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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Die Wände einer Eingangshalle waren vollverglast geplant. Zusätzlich sollte ein zentrales Dachflächenfenster<br />

mit einem Durchmesser von rd. 15 m und Sonnenschutzglas mit Kosten von 1 170 EUR/m²<br />

eingebaut werden. Für eine zusätzliche Brücke über dem Dach zur Wartung <strong>des</strong> Dachflächenfensters<br />

waren 80 000 EUR veranschlagt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfahl, das Dachflächenfenster mit lediglich<br />

lichtdurchlässiger Industrieverglasung zu Kosten von rd. 710 EUR/m² auszuführen. Wegen <strong>des</strong> zu<br />

erwartenden geringeren Reinigungsbedarfs konnte auch die Wartungsbrücke entfallen. (Einsparpotenzial:<br />

180 000 EUR)<br />

Bei der Gestaltung von Eingangsbereichen<br />

ist zu beobachten, dass häufig zu großzügig<br />

und mit zu wenig Rücksicht auf den Sparsamkeitsgrundsatz<br />

vorgegangen wird 23 .<br />

Insbesondere Eingangshallen sind oft größer<br />

als den betrieblichen Erfordernissen angemessen<br />

wäre. So waren in mehreren Fällen<br />

mehr als 100 m² große Eingangsbereiche zu großzügig ausgelegt und in dieser Größe<br />

auch gegenüber vorliegenden Musterplanungen nicht erforderlich.<br />

Ausbauelemente<br />

Der Innenausbau von Gebäuden (Wände, Decken, Fußböden, Einbauten, Sanitärobjekte,<br />

Leuchten etc.) hat einen nicht unerheblichen Anteil an den Baukosten und<br />

bietet große Gestaltungsspielräume. Er ist daher für eine sparsame und wirtschaftliche<br />

Gebäudekonzeption von großer Bedeutung.<br />

Nicht immer beschränkt sich bei Bauten <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> der Innenausbau - beispielsweise in<br />

Erschließungs-, Büro- und Sanitärbereichen -<br />

auf das funktional und gestalterisch notwendige<br />

Maß. Eine Überbetonung der Gestaltung<br />

sowie aufwendige Raumausstattungen und<br />

teure Einbauten führten häufig zu unnötigen,<br />

teilweise erheblichen Mehrkosten 24 . Dabei<br />

wurde auch gegen die geltenden baufachlichen<br />

Richtlinien verstoßen - z. B. durch<br />

raumhohes Fliesen in Sanitärräumen, die aufwendige<br />

Ausstattung von Teeküchen und die<br />

Abweichung von vorgegebenen Bürostandards.<br />

Der Entscheidung für aufwendige<br />

Innenausbaustandards lag nur in den wenigsten<br />

Fällen eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

zu Grunde.<br />

23 Zum Thema „Eingangsbereich“ siehe auch die Bemerkung Nr. 60 aus dem Jahre 1996 [im Anhang 6 ab S. 139].<br />

24 Siehe auch die Bemerkung Nr. 39.1.2 aus dem Jahre 1997 [im Anhang 6 ab S. 147].<br />

Für ein Gebäude wurde ein 220 m² großer<br />

Eingangsbereich und ein 100 m² großer Ausstellungsbereich<br />

geplant, bei denen unter Berücksichtigung<br />

einer repräsentativen Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Haupteingangs Flächen von 70 m²<br />

