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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Die Notwendigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen ist nach Art und Menge der<br />

Schadstoffe kritisch zu prüfen. Reserven z. B. im Hinblick auf eine spätere Umnutzung<br />

oder eine (noch nicht konkret geplante) Erweiterung sind nicht vorzuhalten. Sonderabwässer<br />

sollten möglichst am Ort aufgefangen und getrennt entsorgt werden.<br />

Bei Funktionalräumen z. B. im Sozialbereich (Aufenthaltsräume, Duschräume, WC-<br />

Anlagen) fordert der Nutzer in der Regel nicht im Einzelnen die Ausstattung. Grund-<br />

sätzlich obliegt dem Planer die Aufgabe, hier<br />

wirtschaftliche Vorschläge zu machen. Bei<br />

der Wahl der Ausstattungsgegenstände sind<br />

einfache, funktionale Ausführungen zu verwenden.<br />

Das nebenstehende Beispiel zeigt,<br />

dass auch Nutzer und auftraggebende Bauverwaltung<br />

bei ihrer Prüfung der Vorschläge der<br />

Planer auf Einsparmöglichkeiten achten kön-<br />

nen und müssen. Die Anzahl der Sanitärobjekte sollte kritisch geprüft werden. Die<br />

WC-Anlagen für das Personal sind nach dem örtlichen Bedarf zu bemessen. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hier Planungen vorgefunden, in denen die Anzahl der<br />

Sanitärobjekte das Doppelte <strong>des</strong> gerechtfertigten Bedarfs erreichte. 26<br />

Wärmeversorgung<br />

Moderne Heizungsanlagen zeichnen sich durch eine wirtschaftliche Betriebsweise verbunden<br />

mit geringst möglichen Schadstoffemissionen aus. Welche Anlagen für die<br />

Wärmeerzeugung, die Abgasbehandlung, die Wärmeverteilung, aber auch welche Energiearten<br />

verwendet werden sollen, ist in der Regel durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

zu bestimmen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn durch äußere Gegebenheiten,<br />

z. B. ein liegenschaftsweites Wärmeversorgungskonzept, bereits Vorentscheidungen<br />

bestehen. Auch beim Ermitteln <strong>des</strong> Gesamtwärmebedarfs sind Gleichzeitigkeitsfaktoren<br />

zu berücksichtigen. Auf Reservevorhaltungen ist zu verzichten.<br />

Ein Beheizen von Räumen, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen,<br />

ist nicht erforderlich. So kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein Keller<br />

frostfrei ist. Dies wird noch dadurch begünstigt, dass durch Kellerräume häufig die<br />

Heizleitungen für die darüber liegenden Räume geführt werden. Nur wenn besondere,<br />

im Einzelfall vom Nutzer spezifizierte Anforderungen - z. B. an die Lagerbedingungen<br />

- nachgewiesen werden, kann eine Heizung von Kellerräumen in Betracht<br />

kommen.<br />

Wände und Decken von Heizzentralen brauchen nicht gefliest zu werden. Zwar muss<br />

der Heizraum frei von ansaugbaren Verunreinigungen sein um Brennerstörungen zu<br />

vermeiden. Diese Forderung erfüllen aber auch ein ölfester Mehrfachanstrich <strong>des</strong><br />

Estrichbodens und mit Dispersionsfarbe gestrichene Wände in ausreichendem Maße.<br />

Für einen Heizraum können so leicht 5 000 EUR eingespart werden.<br />

26 Zu weiteren Einzelheiten vergleiche RBBau - Muster 13 Anlage 4.<br />

Bei der Sanierung von Unterkunftsgebäuden waren<br />

in den Nasszellen zunächst aufwendige maßgeschneiderte<br />

Einrichtungen (u. a. Spiegelschränke<br />

aus Chromnickelstahl) geplant. Auf<br />

Grund der Hinweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofs<br />

ließ der Nutzer bei einem niedrigeren Ausstattungsstandard<br />

statt<strong>des</strong>sen handelsübliche Produkte<br />

einbauen. (Einsparung: 1 Mio. EUR)<br />

27<br />

Raumlufttechnische Anlagen<br />

Zu den technischen Anlagen gehören unter anderem neben den Raumlufttechnischen<br />

Anlagen zur mechanischen Be- und Entlüftung von Räumen - ggf. auch zur Befeuchtung<br />

der Raumluft - die so genannten Prozesslufttechnischen Anlagen, bei denen die<br />

