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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Grundsätzlich sind zwei Forderungsbereiche zu unterscheiden: Räume, in denen der<br />

Aufenthalt von Personen die dominierende Rolle spielt, also z. B. Büro- und Versammlungsräume<br />

oder Speisesäle. Zum anderen Räume, in denen die funktionalen Arbeitsprozesse<br />

und/oder die installierten Geräte und Anlagen betriebsbedingt besondere<br />

Anforderungen an die Raumluft stellen.<br />

Ein standardisiertes Klima mit gleich bleibenden Werten für die Raumlufttemperatur<br />

und die Luftfeuchtigkeit kann für bestimmte Produktionsabläufe und Anlagen optimal<br />

sein, für das Wohlbefinden der Mitarbeiter ist es das erwiesenermaßen nicht. Bei<br />

Räumen, in denen sich Personen ständig aufhalten, ist daher grundsätzlich freie<br />

Lüftung anzustreben. Insoweit ist also nicht nur aus Kostengründen auf den Einsatz von<br />

RLT-Anlagen möglichst zu verzichten. Sie sind nur dort einzubauen, wo sie aus<br />

technischen Gründen notwendig sind. Darüber hinaus ist der Einsatz raumlufttechnischer<br />

Anlagen nur dann erforderlich, wenn eine ausreichende freie Lüftung (z. B. durch<br />

Fenster) nicht möglich ist oder ein ausreichender Luftwechsel durch freie Lüftung nicht<br />

gewährleistet werden kann.<br />

Die Notwendigkeit von RLT-Anlagen kann sich daher bei Versammlungsräumen mit<br />

großer Personenzahl und Räumen mit nicht ausreichender Fensteröffnungsfläche<br />

ergeben. Auch können technische Anlagen, z. B. Großrechner, Druckereimaschinen,<br />

Werkstattanlagen usw. mehr oder weniger genau einzuhaltende Werte für Temperatur,<br />

Luftfeuchtigkeit und Schadstoffgehalt erfordern und den Einbau von RLT-Anlagen<br />

erforderlich machen.<br />

Bei RLT-Anlagen ist eine Vielzahl von Parametern mitentscheidend dafür, ob die<br />

Anlagen richtig dimensioniert sind: z. B. Luftvolumenstrom, Kühllast, Kanalabmessun-<br />

gen, Ventilatorleistung und die Wirkungsgradbestimmung.<br />

Für die Auslegung der Anlagen<br />

sind in der Regel die Forderungen <strong>des</strong><br />

Nutzers nach bestimmten, einzuhaltenden Parametern<br />

<strong>des</strong> Raumklimas maßgebend. Die<br />

Ermittlung der Luftmengen ist streng am tatsächlichen<br />

Bedarf zu orientieren. Reserveluftleistungen<br />

sind nicht vorzuhalten.<br />

Da nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

Forderungen im Detail zwischen<br />

Planer und Nutzer häufig erst bei der Planung<br />

der Anlagen abgestimmt werden, sind hier<br />

besonders auch die Nutzer gefragt, sich bei<br />

ihren Forderungen auf das Notwendige zu<br />

beschränken und „großzügige“ Planungsvorschläge<br />

zurückzuweisen. Aber auch die Bauverwaltung<br />

sollte von sich aus in ihrem<br />

Kontrollprozess nachdrücklich die Einsparmöglichkeiten<br />

in diesem Bereich nutzen.<br />

Die Bauämter gehen bei der Planung von RLT-<br />

Anlagen nicht immer schlüssig vor: So verzichtete<br />

ein Bauamt für einen Hörsaal auf eine<br />

RLT-Anlage, weil die natürliche Be- und Entlüftung<br />

ausreichte, ein anderes plante in derselben<br />

Liegenschaft für einen baugleichen Hörsaal<br />

jedoch eine RLT-Anlage. (Einsparung durch<br />

Verzicht auf die Anlage: 39 000 EUR)<br />

Bei neu geplanten Dachaufbauten zur Büronutzung<br />

mit allseitig verglasten Außenwänden waren<br />

zur Kühlung der Raumtemperatur von freiberuflich<br />

tätigen Ingenieuren Kühldecken geplant.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Nachweises <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes,<br />