und 50 m² ausreichend gewesen wären.<br />

(Vermeidbar: 360 000 EUR)<br />

Die Flure in einem Bürobereich sollten nach den<br />

Plänen durch Innenfenster in den Flurtrennwänden<br />

und verglaste Treppenhäuser natürliches<br />

Licht erhalten. Die geplanten Teeküchen<br />

sollten zum Flur hin offen sein. Da dies<br />

nicht den Brandschutzanforderungen entsprach,<br />

sollten die Teeküchen Stahlglas-Flurtrennwände<br />

mit einem Glastürelement erhalten. Die Kosten<br />

der Stahlglastrennwände in der geforderten<br />

Qualität betrugen rund 1 500 EUR je m², dagegen<br />

die für die Büros vorgesehenen Metallständerwand<br />

nur rd. 60 EUR je m². Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

sah zwar die Vorteile einer natürlichen<br />

Belichtung der Flurbereiche, hielt aber<br />

die geplanten Oberlichter und die Transparenz<br />

der Treppenhäuser für ausreichend. Er empfahl,<br />

für die Teeküchen ebenfalls Metallständerwände<br />

einzusetzen. (Einsparung: 500 000 EUR)<br />

23<br />

Bei der Herrichtung eines Gebäu<strong>des</strong> zur Nutzung<br />

durch ein Ministerium lagen für den Innenausbau<br />

der Bürobereiche Alternativ- und Nebenangebote<br />

vor (andere Leuchten, kunststoffbeschichtete oder<br />

lackierte Oberflächen statt Holzfurnier, andere<br />

Querschnitte für Sockelleisten). Obwohl die alternativen<br />

Ausführungsarten im Vergleich zu den<br />

Hauptpositionen um rd. 1,2 Mio. EUR kostengünstiger<br />

angeboten worden waren, wurden sie<br />

nur unzureichend gewertet und nicht beauftragt.<br />

Bei der Herrichtung eines Gerichtsgebäu<strong>des</strong> begründete<br />

die Bauverwaltung den Einsatz von<br />

Glasfasergewebe in Büroräumen - unter anderem<br />

auch für Räume die für Richter bestimmt waren -<br />

mit dem mechanischen Schutz der neu zu errichtenden<br />

Gipskartonwände. Darüber hinaus sollten<br />

weitere vorhandene Wände <strong>des</strong> denkmalgeschützten<br />

historischen Gebäu<strong>des</strong> mit Glasfasergewebe<br />

versehen und angestrichen werden. Der Hinweis<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, auf den Einsatz von<br />

Glasfasergewebe an nicht mechanisch beanspruchten<br />

Wänden zu verzichten und auch dem<br />

historischen Erscheinungsbild <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> gerecht<br />

zu werden, wurde vom zuständigen Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

aufgenommen. (Einsparungen fast<br />

500 000 EUR)<br />

Beim Vergleich der Kosten für bestimmte Elemente<br />

<strong>des</strong> Innenausbaus in den Bürobereichen<br />

von zwei Ministerien (u. a. Oberflächen von Türen<br />

und Holzverkleidungen, Wandbehandlung,<br />

Bodenbeläge) wurden erhebliche Unterschiede<br />

festgestellt. Die Mehrkosten für die aufwendigeren<br />

Innenausbaustandards <strong>des</strong> einen Gebäu<strong>des</strong><br />

betrugen rd. das dreifache gegenüber einfacheren<br />

Standards <strong>des</strong> anderen Gebäu<strong>des</strong>. (Mehrkosten<br />

rd. 1,5 Mio. EUR)<br />

24<br />

Die Bauverwaltungen achteten insbesondere<br />

bei der Wahl von Materialien oder Einrichtungsobjekten<br />

nicht genügend auf eine sparsame<br />

und wirtschaftliche Ausführung. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat wiederholt die<br />

Verwendung von teurem Naturstein anstatt<br />

kostengünstigerem Betonwerkstein bei<br />

Innenfensterbänken oder -treppen bemängelt.<br />

In einem Fall, bei dem die Bauverwaltung<br />

erst auf Grund von Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

von der Verwendung von<br />

Designerleuchten absah, wurde durch die<br />

Beauftragung handelsüblicher Produkte eine<br />

Einsparung von rd. 400 000 EUR erzielt.<br />

Häufig wurden bei den Gewerken für den<br />

Innenausbau neben aufwendigen Lösungen<br />

kostengünstigere Alternativen zwar ausgeschrieben<br />

und angeboten, jedoch nicht ausgeführt.<br />

Immer wieder wird ein erhöhter Aufwand im<br />

Innenausbau von Gebäuden der öffentlichen<br />

Hand mit repräsentativen Erfordernissen<br />

begründet. Nach Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

sind jedoch auch in den der<br />

reinen Verwaltungstätigkeit dienenden Bürobereichen<br />

hohe Ausbaustandards anzutreffen,<br />

z. B. aufwendige Einbauschränke und holzverkleidete<br />

Raumoberflächen, Fußbodenleisten<br />

aus Echtholz mit großdimensionierten<br />

Querschnitten und die Verwendung von<br />

Naturholzfurnier anstatt einer Kunststoffbeschichtung<br />

bei Innentüren und Einbauschränken.<br />

Bei der Einzelbetrachtung<br />

eines typischen Büroraumes mögen die kostenmäßigen Auswirkungen von Gestaltungs-<br />

oder Materialalternativen auf den ersten Blick als geringfügig erscheinen. Bei einer<br />

Vielzahl von gleichartigen Räumen können sie zu erheblichen Mehrkosten führen. Bei<br />

der Konzeption und Bemusterung von Büroraumstandards sollten daher restriktive<br />

Maßstäbe angelegt werden.<br />

Sparsamkeit beim Innenausbau bedeutet weder eine schlechte Arbeitsplatzqualität noch<br />

einen völligen Verzicht auf repräsentative Wirkung. Ein sparsamer Mitteleinsatz erfordert<br />

allerdings eine besonders kreative Gestaltung sowie ein Setzen von Schwerpunkten.<br />

So kann z. B. in zentralen Erschließungs- und Kommunikationsbereichen von<br />

Verwaltungsgebäuden oder dem Leitungsbereich eines Ministeriums ein gehobener<br />

Innenausbaustandard angemessen sein, wenn besondere repräsentative Anforderungen<br />

zu erfüllen sind.

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