Luft zur Durchführung eines technischen Prozesses innerhalb von Apparaten, Kabinen<br />

oder Maschinen geführt wird.<br />

RLT-Anlagen verursachen in der Regel hohe Investitionskosten, aber auch hohe<br />

Betriebskosten. Werden nicht erforderliche RLT-Anlagen verhindert oder überdimensionierte<br />

Anlagen auf das erforderliche Maß vermindert, lassen sich erhebliche Einsparungen<br />

erzielen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:<br />

Für drei mit PC-Arbeitsplätzen ausgerüstete Schulungsräume war eine RLT-Anlage für 79 000 EUR,<br />

für drei weitere Räume mit PC-Ausstattung eine weitere Anlage für 61 000 EUR geplant. Fünf dieser<br />

sechs Räume hatten für eine freie Lüftung ausreichende Fensterflächen. Da moderne PC dafür ausgelegt<br />

sind, in nicht klimatisierten Büroräumen genutzt zu werden, war nur ein Raum mit einem nicht<br />

ausreichenden kleinen Fenster künstlich zu belüften. (Einsparung: insgesamt rd. 125 000 EUR)<br />

Für eine Bereichsbibliothek forderte der Nutzer eine konstante Luftfeuchtigkeit von 40-60 v. H. Die<br />

Planung sah eine RLT-Anlage mit vollständigem Außenluftbetrieb einschließlich Kühlung und Befeuchtung<br />

vor, obwohl die Voraussetzungen für eine freie Lüftung ausreichend waren. Als Folge <strong>des</strong><br />

Wegfalls dieser und weiterer RLT-Anlagen war auch eine Teilunterkellerung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> nicht<br />

mehr erforderlich. (Einsparung insgesamt: mehr als 230 000 EUR)<br />

Von sechs zusammenhängenden Werkstatträumen sollte ein Raum durch eine Glastrennwand geteilt<br />

werden. In einem Teil sollte ein Rechner aufgestellt werden, wofür der Nutzer eine Klimatisierung<br />

forderte. Während der Planung forderte der Nutzer für zwei weitere Räume die Einhaltung bestimmter<br />

Klimawerte. In Abstimmung mit den Beteiligten sah der Planer RLT-Anlagen für insgesamt<br />

700 000 EUR für den gesamten Werkstattbereich einschließlich Flur vor, für die ein knapp 100 m²<br />

großer Haustechnikraum über zwei Stockwerke erforderlich war. Zudem sollten alle Räume mit<br />

einem druckdichten 60 cm hohen Doppelboden ausgestattet werden. Bei der Prüfung zeigte sich, dass<br />

neben dem Rechnerraum lediglich in einem weiteren Raum die angegebenen elektrischen<br />

Verbrauchswerte eine Lüftungsanlage mit Kühlung, jedoch ohne Feuchte-Regelung erforderten. In<br />

der Folge konnte der Haustechnikraum erheblich verkleinert werden und der Doppelboden entfallen.<br />

(Einsparung: mehr als 600 000 EUR)<br />

Ein etwa 140 m² großer Hörsaal mit einer 15 m langen Fensterfront sollte mit einer RLT-Anlage<br />

für rd. 38 000 EUR ausgestattet werden, weil der Planer der RLT-Anlage davon ausging, dass die<br />

für eine freie Lüftung erforderliche geöffnete Fensterfläche von 5,6 m² nicht vorhanden sei. Der<br />

Architekt bestätigte jedoch, dass die vorhandene Fensterfläche mit etwa 25 m² Lüftungsquerschnitt<br />

für die freie Lüftung nutzbar sei. Die RLT-Anlage war damit nicht erforderlich. (Einsparung:<br />

rd. 38 000 EUR)<br />

In verschiedenen Labor- und Werkstatträumen mit schadstoffproduzierenden Arbeitsgängen<br />

(Ätzbäder, Löteinrichtungen, chem. Laboratorien) waren in einem Schulungsgebäude RLT-Anlagen<br />

vorgesehen, um die in die Luft abgegebenen Schadstoffe abzusaugen. Ein Abgleich der geplanten<br />

Anlagenleistungen mit den Forderungen der Arbeitsstättenrichtlinien zeigte, dass die Anlagen überdimensioniert<br />

waren. (Einsparung: 90 000 EUR)<br />

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