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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Sonnenschutzeinrichtungen<br />

Oftmals geben geplante und ausgeführte Sonnenschutzeinrichtungen<br />

wegen ihrer aufwendigen<br />

Konstruktion und den daraus resultierenden<br />

hohen Investitionskosten Grund zur<br />

Beanstandung. So wurden aufwendige Lamellenkonstruktionen<br />

mit elektromotorischer<br />

Verstellung preiswerteren Lösungen (Jalousien<br />

oder Markisen) vorgezogen. Bewegliche,<br />

aber auch feststehende Sonnenschutzeinrichtungen<br />

an zum Norden gerichteten Fassaden<br />

sind durchweg überflüssig. Das hierfür gelegentlich<br />

angeführte Argument, diese Sonnenschutzeinrichtungen<br />

seien als Bauelemente<br />

für das Aussehen <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> so prägend,<br />

dass eine einheitliche Fassadengestaltung dies<br />

erfordere, überzeugt in der Regel nicht.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof forderte wiederholt<br />

die Bauverwaltung auf, die Wirtschaftlichkeit<br />

bei der Wahl <strong>des</strong> Sonnenschutzes stärker zu<br />

berücksichtigen, dabei auch kostengünstige<br />

Alternativen zu betrachten und darüber hinaus<br />

vor allem den notwendigen Sonnenschutz<br />

nur dort vorzusehen, wo Sonnenstrahlen auf<br />

die Fassade treffen können. Auf Sonnenschutz<br />

an Nordfassaden oder ohnehin verschattete<br />

Fassaden muss nach Auffassung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes im Sinne der Wirtschaftlichkeit<br />

verzichtet werden.<br />

Dächer, Balkone, Eingangsbereiche und Übergänge<br />

Bei einem Lehr- und Verwaltungsgebäude<br />

sollte auf rd. 2 000 m² ein außen liegender<br />

Sonnenschutz aus beweglichen Holzlammellen<br />

auf einer Stahlkonstruktion mit Kosten von<br />

800 EUR/m² errichtet werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

empfahl, statt<strong>des</strong>sen auch hier<br />

den an anderer Stelle <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> auf<br />

3 900 m² vorgesehenen außen liegenden Sonnenschutz<br />

mit elektrisch betriebenen Jalousien<br />

zum Preis von 140 EUR/m² vorzusehen und<br />

dadurch rd. 1,3 Mio. EUR einzusparen. Die<br />

Verwaltung folgte dem Vorschlag nicht und<br />

ersetzte lediglich das Material Holz durch<br />

Aluminium, was nur zu geringen Einsparungen<br />

führte.<br />

Ein Bauamt hat bei einem Gebäudeteil eines<br />

Krankenhausneubaus für Nordfassaden<br />

außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen<br />

geplant und beauftragt. Die Kosten betrugen<br />

bei einem m²-Preis von fast 110 EUR<br />

insgesamt über 40 000 EUR. Bei anderen<br />

Gebäudeteilen wurde ein äußerer Sonnenschutz<br />

ebenfalls an der Nordseite mit einem<br />

m²-Preis in Höhe von 380 EUR und<br />

Gesamtkosten von mehr als 10 000 EUR<br />

beauftragt.<br />

Geneigte Dächer sind in der Regel wirtschaftlicher als Flachdächer. Funktion, Lage,<br />

Form und Grundriss <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> können jedoch dazu führen, dass ein Flachdach<br />

sinnvoll ist. Die Notwendigkeit eines Flachdaches ist daher im Einzelfall nachzuweisen.<br />

