Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Die Wände einer Eingangshalle waren vollverglast geplant. Zusätzlich sollte ein zentrales Dachflächenfenster<br />
mit einem Durchmesser von rd. 15 m und Sonnenschutzglas mit Kosten von 1 170 EUR/m²<br />
eingebaut werden. Für eine zusätzliche Brücke über dem Dach zur Wartung <strong>des</strong> Dachflächenfensters<br />
waren 80 000 EUR veranschlagt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl, das Dachflächenfenster mit lediglich<br />
lichtdurchlässiger Industrieverglasung zu Kosten von rd. 710 EUR/m² auszuführen. Wegen <strong>des</strong> zu<br />
erwartenden geringeren Reinigungsbedarfs konnte auch die Wartungsbrücke entfallen. (Einsparpotenzial:<br />
180 000 EUR)<br />
Bei der Gestaltung von Eingangsbereichen<br />
ist zu beobachten, dass häufig zu großzügig<br />
und mit zu wenig Rücksicht auf den Sparsamkeitsgrundsatz<br />
vorgegangen wird 23 .<br />
Insbesondere Eingangshallen sind oft größer<br />
als den betrieblichen Erfordernissen angemessen<br />
wäre. So waren in mehreren Fällen<br />
mehr als 100 m² große Eingangsbereiche zu großzügig ausgelegt und in dieser Größe<br />
auch gegenüber vorliegenden Musterplanungen nicht erforderlich.<br />
Ausbauelemente<br />
Der Innenausbau von Gebäuden (Wände, Decken, Fußböden, Einbauten, Sanitärobjekte,<br />
Leuchten etc.) hat einen nicht unerheblichen Anteil an den Baukosten und<br />
bietet große Gestaltungsspielräume. Er ist daher für eine sparsame und wirtschaftliche<br />
Gebäudekonzeption von großer Bedeutung.<br />
Nicht immer beschränkt sich bei Bauten <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> der Innenausbau - beispielsweise in<br />
Erschließungs-, Büro- und Sanitärbereichen -<br />
auf das funktional und gestalterisch notwendige<br />
Maß. Eine Überbetonung der Gestaltung<br />
sowie aufwendige Raumausstattungen und<br />
teure Einbauten führten häufig zu unnötigen,<br />
teilweise erheblichen Mehrkosten 24 . Dabei<br />
wurde auch gegen die geltenden baufachlichen<br />
Richtlinien verstoßen - z. B. durch<br />
raumhohes Fliesen in Sanitärräumen, die aufwendige<br />
Ausstattung von Teeküchen und die<br />
Abweichung von vorgegebenen Bürostandards.<br />
Der Entscheidung für aufwendige<br />
Innenausbaustandards lag nur in den wenigsten<br />
Fällen eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
zu Grunde.<br />
23 Zum Thema „Eingangsbereich“ siehe auch die Bemerkung Nr. 60 aus dem Jahre 1996 [im Anhang 6 ab S. 139].<br />
24 Siehe auch die Bemerkung Nr. 39.1.2 aus dem Jahre 1997 [im Anhang 6 ab S. 147].<br />
Für ein Gebäude wurde ein 220 m² großer<br />
Eingangsbereich und ein 100 m² großer Ausstellungsbereich<br />
geplant, bei denen unter Berücksichtigung<br />
einer repräsentativen Gestaltung<br />
<strong>des</strong> Haupteingangs Flächen von 70 m²<br />
und 50 m² ausreichend gewesen wären.<br />
(Vermeidbar: 360 000 EUR)<br />
Die Flure in einem Bürobereich sollten nach den<br />
Plänen durch Innenfenster in den Flurtrennwänden<br />
und verglaste Treppenhäuser natürliches<br />
Licht erhalten. Die geplanten Teeküchen<br />
sollten zum Flur hin offen sein. Da dies<br />
nicht den Brandschutzanforderungen entsprach,<br />
sollten die Teeküchen Stahlglas-Flurtrennwände<br />
mit einem Glastürelement erhalten. Die Kosten<br />
der Stahlglastrennwände in der geforderten<br />
Qualität betrugen rund 1 500 EUR je m², dagegen<br />
die für die Büros vorgesehenen Metallständerwand<br />
nur rd. 60 EUR je m². Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
sah zwar die Vorteile einer natürlichen<br />
Belichtung der Flurbereiche, hielt aber<br />
die geplanten Oberlichter und die Transparenz<br />
der Treppenhäuser für ausreichend. Er empfahl,<br />
für die Teeküchen ebenfalls Metallständerwände<br />
einzusetzen. (Einsparung: 500 000 EUR)<br />
23<br />
Bei der Herrichtung eines Gebäu<strong>des</strong> zur Nutzung<br />
durch ein Ministerium lagen für den Innenausbau<br />
der Bürobereiche Alternativ- und Nebenangebote<br />
vor (andere Leuchten, kunststoffbeschichtete oder<br />
lackierte Oberflächen statt Holzfurnier, andere<br />
Querschnitte für Sockelleisten). Obwohl die alternativen<br />
