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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Soweit solche liegenschaftsweiten Konzepte auch architektonische und andere gestalterische<br />

Vorgaben machen, enthalten sie Vorentscheidungen, die sich in der Ausgestaltung<br />

jeder einzelnen Baumaßnahme niederschlagen. Hier entsteht das besondere Problem,<br />

dass zu einem sehr frühen Zeitpunkt Herstellungs- und Folgekosten häufig nicht<br />

oder nicht ohne erheblichen Aufwand beziffert werden können. Insbesondere gestalterische<br />

Vorgaben für einheitlich zu verwendende Materialien, wie Naturstein oder Glas<br />

für Fassaden usw. können leicht zu nicht gerechtfertigten hohen Ausgaben führen.<br />

1.3.2 Bauentwurf und Raumbedarf<br />

Für die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudeentwurfs ist eine Vielzahl von Parametern<br />

maßgebend, u. a. Gebäudegeometrie, Gebäudeorientierung, Umfang der Außenwand-<br />

flächen, Tragwerk und Größe sowie Anordnung<br />

der Räume, Treppen und Flure.<br />

Das nebenstehende Beispiel zeigt, welche<br />

erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />

architektonisch vielleicht interessante, aber<br />

funktional nicht erforderliche Flächen haben<br />

können.<br />

Durch spitzwinklig zulaufende Gebäudeteile<br />

entstanden Flächen, die der Architekt als Wartezonen<br />

oder als Lufträume zwischen Geschossen<br />

ausbildete und mit Glasdächern überspannte, die<br />

aber vom Nutzer nicht gefordert und durch die<br />

Gebäudenutzung nicht gerechtfertigt waren.<br />

(Vermeidbar: 600 000 EUR)<br />

Ein wesentlicher Gesichtspunkt für einen wirtschaftlichen Bauentwurf ist der künftige<br />

Energieverbrauch. Möglichkeiten eines energiesparenden Bauens, mit dem ggf. aufwendige<br />

raumlufttechnische Anlagen vermieden werden können, sind z. B. das Ausrichten<br />

von Gebäuden nach klimatisch vorteilhaften Himmelsrichtungen, das Vermeiden<br />

starker Gebäudegliederung - da kompaktes Bauen den Wärmebedarf reduziert -<br />

und der Einbau von Wärmedämmung. Insbesondere wenn eine Klimaanlage<br />

einzubauen ist, muss es für den Architekten selbstverständlich sein, bereits bei der<br />

Bauplanung auf eine Reduzierung der Kühllast zu achten. Dies bedeutet z. B. die<br />

Planung möglichst außen liegender Sonnenschutzanlagen.<br />

Neben der Umsetzung der Wärmeschutzverordnung und den dafür erforderlichen Maßnahmen<br />

bei <strong>Hochbau</strong>ten für den Wärmeschutz ist insbesondere die Ausrichtung der<br />

Gebäude von Bedeutung. Durch die<br />

� Anordnung von Nutzungseinheiten zu bestimmten Himmelsrichtungen,<br />

� Verwendung von geeigneten Baustoffen,<br />

� Ausbildung und den Aufbau der Fassaden sowie die<br />

� Gebäudegeometrie<br />

kann über den gesamten Jahreszeitraum der Energiebedarf positiv für die Kühlung im<br />

Sommer und für die Beheizung im Winter beeinflusst werden.<br />

Allerdings darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle energieeinsparenden Maßnahmen<br />

von vornherein wirtschaftlich sind. So reduziert der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen<br />

zwar den Primärenergieaufwand und die Schadstoffemission, die<br />

13<br />

hohen Investitionskosten werden jedoch in der Regel nicht durch die ersparten Energiekosten<br />

während <strong>des</strong> Betriebes ausgeglichen. Daher ist beim Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen<br />

ein Wirtschaftlichkeitsnachweis erforderlich. Nach der Prüfungserfahrung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gelingt dieser Nachweis meist nicht.<br />

Raumbedarf<br />

Ausschlaggebend für die Begründung <strong>des</strong> Raumbedarfs der nutzenden Verwaltung<br />

sind die im Bauantrag enthaltenen Forderungen. Zumin<strong>des</strong>t in der Vergangenheit stand<br />

die Prüfung dieser Forderungen höchstens bei der Aufstellung <strong>des</strong> Bauantrages im<br />

Vordergrund. Die Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes der letzten Zeit zeigen, dass<br />

insbesondere dann, wenn zwischen dem Aufstellen der Forderungen bis zum Abschluss<br />

der Planung erhebliche Zeit vergangen ist, im Zuge der Prüfung und Genehmigung der<br />

Planung einer Baumaßnahme die zu Grunde liegenden Forderungen auf ihre anhaltende<br />

Berechtigung hin geprüft werden müssen.<br />

Soweit es Raum- und Flächennormen gibt<br />

- wie zum Beispiel für Büro- oder Kantinenräume<br />

in Bun<strong>des</strong>behörden - sind diese zu<br />

Grunde zu legen. Allerdings muss dabei beachtet<br />

werden, dass auch solche Flächenvorgaben<br />

falsch angewendet oder überhaupt veraltet<br />

sein können. Wie bei Musterplanungen<br />

sind stets die für eine Norm geltenden Voraussetzungen<br />

und Annahmen zu beachten.<br />

So ist z. B. die Größe der Speisesäle von der<br />

Anzahl der Verpflegungsteilnehmer abhängig;<br />

da in der Regel nicht alle Bediensteten<br />

am Kantinenessen teilnehmen - in manchen Dienststellen weniger als die Hälfte -<br />

ist eine realistische Schätzung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl zu Grunde zu<br />

legen und nicht etwa die größere Gesamtzahl der Mitarbeiter. Eine wesentliche Verringerung<br />

der Flächen von Speisesälen lässt sich erreichen, wenn die Essensteilnehmer<br />

zeitlich gestaffelt (so genannter Schichtbetrieb) 16 In einem Kantinengebäude wären im Speisesaal<br />

bei Einhaltung der Flächennormen<br />

rd. 180 m² einzusparen gewesen. (Vermeidbar:<br />

rd. 370 000 EUR)<br />

Ein Ressort legte in Planungsvorgaben für die<br />

Bemessung der Räume wesentlich größere<br />

Flächen zu Grunde als zulässig. Dadurch wurden<br />

in einem Gebäude der Kantinenbereich um<br />

250 m² und der Verwaltungsbereich um 150 m²<br />

zu groß. (Vermeidbar: 180 000 EUR allein im<br />

Kantinenbereich)<br />

erscheinen. Dies lässt sich z. B. bei<br />

Fortbildungseinrichtungen unter anderem durch eine entsprechende Organisation <strong>des</strong><br />

Vorlesungsbetriebes erreichen.<br />

Weiterhin ist zu prüfen, ob und inwieweit der Planer den Raumbedarf erfüllt oder<br />

ihn überschritten hat. Der Vergleich der Forderungen <strong>des</strong> Nutzers mit den geplanten<br />

Räumen kann erhebliche Diskrepanzen aufzeigen. Größere Abweichungen zwischen<br />

der Forderung und der Planung sind manchmal nur erkennbar, wenn neben dem Vergleich<br />

der Gesamtflächen auch jeweils die Flächen je Raum in die Überprüfung einbezogen<br />

werden.<br />

16 Vergleiche RBBau Muster 13 (Anlage 4) Richtwerte für die Raumgrößen von Behördenkantinen.<br />

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