Der Einbau von Dachgauben, auch bei der Sanierung von Gebäuden, ist nur bei<br />

berechtigten Nutzerforderungen oder gestalterischen Zwängen, z. B. durch den Denkmalschutz<br />

oder auf Grund der Einheitlichkeit zur angrenzenden Bebauung, angebracht.<br />

21<br />

Ein Architekt plante beim Bau von 5 Hallen je<br />

einen Holzdachstuhl. Das Bauamt hatte kurz<br />

zuvor fünf andere Hallen gebaut, bei denen für<br />

das Dach Stahlträger und eine Eindeckung aus<br />

Stahltrapezblechen verwandt wurden. Hätte das<br />

Bauamt oder der Architekt für die fünf neuen<br />

Hallen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich der<br />

beiden Konstruktionen angestellt, hätten sie erkennen<br />

können und müssen, dass die Stahlkonstruktion<br />

hier erheblich günstiger gewesen wäre.<br />

(Vermeidbar: 230 000 EUR)<br />

22<br />

Bei Hallen für Lager oder Werkstätten bieten<br />

sich häufig unterschiedliche Dachkonstruktionen<br />

an. Die Entscheidung sollte grundsätzlich<br />

mittels Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

untermauert werden, da teilweise erhebliche<br />

Kostenunterschiede bestehen.<br />

Gelegentlich wollen Planer die Flure mit<br />

teilweise verglasten Dächern oder mit Dachflächenfenstern<br />

versehen, weil so die natürliche<br />

Belichtung in den Fluren verbessert werden<br />

soll. In der Regel sind die dadurch<br />

entstehenden Mehrausgaben nicht gerechtfertigt. Eine zwar geringere aber<br />

ausreichende Belichtung kann anders meist preiswerter erreicht werden: durch Fenster<br />

an den Flurenden und/oder Innenfenstern zwischen Fluren und Büroräumen. Generell<br />

sollten jedoch Verglasungen in oder über Innentüren sowie in Innenwänden auf das<br />

erforderliche Minimum beschränkt werden.<br />

Bei der Genehmigung einer Planung ist neben der Rechtfertigung der geplanten Räume<br />

auch zu prüfen, ob die sonstigen geforderten oder geplanten architektonischen<br />

Elemente, wie Balkone, Wendeltreppen und Außentreppen, aber auch die Übergänge<br />

zwischen Gebäuden für die Funktion der Gebäude notwendig sind. In nicht wenigen<br />

Fällen bestanden keine förmlichen Forderungen <strong>des</strong> Nutzers, sondern der Planer berief<br />

sich auf meist mündliche Abstimmungen mit dem Nutzer. Für besondere bauliche<br />

Lösungen muss aber ein überzeugender Nachweis der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

vorliegen.<br />

Überdachte Übergänge zwischen einzelnen Baukörpern sind ein besonders kostspieliges<br />

Element, auf die nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofs die Nutzer nur<br />

ungern verzichten, die aber nur selten funktional tatsächlich erforderlich sind. Wenn<br />

der Bun<strong>des</strong>rechnungshof die Kosten und die funktionale Notwendigkeit kritisch gegen-<br />

Auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshof verzichtete<br />

ein Nutzer auf insgesamt fünf verglaste<br />

Übergänge zwischen mehreren Gebäuden.<br />

(Einsparung: 345 000 EUR)<br />

Ein rd. 120 m² großer überdachter Holzbalkon<br />

mit außenführender Holztreppe und einer Überdachung<br />

aus Glas, um die dahinterliegenden<br />

Räume nicht zu stark zu verdunkeln, sowie ein<br />

Balkon mit abwärtsführender Wendeltreppe waren<br />

als Fluchtbalkone unnötig; zudem war die<br />

Wendeltreppe als Fluchttreppe nicht zulässig.<br />

(Vermeidbar: 184 000 EUR)<br />

überstellt, verzichten Nutzer immer wieder<br />

auf solche Elemente. Sie sind dann häufig<br />

auch bereit, Abstriche im gestalterischen<br />

Bereich hinzunehmen. Dies wird besonders<br />

an nebenstehendem Beispiel deutlich.<br />

Balkone an Bauten der öffentlichen Hand sind<br />

äußerst selten gerechtfertigt und sollten in<br />

jedem Einzelfall besonders geprüft werden.<br />

Auch wenn es sich um Wohngebäude für die<br />

Unterbringung von Lehrgangsteilnehmern handelt,<br />

sind Balkone nicht gerechtfertigt. Insbesondere<br />

bei der Begründung „Fluchtbalkon“ ist<br />

das funktionale Erfordernis oft nicht gegeben.

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