Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Solche Mängel in der Kostenermittlung sind auch <strong>des</strong>halb bedeutsam, weil eine überhöhte<br />
Kostenberechnung in der HU –Bau– die Möglichkeit eröffnet, dass ein ungerechtfertigt<br />
hohes Honorar an den Planer und einen ggf. beauftragten Projektsteuerer<br />
gezahlt wird und bei den Ausschreibungen überhöhte Angebote nicht oder nur schwer<br />
erkannt werden können.<br />
Die Bauverwaltung begründet ein wesentliches Über- oder Unterschreiten der geschätzten<br />
Baukosten häufig mit der Entwicklung der Konjunktur, um von der eigenen Fehleinschätzung<br />
der Baukosten abzulenken. Auch der häufig vorgebrachte Einwand,<br />
Fehler in der Kostenschätzung der Planungsunterlagen seien nicht bedeutsam, da kein<br />
Schaden entstünde, weil in der späteren Ausschreibung der Leistungen ja tatsächliche<br />
Wettbewerbspreise ermittelt würden und insofern die Wirtschaftlichkeit letztlich<br />
gewahrt sei, greift zu kurz. Gerade bei größeren Bauvorhaben haben Fehler bei der<br />
Kostenermittlung erhebliche Auswirkungen:<br />
� Fehlerhafte Kostenwerte können zu falschen „kostengünstigsten“ Varianten<br />
führen.<br />
� Durch überhöhte Mittelanmeldungen werden unnötige Haushaltsmittel blockiert<br />
und stehen nicht für andere Baumaßnahmen zur Verfügung. Prioritätsentscheidungen<br />
können dadurch fehlgehen.<br />
� Die durch zu hoch genehmigten Kosten entstandenen finanziellen Reserven<br />
werden häufig für nachträgliche Forderungen oder Ausführungsverbesserungen<br />
verwendet und nicht eingespart.<br />
� Die in der Planung geschätzten Baukosten verlieren ihren Wert als Kontrollgröße<br />
bei der Überwachung der finanziellen Situation der Baumaßnahme 14 .<br />
Der Bund hat bisher keine Verfahren für die Kostenermittlung sowie für die Optimierung<br />
einer Planung vorgegeben. Die Regelungen der Bauverwaltung zur Kostenermittlung<br />
sind so allgemein gehalten, dass es dem Aufsteller überlassen bleibt, welche<br />
Erfahrungswerte er dafür einsetzt und ob und welche Hilfsmittel er dabei nutzt. Wie die<br />
Vergangenheit gezeigt hat, führt dieses freizügige Verwaltungshandeln im Hinblick auf<br />
die Baukosten nicht selten zu Fehleinschätzungen.<br />
Die bisher entwickelten Verfahren zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Planungen<br />
und Ermittlung der Bauwerkskosten sind im Hinblick auf die Vollständigkeit der<br />
dokumentierten Bauvorhaben noch verbesserungsfähig. Unabhängig davon haben die<br />
Verfahren zur Programmkostenermittlung inzwischen eine Qualität erreicht, dass sie<br />
auch für Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> angewendet werden können. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
empfahl daher, gemeinsam mit den Ländern eine zentrale Dokumentation<br />
vorzuhalten und daraus Orientierungswerte für wirtschaftliche Planungen seiner Baumaßnahmen<br />
zu erarbeiten und vorzugeben15 .<br />
14 Zu den Auswirkungen zu hoher, aber auch zu niedriger Kostenberechnungen sei auf das Kap. 4 „Bauausführung“ verwiesen.<br />
15 Zu Baukosten-Vergleichswerten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder für die Kostenermittlung siehe Anhang 2. Vgl. auch die<br />
Bemerkung Nr. 46 aus dem Jahre 1999 [im Anhang 6 ab S. 180].<br />
11<br />
1.3 Optimierung der Planung<br />
12<br />
Seite<br />
1.3.1 Liegenschaftsweite Planung ...............................12<br />
1.3.2 Bauentwurf und Raumbedarf............................13<br />
Raumbedarf...................................................................... 14<br />
Flächenoptimierung ......................................................... 15<br />
Nebenflächen ................................................................... 16<br />
1.3.3 Bautechnische Elemente .....................................17<br />
Fassaden und Wandelemente........................................... 17<br />
Glasfassaden .................................................................... 19<br />
Energiesparende Fassadenkonstruktionen....................... 20<br />
Sonnenschutzeinrichtungen............................................. 21<br />
Dächer, Balkone, Eingangsbereiche und Übergänge...... 21<br />
Ausbauelemente............................................................... 23<br />
1.3.4 Betriebstechnik....................................................25<br />
Auslegung der Betriebstechnik........................................ 25<br />
Raumbedarf für die Betriebstechnik................................ 26<br />
Zu einzelnen technischen Anlagen:<br />
Wasser- und Abwasseranlagen........................................ 26<br />
Wärmeversorgung............................................................ 27<br />
Raumlufttechnische Anlagen........................................... 28<br />
Stromversorgung.............................................................. 30<br />
1.3.1 Liegenschaftsweite Planung<br />
In vielen Fällen betrifft eine Baumaßnahme nicht nur ein einzelnes Gebäude auf einem<br />
eigenen Grundstück, vielmehr ist das betreffende Gebäude eingebunden in eine größere<br />
Ansammlung von Gebäuden auf demselben oder auf angrenzenden Grundstücken. Die<br />
Gebäude beeinflussen sich dann nicht nur mit ihrer Architektur gegenseitig, sondern sie<br />
haben auch Auswirkungen auf das städtebauliche Ensemble. Zumeist haben sie zudem<br />
gemeinsame Ent- und Versorgungseinrichtungen und Außenanlagen.<br />
Liegenschaftsweite Konzepte, die alle räumlich zusammengehörenden Gebäude und<br />
Baumaßnahmen gemeinsam betrachten, können durch Vereinheitlichung und gemeinsame<br />
Nutzung von Einrichtungen, z. B. bei der Wärmeversorgung, Kosten sparend<br />
wirken. Bei unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />
erforderlich. So erfordert eine Fernwärmeversorgung nur geringe Investitionskosten<br />
im Vergleich zu einem Blockheizkraftwerk, jedoch sind die Folgekosten bei der<br />
Fernwärmeversorgung höher.