dass die Kühlleistung der geplanten<br />

Kühldeckenflächen nicht ausreichen<br />

würde, um behagliche Temperaturen zu erzielen,<br />

hat die Bauverwaltung von den bereits beauftragten<br />

Kühldecken Abstand genommen.<br />

Statt<strong>des</strong>sen werden Gebläsekonvektoren mit<br />

ausreichender Kühlleistung eingebaut. (Einsparung:<br />

rd. 230 000 EUR)<br />

29<br />

Nicht immer ist es angebracht, für die RLT-Anlagen eigene Flächen innerhalb <strong>des</strong> Baukörpers<br />

auszuweisen. Wenn z. B. bei Sanierungen die vorhandene Lüftungstechnik<br />

unzureichend und veraltet war und gegen eine neue Lüftungstechnik ausgetauscht werden<br />

soll und die Flächen der bisherigen Lüftungszentrale nicht ausreichen oder anders<br />

genutzt werden sollen, ist eine Alternative die Montage von dezentralen Geräten in<br />

wetterfester Containerbauweise. Der Markt bietet für derartige lüftungstechnische Aufgaben<br />

eine Vielzahl unterschiedlicher Ausführungen an, bei denen die Lüftungsanlagen<br />

als Dachgeräte je nach Größe in vormontiertem Zustand auf eigens dafür angefertigten<br />

Profilstahlrahmen eingesetzt werden. Dies kann deutlich preiswerter sein als der Bau<br />

einer großen Lüftungszentrale innerhalb <strong>des</strong> Bauwerks, insbesondere wenn erhebliche<br />

Umbauten erforderlich wären, um die Deckentragfähigkeit im Gebäude zu erhöhen.<br />

Stromversorgung<br />

Ein Bauamt ließ von einem Architekten für drei Bei Gebäuden mit leistungsstarken Verbrau-<br />

Trafostationen je 50 m² große Gebäude planen, chern elektrischer Energie, z. B. technischen<br />

für die in der HU –Bau– Kosten von je Laborgebäuden, Werkstattgebäuden oder<br />

90 000 EUR eingeplant waren. An anderer Wirtschaftsgebäuden, wird der vom Strom-<br />

Stelle hatte dieses Bauamt ein Jahr zuvor für im<br />

versorger als Hoch- oder Mittelspannung<br />

Wesentlichen gleiche technische Anforderungen<br />

zugeführte Strom in die im Gebäude benö-<br />

ein 30 m² großes Trafogebäude in ansprechender<br />

äußerer Ausführung (u. a. verklinkerte Fastigte elektrische Energie (Mittel- und Niedersade)<br />

für 39 000 EUR einschl. Gründung ge- und ggf. Sonderspannungen) in der Regel<br />

baut. Das Bauamt sagte die Nutzung <strong>des</strong> kosten- gebäudenah transformiert. Die Transformatogünstigeren<br />

Vorbil<strong>des</strong> zu (Einsparung: ren werden meist außerhalb der Nutzer-<br />

rd. 150 000 EUR)<br />

gebäude in separaten kleinen Bauwerken, den<br />

so genannten Trafostationen untergebracht.<br />

Trafostationen können heute weitgehend standardisiert aus Fertigteilen gebaut werden,<br />

teilweise werden standardisierte komplette Trafostationen angeboten. Verfügbare<br />

Flächen vorausgesetzt, sind diese einzelstehenden Trafostationen erheblich kostengünstiger<br />

als der Bau entsprechender Flächen in Gebäuden. Bei standardisierten Forderungen<br />

kann zudem auf Grund <strong>des</strong> breiten Marktes mit günstigen Wettbewerbsergebnissen<br />

gerechnet werden.<br />

Forderungen für eine Notstromversorgung sind stets anhand <strong>des</strong> Leistungsbedarfs der<br />

einzelnen zu versorgenden Geräte zu stellen. Keinesfalls darf einfach der Gesamtstrombedarf<br />

eines Gebäu<strong>des</strong> zu Grunde gelegt werden. Auch wenn eine RLT-Anlage notstromberechtigt<br />

sein sollte, ist zu unterscheiden, ob dies nur für die Be- und Entlüftung<br />

oder auch für Kühlung und Befeuchtung gelten soll. Letztere dürften bei einem Stromausfall<br />

eher nicht berechtigt sein.<br />

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