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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Solche Mängel in der Kostenermittlung sind auch <strong>des</strong>halb bedeutsam, weil eine überhöhte<br />

Kostenberechnung in der HU –Bau– die Möglichkeit eröffnet, dass ein ungerechtfertigt<br />

hohes Honorar an den Planer und einen ggf. beauftragten Projektsteuerer<br />

gezahlt wird und bei den Ausschreibungen überhöhte Angebote nicht oder nur schwer<br />

erkannt werden können.<br />

Die Bauverwaltung begründet ein wesentliches Über- oder Unterschreiten der geschätzten<br />

Baukosten häufig mit der Entwicklung der Konjunktur, um von der eigenen Fehleinschätzung<br />

der Baukosten abzulenken. Auch der häufig vorgebrachte Einwand,<br />

Fehler in der Kostenschätzung der Planungsunterlagen seien nicht bedeutsam, da kein<br />

Schaden entstünde, weil in der späteren Ausschreibung der Leistungen ja tatsächliche<br />

Wettbewerbspreise ermittelt würden und insofern die Wirtschaftlichkeit letztlich<br />

gewahrt sei, greift zu kurz. Gerade bei größeren Bauvorhaben haben Fehler bei der<br />

Kostenermittlung erhebliche Auswirkungen:<br />

� Fehlerhafte Kostenwerte können zu falschen „kostengünstigsten“ Varianten<br />

führen.<br />

� Durch überhöhte Mittelanmeldungen werden unnötige Haushaltsmittel blockiert<br />

und stehen nicht für andere Baumaßnahmen zur Verfügung. Prioritätsentscheidungen<br />

können dadurch fehlgehen.<br />

� Die durch zu hoch genehmigten Kosten entstandenen finanziellen Reserven<br />

werden häufig für nachträgliche Forderungen oder Ausführungsverbesserungen<br />

verwendet und nicht eingespart.<br />

� Die in der Planung geschätzten Baukosten verlieren ihren Wert als Kontrollgröße<br />

bei der Überwachung der finanziellen Situation der Baumaßnahme 14 .<br />

Der Bund hat bisher keine Verfahren für die Kostenermittlung sowie für die Optimierung<br />

einer Planung vorgegeben. Die Regelungen der Bauverwaltung zur Kostenermittlung<br />

sind so allgemein gehalten, dass es dem Aufsteller überlassen bleibt, welche<br />

Erfahrungswerte er dafür einsetzt und ob und welche Hilfsmittel er dabei nutzt. Wie die<br />

Vergangenheit gezeigt hat, führt dieses freizügige Verwaltungshandeln im Hinblick auf<br />

die Baukosten nicht selten zu Fehleinschätzungen.<br />

Die bisher entwickelten Verfahren zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Planungen<br />

und Ermittlung der Bauwerkskosten sind im Hinblick auf die Vollständigkeit der<br />

dokumentierten Bauvorhaben noch verbesserungsfähig. Unabhängig davon haben die<br />

Verfahren zur Programmkostenermittlung inzwischen eine Qualität erreicht, dass sie<br />

auch für Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> angewendet werden können. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

empfahl daher, gemeinsam mit den Ländern eine zentrale Dokumentation<br />

vorzuhalten und daraus Orientierungswerte für wirtschaftliche Planungen seiner Baumaßnahmen<br />

zu erarbeiten und vorzugeben15 .<br />

14 Zu den Auswirkungen zu hoher, aber auch zu niedriger Kostenberechnungen sei auf das Kap. 4 „Bauausführung“ verwiesen.<br />

15 Zu Baukosten-Vergleichswerten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder für die Kostenermittlung siehe Anhang 2. Vgl. auch die<br />

Bemerkung Nr. 46 aus dem Jahre 1999 [im Anhang 6 ab S. 180].<br />

11<br />

1.3 Optimierung der Planung<br />

12<br />

Seite<br />

1.3.1 Liegenschaftsweite Planung ...............................12<br />

1.3.2 Bauentwurf und Raumbedarf............................13<br />

Raumbedarf...................................................................... 14<br />

Flächenoptimierung ......................................................... 15<br />

Nebenflächen ................................................................... 16<br />

1.3.3 Bautechnische Elemente .....................................17<br />

Fassaden und Wandelemente........................................... 17<br />

Glasfassaden .................................................................... 19<br />

Energiesparende Fassadenkonstruktionen....................... 20<br />

Sonnenschutzeinrichtungen............................................. 21<br />

Dächer, Balkone, Eingangsbereiche und Übergänge...... 21<br />

Ausbauelemente............................................................... 23<br />

1.3.4 Betriebstechnik....................................................25<br />

Auslegung der Betriebstechnik........................................ 25<br />

Raumbedarf für die Betriebstechnik................................ 26<br />

Zu einzelnen technischen Anlagen:<br />

Wasser- und Abwasseranlagen........................................ 26<br />

Wärmeversorgung............................................................ 27<br />

Raumlufttechnische Anlagen........................................... 28<br />

Stromversorgung.............................................................. 30<br />

1.3.1 Liegenschaftsweite Planung<br />

In vielen Fällen betrifft eine Baumaßnahme nicht nur ein einzelnes Gebäude auf einem<br />

eigenen Grundstück, vielmehr ist das betreffende Gebäude eingebunden in eine größere<br />

Ansammlung von Gebäuden auf demselben oder auf angrenzenden Grundstücken. Die<br />

Gebäude beeinflussen sich dann nicht nur mit ihrer Architektur gegenseitig, sondern sie<br />

haben auch Auswirkungen auf das städtebauliche Ensemble. Zumeist haben sie zudem<br />

gemeinsame Ent- und Versorgungseinrichtungen und Außenanlagen.<br />

Liegenschaftsweite Konzepte, die alle räumlich zusammengehörenden Gebäude und<br />

Baumaßnahmen gemeinsam betrachten, können durch Vereinheitlichung und gemeinsame<br />

Nutzung von Einrichtungen, z. B. bei der Wärmeversorgung, Kosten sparend<br />

wirken. Bei unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

erforderlich. So erfordert eine Fernwärmeversorgung nur geringe Investitionskosten<br />

im Vergleich zu einem Blockheizkraftwerk, jedoch sind die Folgekosten bei der<br />

Fernwärmeversorgung höher.

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