Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Sonnenschutzeinrichtungen<br />
Oftmals geben geplante und ausgeführte Sonnenschutzeinrichtungen<br />
wegen ihrer aufwendigen<br />
Konstruktion und den daraus resultierenden<br />
hohen Investitionskosten Grund zur<br />
Beanstandung. So wurden aufwendige Lamellenkonstruktionen<br />
mit elektromotorischer<br />
Verstellung preiswerteren Lösungen (Jalousien<br />
oder Markisen) vorgezogen. Bewegliche,<br />
aber auch feststehende Sonnenschutzeinrichtungen<br />
an zum Norden gerichteten Fassaden<br />
sind durchweg überflüssig. Das hierfür gelegentlich<br />
angeführte Argument, diese Sonnenschutzeinrichtungen<br />
seien als Bauelemente<br />
für das Aussehen <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> so prägend,<br />
dass eine einheitliche Fassadengestaltung dies<br />
erfordere, überzeugt in der Regel nicht.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof forderte wiederholt<br />
die Bauverwaltung auf, die Wirtschaftlichkeit<br />
bei der Wahl <strong>des</strong> Sonnenschutzes stärker zu<br />
berücksichtigen, dabei auch kostengünstige<br />
Alternativen zu betrachten und darüber hinaus<br />
vor allem den notwendigen Sonnenschutz<br />
nur dort vorzusehen, wo Sonnenstrahlen auf<br />
die Fassade treffen können. Auf Sonnenschutz<br />
an Nordfassaden oder ohnehin verschattete<br />
Fassaden muss nach Auffassung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes im Sinne der Wirtschaftlichkeit<br />
verzichtet werden.<br />
Dächer, Balkone, Eingangsbereiche und Übergänge<br />
Bei einem Lehr- und Verwaltungsgebäude<br />
sollte auf rd. 2 000 m² ein außen liegender<br />
Sonnenschutz aus beweglichen Holzlammellen<br />
auf einer Stahlkonstruktion mit Kosten von<br />
800 EUR/m² errichtet werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
empfahl, statt<strong>des</strong>sen auch hier<br />
den an anderer Stelle <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> auf<br />
3 900 m² vorgesehenen außen liegenden Sonnenschutz<br />
mit elektrisch betriebenen Jalousien<br />
zum Preis von 140 EUR/m² vorzusehen und<br />
dadurch rd. 1,3 Mio. EUR einzusparen. Die<br />
Verwaltung folgte dem Vorschlag nicht und<br />
ersetzte lediglich das Material Holz durch<br />
Aluminium, was nur zu geringen Einsparungen<br />
führte.<br />
Ein Bauamt hat bei einem Gebäudeteil eines<br />
Krankenhausneubaus für Nordfassaden<br />
außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen<br />
geplant und beauftragt. Die Kosten betrugen<br />
bei einem m²-Preis von fast 110 EUR<br />
insgesamt über 40 000 EUR. Bei anderen<br />
Gebäudeteilen wurde ein äußerer Sonnenschutz<br />
ebenfalls an der Nordseite mit einem<br />
m²-Preis in Höhe von 380 EUR und<br />
Gesamtkosten von mehr als 10 000 EUR<br />
beauftragt.<br />
Geneigte Dächer sind in der Regel wirtschaftlicher als Flachdächer. Funktion, Lage,<br />
Form und Grundriss <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> können jedoch dazu führen, dass ein Flachdach<br />
sinnvoll ist. Die Notwendigkeit eines Flachdaches ist daher im Einzelfall nachzuweisen.<br />
Der Einbau von Dachgauben, auch bei der Sanierung von Gebäuden, ist nur bei<br />
berechtigten Nutzerforderungen oder gestalterischen Zwängen, z. B. durch den Denkmalschutz<br />
oder auf Grund der Einheitlichkeit zur angrenzenden Bebauung, angebracht.<br />
21<br />
Ein Architekt plante beim Bau von 5 Hallen je<br />
einen Holzdachstuhl. Das Bauamt hatte kurz<br />
zuvor fünf andere Hallen gebaut, bei denen für<br />
das Dach Stahlträger und eine Eindeckung aus<br />
