Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Auswahl <strong>des</strong> Teilnehmerkreises<br />
Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist im Gegensatz zur<br />
Öffentlichen Ausschreibung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Bewerberauswahl<br />
zu treffen. Dabei soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.<br />
Auch ist - anders als bei der Öffentlichen Ausschreibung - die Eignung der Bewerber<br />
vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen71 .<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellt immer wieder fest, dass gegen diese Vorschriften der<br />
VOB/A verstoßen wird und dass dies weitere Regelverletzungen sowie Nachteile zur<br />
Folge hat. Weil Bauverwaltungen z. B. versäumt hatten, bei Beschränkten Ausschreibungen<br />
die Eignung von Bietern vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen,<br />
sahen sie sich dann vorschriftenwidrig bei der Wertung der Angebote gezwungen, ungeeignete<br />
Bieter auszuschließen. Auch hat sich mehrfach bestätigt, dass bei einem<br />
begrenzten Bewerberkreis die Gefahr von Preisabsprachen besteht. Dies trifft grundsätzlich<br />
auf Beschränkte Ausschreibungen zu und gilt in besonderem Maße dann, wenn<br />
unter den Bewerbern nicht genügend gewechselt wird und eine vertrauliche Behandlung<br />
von sog. „Bieterlisten“ nicht gewährleistet ist72 .<br />
3.2.2 Formen <strong>des</strong> Unternehmereinsatzes<br />
Der Bund führt seine Bauten überwiegend als so genannte Eigenbaumaßnahmen durch,<br />
d.h. er finanziert sie aus Haushaltsmitteln und trägt - vertreten durch die Bauverwaltung -<br />
als Bauherr die Verantwortung für eine fach- und sachgerechte Planung und Ausführung.<br />
Der Bund vergibt dabei die Bauleistungen in der Regel in einzelnen Fachlosen (auch als<br />
Gewerke bezeichnet) an unterschiedliche Fachunternehmer. In Ausnahmefällen können<br />
Bauleistungen zu einer Vergabe in sog. Paketen (mehrere Fachlose an ein Unternehmen)<br />
oder zu einer Vergabe sämtlicher Lose an einen Generalunternehmer zusammengefasst<br />
werden. Übernimmt ein Auftragnehmer neben den zusammengefassten Bauleistungen<br />
auch die Planungsleistungen, handelt es sich um einen Totalunternehmer73 .<br />
Die herkömmliche Vergabe in Einzelgewerken wird gelegentlich kritisiert und statt<strong>des</strong>sen<br />
die Errichtung eines Gebäu<strong>des</strong> „aus einer Hand“ verlangt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht<br />
sich <strong>des</strong>halb immer wieder veranlasst, auf die Voraussetzungen und Konsequenzen der<br />
unterschiedlichen Möglichkeiten <strong>des</strong> Unternehmereinsatzes hinzuweisen.<br />
71<br />
Zum Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung und zur Zulässigkeit der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen<br />
Vergabe siehe § 55 Abs. 1 BHO sowie § 3 Nr. 2 - 4 VOB/A. Zur Auswahl <strong>des</strong> Teilnehmerkreises siehe § 8 VOB/A. Zu den<br />
entsprechenden Vergabearten bei EU-weiten Vergaben siehe die entsprechenden a-Paragrafen der VOB/A. Zur Bekanntmachung<br />
der Öffentlichen Ausschreibung siehe § 17 Nr. 1 VOB/A. Zur Dauer der Angebots-/Bewerbungsfrist siehe § 18 oder<br />
§ 18a VOB/A.<br />
72<br />
Zu überhöhten Preisen bei Angeboten, die nicht dem Wettbewerb unterstellt sind, siehe Kap. 3.4 „Prüfung und Wertung von<br />
Angeboten“. Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zur Vermeidung von Preisabsprachen bei Beschränkter Ausschreibung auch<br />
in Kap. 4.5 „Manipulationen bei der Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Baumaßnahmen“.<br />
73 Der Einsatz eines „Generalübernehmers“ sowie eines „Totalübernehmers“ (diese erbringen keine Bauleistungen mit dem<br />