Ausführungsarten im Vergleich zu den<br />
Hauptpositionen um rd. 1,2 Mio. EUR kostengünstiger<br />
angeboten worden waren, wurden sie<br />
nur unzureichend gewertet und nicht beauftragt.<br />
Bei der Herrichtung eines Gerichtsgebäu<strong>des</strong> begründete<br />
die Bauverwaltung den Einsatz von<br />
Glasfasergewebe in Büroräumen - unter anderem<br />
auch für Räume die für Richter bestimmt waren -<br />
mit dem mechanischen Schutz der neu zu errichtenden<br />
Gipskartonwände. Darüber hinaus sollten<br />
weitere vorhandene Wände <strong>des</strong> denkmalgeschützten<br />
historischen Gebäu<strong>des</strong> mit Glasfasergewebe<br />
versehen und angestrichen werden. Der Hinweis<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, auf den Einsatz von<br />
Glasfasergewebe an nicht mechanisch beanspruchten<br />
Wänden zu verzichten und auch dem<br />
historischen Erscheinungsbild <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> gerecht<br />
zu werden, wurde vom zuständigen Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
aufgenommen. (Einsparungen fast<br />
500 000 EUR)<br />
Beim Vergleich der Kosten für bestimmte Elemente<br />
<strong>des</strong> Innenausbaus in den Bürobereichen<br />
von zwei Ministerien (u. a. Oberflächen von Türen<br />
und Holzverkleidungen, Wandbehandlung,<br />
Bodenbeläge) wurden erhebliche Unterschiede<br />
festgestellt. Die Mehrkosten für die aufwendigeren<br />
Innenausbaustandards <strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong><br />
betrugen rd. das dreifache gegenüber einfacheren<br />
Standards <strong>des</strong> anderen Gebäu<strong>des</strong>. (Mehrkosten<br />
rd. 1,5 Mio. EUR)<br />
24<br />
Die Bauverwaltungen achteten insbesondere<br />
bei der Wahl von Materialien oder Einrichtungsobjekten<br />
nicht genügend auf eine sparsame<br />
und wirtschaftliche Ausführung. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat wiederholt die<br />
Verwendung von teurem Naturstein anstatt<br />
kostengünstigerem Betonwerkstein bei<br />
Innenfensterbänken oder -treppen bemängelt.<br />
In einem Fall, bei dem die Bauverwaltung<br />
erst auf Grund von Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
von der Verwendung von<br />
Designerleuchten absah, wurde durch die<br />
Beauftragung handelsüblicher Produkte eine<br />
Einsparung von rd. 400 000 EUR erzielt.<br />
Häufig wurden bei den Gewerken für den<br />
Innenausbau neben aufwendigen Lösungen<br />
kostengünstigere Alternativen zwar ausgeschrieben<br />
und angeboten, jedoch nicht ausgeführt.<br />
Immer wieder wird ein erhöhter Aufwand im<br />
Innenausbau von Gebäuden der öffentlichen<br />
Hand mit repräsentativen Erfordernissen<br />
begründet. Nach Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
sind jedoch auch in den der<br />
reinen Verwaltungstätigkeit dienenden Bürobereichen<br />
hohe Ausbaustandards anzutreffen,<br />
z. B. aufwendige Einbauschränke und holzverkleidete<br />
Raumoberflächen, Fußbodenleisten<br />
aus Echtholz mit großdimensionierten<br />
Querschnitten und die Verwendung von<br />
Naturholzfurnier anstatt einer Kunststoffbeschichtung<br />
bei Innentüren und Einbauschränken.<br />
Bei der Einzelbetrachtung<br />
eines typischen Büroraumes mögen die kostenmäßigen Auswirkungen von Gestaltungs-<br />
oder Materialalternativen auf den ersten Blick als geringfügig erscheinen. Bei einer<br />
Vielzahl von gleichartigen Räumen können sie zu erheblichen Mehrkosten führen. Bei<br />
der Konzeption und Bemusterung von Büroraumstandards sollten daher restriktive<br />
Maßstäbe angelegt werden.<br />
Sparsamkeit beim Innenausbau bedeutet weder eine schlechte Arbeitsplatzqualität noch<br />
einen völligen Verzicht auf repräsentative Wirkung. Ein sparsamer Mitteleinsatz erfordert<br />
allerdings eine besonders kreative Gestaltung sowie ein Setzen von Schwerpunkten.<br />
So kann z. B. in zentralen Erschließungs- und Kommunikationsbereichen von<br />
Verwaltungsgebäuden oder dem Leitungsbereich eines Ministeriums ein gehobener<br />
Innenausbaustandard angemessen sein, wenn besondere repräsentative Anforderungen<br />
zu erfüllen sind.