Stahltrapezblechen verwandt wurden. Hätte das<br />
Bauamt oder der Architekt für die fünf neuen<br />
Hallen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich der<br />
beiden Konstruktionen angestellt, hätten sie erkennen<br />
können und müssen, dass die Stahlkonstruktion<br />
hier erheblich günstiger gewesen wäre.<br />
(Vermeidbar: 230 000 EUR)<br />
22<br />
Bei Hallen für Lager oder Werkstätten bieten<br />
sich häufig unterschiedliche Dachkonstruktionen<br />
an. Die Entscheidung sollte grundsätzlich<br />
mittels Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />
untermauert werden, da teilweise erhebliche<br />
Kostenunterschiede bestehen.<br />
Gelegentlich wollen Planer die Flure mit<br />
teilweise verglasten Dächern oder mit Dachflächenfenstern<br />
versehen, weil so die natürliche<br />
Belichtung in den Fluren verbessert werden<br />
soll. In der Regel sind die dadurch<br />
entstehenden Mehrausgaben nicht gerechtfertigt. Eine zwar geringere aber<br />
ausreichende Belichtung kann anders meist preiswerter erreicht werden: durch Fenster<br />
an den Flurenden und/oder Innenfenstern zwischen Fluren und Büroräumen. Generell<br />
sollten jedoch Verglasungen in oder über Innentüren sowie in Innenwänden auf das<br />
erforderliche Minimum beschränkt werden.<br />
Bei der Genehmigung einer Planung ist neben der Rechtfertigung der geplanten Räume<br />
auch zu prüfen, ob die sonstigen geforderten oder geplanten architektonischen<br />
Elemente, wie Balkone, Wendeltreppen und Außentreppen, aber auch die Übergänge<br />
zwischen Gebäuden für die Funktion der Gebäude notwendig sind. In nicht wenigen<br />
Fällen bestanden keine förmlichen Forderungen <strong>des</strong> Nutzers, sondern der Planer berief<br />
sich auf meist mündliche Abstimmungen mit dem Nutzer. Für besondere bauliche<br />
Lösungen muss aber ein überzeugender Nachweis der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
vorliegen.<br />
Überdachte Übergänge zwischen einzelnen Baukörpern sind ein besonders kostspieliges<br />
Element, auf die nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofs die Nutzer nur<br />
ungern verzichten, die aber nur selten funktional tatsächlich erforderlich sind. Wenn<br />
der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Kosten und die funktionale Notwendigkeit kritisch gegen-<br />
Auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshof verzichtete<br />
ein Nutzer auf insgesamt fünf verglaste<br />
Übergänge zwischen mehreren Gebäuden.<br />
(Einsparung: 345 000 EUR)<br />
Ein rd. 120 m² großer überdachter Holzbalkon<br />
mit außenführender Holztreppe und einer Überdachung<br />
aus Glas, um die dahinterliegenden<br />
Räume nicht zu stark zu verdunkeln, sowie ein<br />
Balkon mit abwärtsführender Wendeltreppe waren<br />
als Fluchtbalkone unnötig; zudem war die<br />
Wendeltreppe als Fluchttreppe nicht zulässig.<br />
(Vermeidbar: 184 000 EUR)<br />
überstellt, verzichten Nutzer immer wieder<br />
auf solche Elemente. Sie sind dann häufig<br />
auch bereit, Abstriche im gestalterischen<br />
Bereich hinzunehmen. Dies wird besonders<br />
an nebenstehendem Beispiel deutlich.<br />
Balkone an Bauten der öffentlichen Hand sind<br />
äußerst selten gerechtfertigt und sollten in<br />
jedem Einzelfall besonders geprüft werden.<br />
Auch wenn es sich um Wohngebäude für die<br />
Unterbringung von Lehrgangsteilnehmern handelt,<br />
sind Balkone nicht gerechtfertigt. Insbesondere<br />
bei der Begründung „Fluchtbalkon“ ist<br />
das funktionale Erfordernis oft nicht gegeben.