eigenen Betrieb) wird nicht näher behandelt, da er nach der VOB unzulässig ist und für die Bun<strong>des</strong>bauverwaltung keine<br />
praktische Bedeutung hat.<br />
59<br />
Vergabe in Fachlosen<br />
Umfangreiche Bauleistungen sollen gemäß der VOB/A möglichst in Fachlosen - d.h.<br />
nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt - vergeben werden.<br />
Die Bevorzugung der Vergabe in Fachlosen ist in der traditionell gewachsenen, weitgehend<br />
mittelständischen Struktur der Bauwirtschaft begründet, durch die u. a. eine<br />
breite Wettbewerbsbasis gewährleistet ist. An der Erhaltung und Förderung dieser<br />
Struktur hat der Bund sowohl im Rahmen seiner wirtschaftspolitischen Gesamtverantwortung<br />
ein Interesse als auch in seiner Rolle als bedeutender öffentlicher Auftraggeber<br />
ein wirtschaftliches Eigeninteresse.<br />
Nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist eine Aufteilung der Bauleistungen<br />
in Fachlose für die Mehrzahl der Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht nur vergaberechtlich<br />
geboten, sondern auch die geeignetste und zweckmäßigste Form der Auftragsvergabe,<br />
da sie flexibel gehandhabt und an unterschiedliche Erfordernisse angepasst<br />
werden kann74 .<br />
Zusammenfassen von Fachlosen (Vergabe in Paketen)<br />
Bei der Vergabe von Bauleistungen für eine Baumaßnahme<br />
fasste das Bauamt Fachlose zusammen,<br />
um den Koordinierungsaufwand zu verringern.<br />
Bei einem der Ausschreibungspakete musste<br />
die Ausschreibung aufgehoben werden. Die<br />
danach in Fachlose auf mehrere Unternehmen<br />
aufgeteilten Vergabe ergab Einsparungen von rd.<br />
20 v. H. (250 000 EUR) gegenüber dem Ergebnis<br />
der paketweisen Ausschreibung.<br />
Für die Sanierung der Fassaden bun<strong>des</strong>eigener<br />
Wohnhäuser fasste das Bauamt mehrere Gewerke<br />
zusammen (Gerüst- und Demontagearbeiten, Metallbau-,<br />
Schlosser-, Verglasungs- und Trockenbauarbeiten,<br />
Maler- und Fensterreinigungsarbeiten).<br />
Nach Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
haben die 3 min<strong>des</strong>tfordernden<br />
Bieter jeweils für einen von 3 Teilbereichen der<br />
Ausschreibung günstigere Angebotspreise als die<br />
Mitbewerber kalkuliert. Bei der getrennten<br />
Vergabe dieser Fachlose an den jeweils min<strong>des</strong>tfordernden<br />
Bieter hätten Kosten in Höhe von bis<br />
zu 750 000 EUR / 15 v. H. eingespart werden<br />
können.<br />
60<br />
Wenn Fachlose in Paketen zusammengefasst<br />
oder insgesamt gebündelt an einen Generalunternehmer<br />
vergeben werden, stellt dies<br />
eine Abweichung vom Regelfall der Vergabe<br />
nach Fachlosen dar. Hierzu bedarf es besonderer<br />
technischer oder wirtschaftlicher Gründe,<br />
deren Stichhaltigkeit vom Einzelfall<br />
abhängt. Die Bauverwaltung erwartet durch<br />
eine Bündelung von Bauleistungen meist<br />
� eine umfassende Gewährleistung,<br />
� eine eindeutige Haftung,<br />
� eine weitgehend durch Unternehmen<br />
garantierte Einhaltung von Kosten- und<br />
Terminzielen,<br />
� eine Entlastung von Koordinations- und<br />
Steuerungsaufwand sowie<br />
� eine Verminderung der sonst von ihr<br />
selbst zu tragenden Verantwortlichkeiten<br />
und Risiken.<br />
74 Zum Vorrang der Vergabe in Fachlosen siehe § 4 VOB/A. Für den Bereich der EU-Vergaben ist der Vorrang der Vergabe in<br />
Fachlosen in der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Neufassung <strong>des</strong> Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />
auch gesetzlich geregelt (§ 97 Abs. 7 GWB). Siehe hierzu auch Anhang 4 „EU-weite Ausschreibung“.