen von rd.<br />

20 v. H. (250 000 EUR) gegenüber dem Ergebnis<br />

der paketweisen Ausschreibung.<br />

Für die Sanierung der Fassaden bun<strong>des</strong>eigener<br />

Wohnhäuser fasste das Bauamt mehrere Gewerke<br />

zusammen (Gerüst- und Demontagearbeiten, Metallbau-,<br />

Schlosser-, Verglasungs- und Trockenbauarbeiten,<br />

Maler- und Fensterreinigungsarbeiten).<br />

Nach Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

haben die 3 min<strong>des</strong>tfordernden<br />

Bieter jeweils für einen von 3 Teilbereichen der<br />

Ausschreibung günstigere Angebotspreise als die<br />

Mitbewerber kalkuliert. Bei der getrennten<br />

Vergabe dieser Fachlose an den jeweils min<strong>des</strong>tfordernden<br />

Bieter hätten Kosten in Höhe von bis<br />

zu 750 000 EUR / 15 v. H. eingespart werden<br />

können.<br />

60<br />

Wenn Fachlose in Paketen zusammengefasst<br />

oder insgesamt gebündelt an einen Generalunternehmer<br />

vergeben werden, stellt dies<br />

eine Abweichung vom Regelfall der Vergabe<br />

nach Fachlosen dar. Hierzu bedarf es besonderer<br />

technischer oder wirtschaftlicher Gründe,<br />

deren Stichhaltigkeit vom Einzelfall<br />

abhängt. Die Bauverwaltung erwartet durch<br />

eine Bündelung von Bauleistungen meist<br />

� eine umfassende Gewährleistung,<br />

� eine eindeutige Haftung,<br />

� eine weitgehend durch Unternehmen<br />

garantierte Einhaltung von Kosten- und<br />

Terminzielen,<br />

� eine Entlastung von Koordinations- und<br />

Steuerungsaufwand sowie<br />

� eine Verminderung der sonst von ihr<br />

selbst zu tragenden Verantwortlichkeiten<br />

und Risiken.<br />

74 Zum Vorrang der Vergabe in Fachlosen siehe § 4 VOB/A. Für den Bereich der EU-Vergaben ist der Vorrang der Vergabe in<br />

Fachlosen in der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Neufassung <strong>des</strong> Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

auch gesetzlich geregelt (§ 97 Abs. 7 GWB). Siehe hierzu auch Anhang 4 „EU-weite Ausschreibung“.

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