Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Soweit solche liegenschaftsweiten Konzepte auch architektonische und andere gestalterische<br />
Vorgaben machen, enthalten sie Vorentscheidungen, die sich in der Ausgestaltung<br />
jeder einzelnen Baumaßnahme niederschlagen. Hier entsteht das besondere Problem,<br />
dass zu einem sehr frühen Zeitpunkt Herstellungs- und Folgekosten häufig nicht<br />
oder nicht ohne erheblichen Aufwand beziffert werden können. Insbesondere gestalterische<br />
Vorgaben für einheitlich zu verwendende Materialien, wie Naturstein oder Glas<br />
für Fassaden usw. können leicht zu nicht gerechtfertigten hohen Ausgaben führen.<br />
1.3.2 Bauentwurf und Raumbedarf<br />
Für die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudeentwurfs ist eine Vielzahl von Parametern<br />
maßgebend, u. a. Gebäudegeometrie, Gebäudeorientierung, Umfang der Außenwand-<br />
flächen, Tragwerk und Größe sowie Anordnung<br />
der Räume, Treppen und Flure.<br />
Das nebenstehende Beispiel zeigt, welche<br />
erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />
architektonisch vielleicht interessante, aber<br />
funktional nicht erforderliche Flächen haben<br />
können.<br />
Durch spitzwinklig zulaufende Gebäudeteile<br />
entstanden Flächen, die der Architekt als Wartezonen<br />
oder als Lufträume zwischen Geschossen<br />
ausbildete und mit Glasdächern überspannte, die<br />
aber vom Nutzer nicht gefordert und durch die<br />
Gebäudenutzung nicht gerechtfertigt waren.<br />
(Vermeidbar: 600 000 EUR)<br />
Ein wesentlicher Gesichtspunkt für einen wirtschaftlichen Bauentwurf ist der künftige<br />
Energieverbrauch. Möglichkeiten eines energiesparenden Bauens, mit dem ggf. aufwendige<br />
raumlufttechnische Anlagen vermieden werden können, sind z. B. das Ausrichten<br />
von Gebäuden nach klimatisch vorteilhaften Himmelsrichtungen, das Vermeiden<br />
starker Gebäudegliederung - da kompaktes Bauen den Wärmebedarf reduziert -<br />
und der Einbau von Wärmedämmung. Insbesondere wenn eine Klimaanlage<br />
einzubauen ist, muss es für den Architekten selbstverständlich sein, bereits bei der<br />
Bauplanung auf eine Reduzierung der Kühllast zu achten. Dies bedeutet z. B. die<br />
Planung möglichst außen liegender Sonnenschutzanlagen.<br />
Neben der Umsetzung der Wärmeschutzverordnung und den dafür erforderlichen Maßnahmen<br />
bei <strong>Hochbau</strong>ten für den Wärmeschutz ist insbesondere die Ausrichtung der<br />
Gebäude von Bedeutung. Durch die<br />
� Anordnung von Nutzungseinheiten zu bestimmten Himmelsrichtungen,<br />
� Verwendung von geeigneten Baustoffen,<br />
� Ausbildung und den Aufbau der Fassaden sowie die<br />
� Gebäudegeometrie<br />
kann über den gesamten Jahreszeitraum der Energiebedarf positiv für die Kühlung im<br />
Sommer und für die Beheizung im Winter beeinflusst werden.<br />
Allerdings darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle energieeinsparenden Maßnahmen<br />
von vornherein wirtschaftlich sind. So reduziert der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen<br />
zwar den Primärenergieaufwand und die Schadstoffemission, die<br />
13<br />
hohen Investitionskosten werden jedoch in der Regel nicht durch die ersparten Energiekosten<br />
während <strong>des</strong> Betriebes ausgeglichen. Daher ist beim Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen<br />
ein Wirtschaftlichkeitsnachweis erforderlich. Nach der Prüfungserfahrung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gelingt dieser Nachweis meist nicht.<br />
Raumbedarf<br />
Ausschlaggebend für die Begründung <strong>des</strong> Raumbedarfs der nutzenden Verwaltung<br />
sind die im Bauantrag enthaltenen Forderungen. Zumin<strong>des</strong>t in der Vergangenheit stand<br />
die Prüfung dieser Forderungen höchstens bei der Aufstellung <strong>des</strong> Bauantrages im<br />
Vordergrund. Die Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes der letzten Zeit zeigen, dass<br />
insbesondere dann, wenn zwischen dem Aufstellen der Forderungen bis zum Abschluss<br />
der Planung erhebliche Zeit vergangen ist, im Zuge der Prüfung und Genehmigung der<br />
Planung einer Baumaßnahme die zu Grunde liegenden Forderungen auf ihre anhaltende<br />
Berechtigung hin geprüft werden müssen.<br />
Soweit es Raum- und Flächennormen gibt<br />
- wie zum Beispiel für Büro- oder Kantinenräume<br />
in Bun<strong>des</strong>behörden - sind diese zu<br />
Grunde zu legen. Allerdings muss dabei beachtet<br />
werden, dass auch solche Flächenvorgaben<br />
falsch angewendet oder überhaupt veraltet<br />
sein können. Wie bei Musterplanungen<br />
sind stets die für eine Norm geltenden Voraussetzungen<br />
und Annahmen zu beachten.<br />
So ist z. B. die Größe der Speisesäle von der<br />
Anzahl der Verpflegungsteilnehmer abhängig;<br />
da in der Regel nicht alle Bediensteten<br />
am Kantinenessen teilnehmen - in manchen Dienststellen weniger als die Hälfte -<br />
ist eine realistische Schätzung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl zu Grunde zu<br />
legen und nicht etwa die größere Gesamtzahl der Mitarbeiter. Eine wesentliche Verringerung<br />
der Flächen von Speisesälen lässt sich erreichen, wenn die Essensteilnehmer<br />
zeitlich gestaffelt (so genannter Schichtbetrieb) 16 In einem Kantinengebäude wären im Speisesaal<br />
bei Einhaltung der Flächennormen<br />
rd. 180 m² einzusparen gewesen. (Vermeidbar:<br />
rd. 370 000 EUR)<br />
Ein Ressort legte in Planungsvorgaben für die<br />
Bemessung der Räume wesentlich größere<br />
Flächen zu Grunde als zulässig. Dadurch wurden<br />
in einem Gebäude der Kantinenbereich um<br />
250 m² und der Verwaltungsbereich um 150 m²<br />
zu groß. (Vermeidbar: 180 000 EUR allein im<br />
Kantinenbereich)<br />
erscheinen. Dies lässt sich z. B. bei<br />
Fortbildungseinrichtungen unter anderem durch eine entsprechende Organisation <strong>des</strong><br />
Vorlesungsbetriebes erreichen.<br />
Weiterhin ist zu prüfen, ob und inwieweit der Planer den Raumbedarf erfüllt oder<br />
ihn überschritten hat. Der Vergleich der Forderungen <strong>des</strong> Nutzers mit den geplanten<br />
Räumen kann erhebliche Diskrepanzen aufzeigen. Größere Abweichungen zwischen<br />
der Forderung und der Planung sind manchmal nur erkennbar, wenn neben dem Vergleich<br />
der Gesamtflächen auch jeweils die Flächen je Raum in die Überprüfung einbezogen<br />
werden.<br />
16 Vergleiche RBBau Muster 13 (Anlage 4) Richtwerte für die Raumgrößen von Behördenkantinen.<br />
14